Telefonbetrug und Belästigung: Was ist erlaubt und wie man sich schützt

Telefonterror, unerwünschte Werbeanrufe und Betrugsversuche sind in der heutigen Zeit weit verbreitet. Dieser Artikel beleuchtet, was unter Telefonterror zu verstehen ist, welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wie man sich davor schützen kann und welche Rechte Betroffene haben.

Was ist Telefonterror?

Telefonterror ist die systematische Belästigung von Personen über das Telefon. Es handelt sich nicht um vereinzelte Spam-Anrufe, sondern um eine gezielte Aktion, die darauf abzielt, die Betroffenen zu zermürben. Die Anrufe erfolgen häufig auch nachts, und wenn die Betroffenen abheben, können Schweigen, Beleidigungen oder Drohungen folgen. Auch Betrüger nutzen Anrufe, um potenzielle Opfer zu terrorisieren, wie beispielsweise bei sogenannten Ping Calls.

Ist Telefonterror strafbar?

Ja, Telefonterror kann strafbar sein. Unerwünschte Werbung durch Call Center kann gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine unzumutbare Belästigung darstellen. Aber auch von Privatpersonen betriebener Telefonterror kann eine Strafe nach sich ziehen. Abhängig von den Tatumständen können beispielsweise sexuelle Belästigung, Stalking oder auch Körperverletzung vorliegen.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Nerven Unternehmen bestehende oder potenzielle Kunden ohne deren Einverständnis mit Telefonwerbung, handelt es sich um eine unzumutbare Belästigung, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Darin heißt es unter § 7 Abs. 2 Nr. 2. Dem Unternehmen droht in einem solchen Fall ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen solchen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abzumahnen.

Strafgesetzbuch (StGB)

Privatpersonen können aufgrund von Telefonterror angezeigt werden. Abhängig vom Inhalt der Telefonanrufe kommen aber auch die Tatbestände sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB) infrage. Unter Umständen kann Telefonterror aber auch eine Körperverletzung darstellen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn das Opfer dadurch erkrankt. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 23. Jan Frederik Strasmann, LL. M.

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Wie lässt sich Telefonterror stoppen?

Personen, die unter einer ständigen Belästigung durch Telefonanrufe leiden, haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Zielführend ist dies allerdings nur, solange der Anrufer die Anzeige der Rufnummer nicht unterdrückt. Denn Privatpersonen können in der Regel eine für den Telefonterror genutzte, unterdrückte Nummer nicht selbst herausfinden. Lediglich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind dazu befugt, die Unterdrückung der Rufnummer zu umgehen. Um den Täter zu identifizieren, müssen sich die Betroffenen also an die Polizei wenden, die dann beispielsweise eine Fangschaltung einrichten kann.

Aber auch wenn die Rufnummer angezeigt wird, sollten Verbraucher vorsichtig sein, denn es kann sich um sogenannte Ping Calls handeln. Bei diesen klingelt es Telefon nur kurz, damit in der Anruferliste der Hinweis auf einen verpassten Anruf erscheint. Bei dieser Art von Telefonterror soll die unbekannte Nummer zurückgerufen werden, was Kosten von mindestens drei Euro pro Minute verursacht. Um nicht in eine solche Falle zu tappen, rät die Polizei dazu, Telefonterror aus dem Ausland zu ignorieren. Zudem können Sie die Nummer bei der Bundesnetzagentur melden.

Maßnahmen gegen unerwünschte Anrufe

  • Rufnummer unterdrücken: Um nicht in eine solche Falle zu tappen, rät die Polizei dazu, Telefonterror aus dem Ausland zu ignorieren.
  • Bundesnetzagentur melden: Zudem können Sie die Nummer bei der Bundesnetzagentur melden.
  • Einverständnis des Verbrauchers: Nicht zuletzt können auch Unternehmen potenzielle Kunden mit Telefonanrufen belästigen. Zulässig ist dies allerdings nur mit dem Einverständnis des Verbrauchers. Liegt dieses nicht vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
  • Trillerpfeife: In Internetformen wird nicht selten empfohlen, sich mit einem Pfiff in eine Trillerpfeife gegen unerwünschte Anrufe zu wehren.

