Die Anerkennung des Parkinson-Syndroms durch Pestizide als Berufskrankheit hat in Deutschland eine neue Ära für Landwirte und andere Berufsgruppen eingeläutet, die regelmäßig Pestiziden ausgesetzt sind. Diese Entwicklung, vorangetrieben durch wissenschaftliche Erkenntnisse und den Beschluss des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB), hat weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen, die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) und die gesamte Agrarbranche.
Hintergrund und wissenschaftliche Erkenntnisse
Das Parkinson-Syndrom, auch bekannt als Morbus Parkinson oder Parkinson-Krankheit, ist eine neurologische Erkrankung, die durch Symptome wie Muskelstarre, Muskelsteifheit, Zittern und Gleichgewichtsstörungen gekennzeichnet ist. In den letzten Jahren haben internationale Studien zunehmend einen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Pestiziden am Arbeitsplatz und dem Auftreten von Parkinson aufgezeigt.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im März 2024 eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ beschlossen. Diese Empfehlung begünstigt Beschäftigte, die Pestizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext selbst angewendet haben.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit
Um Parkinson als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Diagnostiziertes primäres Parkinson-Syndrom ohne sekundäre Genese: Die Erkrankung darf nicht Folge einer anderen Grunderkrankung sein.
- Erfüllung des Dosismaßes von mindestens 100 trendkorrigierten Anwendungstagen mit Stoffen aus einer der drei Funktionsgruppen der Pestizide (Herbizide, Fungizide oder Insektizide) durch eigene Anwendung.
Betroffene Berufsgruppen und Leistungen der Unfallversicherung
Mit der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit haben betroffene Personen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu den betroffenen Personengruppen zählen in erster Linie Landwirte, Forstwirte, Winzer und Gärtner.
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Die Leistungen der Unfallversicherung sind vielfältig und können je nach Schwere der Erkrankung variieren. Sie umfassen in der Regel:
- Medizinische Rehabilitation: Die Unfallversicherung erbringt aktiv alle medizinischen und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation, einschließlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen aus einer Hand.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch bei einer drohenden Berufskrankheit sichert die gesetzliche Unfallversicherung - sofern noch vorhanden - bestehende Beschäftigungsverhältnisse mit allen geeigneten Mitteln. Hierzu erbringen die Unfallversicherungsträger primär Leistungen der medizinischen Rehabilitation und, wo dies nicht ausreicht, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulungen).
- Hilfen zur Bewältigung des täglichen Lebens: Parallel dazu werden bei Bedarf Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbstständigen Lebens bereitgestellt.
- Ergänzende Leistungen: Ebenso erbringt die gesetzliche Unfallversicherung ergänzende Leistungen, um den Erfolg der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe zu erreichen und zu sichern (Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe, Hilfsmittel, Wohnungshilfe).
- Geldleistungen: Die Leistungen der Unfallversicherung können darüber hinaus je nach Schwere der Erkrankung auch Geldleistungen an Versicherte (z. B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) sowie - im Todesfall - Hinterbliebenenleistungen (z. B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten) umfassen.
- Pflegeleistungen: Für Versicherte, die infolge der Parkinsonerkrankung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt.
Finanzielle Auswirkungen und Kritik
Die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit hat erhebliche finanzielle Auswirkungen. Die SVLFG kalkuliert grob mit zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Euro pro Jahr. Diese Kosten werden voraussichtlich zu höheren Beiträgen für die landwirtschaftlichen Betriebe führen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor den finanziellen Lasten, die für landwirtschaftliche Betriebe aus der neuen Berufskrankheit resultieren könnten. Der DBV fordert, dass die Kosten gesamtgesellschaftlich getragen werden müssten, und zwar über höhere Bundesmittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV).
Kritik kommt auch von Karl Bär, Vize-Vorsitzender des Bundestags-Agrarausschusses, der die Kostenübernahme durch den Staat als „nicht gerecht“ bezeichnet. Er fordert, dass die chemische Industrie die Kosten tragen sollte, da sie Ackergifte verkaufe, die ihrer Darstellung nach ungefährlich seien.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Die SVLFG hat inzwischen erste Parkinson-Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Laut Krüsken sei die Ursache „Pflanzenschutzmittel“ nach wie vor umstritten. Tatsächlich ist ein ursächlicher Zusammenhang lediglich bei zwei schon lange verbotenen Wirkstoffen zweifelsfrei belegt. Insgesamt hatte die Sozialversicherung gut 8.000 Versicherte in der Krankenkasse angeschrieben, bei denen Anhaltspunkte für eine Parkinsondiagnose vorliegen. Rund 3.000 Fälle wurden abgelehnt, weil die Betroffenen das wünschten oder vorgelegte Fragebögen nicht beantwortet wurden. Auf etwa 2.000 beläuft sich die Zahl der Fälle, in denen sich die geforderte Diagnose „primäres Parkinson“ nicht bestätigte. Derzeit verbleiben rund 2.600 Fälle, die geprüft werden.
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Die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von Landwirten und anderen Berufsgruppen, die durch Pestizide gefährdet sind. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die finanziellen Auswirkungen entwickeln und ob eine gerechte Verteilung der Kosten erreicht werden kann.
Weitere Aspekte der SVLFG-Tätigkeit
Neben der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit und den damit verbundenen Herausforderungen engagiert sich die SVLFG in verschiedenen anderen Bereichen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Versicherten zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Digitalisierung: Die SVLFG treibt die Digitalisierung ihrer Kommunikation und Verwaltung voran. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem Versichertenportal „meine SVLFG“ stehen den Versicherten ihre Gesundheitsdaten stets online zur Verfügung.
- Beitragssenkungen und -erhöhungen: Die SVLFG passt regelmäßig ihre Beiträge an. Zum Teil gibt es Beitragssenkungen, zum Teil aber auch Erhöhungen. Ausschlaggebend hierfür sind vor allem gestiegene Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen.
- Rentenanpassung: Die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft steigen bundesweit zum 1. Juli im Zuge der Rentenanpassung.
- Erweiterung der Liste anerkannter Berufskrankheiten: Zum 1. April 2025 erweitert die gesetzliche Unfallversicherung ihre Liste anerkannter Berufskrankheiten.
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