Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Ablauf, Kriterien und Alternativen

Im Alter sind viele Menschen auf die Hilfe anderer angewiesen. Dies führt nicht selten zu einem Umzug ins Pflegeheim, der den Betroffenen oft schwerfällt. Zuhause fühlt man sich meistens am wohlsten, unabhängig vom Alter. Für viele ist das Leben im Heim jedoch sicherer als in den eigenen vier Wänden. Ein Pflegeheim bietet eine vollstationäre Unterbringung, bei der der pflegebedürftige Bewohner rund um die Uhr von geschultem Personal gepflegt und versorgt wird.

Für wen ist der Einzug in ein Pflegeheim geeignet?

Ein Umzug in ein Pflegeheim ist dann notwendig, wenn der Betroffene seinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann, pflegebedürftig ist und niemand ihn zu Hause betreuen kann oder die Wohnung nicht altersgerecht ausgestattet ist. Alleinstehende pflegebedürftige Menschen ohne Familie oder enge Freunde können von einem Leben im Heim profitieren. Manchmal wohnen die Angehörigen auch zu weit weg oder können aus zeitlichen Gründen keine ausreichende Pflege gewährleisten. Einsamkeit kann ebenfalls ein Faktor sein. Der Gedanke an ein Pflegeheim ist auch sinnvoll, wenn die eigene Wohnung nicht den Bedürfnissen entsprechend umgebaut werden kann.

Pflegeleistungen im Pflegeheim

Je nach Bedarf kann die Pflege durch ein Pflegeheim als Langzeit-, Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- oder Nachtpflege erfolgen.

  • Langzeitpflege: Die gewöhnliche vollstationäre Unterbringung.
  • Kurzzeitpflege: Eine vorübergehende Versorgung im Pflegeheim.
  • Verhinderungspflege: Eine Kurzzeitpflege, wenn ein pflegender Angehöriger verhindert ist.
  • Tages- oder Nachtpflege: Eine teilstationäre Pflegeform.

Auswahlkriterien und Betreuungsqualität

Bei der Auswahl eines Pflegeheims spielen neben Preis, Lage, Größe und Ausstattung vor allem die Betreuungsqualität eine wichtige Rolle. Angehörige sollten sich gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person über mögliche Auswahlkriterien Gedanken machen. Besonders beliebt sind die bisherige Umgebung des Betroffenen oder ein Pflegeheim in der Nähe von Angehörigen. Auch die Größe und Ausstattung des Heims und des jeweiligen Zimmers sind entscheidende Faktoren. Wichtig sind auch das Angebot an Gemeinschaftsaktivitäten und die Verpflegung.

Um die Betreuungsqualität zu bewerten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt eine Liste mit Pflegenoten für jedes Pflegeheim, die von sehr gut (1) bis mangelhaft (5) reichen. Außerdem gibt es das Qualitätssiegel „Der Grüne Haken“, das Pflegeheime auszeichnet, die sich besonders für die Lebensqualität der Heimbewohner einsetzen.

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Vor- und Nachteile eines Pflegeheims

Die sichere Betreuung durch geschultes Personal, Struktur und Gesellschaft sind große Vorteile von Pflegeheimen. Allerdings möchte nicht jeder Betroffene diese Veränderung und neue, fremde Personen kennenlernen. Zudem sind Pflegeheime oft kostspielig und die Wartelisten lang. Viele Bewohner fühlen sich besonders zu Beginn ihres Aufenthalts in einem neuen Pflegeheim ihrer Freiheit und Unabhängigkeit beraubt. Im Vergleich zu der individuellen Pflege durch einen Angehörigen wirkt die Aufmerksamkeit des Pflegepersonals gegenüber dem Einzelnen oft zu gering. Die Beziehung zwischen Pflegern und Bewohnern ist aufgrund wechselnden Personals häufig sehr unpersönlich.

Hinweise zum Einzug

Wie bei jedem Umzug sollten Dinge wie die rechtzeitige Kündigung von Abonnements und dem Mietvertrag sowie die Ummeldung des Wohnortes bedacht werden. Personalausweis, Versichertenkarte, Medikamente und wichtige Unterlagen wie die Patientenverfügung sollten ebenfalls nicht vergessen werden.