Betrugsmaschen am Telefon

Das gefährliche "Ja"

Telefonbetrüger nutzen oft einfache Fragen, um euch ein "Ja" zu entlocken. Dieses kleine Wort kann später als Einverständnis für Forderungen oder die Freigabe sensibler Daten missbraucht werden. Schützt euch, indem ihr Misstrauen zeigt, Anrufe überprüft und niemals spontan zustimmt. Bei betrügerischen Anrufen bieten die Kriminellen meist "Hilfestellung" an. Kleine Fragen wie "Verstehen Sie mich?" oder "Ist das Ihr Name?" haben oft dieselbe Wirkung: Sie bringen euch dazu, mit "Ja" zu antworten. Ein einmal gegebenes "Ja" kann später als Einverständnis ausgelegt werden. Wenig später erhaltet ihr Vertragsunterlagen oder Rechnungen, weil ihr angeblich am Telefon zugestimmt habt. Die Betrüger schrecken laut Verbraucherzentrale auch nicht davor zurück, ein Telefonat zusammenzuschneiden.

Wie man sich schützt:

  • Misstrauen: Bevor ihr überhaupt antwortet, haltet kurz inne und sammelt euch.
  • Ablehnung: Wenn jemand etwas verlangt, ohne dass ihr ausdrücklich etwas bestellt habt, lehnt ab und legt auf.
  • Schriftliche Bestätigung: Lasst euch eine schriftliche Bestätigung zusenden, zeigt euch abweisend und verweist auf offizielle Kanäle.
  • Ignorieren: Ignoriert die erhaltenen Rechnungen oder Mahnungen.
  • Bank kontaktieren: Kontaktiert eure Bank, wenn persönliche Daten wie Kontonummern oder Kreditkartendaten abgefragt wurden.
  • Melden: Meldet den Vorfall der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale.
  • Musterbriefe: Verwendet die bereitgestellten Musterbriefe der Verbraucherzentrale, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Neue und alte Spamtricks

Auch 2025 versuchen sich Telefonbetrüger mit neuen Spamtricks oder sie greifen auf altbewährte Taktiken zurück. Die Maschen der Telefonbetrüger werden immer dreister und persönlicher. So berichten Angerufene, dass die Personen am Telefon häufig bereits Geburtsdatum, Adresse und weitere persönliche Informationen kennen. Kommt nun noch Druck hinzu, geben viele dann doch ihre IBAN preis. Besonders perfide ist dabei die Verwendung des Pflegegrades. Dabei scheinen die Kriminellen Details zu Pflegegraden in den Familien zu erkennen. Dies soll sie besonders vertrauensvoll wirken lassen und erhöht den Druck auf die Betroffenen. Dabei geht es den Betrügern weniger um das Abgreifen der IBAN. Vor dieser Masche warnt auch die Stiftung Warentest. Vor dem Hintergrund, dass die Pflegkassen bis zu 42 Euro pro Monat für Verbrauchsartikel bezahlen, versuchen die Gauner, den Angerufenen ein Abo für Pflegeboxen aufzuschwatzen. Die Opfer dieser Methode sind gleich mehrfach die Gelackmeierten. Die Boxen enthalten meist Einmalprodukte wie Latexhandschuhe, Bettunterlagen oder medizinische Masken, die von den Betroffenen meist nicht benötigt werden. Weiteres Ungemach wartet dann noch bei der Abrechnung. Entgegen den Versprechen der Ganoven, dass die Pflegekassen die Kosten übernehmen würden, zahlen viele Kassen nicht. Sie argumentieren, dass sie nur zur Zahlung verpflichtet seien, wenn für die Hilfsmittel ein Bedarf bestehe.

Weiter hoch im Kurs stehen Betrügereien mit angeblichen Gewinnspielen und Abos. Ein großer Teil der Spam-Nummern lässt sich weiterhin nach Düsseldorf zurückverfolgen. Dabei werden häufig angebliche Datenabgleiche oder vermeintliche Löschaufträge für Lotterieverträge angekündigt.

