Einführung
Der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) ist eine bedeutende Interessenvertretung für Neurologen in Deutschland. Er entstand aus der Vorarbeit der Sektion Neurologie im Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN). Dieser Artikel beleuchtet die Aufgaben, Ziele und die Bedeutung des BDN im deutschen Gesundheitswesen.
Entstehung und Kooperationen
Der BDN ist aus der engen Zusammenarbeit der Sektion Neurologie im Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) entstanden. Dementsprechend werden auch zukünftig enge berufspolitische Kooperationen mit diesen Verbänden gepflegt. Diese historischen Wurzeln und die fortgesetzte Kooperation unterstreichen die Bedeutung des BDN als zentrale Anlaufstelle für Neurologen.
Ziele und Aufgaben des BDN
Der Zweck des Berufsverbandes ist die Vertretung und Wahrung der Interessen der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Ärzte für Nervenheilkunde, Ärzte für Neurologie, Ärzte für Neurologie und Psychiatrie, Ärzte für Psychiatrie (und Psychotherapie) durch ihren freiwilligen Zusammenschluss. Sein Ziel ist die am Patientenwohl orientierte Vertretung der obengenannten Ärzte gegenüber Standesorganisationen, staatlichen Organen, wissenschaftlichen Gesellschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Krankenkassen und ihren Verbänden, anderen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen wie z.B. Patienten-und Angehörigenvertretungen und der Öffentlichkeit sowie die Zusammenarbeit mit ihnen.
Zu den Hauptaufgaben des BDN gehören:
- Interessenvertretung: Der BDN vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Standesorganisationen, staatlichen Organen, wissenschaftlichen Gesellschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und anderen relevanten Institutionen.
- Qualitätssicherung: Ein zentrales Anliegen des BDN ist die Sicherstellung einer hohen Qualität in der neurologischen Versorgung. Dies umfasst die Entwicklung und Förderung von fachspezifischen Standards.
- Berufspolitische Arbeit: Der BVDN/BDN/BVDP finanziert seine berufspolitische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen seiner Mitglieder.
- Fortbildung: Der BDN engagiert sich in der ärztlichen Fortbildung und berücksichtigt dabei die Veränderungen auf Kammerebene und beim Kodex im Hinblick auf Neutralität und Qualität permanent. Die bislang bekannten Fortbildungsangebote des BDN werden teilweise von dem Partner diaplan, Gesellschaft für Dialog-Marketing mbH, durchgeführt.
- Öffentlichkeitsarbeit: Der BDN informiert die Öffentlichkeit über neurologische Erkrankungen und die Bedeutung einer qualifizierten neurologischen Versorgung.
Sicherstellung der neurologischen Versorgung
Die Mitglieder des BDN streben zukünftig eine verbesserte, qualitätsgesicherte, möglichst flächendeckende Sicherstellung der ambulanten und stationären neurologischen Versorgung in Deutschland an, einschließlich der Sicherstellung der Versorgung neurologisch Kranker in fachfremden, stationären Einrichtungen. Der BDN ist sich bewusst, daß zukünftig hierzu qualitativ hochstehende, fachspezifische Standards und die ökonomischen Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige ambulante und stationäre neurologische Versorgung gegeben sein müssen.
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Wirtschaftliche Grundlagen des Faches
Die wirtschaftlichen Grundlagen des Faches zu sichern, ist eine wichtige Aufgabe des Berufsverbandes. Die wirtschaftlichen Grundlagen des Faches zu sichern ist eine wichtige Aufgabe der Berufsverbände.
Mitgliedschaft im BDN
Ordentliches Mitglied kann jeder Facharzt für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie durch Beitrittserklärung gegenüber seinem zuständigen Landesverband gemäß dessen Satzung werden. Ordentliche Mitglieder sind wahlberechtigt und wählbar. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss der Fördermitglieder. Diese sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Ordentliche Mitglieder, die nicht Mitglied eines Landesverbandes sind, können auch direkt Mitglied des BVDN sein. Sie werden dann dem Landesverband ihres Arbeitsortes zugeordnet. Ihre Mitgliedschaft endet zum 31.12.
Mitgliedschaftsoptionen
Es gibt verschiedene Mitgliedschaftsoptionen im BDN, darunter Einzelmitgliedschaften im Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V. (BVDN) und im Berufsverband Deutscher Neurologen e.V. (BDN). Die Beitragskonditionen variieren je nach Mitgliedsstatus.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder des BDN haben das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, sich aktiv an der Verbandsarbeit zu beteiligen und von den zahlreichen Serviceleistungen des Verbandes zu profitieren. Zu den Pflichten der Mitglieder gehört die Einhaltung der Satzung und die pünktliche Entrichtung des Mitgliedsbeitrags.
Zusammenarbeit und Vernetzung
Der BDN arbeitet eng mit anderen Berufsverbänden und Organisationen im Gesundheitswesen zusammen. Dazu gehört der Spitzenverband ZNS, ein Zusammenschluss der bedeutendsten fachärztlichen Berufsverbände auf dem Gebiet der ZNS-Versorgung. Mitglieder sind der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), der Berufsverband der Deutschen Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V.
