Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist für viele Menschen, die eine Karriere im öffentlichen Dienst anstreben, ein attraktives Ziel. Sie bietet Vorteile wie ein gutes Gehalt, eine höhere Rente und einen hohen Kündigungsschutz. Allerdings sind damit auch strenge Voraussetzungen verbunden, insbesondere im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik der Verbeamtung bei Vorliegen einer Multiplen Sklerose (MS) und gibt Hinweise für Betroffene.
Gesundheitliche Eignung als Hürde
Der Zugang zu einem öffentlichen Amt richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, wie es sich aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes ergibt. Ein wesentliches Element ist dabei die Eignung, die sich aus geistigen, körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften zusammensetzt. Die gesundheitliche Eignung ist somit eine wesentliche Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Probe.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Jahr 2013 definiert, dass ein Bewerber gesundheitlich erst dann nicht mehr als geeignet anzusehen ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder von regelmäßigen erheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten über Jahre hinweg auszugehen ist. Diese Einschätzung wird im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung getroffen.
Multiple Sklerose und die Verbeamtung
Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Lange Zeit bedeutete die Diagnose MS in der Regel die Ablehnung des Antrags auf Verbeamtung. Dies lag an der Unsicherheit über den Krankheitsverlauf und der damit verbundenen Prognose hinsichtlich der Dienstfähigkeit bis zum Erreichen des Rentenalters.
Die Rolle des Amtsarztes
Jede/r angehende Beamte muss sich vor der endgültigen Verbeamtung einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Termin wird in der Regel über das zuständige Gesundheitsamt vergeben, sobald Ihnen die Untersuchungsanordnung vorliegt. Es geht lediglich darum, die Dienstfähigkeit für Ihre zukünftige Beamtenlaufbahn festzustellen.
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Die amtsärztliche Untersuchung dient dazu, die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Anstellung zu prüfen. Dabei werden unter anderem die Arbeits-, Erwerbs- oder Dienstfähigkeit sowie die gesundheitlichen Bedingungen für einen Ruhestand beurteilt. Im Fokus steht die Frage, ob der Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis genügt.
Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung
Der Ablauf der Untersuchungen sowie die spätere Gewichtung der Ergebnisse können sich von Arzt zu Arzt, aber auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterscheiden. Zu Beginn müssen Sie einen Fragebogen zu ihrer Person ausfüllen. In jedem Fall sollten Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Werden wichtige Information verschwiegen oder nachweislich falsche Angaben gemacht, kann Sie das später Ihren Beamtenstatus oder sogar den Job kosten.
Typische Fragen beim Amtsarzt sind:
- die persönliche Krankengeschichte
- bestehende Beschwerden
- zurückliegende Krankenhausaufenthalte
- frühere Operationen
- ernsthafte Erkrankungen in der Familie
- Medikamenteneinnahme
- Nikotin- und Alkoholkonsum
- Drogenkonsum
- sportliche Aktivitäten
Im Anschluss werden Ihre Antworten mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin besprochen. Sollten Ihnen Fragestellungen aus dem Fragebogen unklar sein, können Sie diese auch direkt mit dem Amtsarzt klären.
Typische Untersuchungen beim Amtsarzt:
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- Sehtest
- Hörtest
- Testen von Reflexen
- Abhören und Abklopfen verschiedener Körperpartien
- Messung von Puls und Blutdruck
- Lungenfunktionstest
- Blick in Mund und Rachen
- Urinprobe
- Blutprobe
- Ruhe-EKG
- Messung von Körpergröße und Gewicht (BMI)
- Überprüfung des Gleichgewichtssinns und der Koordination
Alle Untersuchungen sind weder außergewöhnlich noch haben sie einen besonderen Schwierigkeitsgrad. Es werden nicht immer alle der hier genannten Tests durchgeführt.
Prognoseentscheidung bei chronischen Erkrankungen
Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung ist immer eine Prognoseentscheidung, die durch einen Amtsarzt getroffen wird. Für manche Erkrankungen sind die Prognosen eher schlecht, wie etwa bei der Multiplen Sklerose, bei anderen eher neutral, wie bei einer Schilddrüsenerkrankung. Eine gute Hilfestellung für eine eigene Einschätzung bieten hier die medizinischen Leitlinien, die für fast jede Erkrankung verfügbar sind und die auch Ausführungen zu Prognosen zu einem Krankheitsverlauf beinhalten.
Aktuelle Rechtsprechung und Möglichkeiten
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren jedoch gewandelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteile vom 25. Juli 2013 die gesundheitlichen Anforderungen an die Einstellung in das Beamtenverhältnis erheblich abgesenkt. Seitdem wird stärker auf den Einzelfall und die individuelle Prognose abgestellt.
Die Bedeutung der Einzelfallbetrachtung
Bei chronischen Erkrankungen wie MS gilt umso mehr der konkrete Einzelfall der Bewerber*innen und der Blick auf die konkrete Laufbahn, die eingeschlagen werden soll. Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung ist immer eine Prognoseentscheidung, die durch einen Amtsarzt getroffen wird.
Schwerbehinderung als Vorteil?
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ist die konkrete Tätigkeit bzw. die konkrete Laufbahn grundsätzlich auch Personen mit Handicap möglich, dann gelten für sie geringere Anforderungen an eine gesundheitliche Eignung, als diese an „gesunde“ Bewerber gestellt werden. Neben der Bevorzugung bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung soll dies Nachteile kompensieren, die aus der Behinderung resultieren.
