Schlaganfallpatient verweigert Krankenhaus: Rechte, Ansprüche und Konsequenzen

Ein Schlaganfall ist eine der häufigsten Erkrankungen und die häufigste Ursache für Behinderungen. Dennoch wird ein Schlaganfall oft nicht erkannt oder aufgrund mangelnder Infrastruktur der Krankenhäuser zu spät behandelt. Dabei ist eine zeitnahe Behandlung für Schlaganfallpatienten extrem wichtig. Jede Minute zählt, denn je früher ein Schlaganfall erkannt wird, desto erfolgreicher kann er behandelt und schwerwiegende Folgen können verhindert werden. Doch was passiert, wenn ein Patient die Aufnahme ins Krankenhaus verweigert? Dieser Artikel beleuchtet die Rechte und Ansprüche von Schlaganfallpatienten, die Konsequenzen einer Behandlungsverweigerung und die rechtlichen Aspekte von Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit Schlaganfällen.

Schlaganfall - Ein medizinischer Notfall

Der Schlaganfall (auch Hirnschlag oder Apoplex genannt) ist die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für Behinderungen. In Deutschland erleiden jährlich rund 270.000 Menschen einen Schlaganfall. Da sich die Akutmedizin in dem Bereich verbessert hat, überleben heute mehr Menschen als noch vor vielen Jahren einen schweren Schlaganfall. Doch die meisten sind danach schwerbehindert.

Die Bedeutung der schnellen Reaktion

Jede Sekunde, in der das Gehirngewebe nicht durchblutet wird, werden Zellen zerstört. Deshalb gilt das Motto "Time is brain" (Zeit ist Hirn). Dennoch kommt es selbst in Kliniken mit Stroke Unit immer wieder vor, dass ein Schlaganfall nicht erkannt und der Patient falsch behandelt wird.

Symptome eines Schlaganfalls

Frühe Symptome eines möglichen Schlaganfalls sind Schwindel und kurzzeitige Parese der rechten Hand. Betroffene haben Schwierigkeiten, schwerere Gegenstände zu halten und haben sehr leichte Sprachprobleme. Leider werden diese Symptome oft vernachlässigt.

Rechte und Ansprüche von Schlaganfallpatienten

Patienten haben das Recht auf Selbstbestimmung, was bedeutet, dass sie grundsätzlich das Recht haben, eine medizinische Behandlung abzulehnen, auch wenn diese lebensnotwendig ist. Dieses Recht ist jedoch nicht uneingeschränkt.

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Patientenverfügung

Ein 67-jähriger Patient wird beispielsweise mit einem Schlaganfall in die Klinik eingeliefert. Er ist bewusstlos. Seine notfallmäßige Behandlung beginnt. Er wird beatmet. Die Angehörigen bringen nach einigen Tagen seine Patientenverfügung. Darin steht, dass er keine Intensivbehandlung und keine Beatmung wünsche. Es stellt sich für die Angehörigen und das Behandlungsteam die Frage: "Meint er dies auch in der aktuellen Situation?" Sein Gesundheitszustand verbessert sich. "Würde er auch eine nur kurzfristige Behandlung ablehnen?" Das Ethikkomitee wird zur Beratung über die weitere Vorgehensweise hinzugezogen. Der Patientenwille wird zu diesen Fragen ermittelt und ein Konsens gesucht. Was bedeutet es konkret, den einen oder anderen Behandlungsweg einzuschlagen? Was ist ethisch tragfähig? In einer gemeinsamen Beratung der Angehörigen mit dem Behandlungsteam wird die Frage im konkreten Einzelfall auf einen möglichen Lösungsweg betrachtet.

Aufklärungspflicht des Arztes

Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten während der Behandlung umfassend über den Behandlungsverlauf, mögliche Risiken und Alternativen zu informieren (§ 630c BGB - Informationspflichten des Behandelnden). Im Falle eines Schlaganfalls ist eine präzise und zeitnahe Aufklärung entscheidend für den Behandlungserfolg. Verletzen Ärzte diese Pflichten, kann dies die Haftung des Krankenhauses begründen.

