DEGUM-Zertifizierung in der Neurologie: Voraussetzungen und Stufen

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bietet ein mehrstufiges Zertifizierungssystem für Ultraschallanwender in verschiedenen Fachgebieten, darunter auch die Neurologie. Dieses System dient der Qualitätssicherung und der flächendeckenden Sicherstellung einer hochwertigen Ultraschalldiagnostik. Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Beendigung derselben.

Struktur des DEGUM-Zertifizierungssystems

Das DEGUM-Zertifizierungssystem in der Neurologie umfasst mehrere Stufen, die jeweils unterschiedliche Qualifikationsniveaus und Kompetenzen widerspiegeln:

  • Stufe I: Qualifizierte Ultraschalluntersuchung zur Beantwortung neurologischer Fragestellungen.
  • Stufe II: Hochqualifizierte neurologische Ultraschalldiagnostik und Beurteilung des sonografischen Befundes vor dem Hintergrund der klinischen Fragestellung.
  • Stufe II Kursleiter: Erbringt alle Aufgaben eines Untersuchers der DEGUM-Stufe II. Darüber hinaus fallen in seinen Aufgabenbereich gutachterliche Fragestellungen.
  • Stufe III Kursleiter: Höchstqualifizierte Sonografie und Forschung im entsprechenden Fachgebiet.

Anerkennung von DGKN-Zertifikaten

Die DEGUM-Stufe I bzw. das DGKN-Zertifikat wird von der jeweils anderen Gesellschaft anerkannt. Die DEGUM-Stufe I "Muskel-Nerven-Sonografie" bzw. das DGKN-Zertifikat "Muskel-Nerven-Sonografie" wird von der jeweils anderen Gesellschaft anerkannt. Sollte Ihnen bereits das DGKN-Zertifikat "Muskel-Nerven-Sonografie" vorliegen, können Sie sich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR eine Urkunde für die DEGUM-Stufe I ausstellen lassen.

Voraussetzungen für die DEGUM-Stufen in der Neurologie

Die Voraussetzungen für die einzelnen DEGUM-Stufen sind unterschiedlich und richten sich nach dem jeweiligen Qualifikationsniveau.

DEGUM-Stufe I

Der Untersucher der DEGUM-Stufe I beantwortet neurologische Fragestellungen mit Hilfe einer qualifizierten neurologischen Ultraschalluntersuchung.

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Voraussetzungen:

  • Ultraschallausbildung bei einem DEGUM-Stufe II, DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter Neurologie.
  • Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten Kursen:
    • Grundkurs (24 Unterrichtseinheiten)
    • Aufbaukurs (mindestens 16 Unterrichtseinheiten)
  • Nachweis der Teilnahme an DEGUM-zertifizierten neurologischen Ultraschallveranstaltungen (Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung) mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 36 Unterrichtseinheiten aus den vergangenen 6 Jahren. Die Teilnahme an Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs wird mit je 4 Unterrichtseinheiten anerkannt. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Unterrichtseinheiten pro Tag anerkannt, max.

Werden die Voraussetzungen von einem Gutachter der Sektion bestätigt, erfolgt in einem Fachgespräch - mit praktischer Ultraschalluntersuchung und anhand von 20 mitgebrachten, persönlich erhobenen pathologischen Befunden - die Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der neurologischen Ultraschalldiagnostik. Die 20 Befunddokumentationen werden vorab aus dem eingereichten Logbuch vom Prüfer bzw. der Prüferin ausgewählt und müssen entsprechend zur Prüfung mitgebracht werden. Prüfer in dem Fachgespräch ist ein DEGUM-Mitglied mit der Stufe III (Kursleiter). Nach bestandener Prüfung erhält der Antragsteller die Urkunde der Stufe I. Die Prüfung kann auf Antrag nach mindestens 6 und höchstens 12 Monaten bei einem anderen Prüfer wiederholt werden.

DEGUM-Stufe II

Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II erbringt eine hochqualifizierte neurologische Ultraschalldiagnostik und beurteilt den sonografischen Befund vor dem Hintergrund der klinischen Fragestellung. Insbesondere nimmt er dabei auch zu weitergehenden, invasiven, potentiell mit einem Gesundheitsrisiko für den Patienten behafteten, diagnostischen Untersuchungen und zu therapeutischen Interventionen Stellung. Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II ist als besonders qualifizierter Untersucher auf dem Gebiet des neurologischen Ultraschalls gleichzeitig DEGUM-/DGKN-Ausbilder.

Voraussetzungen:

  • Controlling-Ausdruck oder Labor-Leistungsstatistik über mindestens 600 selbst durchgeführten und/oder supervidierten neurologischen Ultraschalluntersuchungen aus den vergangenen drei Jahren
  • Teilnahme an DEGUM-zertifizierten Ultraschallveranstaltungen (nicht Grund- und Aufbaukurse) zur neurologischen Ultraschalldiagnostik mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Unterrichtseinheiten aus den vergangenen 6 Jahren. Hierzu zählen u.a. Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Unterrichtseinheiten pro Tag anerkannt, max.

