Anerkennung von Impfschäden bei Epilepsie: Ein komplexes Thema

Die Frage der Anerkennung von Impfschäden, insbesondere im Zusammenhang mit Epilepsie, ist ein vielschichtiges Thema, das sowohl medizinische als auch juristische Aspekte berührt. Obwohl Impfungen als wichtiger Pfeiler der öffentlichen Gesundheit gelten, können in seltenen Fällen unerwünschte Nebenwirkungen auftreten, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen. Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen und Kriterien für die Anerkennung von Impfschäden im Zusammenhang mit Epilepsie, wobei der Fokus auf dem Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Impfung und Erkrankung liegt.

Impfungen und mögliche Komplikationen

Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Präventivmedizin und tragen dazu bei, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen. Wie bei allen medizinischen Eingriffen können jedoch auch bei Impfungen Nebenwirkungen auftreten. In den meisten Fällen sind diese Nebenwirkungen mild und vorübergehend, wie beispielsweise Schmerzen an der Injektionsstelle oder leichtes Fieber. In seltenen Fällen können jedoch schwerwiegendere Komplikationen auftreten, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen können.

Was ist ein Impfschaden?

Gemäß § 2 Nr. 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist ein Impfschaden "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung", die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung führt. Ein Schadensersatzanspruch besteht grundsätzlich nur, wenn etwaige Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion übersteigen. Anerkannte Impfschäden sind beispielsweise Hirnschäden, Lähmungen, Krampfanfälle, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten, Diabetes, Sprachstörungen oder Epilepsie.

Der schwierige Nachweis des Kausalzusammenhangs

Eine der größten Herausforderungen bei der Anerkennung eines Impfschadens ist der Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Impfung und der aufgetretenen Erkrankung. Dies erfordert eine sorgfältige medizinische Bewertung und die Berücksichtigung verschiedener Faktoren, um andere mögliche Ursachen auszuschließen.

Der Fall von Sophie G.

Der Fall von Sophie G. aus Kassel verdeutlicht die Schwierigkeiten bei der Anerkennung eines Impfschadens. Die damals 19-Jährige erhielt im Frühjahr 2021 eine Corona-Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech. Kurz darauf traten Gelenkschmerzen und ein Ausschlag an den Füßen auf. In der Folge entwickelte sie eine Sinusvenenthrombose, die zu Epilepsie führte.

Lesen Sie auch: Epilepsie nach COVID-Impfung

Obwohl ihr behandelnder Arzt einen möglichen Zusammenhang mit der Impfung sah, wurde ihr Antrag auf staatlichen finanziellen Ausgleich abgelehnt. Das zuständige Versorgungsamt argumentierte, dass der Kausalzusammenhang nicht ausreichend belegt sei. Sophie G. hat jedoch nicht aufgegeben und ihren Fall vor das Sozialgericht gebracht. Zudem hat ihre Anwältin eine Klage gegen den Impfstoff-Hersteller BioNTech eingereicht.

Juristischer Hochseilakt

Der Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen einer Impfung und einem mutmaßlichen Impfschaden ist ein juristischer Hochseilakt. Gerichte verweisen oft auf die europäische Arzneimittelbehörde, die das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Corona-Impfung als positiv bewertet. Zudem müssen Sachverständige hinzugezogen werden, was den Prozess teuer und langwierig machen kann.

Staatliche Unterstützung bei Impfschäden

Bei öffentlich empfohlenen Impfungen, wie der Corona-Impfung, ist der Staat für die Versorgung zuständig, wenn ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden eintritt. Die Entschädigung reicht von der Übernahme von Heil- und Krankenbehandlungen über Rehabilitationsleistungen bis hin zu einer monatlichen Rentenzahlung. Zuständig für die Anträge sind die Versorgungsämter.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Um staatliche Unterstützung zu erhalten, muss der Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und dem Gesundheitsschaden belegt sein. Es genügt jedoch nicht, dass der Zusammenhang zweifelsfrei vorliegt; es reicht vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs aus. Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn mehr Umstände für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen. Die bloße Möglichkeit genügt dagegen nicht.

Der Fall eines Jugendlichen mit Dravet-Syndrom

Ein anderer Fall zeigt, dass staatliche Unterstützung bei Impfschäden möglich ist. Ein Jugendlicher, der schon als Baby nach einer Sechsfach-Impfung an einer schweren Form der Epilepsie (Dravet-Syndrom) erkrankt ist, hat Anspruch auf staatliche Versorgung. In diesem Fall erkannte das Landessozialgericht an, dass die Impfung nicht nur eine Gelegenheitsursache für das Dravet-Syndrom war, sondern eine gegenüber der genetischen Veränderung gleichwertige Mitursache.

Lesen Sie auch: Kann ein Anfall tödlich sein?

Epilepsie als möglicher Impfschaden

Epilepsie kann in seltenen Fällen als Folge einer Impfung auftreten. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) oder eine Schädigung des Nervensystems.

Epileptische Anfälle infolge einer Sinusvenenthrombose

Ein Fallbericht beschreibt einen Patienten, der nach einer Covid-19-Impfung eine Sinusvenenthrombose entwickelte, die zu epileptischen Anfällen führte. In diesem Fall wurden die epileptischen Anfälle als Folge der Sinusvenenthrombose und die Depression als Impfschaden nach Covid-19-Impfung anerkannt.

BNS-Epilepsie (West-Syndrom)

Ein weiterer Fall betrifft ein Kind, bei dem nach einer Impfung eine BNS-Epilepsie (West-Syndrom) diagnostiziert wurde. Obwohl ein Sachverständiger einen Kausalzusammenhang mit den Impfungen für unwahrscheinlich hielt, argumentierte ein anderer Gutachter, dass die Erkrankung mit der geforderten Wahrscheinlichkeit durch die Impfungen ausgelöst worden sei.

Die Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist in Deutschland für die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen zuständig. Es sammelt und bewertet Verdachtsmeldungen über Impfreaktionen und gibt Empfehlungen zur Risikominimierung.

Verdachtsfälle von Anfallsleiden im Zusammenhang mit Impfungen

Das PEI hat Verdachtsfälle von Anfallsleiden im Zusammenhang mit Kombinationsimpfungen (Sechsfach-Impfstoff und Prevenar) erhalten. Die Bewertung dieser Fälle ist jedoch schwierig, da dem PEI nicht die gesamten Krankenakten zur Verfügung stehen.

Lesen Sie auch: Cortison-Therapie bei Epilepsie im Detail

Haftung und Schadensersatzansprüche

Wer einen Impfschaden erlitten hat, kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei staatlich empfohlenen Impfungen haftet der Staat in Form des Bundeslandes, in dem die Impfung vorgenommen wurde.

Verschuldensunabhängige Haftung

Die Haftung des Staates für Impfschäden ist verschuldensunabhängig und unterliegt keiner Verjährungsfrist. Dies bedeutet, dass der Geschädigte auch dann Anspruch auf Entschädigung hat, wenn dem Staat kein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Umfang der Schadensersatzansprüche

Ein Geschädigter hat Anspruch auf eine Rente, die sich aus einer Grundrente, einer Ausgleichsrente und einer Entschädigungssumme als Berufsschadensausgleich zusammensetzen kann. Hinzutreten können verschiedene Zulagen sowie bedarfsabhängige Leistungen im Einzelfall.

Weitere mögliche Haftende

Auch der behandelnde Arzt oder beteiligtes Personal können theoretisch in Haftung genommen werden, wenn die Impfung nicht sorgfältig und nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wird. Die Hersteller haften nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, des Arzneimittelgesetzes sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

tags: #epilepsie #impfschaden #anerkennung