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Seit etwa einem Jahr haben die Telefonbetrüger neben Enkeltrick und Schockanrufen eine neue Masche in ihrem Repertoire. Sie geben sich am Telefon als falsche Polizeibeamte aus. Dabei nutzen sie gezielt die Autorität und Vertrauenswürdigkeit der Polizei aus und gaukeln ihren Opfern vor, in eine Straftat oder ein Ermittlungsverfahren verwickelt zu sein. So erging es auch einem Mann aus Baden-Württemberg, den die Fake-Gesetzeshüter um sein gesamtes Gespartes brachten. Er erhielt einen Anruf, bei dem sich ein vermeintlicher Polizeibeamter mit einer dringenden Warnung meldete: Der Mann sei in ein internationales Ermittlungsverfahren verwickelt - und nur eine schnelle Zusammenarbeit könne ihn vor Schlimmerem bewahren. Über Tage hinweg bauten die Trickbetrüger Druck auf und spielten ihre Rolle perfekt. Und das ist kein Einzelfall, wie der kürzlich veröffentlichte Sicherheitsbericht 2024 aus Baden-Württemberg zeigt. Obwohl viele Fälle glücklicherweise im Versuchsstadium blieben, summierte sich der durch diese Taktiken verursachte Schaden allein in diesem Bundesland auf über 15 Millionen Euro. Die Zahl der Fake-Anrufe aus dem Ausland lag mit 6.548 Delikten sogar knapp 200 Prozent darüber.

Social Engineering

Dass die Gauner mit ihren Maschen Erfolg haben, liegt an Social Engineering. Die Betrüger setzen auf eine gezielte psychologische Manipulation, um das Vertrauen ihrer Zielpersonen zu gewinnen. So wird häufig Druck erzeugt oder Angst geschürt, um das rationale Denken der Betroffenen auszuschalten. Zudem sammeln die Kriminellen etwa über Social-Media-Kanäle gezielt Informationen über die Familie oder persönliche Lebensumstände.

Allerdings, so erklärt Thomas Wrobel von Clever Dialer, gibt es oft kleine Details, durch die sich die Telefonbetrüger verraten.

  • Nummernkontrolle: Echte Polizeianrufe erfolgen nicht über die Rufnummer 110.
  • KI-Technologie: Die Telefonbetrüger haben für 2025 eine neue Betrugsmasche gefunden. Sie klonen mit moderner KI-Technologie Stimmen und gaukeln so den Anruf einer vertrauten Person vor. Typischerweise geben sich Anrufer als Verwandte oder Bekannte aus und bitten um Geld oder vertrauliche Informationen. Besonders perfide: Manchmal simulieren sie sogar Notlagen, um Druck aufzubauen.
  • Rückfragen: Der Experte rät bei zweifelhaften Anrufen Rückfragen zu stellen. Eine andere Methode sei, das Gespräch zu unterbrechen und zurückzurufen: Am besten die bekannte Nummer der betroffenen Person wählen.
  • Sensible Daten: Des Weiteren sollten am Telefon keine sensiblen Daten preisgeben werden. Kontodaten oder Codes sollten in solchen Gesprächen ein Tabu sein.
  • Genaues Hinhören: Unpassende Antworten: KI-basierte Betrugsversuche funktionieren meist nach Skripten. Was passiert bei einer Unterbrechung?

