Der Einstieg in den öffentlichen Dienst kann für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen attraktiv sein, da er Flexibilität durch geringe Wochenarbeitszeit, Gleitzeit, Teilzeit, Sonderurlaub und Sabbatjahr bietet. Eine der Hürden ist die sogenannte gesundheitliche Eignung. Dieser Artikel beleuchtet, wie sich die Diagnose Multiple Sklerose (MS) auf die Einstellungsuntersuchung auswirkt und welche Rechte und Möglichkeiten Bewerber haben.
Verbeamtung und Beschäftigung im öffentlichen Dienst
Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst erfolgt in der Regel als Beamter oder Tarifbeschäftigter. Für Tarifbeschäftigte gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen in Verbindung mit dem anzuwendenden Tarifvertragsrecht, wodurch es nur wenige Besonderheiten bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt. Wer jedoch eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis anstrebt, unterliegt einer anderen Systematik.
Gesundheitliche Eignung: Ein Überblick
Der Zugang zu einem öffentlichen Amt richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Die Eignung setzt sich aus geistigen, körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften zusammen. Die gesundheitliche Eignung ist eine Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Probe.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) definierte 2013, dass ein Bewerber gesundheitlich nicht geeignet ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder von regelmäßigen erheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten über Jahre hinweg auszugehen ist.
Amtsbezogenheit der gesundheitlichen Eignung
Die Frage der gesundheitlichen Eignung hängt von vielen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die beabsichtigte konkrete dienstliche Tätigkeit und die gewählte Laufbahn können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Die Anforderungen an eine Richterin mit einem festen Arbeitsplatz unterscheiden sich von denen im diplomatischen Dienst des Auswärtigen Amtes, wo uneingeschränkte Reisefähigkeit erforderlich ist. Ebenso stellt der Vollzugsdienst als Polizeibeamter höhere körperliche Anforderungen als eine Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung. Die gesundheitliche Eignung orientiert sich also nicht nur an der Person, sondern auch am spezifischen Amt.
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Erheblichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen
Nicht alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen stehen einer Verbeamtung entgegen. Es muss eine gewisse Erheblichkeit bestehen. Dabei sind verschiedene Arten von Erkrankungen zu unterscheiden:
- Bereits aufgetretene Erkrankungen
- Bestehende oder chronische Krankheitsbilder
- Veranlagungen oder mögliche Gefahren von Begleiterkrankungen
- Auswirkungen von Behinderungen, die nicht notwendigerweise auch eine Erkrankung darstellen müssen.
Kernfrage ist, ob eine bereits aufgetretene Erkrankung, eine Veranlagung oder eine drohende Begleiterkrankung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu einem vorzeitigen Arbeitsausfall führen könnte.
Chronische Erkrankungen im Kontext der Verbeamtung
Chronische Erkrankungen führen häufig zur Feststellung der mangelnden gesundheitlichen Eignung. Dies gilt insbesondere für entzündliche Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose oder entzündliche Erkrankungen des Skelettsystems wie Morbus Bechterew oder Rheuma.
Allerdings muss der konkrete Einzelfall der Bewerber und die angestrebte Laufbahn berücksichtigt werden. Eine rheumatische Erkrankung muss die Dienstfähigkeit auf Dauer nicht beeinträchtigen, auch wenn Modifikationen der Arbeitsplatzumgebung erforderlich werden könnten. Eine gut eingestellte Diabetes muss zu keinen Auswirkungen führen, kann aber die Ausübung eines konkreten Amtes unmöglich machen. Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung ist immer eine Prognoseentscheidung, die durch einen Amtsarzt getroffen wird.
Für manche Erkrankungen sind die Prognosen eher schlecht, wie bei Multipler Sklerose, bei anderen eher neutral, wie bei einer Schilddrüsenerkrankung. Medizinische Leitlinien, die für fast jede Erkrankung verfügbar sind, bieten eine gute Hilfestellung für eine eigene Einschätzung.
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Multiple Sklerose und die Prognose der Dienstfähigkeit
Die Diagnose Multiple Sklerose (MS) wirft besondere Fragen im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung für den öffentlichen Dienst auf. MS ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die sehr unterschiedlich verlaufen kann. Dies macht eine Prognose über den zukünftigen Krankheitsverlauf und die damit verbundene Dienstfähigkeit schwierig.
Individuelle Betrachtung des Krankheitsverlaufs
Obwohl MS oft als Ausschlusskriterium für die Verbeamtung angesehen wird, ist eine individuelle Betrachtung des Krankheitsverlaufs entscheidend. Faktoren wie die Schwere der Symptome, das Ansprechen auf die Behandlung und das Vorliegen von Begleiterkrankungen spielen eine wichtige Rolle.
Rechtsprechung und MS
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verdeutlicht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung. In dem Fall ging es um einen Berufsschullehrer, der an MS erkrankt war und dessen Verbeamtung aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung abgelehnt wurde. Das BVerwG urteilte, dass die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung gerichtlich voll nachprüfbar sei und anhand eines anderen Prognosemaßstabs als dem vom Oberverwaltungsgericht angewandten vorzunehmen sei. Erweist sich der Kläger als gesundheitlich geeignet, steht ihm ein Anspruch auf Verbeamtung zu, wenn er der fachlich am besten geeignete Bewerber für eine freie Stelle als Studienrat ist.
