Triggerwarnung: Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema Trigger und ihrer Bedeutung im Zusammenhang mit Epilepsie und anderen potenziell triggernden Faktoren. Der Artikel enthält Beispiele für solche Trigger, wie z. B. Lichtblitze, laute Geräusche und Diskussionen über sensible Themen. Bei manchen Menschen können diese Themen negative Reaktionen auslösen. Bitte seien Sie achtsam, wenn dies bei Ihnen der Fall ist.
Was ist eine Triggerwarnung?
Eine Triggerwarnung, auch bekannt als Inhaltswarnung oder Contentwarnung, ist ein Hinweis, der vor sensiblen Inhalten warnt. Das Wort "Trigger" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Auslöser". In der Psychologie spricht man auch von Hinweisreizen. Ursprünglich wurde der Begriff in der Traumaforschung verwendet. Er bezieht sich auf Dinge, die traumatische Erinnerungen wieder aufleben lassen können.
Immer häufiger sind solche Hinweise am Anfang von Blogartikeln, Büchern, Filmen und Serien zu lesen. Sie sollen Zuschauern und Lesern ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob sie sich bestimmten Themen aussetzen möchten oder nicht.
Flashbacks und Re-Traumatisierung
Ein Flashback ist sozusagen ein Wiedererleben des traumatischen Ereignisses, bei dem all die schrecklichen Gefühle wieder hochkommen und auch körperliche Zustände wie Schmerzen nochmals auftreten können. Passiert das im Alltag, zum Beispiel während eines Meetings oder beim Lesen in der Bahn, ist das für die Betroffenen sehr unangenehm. Deshalb sind viele dankbar für Triggerwarnungen, die sie auf den Inhalt vorbereiten. Aber auch bei anderen psychischen Erkrankungen wie Essstörungen und weiteren Süchten sind Contentwarnungen hilfreich, da entsprechende Inhalte alte Verhaltensmuster triggern könnten.
Trigger im Kontext von Epilepsie
Bei Epilepsie gelten vor allem Blitze und Flackern als Trigger. Es gibt das berühmte Beispiel eines japanischen Animationsfilms aus den 90er Jahren, der bei zahlreichen Kindern epileptische Anfälle ausgelöst hat. Interessant ist daran auch, dass viele Personen Anfälle bekommen können, bei denen bisher keine Epilepsie erkannt wurde.
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Lichtempfindliche Epilepsie (photosensitive Epilepsie) wird durch Lichtreize verursacht. Wenn du unter Epilepsie leidest oder bereits Anfälle gehabt hast, lass dich vor der Verwendung dieses Produkts von deinem Arzt beraten. Manche Menschen sind empfindlich gegenüber Lichtblitzen oder -flimmern oder bestimmten geometrischen Formen und Mustern, leiden möglicherweise unter einer bislang nicht erkannten Epilepsie und können deswegen beim Spielen von Videospielen oder beim Betrachten von Videoinhalten einen epileptischen Anfall erleiden.
Maßnahmen bei Auftreten von Symptomen
Wenn bei dir beim Spielen von Videospielen oder beim Betrachten von Videoinhalten mit Lichtblitzen oder -flimmern oder sonstigen Lichtreizen eines der folgenden Gesundheitsprobleme oder Symptome auftritt, musst du DAS SPIELEN SOFORT BEENDEN und einen Arzt aufsuchen:
- Augenschmerzen
- Sehstörungen
- Migräne
- Muskelzucken
- Krämpfe, unwillkürliche Bewegungen
- Ohnmacht
- Bewusstseinsverlust
- Verwirrung, Orientierungsverlust
Ferner MUSST DU DAS SPIEL SOFORT BEENDEN, wenn eines der folgenden Symptome bei dir auftritt:
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Übelkeit
- Müdigkeit
- Symptome ähnlich denen der Reisekrankheit
- Beschwerden oder Schmerzen jeglicher Art beim Spielen, beispielsweise an Augen, Ohren, Händen, Armen oder Füßen.