Weitere Betrugsmaschen

  • Krypto-Betrug: Ein Ehepaar wurde durch einen vermeintlichen Bankmitarbeiter um einen hohen fünfstelligen Betrag gebracht. Unter dem Vorwand, dass der Wert des Investments in kürzester Zeit um das 15-fache angestiegen sei, brachte er die Betroffenen dazu, ein spezielles Computerprogramm zu installieren. Anschließend sollten Sie am Rechner mehrere TAN-Nummern in das Programm eingeben. Neu bei dieser Methode ist auch, dass nicht, wie bei Enkeltrick oder Gewinnspielen, Senioren im Fokus stehen, sondern vor allem die jüngeren Generationen angegangen werden.
  • Ausländische Anrufe: Deshalb sollten Sie besonders argwöhnisch sein, wenn Sie Anrufe aus dem Ausland auf Ihrem Display sehen und dort keine Kontakte haben. Geben Sie vor Allem am Telefon keine sensiblen Daten wie IBAN, TAN-Nummern oder anderen personenbezogenen Informationen preis.
  • Europol-Masche: Hierbei hört der Angerufene zuerst eine angebliche Bandansage von Europol, in der er darüber informiert wird, dass er Opfer eines Identitätsklaus geworden sei. Um weitere Informationen zu erhalten, soll dann eine Taste gedrückt werden. Im Gespräch berichten die vermeintlichen Europol-Beamten dann von verdächtigen Kontobewegungen im Namen des Opfers.
  • Amazon- oder Apple-Mitarbeiter: Seien Sie skeptisch, wenn plötzlich Apple-, Amazon- oder Microsoft-Mitarbeiter bei Ihnen anrufen. Betrügerische Anrufe vom BKA: Das Telefon klingelt und eine Computerstimme meldet sich - und dann ist ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) dran. “Ihre Ausweisdokumente wurden bei einem Verbrechen benutzt. Melden Sie sich bei der folgenden Nummer”.
  • Enkeltrick: Quasi der Evergreen unter den Spam-Maschen ist der sogenannte Enkeltrick, bei dem betagtere und leichtgläubige Senioren ausgetrickst werden. Dabei werden die Betroffenen aufgefordert, eine hohe Geldsumme zu überweisen mit der Begründung, dass sich ihre Enkel in Schwierigkeiten befinden.
  • Bitcoin-Falle: Telefon-Betrüger versuchen - oftmals auch mit ausländischen Telefonnummern - Verbrauchern Bitcoins anzudrehen und gaukeln eine Online-Registrierung vor. Spam-Geplagte beschweren sich insbesondere über das aggressive und penetrante Vorgehen der Anrufer.

Was tun gegen unerwünschte Anrufe?

  • Nicht entgegennehmen: Der einfachste und beste Weg, sich vor Spam zu schützen, ist, den Anruf gar nicht erst entgegenzunehmen. Denn sobald Spammer bemerken, dass "Leben hinter der Nummer steckt", wird Ihre Nummer als "aktiv" oder "gut" eingestuft, was zu noch mehr Anrufen führen kann. Rufen Sie unbekannte Nummern keinesfalls zurück.
  • "Ja" vermeiden: Vermeiden Sie das Wort "Ja": Viele Betrüger beginnen das Gespräch mit einer Frage wie "Können Sie mich hören?". Antworten Sie hier nicht mit "Ja", so der Rat der Verbraucherzentrale.
  • Apps und Datenbanken: Es gibt verschiedene Apps, die helfen können, Spam-Anrufe zu erkennen und zu blockieren.
  • Anbieter-Filter: Viele Mobilfunkanbieter bieten eigene Filterfunktionen an, die verdächtige Anrufe automatisch blockieren oder mit einem Warnhinweis versehen.
  • Robinson- und Sperrlisten: Zusätzlich können Sie sich in Branchen-Robinsonlisten oder offiziellen Sperrlisten eintragen, damit Ihre Nummer für unerwünschte Werbeanrufe gesperrt wird. Seriöse Unternehmen dürfen die Nummer dann nicht mehr für Werbezwecke verwenden.
  • Nummer schützen: Nummer so selten wie möglich weitergeben. Gefahr bei Gewinnspielen: Wenn eine Telefonnummer Pflicht ist, verwenden Sie eine zweite Nummer (z. B. eine virtuelle Nummer).
  • Widerruf: Auch wenn ein unseriöser Anrufer behauptet, es sei ein Vertrag zustande gekommen - meist sind solche "Verträge" unwirksam, vor allem wenn wesentliche Informationen fehlen oder der Abschluss am Telefon erfolgte. Haben Sie ungewollt einen Vertrag abgeschlossen oder bekommen plötzlich dubiose Zahlungsaufforderungen, können Sie den (angeblichen) Vertrag formlos widerrufen.
  • Verbraucherzentrale: Bei Unsicherheit hilft die Verbraucherzentrale mit Rechtstipps und Unterstützung - am besten zeitnah aktiv werden und sich nicht einschüchtern lassen. Die Verbraucherzentrale hat hilfreiche Tipps zum Umgang mit Telefonspam zusammengefasst und bietet ein spezielles Formular an, um unerwünschte Anrufe zu melden.
  • Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Beschwerdestelle für missbräuchliche Nutzung von Rufnummern und unerlaubter Telefonwerbung. Diese Behörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen und sogar Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Wichtig: Wenn der Anruf auf Trickbetrug abzielt und persönliche Daten gestohlen werden sollen, ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig.

