Fahrverbot nach Gehirn OP: Was Sie wissen müssen

Wann dürfen Patienten nach einer Gehirnoperation wieder Auto fahren? Diese Frage beschäftigt viele Betroffene und ihre Angehörigen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang kein generelles Fahrverbot aus. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Betroffene zu 100 % fahrtauglich ist.

Rechtliche Grundlagen und Fahrtauglichkeit

Im Wesentlichen hängt die Dauer des Fahrverbots davon ab, was bei dem Patienten operiert wurde. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, ab wann jemand nach seiner Operation sein Fahrzeug wieder benutzen darf. Stattdessen existieren Vorschriften, was im Fall einer nicht gegebenen Fahrtauglichkeit passieren soll.

§ 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verpflichtet jeden Verkehrsteilnehmer, Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen, damit er „infolge körperlicher oder geistiger Mängel“ andere nicht gefährdet. Nähere Bestimmungen hierzu finden sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und in den von der FeV abgeleiteten Begutachtungsleitlinien (BGL) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Konsequenzen bei fehlender Fahrtauglichkeit

Wer trotz relevanter Einschränkungen der Leistungsfähigkeit fährt, riskiert den Verlust des Führerscheins, des Versicherungsschutzes und eventuell sogar Strafverfolgung. Steigen Sie gleich nach einer Operation in Ihr Auto, laufen Sie Gefahr, einen Unfall zu verursachen. § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) sieht für das Autofahren ohne vollumfängliche Fahrtauglichkeit eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren vor. Das Bußgeld wird entsprechend den Bußgeldbestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verhängt.

Erleiden Sie nach einer OP im Straßenverkehr einen Unfall, erwarten Sie darüber hinaus Probleme mit Ihrer Autoversicherung. Stellt man dabei fest, dass Sie Ihr Fahrzeug sofort nach der Operation benutzt haben, gilt das als Fahren unter Drogeneinfluss. Und dies ist für Kfz-Versicherer Fahrlässigkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit. Manche von ihnen weigern sich dann, die Schadensregulierung zu übernehmen. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn Sie sich trotz ärztlicher Warnungen hinters Steuer setzen und dann einen Unfall herbeiführen.

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Der Einfluss von Narkose und Medikamenten

Operative Eingriffe werden unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) oder Vollnarkose beziehungsweise Dämmerschlaf vorgenommen. Das verabreichte Betäubungsmittel stellt sie während der OP ruhig und sorgt dafür, dass sie keine Schmerzen empfinden. Nach dem Nachlassen der Betäubung befindet sich allerdings immer noch eine bestimmte Menge des Wirkstoffs in ihrem Körper. Der Patient ist dann zwar bei Bewusstsein, aber noch benommen und schläfrig. Auch der Eingriff selbst ist für den menschliche Körper anstrengend und muss erst langsam verkraftet werden.

Empfehlungen und Richtlinien

Planen Sie einen stationär durchgeführten operativen Eingriff, sollten Sie zuvor mit Ihrem Arzt abklären, wie lange Sie danach Ihr Fahrzeug nicht benutzen können. Mediziner sind verpflichtet, ihre Patienten über die Nachwirkungen von Narkose und örtlicher Betäubung und über mögliche körperliche Einschränkungen nach der OP zu informieren. Wurde diese ambulant und unter örtlicher Betäubung vorgenommen, gilt normalerweise ein 24-stündiger Verzicht auf das Autofahren. Beachten Sie aber bitte, dass jeder Mensch auf Medikamente anders reagiert. Daher ist eine pauschale Aussage über den Zeitpunkt des ersten Autofahrens nach der OP nicht möglich. Nach einer größeren Operation unter Vollnarkose dürfen Sie sogar noch länger nicht Auto fahren. Wird der Eingriff unter ambulanter Vollnarkose vorgenommen, stehen Sie danach noch einige Stunden unter ärztlicher Beobachtung. Lässt die Wirkung des Narkosemittels nach, sind Sie jedoch immer noch nicht imstande, mit dem Auto oder ohne Begleitung in den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren. Bei einer örtlichen Betäubung kommt es darauf an, wo die Injektion gesetzt wurde. Dann davon ist abhängig, welche Körperfunktionen beeinflusst werden.