Wenn die Beschwerden anhalten, suche einen Arzt auf.
Umgang mit potenziell triggernden Produkten
- Benutze das Gerät nur in gut beleuchteter Umgebung und achte auf einen ausreichenden Abstand zum TV-Bildschirm.
- Benutze das Produkt nicht übermäßig lang. Wir empfehlen grundsätzlich, das System nicht übermäßig lang zu nutzen und pro Stunde 15 Minuten Spielpause zu machen.
- Spiele möglichst nicht, wenn du müde bist.
- Benutze das Produkt keinesfalls weiter, wenn du ermüdest oder wenn beim Verwenden des Controllers ein unangenehmes Gefühl oder Schmerzen in den Händen oder Armen auftreten.
Weitere Anwendungsbereiche von Triggerwarnungen
Seit einiger Zeit werden Triggerwarnungen nicht mehr nur im psychologischen Bereich verwendet, sondern zum Beispiel auch im Diversity-Kontext. Als außenstehende Person ist es nicht einfach, Trigger zu identifizieren. Zum einen ist es ganz unterschiedlich, wovon Menschen sich getriggert fühlen. Bei manchen ist es die bloße Erwähnung eines Themas. Zum anderen sind traumatische Erfahrungen sehr vielfältig. Für viele naheliegend sind Themen wie Kriegstraumata und Kindesmissbrauch. Doch leider hört es damit noch lange nicht auf. Weil wir alle unterschiedliche Lebenswelten haben, sind uns viele Erfahrungen anderer Menschen gar nicht bewusst - sie sind uns einfach fremd.
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Ob Blog- oder Zeitungsartikel, Social-Media-Posting, Buch, Film, Serie oder Nachrichtensendung - überall, wo es Content gibt, kann auch eine Triggerwarnung stehen. Platziert wird sie entweder ganz am Anfang oder nur über einzelnen Abschnitten.
Beispiele für Triggerwarnungen
- Kurzform: TW (für Triggerwarnung) oder CW (für Contentwarnung) + triggerndes Thema. Also zum Beispiel: TW Tod. Manchmal werden einige Buchstaben auch durch Sternchen ersetzt, um nicht durch das Wort bereits zu triggern: TW T*d.
- Längere Form: „The following episode includes scenes of an eating disorder which some viewers may find troubling. Viewer discretion is advised.“ / „Diese Folge enthält Essstörungsszenen, die einige Zuschauer*innen beunruhigend finden könnten. Anschauen auf eigene Verantwortung."
Formulierung von Triggerwarnungen
Die erste Zeile ist die wichtigste - deine Leserinnen oder Zuschauerinnen müssen wissen, worauf sich die Triggerwarnung bezieht. Auch die zweite Zeile kann nicht schaden, damit alle wissen, was sie mit der Info anfangen sollen.
Stolperfallen vermeiden
- Hebe die Triggerwarnung vom Rest des Textes ab.
- Die Triggerwarnung selbst darf nicht triggern! Manchmal hilft schon eine aussagekräftige Überschrift, die das (triggernde) Thema verdeutlicht. Aber auch die darf selbst nicht triggern.
- Schreibe deinen Leser*innen nichts vor - eine Triggerwarnung soll ihnen helfen, selbst zu entscheiden, ob sie sich deinen Text zumuten wollen. Nur weil eine Person Gewalt erfahren hat, heißt das nicht, dass sie mit dem Thema nicht klarkommt.
Kontroverse um Triggerwarnungen
Ob Triggerwarnungen überhaupt etwas bringen, wird kontrovers diskutiert. Einige empfinden sie als Zensur - dabei verstecken sie Inhalte ja nicht, sie warnen nur. Andere sagen, die junge Generation sei zu verweichlicht und scheue die Konfrontation mit unangenehmen Themen.