Schlagfertigkeit und Gegenwehr

  • Polizei erwähnen: So hatte etwa ein potenzielles Opfer damit Erfolg, dass es am Telefon erzählte, bei der Polizei zu arbeiten. Schlagartig war das Gespräch ohne Ankündigung beendet.
  • Gegenfragen stellen: Wird etwa wegen der angeblichen Teilnahme an Gewinnspielen nach der Kontonummer gefragt, hilft oft die einfache Gegenfrage, “nennen Sie mir doch die vorliegenden Daten, um diese abgleichen zu können”. Auch hier brechen die Betrüger das Telefonat meist ab.
  • Geduldsprobe: Eine Betroffene dreht den Spieß um und stellt die Geduld der Spam-Anrufer auf die Probe. Hier werden die Nerven der betrügerischen Call-Center-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen auf eine harte Probe gestellt.

Die Rolle des Staates

Der Staat ist nicht untätig. Die Bundesnetzagentur schaltet jedes Jahr tausende Nummern ab, verhängte 2024 Bußgelder von über 1,3 Millionen Euro. Polizei und Staatsanwaltschaften zerschlagen immer wieder internationale Callcenter-Netzwerke, oft mit Razzien im Ausland.

Das spanische Modell

Kernpunkt: Werbeanrufe müssen künftig eindeutig gekennzeichnet sein - mit einem speziellen Nummernpräfix. Ohne dieses Präfix sollen Telekommunikationsanbieter die Anrufe schlicht blockieren. Heißt: Vodafone, Telefónica und Co. müssen Spam-Anrufe entweder herausfiltern und gar nicht erst durchstellen, oder Kunden auf dem Handydisplay anzeigen, dass da gerade jemand anruft, der was verkaufen will. Und das ist nicht alles: Verträge, die über unerlaubte Anrufe zustande kommen, sind automatisch nichtig. Einwilligungen gelten maximal zwei Jahre.

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Was fehlt in Deutschland?

Keine verpflichtende Kennzeichnung von Spam und Werbeanrufen, keine automatische Netzsperre, keine pauschale Nichtigkeit von Verträgen.

Rechte der Verbraucher

  • Einwilligung: Ein Unternehmen darf Sie nur zu Werbezwecken anrufen, wenn Sie diesem Ihr Einverständnis zur Nutzung Ihrer Daten, wie zum Beispiel Ihrer Telefonnummer, gegeben haben. Die Einwilligung muss ausdrücklich und auch im Vorfeld des Anrufes erklärt worden sein.
  • Widerruf: Sie können eine Einwilligung gegenüber dem Unternehmen nachträglich jederzeit widerrufen - auch am Telefon.
  • Auskunftsrecht: Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht! Gemäß Art. Ich konnte mir den Namen des Unternehmens und/oder die Telefonnummer notieren.
  • Beschwerde: Zuständig für die Verfolgung von unerlaubten Werbeanrufen und Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur. Wenn diese Telefonanrufe direkt von Ihrem Telekommunikationsanbieter stammen und Sie telefonischer Werbung widersprochen haben, können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Sie können jederzeit auch die Verbraucherzentralen über unerwünschte Werbeanrufe informieren.

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