Grenzen der Selbstbestimmung

Die Selbstbestimmung des Patienten kann jedoch eingeschränkt sein, wenn er aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen. In solchen Fällen müssen Ärzte und Angehörige gemeinsam entscheiden, was im besten Interesse des Patienten ist.

Konsequenzen einer Behandlungsverweigerung

Die Verweigerung einer notwendigen Behandlung kann schwerwiegende Folgen für den Patienten haben, bis hin zu dauerhaften Schäden oder dem Tod. Es ist daher wichtig, dass Patienten und ihre Angehörigen sich der Risiken bewusst sind und die Entscheidung sorgfältig abwägen.

Mögliche Folgen

Ein schwerer Schlaganfall kann bis zur halbseitigen Lähmung, Seh- und Schluckstörungen, den Verlust der Sprachfähigkeit oder zum Tod führen. Durch die gute und schnelle Versorgung an der OSK sterben nur noch rund 3,7 Prozent. Etwa 40 Prozent haben danach gar keine Symptome mehr.

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Ethische Aspekte

Die ethische Fallbesprechung im Team ist kein Ersatz für die Letztverantwortung des Entscheidungsträgers, dem Arzt. Sie zeigt allerdings Lösungswege auf. Es gibt Empfehlungen und verhilft zur Klarheit bei der Entscheidungsfindung. Das klinische Ethikkomitee entscheidet nicht selbst über die Behandlung.

Behandlungsfehler bei Schlaganfällen

Nicht jeder Schlaganfall ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen - doch es gibt Situationen, in denen Ärzte und Kliniken schwerwiegende Fehler machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verzögerte Diagnosestellung: Symptome werden nicht ernst genommen oder falsch interpretiert, wodurch wertvolle Zeit verstreicht.
  • Fehlende oder falsche Behandlung: Medikamente wie Thrombolyse oder chirurgische Eingriffe werden zu spät oder gar nicht angewendet.
  • Unzureichende Überwachung: Nach der Erstversorgung erfolgt keine ausreichende neurologische Kontrolle oder Therapieanpassung.
  • Verfrühte Entlassung aus dem Krankenhaus: Patienten werden entlassen, obwohl weiterhin ein erhöhtes Risiko für Folgeschäden besteht.

Rechtliche Schritte bei Behandlungsfehlern

Im Falle einer Fehlbehandlung kann dies zu schwerwiegenden Folgen für den Patienten führen, die bis hin zu dauerhaften Behinderungen oder sogar dem Tod reichen können. In solchen Situationen stellt sich die Frage der Haftung des Krankenhauses. Doch die Klärung der Haftung kann in der Praxis komplex sein. Es muss geklärt werden, ob die Behandlungsfehler tatsächlich auf ärztliches Versagen zurückzuführen sind oder ob es möglicherweise andere Umstände gab, die die Behandlung erschwerten. Zudem müssen die Folgen des Fehlers und der daraus entstandene Schaden bewiesen werden.

Beweislastumkehr

Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast zugunsten des Patienten um (§ 630h BGB - Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr). Das bedeutet, dass der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus nachweisen muss, dass der Schaden nicht durch den Behandlungsfehler verursacht wurde. Ein Beispiel für einen Behandlungsfehler bei einem Schlaganfall wäre die verspätete Einlieferung in ein Krankenhaus mit einer spezialisierten Schlaganfallstation (Stroke Unit) oder die unzureichende Durchführung notwendiger diagnostischer Maßnahmen.