Der Antrag muss zunächst durch einen Gutachter der Sektion bestätigt werden. In einem zweiten Schritt wird der Antrag angenommen, wenn im Rahmen einer regelmäßigen Mitgliederversammlung der Sektion Neurologie die einfache Mehrheit der anwesenden DEGUM-Stufe III Kursleiter ein positives Votum abgibt. Der Antragsteller muss keinen Vortrag halten, sondern stellt sich in der nächsten Mitgliederversammlung dem anwesenden Votum kurz vor. Anschließend steht der Antragsteller für Fragen zur Verfügung.

DEGUM-Stufe II Kursleiter

Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II Kursleiter erbringt alle Aufgaben eines Untersuchers der DEGUM-Stufe II. Darüber hinaus fallen in seinen Aufgabenbereich gutachterliche Fragestellungen. Ein Untersucher der DEGUM-Stufe II Kursleiter ist ein besonders qualifizierter Untersucher auf dem Gebiet des neurologischen Ultraschalls mit besonderer didaktischer und wissenschaftlicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik. Er ist zur Tätigkeit als Kursleiter verpflichtet, um so Einfluss auf das Niveau der Fortbildungskurse und damit auf das Niveau der Ultraschalldiagnostik zu nehmen. Jeder Ultraschall-Fortbildungskurs, der in Zusammenarbeit mit und nach den Richtlinien der DEGUM durchgeführt wird, muss von einem Kursleiter geleitet werden.

Voraussetzungen:

  • Teilnahmebescheinigungen an DEGUM-zertifizierten neurologischen Ultraschallveranstaltungen (Refresherkurse, Anwenderseminare, Sommertagung) mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 36 Unterrichtseinheiten aus den vergangenen 6 Jahren. Die Teilnahme an der Sommertagung wird mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt und die Teilnahme am Drei-Länder-Treffen wird mit 4 Unterrichtseinheiten pro Tag anerkannt, max.

Der Antrag muss zunächst durch einen Gutachter der Sektion bestätigt werden. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller in der nächsten Mitgliederversammlung einen Kurzvortrag zu seinem/ihrem neurosonologischen Wissenschaftsschwerpunkt halten, dessen Länge 3-4 Minuten nicht überschreiten sollte. Anschließend steht der Antragssteller für Fragen zur Verfügung.

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DEGUM-Stufe III Kursleiter

Die DEGUM-Stufe III Kursleiter repräsentieren die höchstqualifizierte Sonografie und Forschung im entsprechenden Fachgebiet. Die Kursleiter Stufe III sind zuständig für die Supervision und Ausbildung der DEGUM-Stufen I und II sowie für gutachterliche Fragen in der Ultraschalldiagnostik. Sie sind befugt und verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Ultraschallkurse oder Veranstaltungen wie Module oder Workshops durchzuführen.

Voraussetzungen:

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter ist der/die Antragsteller/in nach der erfolgreichen Begutachtung zum Vortrag im Rahmen der jährlich stattfindenden Kursleitertagung zugelassen. Der Bewerber bereitet in Absprache mit der Sektionsleitung 3 Themen aus dem Kurs- oder Modulprogramm der Sektion vor, von denen eines während der Kursleitertagung für den Probevortrag ausgewählt wird. Das Bildmaterial des Probevortrags soll vom Kandidaten selbst stammen. Auch das Bildmaterial der übrigen Themen kann überprüft werden. Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob der Vortrag den Anforderungen entsprochen hat. Die Bürgen sind gehalten, sich vor der Prüfung der formalen und inhaltlichen Qualität der vorbereiteten Vorträge zu vergewissern. Waren die Kandidat/innen für die DEGUM-Stufe III Kursleiter/innen zuvor bereits Inhaber der DEGUM-Stufe II Kursleiter/innen, entfallen die Verpflichtungen zum Kurs-Probevortrag.

Allgemeine Hinweise zu Empfehlungsschreiben

Das Empfehlungsschreiben ist mit offiziellem Briefkopf zu verfassen. Aus dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der/die Unterschreibende die Antragssteller persönlich kennt und aus welchem Zusammenhang. Es soll eingegangen werden auf die:

  • praktische klinische Erfahrung im Ultraschall
  • Kenntnisse in sonografischer Differentialdiagnostik
  • Entscheidungs- und Handlungskompetenz aufgrund der im Ultraschall erhobenen Befunde
  • wissenschaftliche Aktivitäten
  • Kompetenz im Umgang mit der Gerätetechnik
  • didaktische Kompetenz für die Ultraschallaus- und -weiterbildung
  • Aktivtäten in der Lehre, d.h. Teilnahme an Kursen, Workshops, etc.