Zwangseinweisung ins Pflegeheim

Eine Einweisung ins Pflegeheim gegen den Willen des Betroffenen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich kann niemand zu einem Umzug ins Pflegeheim gezwungen werden. Eine Zwangseinweisung ohne triftigen Grund wäre eine freiheitsentziehende Maßnahme und strafbar.

Eine Ausnahme besteht, wenn die betroffene Person eine Gefahr für sich oder Dritte darstellt. In diesem Fall kann nach einem richterlichen Beschluss über das Psychisch-Krank-Gesetz eine Zwangseinweisung erfolgen, allerdings nicht in ein Pflegeheim, sondern in eine psychiatrische Klinik.

Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Unterbringung sind:

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  • Die Unterbringung erfolgt zum Wohl des Betreuten, weil dieser eine Gefahr für sich oder Dritte ist.
  • Der Betroffene muss sich zur Abwendung eines drohenden erheblichen Schadens ärztlich behandeln lassen und muss deshalb untergebracht werden.
  • Die Unterbringung kann nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts erfolgen.

Entmündigungen gibt es nicht mehr. Stattdessen erhalten Betroffene einen gesetzlichen Betreuer, der ihnen Hilfe leistet.

Gründe, warum ältere Menschen nicht ins Heim wollen

Viele Pflegebedürftige haben die Befürchtung, dass sie nie wieder nach Hause kommen, selbst wenn es sich nur um eine Kurzzeitpflege handelt. Häufige Gründe, warum Pflegebedürftige nicht in ein Pflegeheim möchten, sind:

  • Veränderung des sozialen Umfelds und des gewohnten Lebensstils
  • Angst vor dem Verlust der Unabhängigkeit und Autonomie
  • Angst vor dem Verlust der eigenen Wohnung und Selbstständigkeit
  • Die Befürchtung, die Kontrolle über das eigene Leben und den Alltag aufgeben zu müssen
  • Angst vor Einsamkeit und Isolation
  • Angst vor Vernachlässigung und Missbrauch durch das Personal
  • Sorgen um die finanzielle Belastung und Kosten des Pflegeheims
  • Das Gefühl, ungewollt zu sein und abgeschoben zu werden
  • Schwierigkeiten, sich in den Alltag und die Regeln des Pflegeheims einzufügen
  • Verlust der Privatsphäre

Umgang mit Demenz und der Entscheidung für ein Pflegeheim

Die Pflege von Eltern oder Großeltern mit Demenz ist für alle Familienmitglieder herausfordernd. Wenn die Leistungsgrenzen von Familienmitgliedern erreicht oder überschritten werden, stellt eine stationäre Einrichtung eine wichtige Alternative dar. Kinder denken insbesondere dann an einen Umzug ins Pflegeheim, wenn das Leiden so weit fortgeschritten ist, dass Mutter oder Vater zur eigenen Sicherheit gar nicht mehr alleine gelassen werden können.

Das Gespräch mit den Pflegebedürftigen suchen

Die Möglichkeit der Unterbringung in einem Heim sollte in Ruhe besprochen werden. Lehnt der betreffende Elternteil den Umzug in ein Heim ab, sollte man gemeinsam über die Gründe sprechen. Demenzpatienten können Gründe und damit auch eine Ablehnung nur noch selten nachvollziehbar erklären. Häufig fürchten sie sich davor, aus dem gewohnten Lebensbereich gerissen zu werden.

Hilfreich kann es auch sein, über alle Möglichkeiten der Unterbringung und Betreuung zu sprechen. Oft kann eine Unterbringung im Heim durch Konzepte wie die 24 Stunden Betreuung vermieden werden. Diese findet in der gewohnten Umgebung statt, wobei die Betreuungskraft mit im Haushalt lebt und sich um Haushalt, Grundpflege und Alltag kümmert.

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Sollte man dem Wunsch nach häuslicher Pflege nachgeben?

Im eigenen Zuhause fühlen sich ältere Menschen wohl und sicher. Eine häusliche Betreuung kann aber nur funktionieren, wenn es der Gesundheitszustand zulässt. Hier kommt es auf den zeitlichen und fachlichen Aufwand an. Die Organisation zu Hause hängt von verschiedenen Faktoren ab und auch Geld spielt eine Rolle bei der Pflege.