Nach einer Gehirntumor-Entfernung sollten Patienten mindestens drei Monate nach dem Eingriff auf das Autofahren verzichten. Der Grund hierfür ist die längere Heilungsdauer und das erhöhte Risiko für epileptische Anfälle.

Die Rolle des Arztes und die Fahrtauglichkeitsprüfung

Ärzte spielen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Sie können ein ärztliches Fahrverbot aussprechen, wenn der Zustand eines Patienten eine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Dieses Fahrverbot ist zwar rechtlich nicht bindend, sollte aber ernst genommen werden. Wer es missachtet und einen Unfall verursacht, riskiert strafrechtliche Konsequenzen und den Verlust des Versicherungsschutzes.

Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Fahrtauglichkeitsprüfung, um die individuellen Fähigkeiten und Defizite nach einer Hirnschädigung aufzudecken. Diese Prüfung kann im Führerschein eingetragen werden. Sollten bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung solche Einschränkungen verschwiegen werden, kann diese von der Versicherung rückwirkend aufgehoben werden, im Schadensfall bleibt der Verursacher dann auf den Kosten sitzen.

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Gleichgewichtstest

Einige Kliniken bieten spezielle Fahrtauglichkeitsprüfungen an, die Gleichgewichtstests beinhalten. Diese Tests sollen feststellen, ob der Patient in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen.

Neurologische Erkrankungen und Fahreignung

Bestehen körperliche oder geistige Funktionseinschränkungen, die die Fahreignung dauerhaft beeinträchtigen? Wie hoch ist das Gefährdungspotenzial durch einen plötzlichen Kontrollverlust während des Fahrens infolge eines erneuten Krankheitsereignisses (z.B. Alle drei Gesichtspunkte sind sachgerecht nur durch einen Arzt/eine Ärztin beurteilbar, weil Selbsteinschätzungen oft fehlerhaft und von dem Wunsch, ein Auto fahren zu wollen, beeinflusst sind. Für Lähmungen eröffnen die BGL Möglichkeiten zur Kompensation. Dazu gehören z. Von besonderer Bedeutung sind geistige (psychische) Leistungseinbußen. Dazu gehören kognitive Störungen, also Wahrnehmungsstörungen, Vergesslichkeit, herabgesetzte Aufmerksamkeit, Konzentrationsprobleme, Sprachstörungen, Orientierungsprobleme oder Gedächtnisverlust. Die Kriterien für die Beurteilung der psychischen Leistungsfähigkeit sind im Kapitel 2.5 „Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit“ der BGL klar vorgegeben. Kompensationen sind nur bei Minderleistungen in Teilbereichen und nur in begrenztem Maße möglich. Ein wichtiges Kompensationsmittel sehen die BGL in psychischen Qualitäten, z. B. besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit, die den Kraftfahrer veranlassen, z. B. am motorisierten Straßenverkehr bei Dämmerung oder Dunkelheit nicht teilzunehmen, oder Leistungsdefizite auszugleichen. Betroffene mit relevanten Einschränkungen der geistigen (psychischen) und/oder körperlichen Leitungsfähigkeit sind gut beraten, vor einer rechtlich riskanten eigenständigen Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit eine Begutachtung durch einen Arzt/eine Ärztin mit der Zusatzbezeichnung „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ durchführen zu lassen. Er/sie identifiziert die Leistungsmängel, stellt ihr Ausmaß fest und erläutert Kompensationsmöglichkeiten. Derartige Gutachten können Betroffene direkt von Gutachtern anfordern. Krankheiten des Nervensystems (Kap. Psychische Störungen (Kap. Alkohol, Missbrauch, Abhängigkeit (Kap. 3.13), Betäubungsmittel und Arzneimittel, Sucht (Abhängigkeit) und Intoxikationszustände, Dauerbehandlung mit Arzneimitteln (Kap. 3.14) und Intellektuelle Leistungseinschränkungen (Kap. Viele Erkrankungen, wie z.B. Polyneuropathien, Multiple Sklerose und die Parkinson-Erkrankung können sich verschlechtern, so dass ihre Folgen ein Ausmaß erreichen, das mit Fahreignung nicht mehr vereinbar ist. Nach einem einmaligen epileptischen Anfall schreiben die BGL Beobachtungszeiten für Anfallsfreiheit vor, die von 6 Monaten bis zu 2 Jahren reichen. Das Schlaganfallrisiko ist bei Personen, die schon ein derartiges Ereignis durchgemacht haben, höher als bei bisher nicht Betroffenen. Die BGL halten Fahreignung für Gruppe-1-Fahrer (Motorräder, PKW, landwirtschaftliche Fahrzeuge) für möglich, wenn nach entsprechender Diagnostik und Therapie keine signifikant erhöhte Rezidivgefahr mehr besteht.