Es stellt sich bei der Nutzung von Triggerwarnungen die Frage: Wo hört es auf? Als betroffene Person kann man sich nicht komplett von Triggern isolieren, weil sie immer wieder auftauchen werden und zum Leben dazu gehören. Man muss letztlich selbst einen Umgang damit finden. Gleichzeitig ist man aber auch froh, wenn man weiß, was kommt. Es muss nicht gleich eine Warnung sein, aber einen Hinweis auf den Inhalt finde ich immer gut. Nur kann im Prinzip ja alles mögliche triggern, je nach Person. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es da einfach nicht. Und ja, auch die Triggerwarnung selbst kann triggern, so sorgsam sie auch formuliert ist. Aber wenn nur „Triggerwarnung“ dasteht, ist das zu unkonkret. Triggert jemanden zum Beispiel nur sexualisierte Gewalt, aber alles andere nicht, dann ist diese Person ja total ausgeschlossen von allen anderen Themen. Es könnte ja der eine Trigger vorkommen. Vor genau diesem Glücksspiel sollen Contentwarnungen schützen.
Digitale Barrierefreiheit und Triggerwarnungen
Unerwünschte Effekte in Web-Applikationen und Videos sind relativ häufig und manchmal unvermeidbar. Trigger-Warnungen kommen nach meinem Wissen in der digitalen Barrierefreiheit bisher nicht vor. Wann sie sinnvoll sein können und wie sie umsetzbar sind:
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- Bei Epilepsie gelten vor allem Blitzen und Flackern als Trigger.
- Beim Thema Autismus ist es ein wenig komplizierter.
- Ebenfalls auslassen können wir die Gruppe der Aufmerksamkeits-Störungen.
Daher lautet die Empfehlung, sich an die WCAG zu halten, was die Identifikation möglicher Trigger angeht. Es gibt vor allem zwei Kriterien in der WCAG 2.2, die auf das Thema eingehen:
- Das oben genannte Kriterium bezieht sich auf Animationen, die von der Anwendung ausgelöst werden.
- Daneben gibt es das AAA-Kriterium 2.3.3 Animation from Interactions, welches sich auf Effekte bezieht, die durch den Nutzer durch Interaktion ausgelöst werden, also etwa durch Klicken auf ein UI-Element. Auch hier kann es ja Effekte geben wie Blinken oder Blitzen. Solche Effekte sollen vollständig abschaltbar sein, wenn sie nicht für die Anwendung unerlässlich sind.
Daneben gibt es SC 2.3.1: Three Flashes or Below Threshold, wiederum mit DeepL übersetzt. Vom letzteren Kriterium gibt es noch eine AAA-Version, 2.3.2 Three Flashes, die generell kein Blitzen und Flackern erlaubt.
Es gibt Fälle, wo das nicht funktioniert. Zum Beispiel gibt es in einigen Verkehrs-Apps ein bewegtes Element, dass für die Verkehrs-Kontrolle notwendig ist. Oder es gibt Videos, bei denen Blitzen oder Flackern aus irgendeinem Grund enthalten sind und man es nicht entfernen kann. Das heißt, eine dezente Warnung reicht, dass auf der folgenden Seite Trigger der Form X, Y oder Z enthalten sein können.
Im obigen Beispiel der Verkehrs-App kann etwa stehen: Der folgende Screen enthält eine Animation, die für die Verkehrs-Kontrolle notwendig ist. Die kontrollierte Person kann die App vorzeigen und danach die App schnellst-möglich schließen. Damit die Warnung wahrgenommen ist, sollte sie optisch hervorgehoben bzw. nicht in einem Haufen anderen Text versteckt sein. Generell sollte die Warnung nicht-obstrusiv, aber wahrnehmbar sein. Sie kann zum Beispiel als normaler Text-Inhalt unmittelbar vor dem Trigger eingebunden werden.
Eine weitere Möglichkeit, die auf jeden Fall genutzt werden sollte sind die Einstellungen zur Reduktion von Animationen im Betriebssystem.
Ein spezielles Thema sind Videos oder ähnliche Inhalte, die WCAG-relevante Trigger enthalten. Auch hier sollte im Standbild oder im Intro des Videos oder der Animation deutlich darauf hingewiesen werden, dass solche Inhalte im Video zu finden sind und um welche Trigger es sich konkret handelt. Ist das Video für die Nutzung der Applikation unerlässlich, sollte eine Text-Alternative angeboten werden.