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Was tun bei Ablehnung?
Um Ihre bevorstehende Verbeamtung abzulehnen, muss Ihr Dienstherr eine eindeutige Begründung vorlegen. Es muss belegt werden, dass eine Diensttauglichkeit (z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung wie Multiple Sklerose) nicht gegeben ist. Wichtig: Es wird immer der konkrete Einzelfall, die Art der Erkrankung und die Prognose beurteilt! Es gibt zudem die Möglichkeit, gegen die Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit Widerspruch einzulegen.
Umgang mit der Diagnose im Bewerbungsprozess
Eine chronische Erkrankung wie Multiple Sklerose wirft im Rahmen einer bevorstehenden Verbeamtung komplexe Rechtsfragen auf. Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen der beamtenrechtlichen Anzeigepflicht und dem Schutz des Bewerbers vor Diskriminierung wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit.
Offenbarungspflicht vs. Schutz der Privatsphäre
Eine Pflicht zur Offenbarung jeder einzelnen Erkrankung besteht nicht. Sie sind jedoch verpflichtet, alle gesundheitsbezogenen Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben, soweit sie für die Frage der gesundheitlichen Eignung erheblich sind. Diese Pflicht ergibt sich aus § 60 BBG i. V. m. § 3 BeamtStG (Wahrheitspflicht gegenüber dem Dienstherrn).
Das bedeutet: Werden Sie bei der amtsärztlichen Untersuchung nach chronischen Erkrankungen gefragt, müssen Sie die Diagnose wahrheitsgemäß angeben. Verschweigen Sie diese bewusst, kann dies - sollte später die Erkrankung bekannt werden - eine arglistige Täuschung darstellen und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe (§ 34 Abs. 1 BeamtStG) oder sogar die Rücknahme der Ernennung nach § 12 BeamtStG rechtfertigen.
Hingegen besteht keine Verpflichtung zur unaufgeforderten Offenlegung, wenn die Frage nach einschlägigen Erkrankungen nicht gestellt wurde und Sie im Zeitpunkt der Verbeamtung voll dienstfähig sind. Der Amtsarzt darf grundsätzlich alle Fragen stellen, die für die gesundheitliche Prognose erheblich sind, nicht jedoch in unzulässiger Weise in den Bereich Ihrer Privatsphäre eindringen.
Strategische Überlegungen
Aus anwaltlicher Sicht ist es ratsam, die Diagnose nicht aktiv und unaufgefordert in den Raum zu stellen, wenn die Gesundheitsprüfung bereits abgeschlossen ist und der Amtsarzt Sie nicht hierzu befragt hat. Eine proaktive Mitteilung an den Dienstherrn ohne rechtliche Verpflichtung birgt die Gefahr, unnötig Zweifel an der gesundheitlichen Eignung hervorzurufen.
Sollte jedoch eine erneute Untersuchung erfolgen oder sollten Sie konkret nach chronischen Erkrankungen gefragt werden, müssen Sie die MS angeben. In diesem Fall empfiehlt es sich dringend, ein fachärztliches Gutachten vorzulegen, das die derzeitige Stabilität und gute Prognose bestätigt. Dies kann entscheidend dazu beitragen, den Dienstherrn von Ihrer gesundheitlichen Eignung zu überzeugen.
Das Risiko der Nichtangabe
Das Risiko der Nichtangabe ist erheblich. Sollte sich später herausstellen, dass Sie die MS bewusst verschwiegen haben, drohen nicht nur dienstrechtliche Konsequenzen, sondern auch disziplinarrechtliche. Eine arglistige Täuschung kann bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen. Zudem könnten beamtenrechtliche Versorgungsansprüche entfallen, wenn die Ernennung rückwirkend als nichtig angesehen wird.
Tipps für Beamtenanwärter mit MS
- Frühzeitige Beratung: Falls Sie die Befürchtung haben, dass Ihnen aufgrund gesundheitlicher Störungen eine Verbeamtung versagt bleibt, sollten Sie frühzeitig einen Vertrauensarzt oder aber das Gesundheitsamt aufsuchen, um sich dort beraten zu lassen.
- Ärztliche Gutachten: MS-Betroffene mit leichten Verläufen und geringen Einschränkungen sollten sich zunächst an ihre Neurologin oder ihren Neurologen wenden. Eventuell kann dort aufgrund des bisherigen Krankheitsverlaufs eine günstige Prognose für die Dienstfähigkeit abgegeben werden.
- Schwerbehindertenvertretung: Im Falle einer Ablehnung können Sie sich an die zuständige Schwerbehindertenvertretung wenden.
- Individuelle Situation: MS-Betroffene mit leichten Verläufen und geringen Einschränkungen sollten sich zunächst an ihre Neurologin oder ihren Neurologen wenden. Eventuell kann dort aufgrund des bisherigen Krankheitsverlaufs eine günstige Prognose für die Dienstfähigkeit abgegeben werden.
- Offene Kommunikation: Haben Sie dennoch begründete Zweifel an einer Verbeamtung, können Sie zuvor Rücksprache mit Ihrem Fach- oder Hausarzt halten. Aber auch mit dem zuständigen Amtsarzt lassen sich Unklarheiten und Zweifel in einem offenen, ehrlichen Gespräch vor Ort sicher aus dem Weg räumen.
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