Die Empfehlungsschreiben müssen ferner bescheinigen, dass der Bewerber didaktisch geeignet ist und ausreichend eigenes Bildmaterial für die Ausgestaltung eines Kurses besitzen.

Publikationen und wissenschaftliche Aktivitäten

  • Originalarbeiten in Peer-reviewed Journals, die die Kriterien einer wissenschaftlichen Studie, d. h. die Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung aus dem Bereich der Ultraschalldiagnostik erfüllen.
  • Erstautoren/innenschaft von Übersichtsarbeiten, CME-Beiträgen
  • Buchbeiträge, d. h. Wissenschaftliche Publikationen in Peer-reviewed Journals: Kasuistiken, kleinere Buchbeiträge, Mitautorenschaft bei Multicenter-Studien über Ultraschalldiagnostik
  • Wissenschaftlicher Vortrag mit sonographischem Thema auf der Tagung einer Fachgesellschaft (max.
  • Zitierbare Abstracts in Peer-reviewed Journals, z. B. vom Dreiländertreffen, Übersichtsarbeiten in Nicht-Peer-reviewed Journals zu Ultraschallthemen
  • Aktive Mitarbeit als Referent/in oder Tutor/in bei DEGUM- zertifizierten Kursen innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung (max. 6 x 1 = 6 Punkte)
  • Online-Präsentationen zur Ultraschall-Ausbildung (max. einmal innerhalb von drei Jahren)
  • Vorlage einer Kurzpräsentation/Kasuistik mit eigenem Bildmaterial
  • Abhalten von mindestens einem DEGUM-zertifizierten Ultraschallkurs pro Jahr oder einer anderen, von der DEGUM anerkannten Veranstaltung (Module, Refresherkurse, Workshops) innerhalb von sechs Jahren vor der Rezertifizierung. Haben mehrere Kursleiter gemeinsam einen Kurs, Workshop oder und Modul veranstaltet, muss ein relevanter eigener Anteil am theoretischen und praktischen Unterricht nachgewiesen werden (mindestens ein Vortrag, ganztägige praktische Ausbildung). Das Verfassen einer zitierfähigen Publikation zu sonografischen Themen in einer Fachzeitschrift wird als Äquivalent für einen abgehaltenen Kurs anerkannt. Die von der DEGUM mandatierte Mitarbeit in einem Leitlinienkomitee wird als Äquivalent für zwei abgehaltene Kurs anerkannt.
  • Nachweis einer aktiven Zusammenarbeit mit DEGUM Stufe II Inhaber/innen aus der Sektion (z B.

Rezertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in Stufe I wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind. Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in DEGUM-Stufe III Kursleiter wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für DEGUM-Stufe II Kursleiter, DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe I beantragt werden. Die Stufe III ohne Kursleiterstatus ist historisch. Bei Fehlen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung in DEGUM-Stufe III ohne Kursleiter-Status wird die Stufenanerkennung nicht verlängert. Es kann ein erneuter Rezertifizierungsantrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind oder es kann eine Rezertifizierung für DEGUM-Stufe II oder DEGUM-Stufe I beantragt werden.

Abteilungszertifizierung

Mit einer Abteilungszertifizierung wird die qualifizierte Ultraschall-Ausbildung einer Abteilung bestätigt. Eine Abteilungszertifizierung ist an den Inhaber einer DEGUM-Stufe II oder höher gebunden. Dieser ist auch der Antragsteller. Die Zertifizierung ist 3 Jahre gültig und kann verlängert werden. Sollte der Antragsteller die Abteilung vor Ablauf der 3 Jahre verlassen, erlischt die Zertifizierung und es muss ein neuer Erstantrag gestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr für die Abteilungszertifizierung beträgt 150,00 €. Nach Antragseingang versendet die Geschäftsstelle eine Zahlungsaufforderung.

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Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag in der Sektion Neurologie können sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen.

Bedeutung des DEGUM-Zertifizierungssystems

Das DEGUM-Zertifizierungssystem ist ein wichtiger Baustein zur Qualitätssicherung in der Ultraschalldiagnostik. Es definiert qualitative und quantitative Mindestanforderungen, auf deren Grundlage Untersucher zertifiziert und regelmäßig rezertifiziert werden. Dabei geht es über die Mindestanforderungen der KV und der Facharztkataloge der Landesärztekammern hinaus. Das heutige Mehrstufenkonzept ist ein Qualitätssystem, das in Deutschland flächendeckend eine hochwertige Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisdiagnostik bis zu Referenzzentren in Kliniken und Praxen sicherstellen soll.

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