Schlaganfall und Fahreignung

Wie lange jemand nach einem Schlaganfall nicht Auto fahren darf, ist von Fall zu Fall verschieden. Betroffene sollten sich Zeit nehmen, um den Umgang mit Einschränkungen zu erlernen. Die meisten können nach einiger Zeit wieder Auto fahren. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Einschränkungen durch medizinisches Gutachten ermitteln.

Unter einem Schlaganfall (Apoplex), auch Hirnschlag genannt, versteht man den spontanen Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder eine spontane Blutung eines Hirngefäßes. In beiden Fällen kommt es durch die mangelnde Durchblutung zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden, die sich je nach Ausmaß und Ort der Schädigung sehr unterschiedlich äußern können. Typische Folgen sind unter anderem Teillähmungen (Arme oder Beine), Seh- und Sprechstörungen, aber auch Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen oder Orientierungsprobleme. Oft beeinträchtigt ein Schlaganfall die Fähigkeit, komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren sicher auszuführen. Daher informiert zunächst der Arzt oder die Ärztin darüber, dass aktuell keine Fahreignung besteht und weist darauf hin, dass die betreffende Person nicht Auto fahren darf. Das heißt nicht automatisch, dass Menschen nach einem Schlaganfall nie wieder Auto fahren können. Der Krankheitsverlauf ist individuell sehr unterschiedlich. Man kann deshalb nicht pauschal voraussagen, ob jemand für drei Monate, ein Jahr oder gar nicht mehr Auto fahren kann. Es gibt jedoch Möglichkeiten, herauszufinden, ob Sie nach dem Schlaganfall bereits wieder fit genug sind, um sich ans Steuer zu setzen. "Ärztliches Fahrverbot" ist bindendAttestiert die Ärztin oder der Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird.Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.Gilt bei Schlaganfall eine Meldepflicht?Wer nach einem Schlaganfall oder aufgrund einer anderen Erkrankung die Fahreignung wiedererlangen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Rechtlich gesehen müssen Sie die Fahrerlaubnisbehörde nicht über einen vorgefallenen Schlaganfall informieren. Auch das Krankenhaus oder die ärztliche Praxis leiten diese Information nicht weiter. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Betroffenen meldet, wenn der Schlaganfall im Rahmen eines Unfalls auftrat oder wenn Dritte (beispielsweise Nachbarn oder Bekannte) die Behörde über den Schlaganfall informiert haben.Unabhängig davon sind Sie vor Fahrtantritt selbst dafür verantwortlich, Ihre Fahreignung sicherzustellen. Fahren Sie also Auto, obwohl Sie geistig oder körperlich dazu nicht in der Lage sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und im Einzelfall (wie bei einem Unfall) sogar eine Straftat. Dann ist gegebenenfalls der Versicherungsschutz in Gefahr, und die Kaskoversicherung zahlt nicht oder nur teilweise. Daher ist es wichtig, im ärztlichen Gespräch abzuklären, ob Sie die Folgen des Schlaganfalls beim Autofahren beeinträchtigen. Sonderfall Berufskraftfahrer: Wer Bus oder Lkw fährt (C- und D-Klassen) oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) hat, unterliegt strengeren Anforderungen an die Fahreignung als Inhaber eines Pkw- oder Motorradführerscheins. Im Regelfall ist für diese Personen die Fahreignung nach einem Schlaganfall nicht mehr gegeben. Was versteht man unter Fahreignung?Mit dem Begriff Fahreignung wird eine zeitlich überdauernde Eigenschaft beschrieben, die beispielsweise durch eine dauerhafte Medikamenteneinnahme beeinträchtigt werden kann. Die Fahrsicherheit bezeichnet hingegen einen konkreten und aktuellen, zeitlich beschränkten Zustand. Bei hohem Fieber kann die Fahrsicherheit beispielsweise nicht gegeben oder beeinträchtigt sein. Ein weiterer wichtiger Begriff aus der Verkehrsmedizin ist die Fahrbefähigung: die in der Fahrschule und durch praktische Erfahrung erworbene praktische Fertigkeit zum Lenken eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Alle drei Begriffe zusammen beschreiben die umfassende Fahrkompetenz oder allgemein die Verkehrstüchtigkeit.Fahrverbot nach SchlaganfallBestehen nach dem Schlaganfall gesundheitliche Einschränkungen, können Betroffene der Führerscheinstelle jederzeit freiwillig ihre Erkrankung melden. Die Behörde fordert daraufhin verschiedene Gutachten und Tests ein, überprüft anhand der Ergebnisse die Fahreignung und stellt diese fest oder entzieht die Fahrerlaubnis. Hat sich der Gesundheitszustand verbessert, muss eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden, und die Behörde überprüft