Ein Schlaganfall, medizinisch auch Apoplex genannt, stellt einen gravierenden Einschnitt im Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen dar. Neben den gesundheitlichen Folgen entstehen oft Unsicherheiten bezüglich der finanziellen Absicherung und der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen finanziellen Hilfen, die nach einem Schlaganfall in Deutschland zur Verfügung stehen.
Was ist ein Schlaganfall?
Ein Schlaganfall tritt auf, wenn die Blutversorgung eines Gehirnbereichs unterbrochen wird, was zum Ausfall von Hirnfunktionen führt. Ursachen können Blutgerinnsel (ischämischer Schlaganfall) oder Blutungen (hämorrhagischer Schlaganfall) sein. Typische Symptome sind plötzliche Schwäche, Sprach- und Sehstörungen, Verwirrtheit und Lähmungen. Risikofaktoren sind hoher Blutdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Rauchen.
Pflegegrad nach Schlaganfall
Ein Schlaganfall kann unterschiedlich starke Beeinträchtigungen verursachen, die eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich machen. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen.
Pflegegrade im Überblick
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Betroffene können leichte Koordinationsprobleme, Gedächtnisstörungen oder eine minimale Einschränkung der Mobilität aufweisen.
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Betroffene haben merkliche Schwierigkeiten, alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Mobilität selbstständig zu bewältigen.
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Hierzu zählen anhaltende Lähmungserscheinungen, ausgeprägte Sprach- und Sprechstörungen oder schwere kognitive Einschränkungen.
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen kontinuierliche, rund um die Uhr Betreuung aufgrund gravierender Folgen des Schlaganfalls.
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Diese Stufe wird bei außerordentlich schweren und permanenten Beeinträchtigungen vergeben, die eine spezialisierte und hochgradig individuelle Pflege erfordern.
Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung der individuellen Situation des Betroffenen, wobei körperliche, geistige und emotionale Auswirkungen berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht automatisch aufgrund eines Schlaganfalls ein Pflegegrad vergeben wird.
Antragstellung und Begutachtung
Die formelle Antragstellung des Pflegegrads erfolgt bei der Pflegekasse, die in der Regel an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse des Antragstellers angegliedert ist. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online über Dienste wie Pflegewächter gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird ein Termin für eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) vereinbart. Der Gutachter besucht den Antragsteller in der Regel zu Hause, um sich ein persönliches Bild von der Pflegesituation und dem Unterstützungsbedarf zu machen. Auf Basis dieser Begutachtung erstellt der MDK einen Gutachtenbericht, der eine Empfehlung für einen bestimmten Pflegegrad enthält. Schließlich erhält der Antragsteller einen Bescheid von der Pflegekasse, in dem über die Bewilligung oder Ablehnung des Pflegegrads informiert wird. Bei Ablehnung oder zu geringer Einstufung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
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Leistungen der Pflegeversicherung
Mit einem genehmigten Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese umfassen:
- Häusliche Pflege:
- Pflegegeld: Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die privat von Angehörigen versorgt werden.
- Pflegesachleistungen: Für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes.
- Kombinationsleistungen: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn der Pflegedienst das Budget nicht vollständig ausschöpft.
- Entlastungsbeitrag: Ein monatlicher Betrag von 125 Euro zur Finanzierung von z.B. Putz- oder Einkaufshilfen.
- Stationäre Pflege: Zuschüsse für die hohen Eigenanteile bei Unterbringung in einem Pflegeheim.
- Weitere Leistungen:
- Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro für altersgerechte Umbauten im Wohnbereich.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatliche Lieferung von Desinfektionsmitteln, Mundschutzen und Handschuhen.
- Hausnotruf: Übernahme der Kosten für ein Hausnotruf-System.
- Weitere Hilfsmittel: Kostenübernahme für Pflegebetten, Patientenlifter oder Lagerungshilfen.
Schwerbehindertenausweis nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall können die körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen einen Grad der Behinderung (GdB) begründen. Der GdB richtet sich ausschließlich nach der Art und Schwere der funktionellen Beeinträchtigungen.
Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Die bleibenden Einschränkungen geben den Hinweis auf den Grad der Behinderung. Für Schlaganfall-Patienten spielt vor allem die Gesamtbewertung der Hirnschäden eine Rolle. Entscheidende Hinweise darauf liefern die Versorgungsmedizinischen Grundsätze im Kapitel 3.1.