Bitte nutzen Sie solche Warnungen nicht präventiv für jedes Video, sondern nur, wenn solche Inhalte tatsächlich vorhanden sind. Nur weil jemand Epeleptikerin oder Autistin ist, heißt das nicht, dass sie sich keine Videos anschauen wollen.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Konfigurations-Möglichkeiten innerhalb der Apps anzubieten. Bietet man solche Optionen an, sollten sie möglichst leicht in den Einstellungen auffindbar sein.
Epilepsie-Alarme und -Erkennung
Epi-Care free wurde entwickelt, um tonisch-klonische Anfälle zu registrieren und Alarm auszulösen. Die eingebaute Elektronik des Armbands erkennt die charakteristischen Zuckungen, die bei Krampfanfällen auftreten. Epi-Care free reagiert nicht auf alltägliche Bewegungen, beispielsweise beim Essen, Lesen oder Schlafen. Klinische Test haben gezeigt, dass Epi-Care 91% aller tonisch-klonischen Epilepsieanfälle erkennt.
Epi-Care free wird als Armband getragen und kann deshalb tagsüber und nachts verwendet werde. Dies führt zu mehr Selbstständigkeit, weil Pflegepersonen nicht dauerhaft anwesend sein müssen. Sie legen das Armband ums Handgelenk, schalten das Tischgerät ein und der Alarm ist einsatzbereit. Es sind keine Einstellungen notwendig. Das Armband sollte einmal pro 24 Stunden etwa eine Stunde lang aufgeladen werden, wenn der Benutzer nicht allein ist, zum Beispiel während des Frühstücks oder Abendessens.
Mit Epi-Care free ist es einfach, ein Anfallstagebuch zu führen. Im Tischgerät wird ein Dokumentation mit u.a. AlarmweiterleitungReichweite von ca. Akku24 Stunden AkkulaufzeitEingebaute, wiederaufladbare Lithium-Ionen BatterieCa. Anwenderin Sanne Marie Lorentzen wohnt auf Sølund und leidet an epileptischen Anfällen.
Epi-Care free wurde im dänischen Epilepsiekrankenhaus Filadelfia, im dänischen Rigshospital sowie im Epilepsiezentrum Bethel in Bielefeld klinisch getestet. Auf Grundlage der klinischen Tests stellten die Ärzte fest, dass der Epi-Care free Alarm ein wichtiges Hilfsmittel für Menschen mit tonisch-klonischen Anfällen ist.
Hinweise bei Veranstaltungen mit potenziellen Triggern
Bei Veranstaltungen, insbesondere Konzerten, können verschiedene Trigger auftreten, wie z.B. Stroboskoplicht und hohe Lautstärke.
Hinweise auf Stroboskoplicht (Epilepsie) und Lautstärke
Es ist ratsam, Informationstafeln am Einlass anzubringen, die auf Stroboskoplicht (Epilepsie) und die im Veranstaltungsraum vorherrschenden Pegel hinweisen.
Beispielformulierung:
"Die Konzerte finden in erheblicher Lautstärke statt. Daher sind Gehörschäden in Folge des Konzertbesuches nicht ausgeschlossen. Im Informationsbereich stehen für Konzertbesucher Hörschutz-Möglichkeiten bereit. Die Lichteffekte können außerdem bei empfindlichen Menschen (Epileptiker) epileptische Anfälle auslösen."
Maßnahmen bei Überschreitung der Höchstgrenze
Wenn der Pegel gen Höchstgrenze geht, können Leuchttafeln mit LED-Schrift gut sichtbar positioniert werden, mit dem Hinweis und der Aufforderung zum Tragen des Hörschutzes. Jedoch wird das, zumindest um der Norm zu entsprechen, nicht reichen. Messen ist Pflicht! Zumindest wenn ich laut aufspiele.