die Fahreignung erneut. Die Alternative ist, so lange nicht Auto zu fahren, wie der Arzt die Fahreignung verneint ("medizinisches Fahrverbot"). Oftmals verbessert sich der gesundheitliche Zustand durch Reha-Maßnahmen wesentlich, und die Betroffenen gewinnen im Rahmen von Physio- oder Ergotherapie fürs Autofahren wichtige Fertigkeiten zurück. Wenn der Gesundheitszustand aus medizinischer Sicht wieder so weit gegeben ist, ein Auto sicher zu fahren, kann ein förmliches Fahreignungsüberprüfungsverfahren absolviert werden. Statt die Fahrerlaubnisbehörde einzuschalten, können Sie auch selbstständig alle Unterlagen besorgen, die notwendig sind, um die Fahreignung zu belegen. Kommen Sie in eine Situation, in der Sie ihre Fahreignung nachweisen müssen, können Sie diese Unterlagen vorlegen. Das kann auch nachträglich passieren, sodass Sie die Dokumente zuhause aufbewahren und nicht im Auto mitführen müssen. Fahreignung überprüfen lassenEine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte. Da bei Menschen, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, die Wahrscheinlichkeit für einen zweiten Schlaganfall erhöht ist, sollten Patientinnen und Patienten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das erneute Schlaganfallrisiko zu senken. Dazu zählt beispielsweise, alle verordneten Medikamente einzunehmen. Wichtig ist aber auch, die angebotenen Kontrolluntersuchungen und weitere Therapiemaßnahmen zu nutzen.Ein verkehrsmedizinisches Gutachten für Personen, die ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall nachweisen möchten, kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch:ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer QualifikationÄrztinnen und Ärzte des GesundheitsamtsBetriebsmediziner oder -medizinerinnen Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizindie Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)Bei einem behördlichen Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor. Nur innerhalb dieser besteht eine Auswahl. Erstellt eine anerkannte Begutachtungsstelle zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wird es meist kurz MPU (für medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt.Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann diese Auflagen und/oder Beschränkungen beinhalten, die über Schlüsselziffern im Führerschein dokumentiert werden. Schlüsselzahlen können zum Beispiel für Hilfsmittel wie Brillen oder für notwendige Umbauten am Fahrzeug, wie eine angepasste Kupplung oder Lenkhilfen, stehen.Was ist eine Beobachtungsfahrt?Nach den notwendigen medizinischen Tests kann es notwendig sein, das Fahrverhalten unter realen Bedingungen zu überprüfen. So lassen sich nicht nur Einschränkungen feststellen, sondern auch, wie gut diese zum Beispiel durch langjährige Fahrerfahrung ausgeglichen werden können.Bei einer solchen Beobachtungsfahrt wird das Fahrverhalten in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen unter Realbedingungen überprüft. Bei der Testfahrt geht es beispielsweise darum, ob die Fahrerin oder der Fahrer die volle Konzentration auf den Straßenverkehr lenkt und alle motorischen Fähigkeiten einsetzt, um ein Auto sicher fahren zu können. Sollte es motorische Probleme geben, können diese unter Umständen durch eine Umrüstung des Fahrzeugs, etwa mit Lenkhilfen, ausgeglichen werden. Fahrzeugumbau nach SchlaganfallEs gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs, welche die Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen. Bei Umrüstungen müssen diese abschließend durch eine anerkannte Prüforganisation abgenommen werden. Den Umbau sollten Sie jedoch erst dann in Auftrag geben, wenn feststeht, dass Sie als fahrtüchtig gelten und wieder ein Fahrzeug führen dürfen. Download: Broschüre "Selbstbestimmt unterwegs" Alles rund ums Thema Fahreignung nach Eintritt einer Behinderung, Autoumbau und Barrierefreiheit sowie viele weitere Tipps und Adressen finden Sie hier: Zusätzlich ist ein Fahrtraining notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen, es kann aber auch ohne Umbauten eine zusätzliche Möglichkeit sein, um sich wieder daran zu gewöhnen, Zeit am Steuer zu verbringen. Für Menschen, die nach einem Schlaganfall Sprachstörungen aufweisen, empfiehlt es sich, einen Aphasie-Ausweis mit sich zu führen, der bei einer Polizeikontrolle oder einem unverschuldeten Unfall vorgezeigt werden kann. Darin ist dokumentiert, dass man bei klarem Verstand ist, aber aufgrund einer Sprachstörung mehr Zeit zum Sprechen oder Verstehen benötigt. Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt.

