Erwerbsunfähigkeit, Hirntumor und Schwerbehinderung: Ein umfassender Leitfaden

Die Diagnose eines Hirntumors wirft viele Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit und der Möglichkeit einer Schwerbehinderung. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über diese Themen geben und Betroffenen und ihren Angehörigen als Orientierungshilfe dienen.

Erstberatung und Antragsstellung

Nach der Diagnose eines Hirntumors stehen Betroffenen im stationären Krankenhausbereich Mitarbeiter des Sozialdienstes und/oder der Pflegeüberleitung beratend zur Seite. Diese können bereits entsprechende Anträge an die Kostenträger oder Leistungserbringer stellen. Im ambulanten Bereich wird das Beratungsangebot unter anderem von zugelassenen Pflegediensten und den Pflegestützpunkten angeboten. Zusätzliche Informationen sind bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung erhältlich.

Krankengeld und Zuzahlungsbefreiung

Während der Behandlung kann Krankengeld für 78 Wochen ab dem ersten Tag der Erkrankung bezogen werden, inklusive der ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung. Die Höhe des Krankengeldes wird von den Krankenkassen berechnet. Zudem besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Medikamente zu beantragen, die einkommensabhängig ist.

Schwerbehindertenausweis: Ein wichtiger Schritt

Ein Schwerbehindertenausweis kann bereits im Krankenhaus durch den Sozialdienst beim Versorgungsamt beantragt werden. Die Anträge sind in jeder öffentlichen Verwaltung oder beispielsweise beim Sozialverband VdK erhältlich. Es ist ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen, da der Ausweis verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglicht.

Warum ein Schwerbehindertenausweis bei Krebs?

Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht zwingend erforderlich, ermöglicht aber den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen wie vergünstigten Fahrpreisen im öffentlichen Nahverkehr, Steuererleichterungen und günstigeren Eintrittspreisen in öffentliche Einrichtungen.

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Voraussetzungen für die Beantragung

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung bei Krebs werden vom jeweiligen Versorgungsamt festgestellt. In vielen Fällen wird bei Krebs pauschal ein GdB von 50 genehmigt.

Antragstellung und benötigte Unterlagen

Die Antragstellung ist relativ einfach. In der Regel müssen keine Unterlagen bereitgestellt werden, da das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelnden Ärzten erhält und beurteilt.

Gültigkeit und Aberkennung

In der Regel wird der GdB und die Schwerbehinderung bei Krebs auf 5 Jahre befristet. Dies liegt daran, dass sich die Auswirkungen eines Krebses innerhalb dieser Zeit verbessern können. Der Grad der Behinderung kann aber auch wieder aberkannt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert.

Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) ist die Bemessungsgrundlage für die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung und wird in Zehnerschritten von GdB 20 bis GdB 100 vergeben. Die Klassifizierung hat nichts mit Prozenten zu tun. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.

GdB bei Krebs

Bei Krebs kann es einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 geben. Die Höhe der Behinderung hängt von der Schwere der Krebserkrankung und ihren Auswirkungen auf den Alltag ab. Maßgebend sind die körperlichen Beeinträchtigungen, die durch den Krebs oder die Behandlung entstehen können.

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Tabelle als Anhaltspunkt

Da die Einschränkungen bei Krebs sehr unterschiedlich ausfallen können, dient die folgende Tabelle lediglich als Anhaltspunkt:

  • Diagnose Krebs: GdB 50 (oft pauschal vergeben)
  • Krebs im höheren Stadium, mit Funktionsbeeinträchtigung und Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: GdB 60-100

Zusätzliche Merkzeichen

Je nach körperlicher Beeinträchtigung können im Schwerbehindertenausweis folgende zusätzliche Merkzeichen vermerkt sein:

  • aG: Außergewöhnlich gehbehindert
  • B: Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
  • BL: Blind
  • G: Erheblich gehbehindert
  • GL: Gehörlos
  • H: Hilflos
  • RF: Rundfunkgebühren-Befreiung und Telefonermäßigung
  • TBL: Taubblind
  • 1. Kl: Berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die 2. Klasse

Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

Sofern die betroffene Person nach dem Krebs noch arbeiten kann, kann es wie bei jeder Schwerbehinderung zu Problemen bei der Jobsuche kommen, da nicht jeder Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet werden kann. Ein weiterer Punkt ist die Einschränkung der Privatsphäre, da bei Kontrollen und der Vorlage des Ausweises der Grad der Behinderung eingesehen werden kann.

