Demenz Unterbringung Kosten Überblick: Ein umfassender Leitfaden

Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein bedeutender Schritt, der oft mit Unsicherheit und finanziellen Fragen verbunden ist. Insbesondere für Menschen mit Demenz und ihre Familien ist es wichtig, einen klaren Überblick über die anfallenden Kosten und die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu haben. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Kosten der Demenzunterbringung in Deutschland, wobei der Fokus auf Nordrhein-Westfalen (NRW) liegt, und zeigt Wege auf, wie diese Kosten bewältigt werden können.

Einleitung

Die Pflege von Menschen mit Demenz stellt eine besondere Herausforderung dar, sowohl für die Betroffenen selbst als auch für ihre Angehörigen. Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend ist, kann die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig werden. Doch welche Kosten kommen auf die Betroffenen und ihre Familien zu, und welche finanziellen Hilfen gibt es?

Kostenstruktur der Demenzunterbringung

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Kosten für Pflege und Betreuung: Dies ist der größte Kostenfaktor und umfasst die tarifliche Vergütung des Pflege- und Betreuungspersonals sowie Sachaufwendungen. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil dieser Kosten.
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten decken die Unterbringung im Zimmer, die Nebenkosten und Mahlzeiten ab.
  • Investitionskosten: Hierbei handelt es sich um Kosten für Aus- oder Umbaumaßnahmen, Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung sowie für Anschaffungen und technische Ausstattung.
  • Ausbildungskosten: Einige Heime erheben einen Beitrag zur Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe.
  • Zusatzleistungen: Wahlleistungen wie ein größeres Zimmer oder besondere Betreuungsangebote können zusätzliche Kosten verursachen.

Regionale Unterschiede und Kostensteigerungen

Die Kosten für Pflegeheimplätze variieren regional. In NRW sind die Eigenanteile für Pflegebedürftige im Heim besonders hoch. Laut Statistik des Verbands der Ersatzkassen müssen Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen in NRW im Schnitt 2.400 Euro monatlich zuzahlen, während der Bundesdurchschnitt bei knapp 2.000 Euro liegt. Dieser Unterschied von rund 400 Euro ist erheblich und stellt eine zusätzliche Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien dar.

Die Kosten für Pflegeheimplätze sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, was vor allem auf den demografischen Wandel, steigende Personal­kosten, Inflation und den Fachkräftemangel zurückzuführen ist. Im Jahr 2025 müssen Pflegebedürftige in Deutschland mit einem höheren Eigenanteil rechnen - fast 3.000 Euro, teils sogar mehr. Im Schnitt sind das rund 300 Euro mehr. Experten prognostizieren, dass die Pflegeheimkosten in den kommenden Jahren weiter steigen werden.

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Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad einen Festbetrag für die rein pflegerischen Versorgungsleistungen im Pflegeheim (sog. vollstationäre Pflege). Die Leistungen sind gestaffelt:

  • Pflegegrad 2 = 805 Euro
  • Pflegegrad 3 = 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4 = 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5 = 2.096 Euro

Die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflegeversicherung müssen die Betroffenen selbst decken.

Zusätzlich zu den genannten Leistungen bei vollstationärer Pflege bekommen Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 einen weiteren Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Zuschlag steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts:

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben, und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Finanzierung des Eigenanteils

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu decken, müssen die Pflegebedürftigen ihren Eigenanteil aus eigenen Mitteln bestreiten. Dazu gehören Rente, Vermögen und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen von Angehörigen.

Rente und Vermögen

Die Pflegebedürftigen müssen zunächst ihre Rente und ihr Vermögen zur Deckung der Pflegeheimkosten einsetzen. Allerdings gibt es einen Schonbetrag von 10.000 Euro (Stand: Januar 2023), der nicht für die Finanzierung der Pflege herangezogen wird.

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Unterhaltspflicht der Angehörigen

Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, können Angehörige und/oder das Sozialamt für die Kostenübernahme in Frage kommen. Meist geht es dabei um die Unterhaltspflicht. Kinder werden nur dann vom Sozialamt für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Ehepartner leisten in der Regel einen Unterhalt, dürfen aber so viel behalten, dass sie weiterhin ihre Wohnung und ihren Lebensstandard halten können.

Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)

Wenn weder Rente, Vermögen noch Unterhaltszahlungen ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann beim zuständigen Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 erhalten hat.

Pflegewohngeld

In einigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es das Pflegewohngeld. Dies ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten im Pflegeheim. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen.

Wohngeld Plus

Menschen, die dauerhaft in Pflegeheimen leben, können das Wohngeld Plus beantragen. Der Anspruch besteht allerdings, sofern sie keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen. Wie hoch der Anspruch für Pflegeheimbewohner ist, richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegheims und nicht nach den individuellen Mietkosten.

Fallbeispiele

Um die komplexen Zusammenhänge besser zu veranschaulichen, werden im Folgenden zwei Fallbeispiele vorgestellt:

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Fallbeispiel 1: Alleinstehend

Herr W. ist alleinstehend, hat Pflegegrad 4 und erhält eine Rente von monatlich 1.410 Euro. Er verfügt über ein Sparkonto mit 12.000 Euro. Die monatlichen Gesamtkosten für den Platz im Pflegeheim betragen 4.900 Euro. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse und seines Einkommens muss Herr W. zunächst die 2.000 Euro von seinem Sparkonto einsetzen, die über dem Vermögensfreibetrag liegen. Anschließend übernimmt das Sozialamt die restlichen Pflegeheimkosten.

Fallbeispiel 2: Verheiratet

Herr Thon lebt mit einer mittelschweren Demenz und hat Pflegegrad 4. Seine Frau hat kein eigenes Einkommen. Herr Thon hat eine Rente von 1.900 Euro. Die monatlichen Kosten für den Platz im Pflegeheim betragen 4.900 Euro. In diesem Fall wird zunächst der Bedarf des Ehepaars berechnet. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die nach Berücksichtigung des Einkommens und des Bedarfs von Frau Thon noch offen sind.

Tipps zur Kostensenkung und Finanzplanung

  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung der Finanzierung der Pflegeheimkosten.
  • Antrag auf Pflegegrad: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrads.
  • Vergleich von Pflegeheimen: Vergleichen Sie die Preise und Leistungen verschiedener Pflegeheime.
  • Beratung: Lassen Sie sich von unabhängigen Beratungsstellen oder der Pflegekasse beraten.
  • Pflegezusatzversicherung: Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Die Rolle der Angehörigen

Angehörige spielen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Kosten der Demenzunterbringung. Sie können bei der Antragsstellung helfen, die Pflegeheimkosten verwalten und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen leisten. Es ist wichtig, dass sich Angehörige nicht scheuen, professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Die Kosten für die Demenzunterbringung können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Mit einer guten Planung und der Unterstützung von Angehörigen und Fachleuten können die Kosten bewältigt und eine angemessene Versorgung für Menschen mit Demenz sichergestellt werden.

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