Staatsfeinde: Eine Analyse des Begriffs im Kontext von Verfolgung und Diskreditierung

Der Begriff "Staatsfeind" ist ein Kampfbegriff, der oft von Machthabern verwendet wird, um Oppositionelle zu diskreditieren und zu verfolgen. Er suggeriert eine Bedrohung des Staates durch bestimmte Personen oder Gruppen, was repressive Maßnahmen rechtfertigen soll. Die Geschichte zeigt, dass dieser Begriff in verschiedenen politischen Systemen und zu unterschiedlichen Zeiten missbraucht wurde, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und die eigene Macht zu sichern.

Die Wurzeln der Kriminalisierung von Homosexualität

Die Verfolgung von Homosexuellen hat eine lange Tradition. Bereits im Mittelalter wurde Homosexualität unter dem Begriff "Sodomie" strafrechtlich verfolgt. Im Deutschen Reich wurde 1871 der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verabschiedet, der "widernatürliche Unzucht" zwischen Männern unter Strafe stellte. Diese Kriminalisierung basierte auf der Gleichsetzung von Homosexualität mit Jugendverführung, Kindesmissbrauch und Dekadenz.

Homosexuelle als "Staatsfeinde" im Nationalsozialismus

Die Nationalsozialisten teilten diese Vorurteile und stilisierten Homosexuelle zu "Staatsfeinden" hoch. Heinrich Himmler, Chef der Gestapo, sah in ihnen eine Gefahr für die "deutsche Jugend" und eine Unterwanderung der öffentlichen Verwaltung. Homosexuelle Männer würden die Jugend verführen und somit zur "Zerstörung des Staates" führen. Die SS-Zeitschrift "Das Schwarze Korps" schrieb 1937 unter der Überschrift "Das sind Staatsfeinde": "Sie bilden einen Staat im Staate, eine geheime, den Interessen des Volkes zuwiderlaufende, also staatsfeindliche Organisation."

Die Ermordung des homosexuellen SA-Stabschefs Ernst Röhm im Sommer 1934 diente als Vorwand für eine systematische Verfolgung von Homosexuellen. Im Herbst 1934 kam es in Berlin und München zu Razzien in Homosexuellenlokalen und zu Massenverhaftungen. Die Gestapo gründete ein Sonderdezernat, das die Verhafteten verhörte und misshandelte. Viele wurden in Konzentrationslager verschleppt.

Verschärfung des § 175 und die Folgen

1935 wurde der Paragraph 175 verschärft. Nun wurde nicht mehr nur "widernatürliche Unzucht", sondern jede "unzüchtige" Handlung zwischen Männern unter Strafe gestellt, auch wenn keine "beischlafähnlichen Handlungen" vorlagen. Dies führte zu einer Prozesslawine: Die Zahl der jährlichen Strafverfahren verzehnfachte sich zwischen 1933 und 1939.

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Die Verurteilung hatte in der Regel die soziale Diskreditierung zur Folge: Verlust von Wohnung und Arbeitsplatz, Aberkennung von Orden und Doktortiteln.

Einweisung in Konzentrationslager

Für Himmler war die Bestrafung durch Gefängnis nicht ausreichend, da Homosexuelle in seinen Augen auch nach der Haft "homosexuell" blieben. Daher wurden Homosexuelle zunehmend in Konzentrationslager eingewiesen. Ein Erlass vom 12. Juli 1940 sah vor, dass alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner "verführt" hatten, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in "polizeiliche Vorbeugungshaft" genommen werden sollten.

In den Konzentrationslagern wurden homosexuelle Häftlinge mit dem "Rosa Winkel" gekennzeichnet und besonders schlecht behandelt. Die Mehrheit überlebte den NS-Terror nicht. Rüdiger Lautmann errechnete eine Todesrate von 60 Prozent, während sie bei politischen Häftlingen bei 42 Prozent lag.

Fortgeltung des § 175 nach 1945

Nach 1945 hofften viele Homosexuelle auf eine Abschaffung des § 175. Doch in den westdeutschen Ländern blieb die NS-Fassung des Paragraphen bis 1969 in Kraft, und es wurden noch einmal rund 50.000 Urteile verhängt. Auch in Ostdeutschland wendeten viele Gerichte noch das NS-Gesetz an, bevor das Oberste Gericht der DDR 1950 entschied, wieder die mildere Weimarer Fassung anzuwenden. Allerdings urteilten auch nach dieser Entscheidung viele Gerichte härter als zu Weimarer Zeiten.

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR und der "Staatsfeind Nr. 1"

Auch in der DDR wurde der Begriff "Staatsfeind" zur Unterdrückung Andersdenkender missbraucht. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), auch bekannt als Stasi, war ein wichtiges Instrument der SED-Diktatur zur Überwachung und Unterdrückung jeglicher Opposition.

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Das MfS ging mit perfiden Methoden vor, um Oppositionelle zu zersetzen und zu zermürben. Dazu gehörten die ständige Überwachung durch Inoffizielle Mitarbeiter (IM), die Verwanzung von Wohnungen und die Organisation von Aktionen, die zu Krisen innerhalb der Familie führten.

Die Rolle des "Vulgärliberalismus" als vermeintliche Staatsfeindschaft

Der Essayist Jan Roß sieht im "Vulgärliberalismus" eine moderne Form der Staatsfeindschaft. Er kritisiert, dass die "Vulgärliberalen" den Staat als Institution ablehnen und eine grenzenlose Weltwirtschaft befürworten. Roß argumentiert, dass der Staat eine unverzichtbare ethische und ordnungspolitische Funktion habe und gegen alle Spielarten liberaler Selbstbestimmungseuphorie verteidigt werden müsse.

Die Instrumentalisierung des Begriffs "Staatsfeind"

Der Begriff "Staatsfeind" wird oft von Machthabern instrumentalisiert, um ihre Gegner zu diskreditieren und zu verfolgen. Er dient dazu, Angst zu schüren und die Bevölkerung auf die eigene Seite zu ziehen. Die Geschichte zeigt, dass dieser Begriff in verschiedenen politischen Systemen und zu unterschiedlichen Zeiten missbraucht wurde, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und die eigene Macht zu sichern.

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