Epilepsie ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen weltweit. Typisch sind wiederkehrende krampfartige Anfälle, die durch überschießende Entladungen von Nervenzellen im Gehirn verursacht werden. Diese Anfälle können durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden, wobei Lichtblitze und Flackerlicht zu den bekannten Auslösern gehören. Obwohl die individuelle Empfindlichkeit variiert, ist es wichtig, die Arbeitsplatzverhältnisse entsprechend zu beurteilen und anzupassen, um ein sicheres Arbeitsumfeld für Menschen mit Epilepsie zu gewährleisten.
Epilepsie: Eine vielschichtige Erkrankung
Epilepsie ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems, die sich aufgrund der Anfallsrisiken auf die berufliche Teilhabe betroffener Menschen auswirken kann. Die Anfälle lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: einfach-fokale Anfälle, bei denen das Bewusstsein erhalten bleibt, und komplex-fokale Anfälle, bei denen das Bewusstsein eingeschränkt ist. Es gibt eine Reihe anderer Erkrankungen, deren Symptome epileptischen Anfällen ähneln, die aber keine Epilepsie sind. Von Epilepsie spricht man in der Regel erst, wenn mindestens zwei spontane Anfälle aufgetreten sind.
Ursachen und Auslöser
Epilepsien können durch genetische Veranlagung, aber auch durch Unfälle oder Krankheiten ausgelöst werden. Auslöser können Flackerlichteffekte, Schlafentzug oder ein gestörter Schlafrhythmus sein, wobei es keine systematischen Untersuchungen zum Einfluss von Schichtarbeit auf die Anfallshäufigkeit gibt. Nur bei einem kleinen Teil der Betroffenen können rhythmische Lichtreize fotosensible Reaktionen auslösen. Beispiele für solche Anfallsauslöser sind flackerndes Licht, schnell wechselnde kontrastreiche Bildschirminhalte wie Streifenmuster oder Monitore mit einer sehr niedrigen Bildwechselfrequenz, meist zwischen 15 und 20 Hertz.
Auswirkungen auf das Arbeitsleben
Epilepsie wirkt sich verschieden auf das Arbeitsleben aus, je nach Anfallsrisiko, Art und Häufigkeit der Anfälle, Wirkung der Medikamente, Beruf und Arbeitsplatz. Im Allgemeinen scheinen Anfälle seltener aufzutreten, wenn die Patientin oder der Patient in sicheren und strukturierten Verhältnissen lebt, sozial integriert ist und eine Perspektive hat. Die meisten Menschen mit Epilepsie können jedoch dank einer Therapie anfallsfrei leben und benötigen in der Regel keine besondere Unterstützung am Arbeitsplatz.
Empfehlungen für Bildschirmarbeitsplätze
Die meisten Bildschirme im Büro arbeiten heute mit der LCD-Technik (Flüssigkristallanzeige), bei der Bilder nicht mehr zeilenweise aufgebaut werden; womit keinerlei Risiko mehr besteht. Entgegen populärer Ansicht sind Bildschirmarbeitsplätze heutzutage weit unbedenklicher als bislang angenommen. Moderne Geräte sind derart optimiert, dass nur ein geringer Prozentsatz der Betroffenen gefährdet wäre; konkret 5% bei intermittierenden Lichtreizen zwischen in der Regel 15 und 20 Hertz und 4% bei einer Frequenz von 65 Hertz und höher.
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Beurteilung der Arbeitsplatzverhältnisse
Bei Personen mit Epilepsie, die an Monitoren und Fernsehgeräten beruflich tätig sind, sollte bei Hinweisen auf eine Fotosensibilität eine Untersuchung durch einen Facharzt für Neurologie/Nervenarzt/Neuropädiater durchgeführt werden. Anschließend sollten die Beleuchtungsverhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden. Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall".