Heilungsbewährung

Bei einer bösartigen Krebserkrankung wird in der Regel ein Schwerbehindertenausweis befristet auf die Heilungsbewährungszeit ausgestellt. Diese beträgt in der Regel 5 Jahre. Während dieser Zeit wird abgewartet, ob ein Rückfall eintritt. Nach Ablauf der Frist findet meistens eine Nachbegutachtung statt, um den GdB entsprechend anzupassen.

Schwerbehinderung und Rente

Unter Umständen kann sich eine Schwerbehinderung bei Krebs auf das Renteneintrittsalter auswirken. Es ist möglich, aufgrund der Krebserkrankung vorzeitig berentet zu werden, wenn eine volle oder teilweise Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht möglich ist. Es ist ratsam, die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente und mögliche Abschläge mit einem Rentenberater abzuklären.

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Einfluss des Schwerbehindertenausweises auf die Erwerbsminderungsrente

Grundsätzlich haben der Schwerbehindertenausweis (SGB IX) und die Erwerbsminderungsrente (SGB VI) nichts miteinander zu tun. Ein hoher GdB bedeutet nicht automatisch, dass der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Es müssen zusätzlich rentenrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine Mindestversicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung.

Befundberichte als Schlüssel

Befundberichte von Ärzten spielen sowohl beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis als auch für die Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente eine entscheidende Rolle. Sie dokumentieren die gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf den Alltag.

Finanzielle Unterstützung bei Tumorerkrankungen

Neben dem Krankengeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungen bei Tumorerkrankungen.

Pflegegeld und Pflegegrad

Eine Krebserkrankung kann zu Einschränkungen in der Selbstständigkeit führen, sodass ein Pflegegrad beantragt werden muss. Mit einem Pflegegrad erhalten Betroffene finanzielle und pflegerische Vorteile.

Härtefonds der Deutschen Krebshilfe

Eine langwierige Krebsbehandlung kann viele Kosten verursachen. Der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kann in finanziellen Notlagen unterstützen.

Arbeiten mit einer Krebserkrankung

Viele Krebspatienten sorgen sich um ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen. Es gibt jedoch Angebote, die helfen können, in den Beruf zurückzukehren.

Offenlegung der Diagnose am Arbeitsplatz

Betroffene können selbst entscheiden, ob sie ihrem Arbeitgeber von der Krebsdiagnose erzählen. Ein offenes Gespräch kann zu mehr Verständnis und Unterstützung führen. Bei Problemen mit dem Arbeitgeber können Personal- oder Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung helfen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel ist es, gemeinsam zu klären, wie man am besten wieder in den beruflichen Alltag zurückkehren kann.

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung, um den Übergang zurück in den Beruf zu erleichtern.

Teilzeit und Umschulung

Wenn die volle Arbeitsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, sind Teilzeit oder eine Umschulung mögliche Optionen.

Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt die Zustimmung des Integrationsamtes, um eine Kündigung auszusprechen.

Grad der Behinderung: Was bedeutet das eigentlich?

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er kann zwischen 20 und 100 variieren und wird in Zehnerschritten gestaffelt.

Feststellung des GdB

Der GdB wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Dabei werden die Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen betrachtet.

Versorgungsmedizinische Grundsätze

Die Kriterien für die Bestimmung des GdB sind in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen festgelegt.

Neufeststellung des GdB

Wenn es gesundheitliche Änderungen gibt, kann der GdB überprüft und neu festgestellt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der GdB auch herabgesetzt werden kann.

Vorteile eines Schwerbehindertenausweises

Ein Schwerbehindertenausweis bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Ermäßigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei Veranstaltungen
  • Steuerliche Vergünstigungen
  • Mobilitätshilfen
  • Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr

Pflichten bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen haben auch Pflichten. Sie müssen dem Versorgungsamt mitteilen, wenn sich ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat.

Was tun bei Ablehnung des Schwerbehindertenausweises?

Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt, sollte innerhalb der im Ablehnungsschreiben angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden.

Anlaufstellen und Beratungsangebote

Es gibt zahlreiche Anlaufstellen und Beratungsangebote für Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen:

  • Kliniksozialdienste
  • Krebsberatungsstellen
  • Örtliche Versorgungsämter und Integrationsämter
  • Betriebsärzte und Schwerbehindertenvertretung
  • Krankenkassen und Rentenversicherungsträger
  • Sozialverbände wie der VdK

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