Merkzeichen bei Schwerbehinderung
Auf dem Schwerbehindertenausweis können sich spezielle Merkzeichen befinden, die auf spezifische Beeinträchtigungen hinweisen und weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen. Beispiele sind:
- Merkzeichen G: erhebliche Geh- und Stehbehinderung
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen H: Hilflosigkeit
Die Bewilligung eines Merkzeichens erfolgt nur dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Vorteile eines Schwerbehindertenausweises
Menschen mit einem Grad der Behinderung, insbesondere Schwerbehinderte, profitieren von zahlreichen Unterstützungsleistungen:
- verstärkter Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- steuerliche Vergünstigungen (Pauschbetrag, Kinderbetreuungskosten usw.)
- Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr
- Fahrdienste für Personen mit Schwerbehinderung
- Kraftfahrzeughilfe (u.a. Zuschuss für PKW-Kauf oder Umgestaltung)
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
- Parkerleichterung (Behindertenparkplätze)
- erhöhter Freibetrag beim Wohngeld und bei Wohnraumförderung bei Schwerbehinderung
- Ermäßigung der Telefongebühren bei Schwerbehinderung
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung
- bei beruflicher Rehabilitation: u.a.
Nachteilsausgleiche nach Grad der Behinderung
Der jeweilige Grad der Behinderung ist ausschlaggebend für den späteren Umfang der Nachteilsausgleiche:
- GdB 20: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 384 Euro, bei der Steuer absetzbar
- GdB 30: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 620 Euro, steuerlich absetzbar, Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich
- GdB 40: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 860 Euro, steuerlich absetzbar
- GdB 50: Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro, steuerlich absetzbar, Kündigungsschutz, Anspruch auf Teilzeit, Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigung oder Befreiung von Kurtaxen, Parkerleichterungen u.a.
Antragstellung Schwerbehindertenausweis
Einen Grad der Behinderung wird Ihnen nicht automatisch zugesprochen, auch dann nicht, wenn Sie durch den Schlaganfall im Alltag stark eingeschränkt sind. Die Antragstellung erfolgt bei den Versorgungsämtern. Den Antrag können Sie übrigens mit einem formlosen Schreiben oder mit einem speziellen Antragsformular, das bei der Behörde erhältlich ist, stellen. Um Ihren individuellen Fall zu bewerten, ziehen die Mitarbeiter alle ärztlichen Unterlagen der letzten zwei Jahre heran, wie ärztliche Befunde oder Auskünfte der Rehabilitationseinrichtungen in Form von Berichten.
Gültigkeit und Verlängerung
Ein Schwerbehindertenausweis wird normalerweise längstens für fünf Jahre ausgestellt. Sie müssen sich also regelmäßig um eine Erneuerung kümmern. Die Verlängerung erfolgt bei der gleichen Behörde, bei der Sie den Ausweis erhalten haben - in der Regel ist das das Versorgungsamt.
Weitere finanzielle Hilfen und Leistungen
Neben Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis gibt es weitere finanzielle Hilfen und Leistungen, die nach einem Schlaganfall in Anspruch genommen werden können:
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- Krankengeld: Berufstätige erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Schlaganfall ihr volles Gehalt, danach ein reduziertes Krankengeld der Krankenkasse.
- Übergangsgeld: Kann von der Rentenversicherung während der Rehabilitation gezahlt werden.
- Erwerbsminderungsrente: Wenn die Folgen des Schlaganfalls so gravierend sind, dass ans Arbeiten nicht mehr zu denken ist.
- Sozialhilfe: Wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reichen.
- Arbeitslosengeld: Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn unmittelbar vor der Pflegetätigkeit eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestanden hat.
Anlaufstellen und Beratung
Bei der Beantragung von Hilfen und Leistungen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Sozialdienst des Krankenhauses oder der Rehabilitationsklinik
- Selbsthilfegruppen
- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
- Ehrenamtliche Berater der Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland
- Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger
- Beratungsstellen der AWO, Caritas, Diakonie, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- Pflegestützpunkte
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Schlaganfallpatienten kann eine große Belastung für Angehörige darstellen. Es ist wichtig, sich nicht zu überfordern und Unterstützung anzunehmen.
- Beiträge zur Rentenversicherung: Werden gezahlt, wenn ein Pflegegrad von 2-5 vorliegt und die pflegende Person regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.
- Arbeitslosenversicherung: Pflegende Personen sind nach § 26 SGB III in der Arbeitslosenversicherung versichert, wenn unmittelbar vor der Pflegetätigkeit eine Versicherungspflicht bestanden hat oder Arbeitslosengeld bezogen wurde.
- Entlastungsangebote: Der monatliche Entlastungsbeitrag von 125 Euro kann für z.B. eine Putz- oder Einkaufshilfe genutzt werden.
- Psychologische Unterstützung: Es ist wichtig, sich bei Bedarf professionelle Hilfe zu suchen, um die psychische Belastung zu bewältigen.
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