Die Rolle des Amtsarztes
Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung erfolgt durch einen Amtsarzt. Dieser muss eine fundierte medizinische Tatsachenbasis für die Prognose erstellen, das Ausmaß der Einschränkungen feststellen und deren voraussichtliche Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und für die Erfüllung der beruflichen Anforderungen medizinisch fundiert einschätzen.
Psychiatrische Beschwerdebilder und Verbeamtung
Zu den chronischen Erkrankungen zählen auch fast alle psychiatrischen Beschwerdebilder. Auch hier gilt es, einen genauen Blick auf diese Beeinträchtigungen zu werfen und genau zu untersuchen, in welchen Zusammenhang Diagnosen gestellt worden sind. Während einmalige, in einem direkten Zusammenhang mit einem auslösenden Ereignis stehende psychische Erkrankungen einer gesundheitlichen Eignung nicht entgegenstehen müssen, scheidet eine Verbeamtung in der Regel in den Fällen aus, in denen tatsächlich von einer chronischen Form gesprochen werden kann.
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Episodische Erkrankungen
Nicht selten kommt es auch vor, dass ein Bewerber während der Einstellungsuntersuchung erstmals von „seiner“ psychischen Erkrankung erfährt. Eine psychiatrische Symptomatik hat häufig einen Auslöser, wie etwa einen Trauerfall, eine Trennung oder besonders belastende Situationen wie Prüfungsphasen oder auch traumatische Erlebnisse. Solche Phasen können überwunden werden, sie treten dann später mit einer ausreichend hohen Wahrscheinlichkeit nicht wieder auf. Eine gesundheitliche Eignung kann dann durchaus attestiert werden.
Manifeste Erkrankungen
Von den episodischen Erkrankungen sind jedoch manifeste psychischen Erkrankungen, wie wiederholt auftretende Depressionen oder psychotische Zustände, zu unterscheiden. Diese sind zumeist unberechenbar, leider auch für den Facharzt. Prognosen über einen weiteren gesundheitlichen Verlauf können in diesen Fällen nur selten abgegeben werden und es muss auf statistische Annahmen zurückgegriffen werden.
Sonderfall körperliche Zustände: BMI und Adipositas
Als Kriterium einer gesundheitlichen Eignung wird auch immer wieder der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen. Während vor der Entscheidung des BVerwG im Jahr 2013 ab einem BMI von 35 automatisch die mangelnde Eignung angenommen wurde, muss heute ein genauer Blick auf den Einzelfall geworfen werden. Werte ab einem BMI von 30 sind nur noch als Anhaltspunkt zu sehen, dass eine Adipositas bestehen könnte. Relevant werden dann die Anamnese des Bewerbers, seine bisherige Krankheitsgeschichte und vielleicht sogar schon bestehende Erkrankungen des Bewerbers.
So kann auch bei einem hohen BMI noch die Möglichkeit der Verbeamtung bestehen, wenn keine familiäre Veranlagung, keine schon bekannte Diabetes oder ein vorhandener Bluthochdruck als weitere Risikofaktoren hinzutreten. In Grenzfällen kann eine kurzfristige Senkung des BMI durch Diäten eine gesundheitliche Eignung retten, während ein BMI ab 40 in der Regel nicht einmal weitere Prüfungen erfordert und die Bewerbung gleich abgelehnt werden kann.
Sonderfall Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ist die konkrete Tätigkeit bzw. die konkrete Laufbahn grundsätzlich auch Personen mit Handicap möglich, dann gelten für sie geringere Anforderungen an eine gesundheitliche Eignung, als diese an „gesunde“ Bewerber gestellt werden. Neben der Bevorzugung bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung soll dies Nachteile kompensieren, die aus der Behinderung resultieren.
Rechte und Pflichten bei der Einstellungsuntersuchung
Bewerber mit MS haben das Recht auf eine faire und individuelle Beurteilung ihrer gesundheitlichen Eignung. Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Gesundheitszustand zu machen, müssen aber nicht ungefragt über eine MS-Erkrankung informieren, wenn die zukünftige Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Verschweigen der MS-Erkrankung?
Bei Vorliegen einer MS-Erkrankung ist der Arbeitnehmer bei der Einstellung nur verpflichtet darüber Angaben zu machen, wenn bereits bei Einstellung feststeht, dass die zukünftige arbeitsvertragliche Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer aufgrund der Einschränkungen durch die MS-Erkrankung nicht erfüllt werden kann. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer auch das Recht, falsche Angaben über das Vorliegen der MS-Erkrankung zu machen.
Schweigepflichtentbindung
Spätestens im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht muss die Schweigepflichtentbindung von Seiten des Arbeitnehmers kommen, um die negative Gesundheitsprognose zu entkräften.
Zusätzlicher Urlaub und Kündigungsschutz bei MS?
Es gibt keinen zusätzlichen Urlaub und neben dem allgemeinen Kündigungsschutz bei Vorliegen der Voraussetzungen auch keinen besonderen Kündigungsschutz bei einer MS-Erkrankung. Zusätzlichen Urlaub und den besonderen Kündigungsschutz gibt es nur dann, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Bei einer Gleichstellung nur den besonderen Kündigungsschutz gibt aber keinen Zusatzurlaub.
Hilfestellung für Betroffene
RA Andreas Czech bietet Multiple Sklerose Betroffenen im AMSEL-Chat publizistisch präsent auf AMSEL-Veranstaltungen und auf amsel.de. Eigene Kolumne im Magazin "together".
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