Angehörige übernehmen sich regelmäßig mit der Betreuung eines Familienmitgliedes. Sie nehmen Überlastung sowie finanzielle Einbußen in Kauf und riskieren ihre eigene Gesundheit.

Wann ist die Einweisung in ein Pflegeheim rechtlich erlaubt?

Wenn eine Betreuungsverfügung besteht, wurde darin festgehalten, wer die rechtliche Betreuung übernehmen soll. Der eingesetzte Betreuer wird dann involviert, wenn Senioren und Pflegebedürftige selbst nicht mehr in der Lage sind, die jeweilige Entscheidung zu treffen.

Wurde keine Betreuungsverfügung getroffen, darf niemand gegen seinen Willen sowie ohne Einwilligung daran gehindert werden, einen bestimmten Raum oder Bereich zu verlassen. Sofern kein Betreuungsgericht eine Zustimmung erteilt hat, sind freiheitsentziehende Maßnahmen immer strafbar.

In Betracht kommt eine zwangsweise Unterbringung in eine stationäre Einrichtung dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem PsychK-Gesetz (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten) vorliegen. Voraussetzung dafür ist, dass Betroffene wegen einer psychischen Krankheit oder eines psychischen Zustandes eine Gefahr für sich selbst und andere darstellen.

Einweisung der Eltern ins Pflegeheim: Was tun gegen Schuldgefühle?

Bei der Entscheidung, dass ein Elternteil ins Pflegeheim muss, entstehen bei Kindern immer Schuldgefühle. Es kann hilfreich sein, sich vor Augen zu halten, dass man die Eltern nicht grundlos in ein Pflegeheim ziehen lässt, sondern um sie richtig versorgt und sicher aufgehoben zu wissen, weil man es selbst nicht leisten kann.

Selbstvorwürfe und Schuldgefühle hinterfragen

Die Familie muss eine Entscheidung treffen und dabei berücksichtigen, was in der aktuellen und vielleicht zukünftigen Sachlage „machbar“ ist. Zu berücksichtigen sind dabei die Lebenssituation, Beruf und Ausbildung, Gesundheit und Unterstützung. Die Entscheidung pro oder contra Pflegeheim sollte möglichst rational getroffen werden.

Selbstliebe ist noch lange kein Egoismus

Wenn Kinder darüber nachdenken, einen Elternteil in ein Pflegeheim zu geben, überdenken sie jedoch die Vor- und Nachteile aller Beteiligten. Das ist nicht egoistisch, sondern auch von Selbstliebe beeinflusst. Niemandem ist damit geholfen, wenn ausgelaugte und überforderte Kinder oder Enkel eine adäquate Pflege nicht mehr bewerkstelligen können.

Die Rechtslage bei Demenz

Die Rechtslage bei Demenz ist nicht immer eindeutig, da Demenz nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit bedeutet. Entscheidend sind Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie ermöglichen eine vorausschauende Festlegung individueller Wünsche. Fehlen diese Vorsorgedokumente, ordnet das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung an, die sich an den Bedürfnissen der betroffenen Person orientiert.

Geschäftsunfähigkeit bei Demenz

Geschäftsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund ihres geistigen Zustands oder ihres Alters nicht in der Lage ist, rechtlich bindende Verträge oder Geschäfte selbstständig abzuschließen. Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen getätigt werden, sind grundsätzlich nichtig.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht kann im Voraus geregelt werden, wer Entscheidungen treffen soll, wenn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Person dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. In einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, das im späteren Stadium einer Demenzerkrankung sehr wichtig werden kann. In späteren Stadien der Erkrankung können Betroffene oft nicht mehr klar kommunizieren, welche medizinischen Behandlungen sie wünschen oder ablehnen.

Umgang mit dem Willen von Demenzerkrankten

Im Umgang mit Demenzerkrankten ist es wichtig, ihren aktuellen Willen zu verstehen und die Selbstbestimmung trotz Demenz zu respektieren. Selbst wenn die Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist, sollten die Wünsche und Bedürfnisse erfasst werden.