Vorgehensweise bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Zunächst kann die Einholung einer unabhängigen medizinischen Zweitmeinung sinnvoll sein. Dies ermöglicht eine objektive Überprüfung der bisherigen Behandlung und kann helfen, eventuelle Fehler zu identifizieren. Gesetzlich versicherte Patienten haben in Deutschland das Recht, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Ein weiterer Schritt besteht darin, eine Beschwerde beim Krankenhaus einzureichen. Viele Krankenhäuser haben Beschwerdestellen oder Patientenfürsprecher, die solche Anliegen entgegennehmen und bearbeiten. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kann die Beauftragung eines Anwalts für Medizinrecht notwendig sein. Ein spezialisierter Anwalt kann den Fall prüfen, die Erfolgsaussichten einer Klage bewerten und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.

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Der Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden

Der Fall des Schlaganfallpatienten vor dem Oberlandesgericht Dresden zeigt, dass der Weg zur erfolgreichen Klage gegen ein Krankenhaus nach einer Fehlbehandlung steinig sein kann. Auch wenn Sie nach einem Schlaganfall unter gesundheitlichen Problemen leiden, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihnen Schadensersatz zusteht. Das Gericht betont, dass der Patient die Beweislast trägt. Das Urteil macht deutlich, wie wichtig eine gründliche juristische Beratung ist, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten Ihres Falles realistisch einzuschätzen und die notwendigen Beweise zu sammeln.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben nachhaltig verändern - nicht nur körperlich, sondern auch emotional und sozial. Schmerzensgeld soll diese immateriellen Schäden ausgleichen und Ihnen eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid bieten. Dazu gehören:

  • Körperliche Schmerzen: Akute oder chronische Beschwerden, die durch den Fehler entstanden sind.
  • Psychische Belastungen: Ängste, Depressionen oder Traumata, die Ihre Lebensqualität beeinträchtigen.
  • Einschränkungen im Alltag: Verlust von Lebensfreude, Hobbys oder sozialer Teilhabe durch die gesundheitlichen Folgen.

Wie hoch ist Ihr Schmerzensgeld?

Die Entschädigungshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wie schwer sind die Folgen? Je gravierender und langanhaltender Ihre Einschränkungen sind, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.
  • Wie wirkt sich der Fehler auf Ihr Leben aus? Können Sie Ihrem Beruf oder Alltag nur noch eingeschränkt nachgehen?
  • Lag grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor? Je schwerer das Verschulden, desto höher fällt die Entschädigung aus.

Rehabilitation nach Schlaganfall

Welchen Grad der Selbständigkeit ein Patient zurückerlangen kann, das hängt auch von dem Willen der Kostenträger ab, weiter in die Rehabilitation zu investieren. Nach einem Jahr gelten sie als "austherapiert" - zumindest für gesetzliche Krankenkassen. Die investieren nicht in teure Therapien.

Moderne Rehabilitation

In der modernen Neurorehabilitation werden unterschiedliche Gangroboter eingesetzt. Steffen Schachschneider trug bei seinem Probetraining ein mobiles Exoskelett am Körper. Das ist mit Sensoren und Motoren ausgestattet. Die Sensoren messen die vorhandenen Restmuskelfunktionen. Gerade bei Patienten, die lange im Rollstuhl saßen, haben sich die Muskeln abgebaut. Der Roboter errechnet, wie viel Kraft noch fehlt, um einen Schritt auszuführen und ersetzt diese durch Motoren.

Kritik am Gesundheitssystem

Den Krankenkassen fehle der ökonomische Anreiz in teure und innovative Reha-Maßnahmen zu investieren, kritisiert Professor Augurzky. Steffen Schachschneider kann seinen Alltag nur noch mit Hilfe anderer bewältigen. Die Pflegekasse zahlt ihm monatlich um die 500 Euro. Im Moment unterstützt ihn täglich seine 76-jährige Mutter. Oft liegt Sybille Schachschneider nachts wach, beunruhigende Gedanken schießen ihr dann durch den Kopf. "Was ist, wenn ich mal nicht mehr bin? Die Pflegeeinrichtungen haben kein Personal. Was wird aus ihm?

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