Hirntumoren und Fahrtüchtigkeit

Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, mangelnde Aufmerksamkeit, Probleme beim Sehen und Hören und bei der Koordination von Bewegungen, aber auch Aggressivität oder Angst, das sind Einschränkungen, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr normalerweise nicht vereinbar sind. „Hierbei handelt es sich um die häufigsten Probleme im Zusammenhang mit einem Hirntumor“, erläutert Dr. Der Oberarzt der Neurochirurgischen Klinik und Koordinator des Neuroonkologischen Zentrums weiß aus seiner täglichen Arbeit, dass die Frage nach der Fahrtüchtigkeit von Menschen mit einem Hirntumor oft gestellt wird. „Im Straßenverkehr müssen viele komplexe Situationen gleichzeitig erfasst und oftmals schnelle Entscheidungen getroffen werden. Hier greift das Gehirn auf Erfahrungen zurück. Wenn diese durch den Tumoroder eine Operation beeinträchtigt sind, wird improvisiert“, erläutert Hoffmann. Die alte Vorstellung, dass einzelne Fähigkeiten nur in bestimmten Hirnregionen angesiedelt sind, ist inzwischen überholt. Die Neuropsychologin Dr. Birgit Kemper weist darauf hin, dass Autofahren für das Gehirn eine anspruchsvolle Aufgabe ist: „Wenn viele Dinge gleichzeitig ablaufen, muss der Fahrer nach Wichtigkeit sortieren können. Außerdem muss das Gehirn nicht nur in der Lage sein, konkrete Dinge zu erkennen, sondern auch die abstrakten Symbole der Verkehrsschilder“. Hirnschädigungen können diese Fähigkeiten einschränken.

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Autonomes Fahren als Zukunftsperspektive

Ein neuer Aspekt bei der Frage, ob Menschen mit neurologischen Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen können, sind die Systeme zum autonomen und teilautonomen Fahren. „Das vollkommen autonome Fahren wird sicher noch sehr lange auf sich warten lassen“, dämpft der Verkehrsingenieur Dr. Norbert Handke allzu große Hoffnungen auf die neuen Technologien. Die Unterstützung des Fahrers durch immer ausgefeiltere elektronische Hilfen im Fahrzeug wird nach Meinung des Experten bereits in den nächsten Jahren eine stark wachsende Bedeutung erlangen und auch Menschen mit Hirnschädigungen die Teilnahme am Straßenverkehr erleichtern.

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