Verwahrlosung und Selbstbestimmung

Das Recht auf Selbstbestimmung, auch im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen, ist ein grundlegendes Menschenrecht. Allerdings gibt es Grenzen, insbesondere wenn die Gesundheit oder Sicherheit der Person ernsthaft gefährdet ist.

Autofahren bei Demenz

Das Thema Autofahren im Zusammenhang mit Demenz ist anspruchsvoll und muss äußerst sensibel angegangen werden. Bei fortgeschrittener Demenz kann der Führerschein von der Straßenverkehrsbehörde entzogen werden. Ärzte sind in diesem Fall von ihrer Schweigepflicht entbunden und haben das Recht, die Behörde auf die jeweilige Demenzsituation hinzuweisen.

Wahlrecht und Bankgeschäfte

Das Wahlrecht bleibt auch bei einer Demenzerkrankung bestehen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Solange Demenzerkrankte voll geschäftsfähig sind, können sie frei über ihr Geld verfügen und alle Bankgeschäfte selbstständig erledigen. Sobald die Geschäftsfähigkeit aufgrund der Demenz nicht mehr gegeben ist, wird in der Regel ein rechtlicher Betreuer bestellt, der die finanziellen Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen regelt.

Eine Vorsorgevollmacht reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Bankgeschäfte im Namen einer anderen Person durchzuführen. Viele Banken verlangen eine gesonderte Vollmacht oder spezifische Formulare für ihre Transaktionen.

Gesetzliche Betreuung

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und ist eine Person aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, muss unter Umständen eine rechtliche Betreuung beantragt werden. Diesen Antrag kann jeder stellen, der ein berechtigtes Interesse hat - zum Beispiel Angehörige, Ärzte oder in bestimmten Fällen auch der Betroffene selbst.

Verletzung der Betreuungspflichten

Verstößt ein Betreuer gegen seine Pflichten, indem er zum Beispiel finanzielle Mittel missbraucht, so wird er dafür haftbar gemacht. Dies dient dem Schutz des Betroffenen und stellt sicher, dass die Betreuung verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geführt wird.

Zusammenfassend

  • Demenzerkrankte können geschäftsfähig sein, solange ihre kognitiven Einschränkungen nicht so schwerwiegend sind, dass sie ihre Fähigkeit, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen, verlieren.
  • Liegt für einen Demenzerkrankten keine Verfügung oder Vollmacht vor, sollte beim zuständigen Betreuungsgericht ein Antrag auf rechtliche Betreuung gestellt werden.
  • Bankgeschäfte für Demenzerkrankte dürfen übernommen werden, wenn eine rechtliche Betreuung durch das Gericht eingerichtet wurde oder wenn eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt, die die Verwaltung finanzieller Angelegenheiten einschließt.
  • Der Demenzerkrankte hat ein Recht auf Verwahrlosung und kann bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, wie er Hygiene und Ordnung in seinem eigenen Leben handhabt.
  • Demenzerkrankte dürfen wählen.
  • Bis zu einem gewissen Grad dürfen Demenzerkrankte Autofahren. Bei fortschreitender Demenz zieht die Straßenverkehrsbehörde nach Anlage 4a der Fahrerlaubnisverordnung den Führerschein ein.
  • Der gesetzliche Betreuer muss stets im Sinne des demenzerkrankten Menschen handeln. Grundsätzlich ist ein gesetzlicher Betreuer dem Gericht rechenschaftspflichtig.

Unterstützung und Alternativen zur vollstationären Pflege

Die Betreuung eines an Demenz erkrankten Menschen ist eine der größten Herausforderungen, die Angehörige meistern können. Es gibt verschiedene Betreuungsmöglichkeiten, von der stundenweisen Unterstützung bis hin zur stationären Pflege.

Unterstützung für die Pflege zu Hause

Eine gut strukturierte Tagesroutine und ein sicherer Haushalt können den Alltag für den demenzerkrankten Angehörigen und für die Angehörigen selbst spürbar erleichtern. Die eigene Wohnung sollte ein sicherer Ort sein. Rutschfeste Teppiche, klare Wege ohne Stolperfallen und gut erreichbare Lichtschalter tragen dazu bei, Stürze zu verhindern. Auch technische Hilfsmittel wie Herdabschaltsicherungen oder Türalarme können helfen, das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Um finanzielle Hilfen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, benötigt die demenzerkrankte Person einen Pflegegrad.

Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige

Um Überlastung und gesundheitliche Folgen zu vermeiden, stehen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten durch externe Hilfen zur Verfügung.

  • Ambulante Pflegedienste: Bieten wertvolle Unterstützung bei der Betreuung zu Hause und entlasten pflegende Angehörige im Alltag.
  • Stundenweise Betreuung: Kann dabei helfen, eine Struktur aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
  • Teilstationäre Betreuung: Bedeutet, dass die betroffene Person tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung betreut wird, während sie weiterhin überwiegend zu Hause lebt.
  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz: Hier können sich Demenzkranke in einem geschützten Rahmen wohlfühlen und an vielfältigen Aktivitäten teilnehmen, die an ihre noch vorhandenen Fähigkeiten anknüpfen.
  • 24-Stunden-Betreuung: Durch Pflegehilfskräfte ermöglicht es Demenzerkrankten, weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben.

Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften

Betreutes Wohnen für Menschen mit Demenz in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bietet eine ideale Alternative zum klassischen Pflegeheim. In einer solchen Wohngemeinschaft leben etwa sechs bis zwölf Menschen mit Demenz zusammen. Die Betreuung erfolgt ambulant durch einen Pflegedienst, der die medizinische Versorgung sicherstellt und den Alltag der Bewohner koordiniert.

Stationäre Pflegeeinrichtungen für Demenzkranke

Wenn der Zustand eines demenzerkrankten Menschen sich verschlechtert oder herausfordernde Verhaltensweisen wie Aggressionen häufiger auftreten, kann eine speziell auf Demenz ausgerichtete stationäre Pflegeeinrichtung die beste Lösung sein - sowohl für die Angehörigen als auch für die betroffene Person.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Betreuung eines demenzerkrankten Menschen können stark variieren, abhängig von der Betreuungsform und dem individuellen Pflegebedarf. Die Höhe der Kosten wird einerseits durch die Anzahl der Betreuungsstunden und den Pflegebedarf bestimmt, andererseits durch den Pflegegrad, der festlegt, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Generell gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung steht zur Verfügung.

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die je nach Pflegegrad in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören Pflegesachleistungen, Pflegegeld, der Entlastungsbetrag und Leistungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit eines Menschen gegen dessen Willen einschränken. Normalerweise sind freiheitsentziehende Maßnahmen und eine freiheitsentziehende Unterbringung von Patienten nicht erlaubt, sondern strafbare Freiheitsberaubung. Sie sind aber unter bestimmten Umständen erlaubt.

Voraussetzungen für freiheitsentziehende Maßnahmen

  • Geschäftsfähige können eine Vollmacht für die Entscheidungen über einen Freiheitsentzug erstellen.
  • Rechtliche Betreuer dürfen nur über freiheitsentziehende Unterbringung oder Maßnahmen entscheiden, wenn das Betreuungsgericht ausdrücklich angeordnet hat, dass die rechtliche Betreuung auch den Aufgabenbereich "Entscheidung über freiheitsentziehende Unterbringung / Maßnahmen" umfasst.
  • Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer dürfen einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahmen in einem Heim, einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zustimmen.
  • Freiheitsentziehende Unterbringung bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen in einem Heim, einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung sind nur erlaubt, wenn mindestens eine der folgenden Situationen vorliegt:
    • Eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff ist notwendig, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden.
    • Der Mensch mit Demenz gefährdet sich oder andere erheblich.

Technische Hilfsmittel und Alternativen

Technische Hilfsmittel können die persönliche Betreuung von Menschen mit Demenz zu Hause und im stationären Umfeld unterstützen und erleichtern. Ein sehr niedriges Bett kann eine geeignete Alternative zu einem Bettgitter sein. Hüftprotektoren können das Verletzungsrisiko bei Sturzgefahr verringern. Die Anwesenheit einer Pflegekraft als Sitzwache kann unter Umständen freiheitsentziehende Maßnahmen verhindern.

Anlaufstellen und Beratung

  • Pflegestützpunkte: Bieten umfassende Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige.
  • Betreuungsvereine: Unterstützen durch Informationen, Beratung und Aufklärung.

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