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ZNS Nachrichtenplattform
Die ZNS Nachrichtenplattform für Neurologen, Nervenärzte und Psychiater ist ein Zusammenschluss der Berufsverbände, bestehend aus dem Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN), dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), dem Berufsverband deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP) und dem Spitzenverband ZNS (SPiZ). Über die ZNS Nachrichtenplattform werden alle Neuigkeiten und Aktivitäten der Berufsverbände gebündelt dargestellt und zentriert ausgespielt.
Kooperation mit diaplan und Prof. Valmed
Die bislang bekannten Fortbildungsangebote des BDN werden teilweise von unserem Partner diaplan, Gesellschaft für Dialog-Marketing mbH, durchgeführt. diaplan versteht sich als Katalysator zwischen Forschung, Wissenschaft und Praxis. Als Anbieter von medizinischen Zertifikatskursen und Anwendungen KI-gestützter Medizin ist Prof. Valmed Marktführer. Der BDN gründete gemeinsam mit Prof. Valmed BDN-KI-Akademy.
Schwerpunktthemen und Initiativen
Der BDN setzt sich für verschiedene Schwerpunktthemen ein, darunter die Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose.
NeuroKey-Modul Multiple Sklerose
Heute startet das #neuroKey-Modul Multiple Sklerose - konzipiert und realisiert in einer wegweisenden Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter des Gesundheitssystems mit einem Ziel: die beste Therapie für die Betroffenen sicherzustellen. #neuroKey fördert die Qualität der Therapie durch interdisziplinäres Handeln und Kooperation. Alle Praxen und Ärzte, die bereits den MS-Modulvertrag kennen, können nun sehr leicht die Versorgung noch stärker mit dem neuroKey MS verbessern. 🧠💬Unser Fachgespräch zum innovativen Versorgungsvertrag #neuroKey-Modul Multiple Sklerose mit unserer Kollegin Ilona Stihlmann und unserem Kollegen Dr. Mohammed Azaouagh. Prävention, Verlauf, Diagnostik, Therapie und Versorgung.
Telematik und Patienten-Apps
Durch die Nutzung von Telematik können medizinisch Tätige, Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Krankenkassen miteinander vernetzt und Informationen schneller verfügbar gemacht werden. Patientenapps bieten ein hohes Potenzial für eine noch gezieltere Patientenkommunikation und -versorgung.
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Ethische Grundsätze und Qualitätsmaßstäbe
Das medizinische Wohl und psychische Wohlbefinden der Patienten stehen immer an erster Stelle. Alle unsere Handlungen und Maßnahmen treffen wir stets unter Achtung unserer medizinisch-ethischen Überzeugungen und Richtlinien. Qualitätsmaßstäbe und Richtlinien sind Indikatoren für die Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und -behandlung. Durch erhobene Daten können diese Qualitätsindikatoren berechnet und die Qualitätssicherung überprüft werden.
Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
Die Gesundheitssysteme müssen sich den sich ändernden demografischen und epidemiologischen Mustern des 21. Jahrhunderts anpassen. Um das Thema „Öffentliche Gesundheit“ (Public Health) zu revitalisieren und im 21. Jahrhundert zu stärken, sind innovative Ansätze erforderlich.
Satzung und Organisation
Der Berufsverband dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne der jeweils gültigen Abgabenordnung. Die wirtschaftliche Vertretung des Berufsverbandes beschränkt sich auf die allgemeine mittelbare Förderung wirtschaftlicher Belange unter Ausschluss eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Sämtliche Mittel und Aktivitäten des Berufsverbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden (§2 Abs. 1). Der Berufsverband unterstützt als Bundesverband der Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie die jeweiligen Landesverbände auf deren Wunsch bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und kann für sie organisatorische Leistungen (z. 8. Verwaltung der Mitgliederkartei, Einzug des Beitrages) übernehmen. Alle ordentlichen Mitglieder der Landesverbände sind ordentliche Mitglieder des Bundesverbandes.
Vorstand und Ländervertretung
Die Funktion des Vorsitzenden kann auch von zwei Personen gemeinsam wahrgenommen werden, einem Neurologen bzw. Nervenarzt oder Doppelfacharzt und einem Psychiater bzw. Nervenarzt oder Doppelfacharzt. Beide vertreten jeweils die Interessen des Gesamtverbandes. Die Vorstandsmitglieder werden von der Ländervertretung gewählt. Offene Wahl ist möglich, geheime Wahl erfolgt auf Antrag. Gewählt ist nur, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereint. Beim Ausscheiden des Vorsitzenden, eines oder beider Vorsitzender im Falle des § 6 Nr. 2, oder seines Stellvertreters erfolgt Neuwahl in der darauffolgenden Ländervertretung. Die Einladung zu dieser Ländervertretung muss spätestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich erfolgen. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre.
Mitgliederversammlung und Auflösung
An der Mitgliederversammlung können alle Mitglieder teilnehmen. Sie wird mindestens alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen. Die Einladungsfrist beträgt mindestens zwei Monate. Die Auflösung des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN) kann nur durch Beschluss von % seiner Mitglieder erfolgen. Schriftliche Abstimmung ist zulässig. lm Falle der Auflösung darf das vorhandene Vermögen nur an eine andere steuerbegünstigte Vereinigung weitergegeben werden zur Fortführung der vereinszwecke. Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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