Technische Anpassungen
Bei persistierender Fotosensibilität ist eine Versorgung mit Hilfsmitteln, z. B. Bei den heute überwiegend verwendeten Bildschirmen mit Flüssigkristallanzeige (LCD) besteht keine Anfallsgefahr. Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Neurologie kann eine Fotosensibilität mit einem EEG (Elektroenzephalogramm) nachweisen, welches flackernde Lichtreize erzeugt. In der Regel kann die Fotosensibilität durch entsprechende Epilepsiemedikamente wirksam verhindert werden. Für die heute üblichen Flachbildschirme stellt sich die Frage der Anfallsauslösung durch Flackerlichteffekte sowieso nur in Ausnahmefällen: Bei stark musterempfindlichen Patienten kann eine Anfallsauslösung durch eine kontrastreiche Software oder durch rasches „Scrollen“ von Listen oder Texten entstehen. Eine Lösung kann hierbei das einfache Herunterregulieren des Kontrasts am Bildschirm darstellen.
Lichtquellen
Allgemein ist zu sagen, dass Glühlampenlicht geringere Helligkeitsschwankungen als Leuchtstoffröhrenlicht (einschl. so genannter Energiesparlampen) aufweist. Vielfach wird aber das krampfauslösende Potential von Leuchtstoffröhren überschätzt.
Rechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, um die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Das Gesetz regelt jedoch nicht, wie die Betriebe die Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen.
Informationspflichten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Erkrankung zu informieren. Sie müssen sie daher auch nicht in einem Bewerbungsschreiben erwähnen. Wenn aber das Unternehmen jedoch bei der Auswahl oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes auf wesentliche Funktionseinschränkungen im Hinblick auf die geforderten Tätigkeiten Rücksicht nehmen muss, sind die Beschäftigten verpflichtet, ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Erkrankung hinzuweisen.
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Arbeitsunfälle
Kein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Anfall erleiden und der Sturz zu einer behandlungsbedürftigen Verletzung führt. Nach der Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsmedizin der DGUV (vormals BGI 585) liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn betriebliche Umstände wesentlich zum Eintritt und zur Schwere des Unfalls beigetragen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine beschäftigte Person infolge eines Anfalls in eine laufende, geöffnete Maschine stürzt.
Berufliche Orientierung und Unterstützung
Bei der Berufswahl sollten sich junge Menschen mit Epilepsie frühzeitig beraten lassen. Statt die Berufswahl mit dem eingeschränkten Blick zu treffen, was alles wegen der Epilepsie nicht geht, sollte zuerst die Frage gestellt werden: Wo liegen die eigenen Neigungen, Interessen und Begabungen? Danach werden die möglichen Berufsfelder genauer betrachtet. Besonders, wenn Jugendliche neben der Epilepsie weitere Einschränkungen haben, z.B. eine Lernbehinderung, bieten die Berufsbildungswerke verschiedene Möglichkeiten.
Unterstützungsmöglichkeiten
Es gibt viele Hilfen wie z.B. Arbeitsassistenz kann ggf. eine krankheitsbedingte Kündigung wegen Epilepsie verhindern. Eine wegen Epilepsie fahruntüchtige Sozialpädagogin arbeitet in einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht ausreichend erschlossen Region. Sie beantragt eine Fahrassistenz im Rahmen der Arbeitsassistenz. Ist eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich, die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente aber unpassend, sollten sie den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX beim zuständigen Kostenträger (meist Arbeitsagentur oder Rentenversicherung) stellen. So können Sie eine Umschulung im Berufsförderungswerk oder eine Qualifizierung durch andere Träger unter Berücksichtigung der behinderungsbedingten Einschränkungen erreichen.
Erste Hilfe bei epileptischen Anfällen
Was ist zu tun, wenn in meiner Anwesenheit jemand einen Anfall bekommt? Ruhe bewahren, nicht davonrennen. Den Betroffenen gegebenenfalls aus einem Gefahrenbereich entfernen. Beengende Kleidungsstücke am Hals lösen. Kopf polstern. Krampferscheinungen nicht unterdrücken, den Betroffenen nicht aufrichten, verkrampfte Hände nicht öffnen oder festhalten, Kiefer nicht gewaltsam öffnen, keine Gegenstände zwischen die Zähne schieben. Keine Unterbrechungsversuche: Nicht schütteln, klopfen oder anschreien. Patient nach dem Anfall in stabile Seitenlage bringen, damit eventuell Speichel abfließen kann. Nach dem Anfall bzw. Wiedererlangen des normalen Bewusstseins Hilfe und Begleitung anbieten. Wichtig ist auch, die Dauer des Anfalls zu registrieren. Zumeist sind Anfälle nach ein bis zwei Minuten vorbei.
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