Die Diagnose Krebs stellt für viele Menschen einen tiefgreifenden Einschnitt in ihr Leben dar. Neben den konventionellen medizinischen Behandlungsoptionen wächst das Interesse an komplementären Therapieansätzen, insbesondere an medizinischem Cannabis. Patienten berichten von positiven Auswirkungen auf Begleiterscheinungen wie Schmerzen, Übelkeit und Appetitverlust. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Studienlage, zeigt die Einsatzbereiche auf und klärt, in welchen Fällen eine Therapie mit Cannabis als begleitende Maßnahme in Frage kommen kann.
Wirkstoffe und ihre Effekte
Die wichtigsten medizinisch relevanten Wirkstoffe von Cannabis sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC wirkt psychoaktiv und kann die Stimmung beeinflussen, den Appetit anregen und Schmerzen lindern. CBD hingegen wirkt nicht berauschend, ihm werden entzündungshemmende, krampflösende und angstlösende Eigenschaften zugeschrieben. In der Onkologie stehen diese Eigenschaften im Fokus, da viele Krebspatienten mit Symptomen wie chronischen Schmerzen, Appetitmangel, Übelkeit oder Angstzuständen zu kämpfen haben. Es ist wichtig zu betonen, dass sich diese Effekte auf die Linderung von Begleiterscheinungen und nicht auf die Behandlung der Krebserkrankung selbst beziehen.
Palliative Anwendung von medizinischem Cannabis
Die palliative Behandlung von Krebspatienten zielt darauf ab, die Lebensqualität zu verbessern, insbesondere bei schwer kontrollierbaren Schmerzen oder therapiebedingten Beschwerden. Studien zeigen, dass THC-haltige Präparate bei bestimmten Patienten Tumorschmerzen lindern können, vor allem wenn klassische Schmerzmittel nicht ausreichen. Auch gegen Übelkeit und Erbrechen, etwa im Rahmen einer Chemotherapie, kommt medizinisches Cannabis zum Einsatz, teilweise mit Zulassung bestimmter Wirkstoffe wie Nabilon oder Dronabinol. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Behandlung von Appetitlosigkeit. Einige Studien deuten darauf hin, dass THC den Appetit anregen und so helfen kann, das Tumorkachexie-Syndrom (krankhafter Gewichtsverlust) abzumildern.
Forschung zu direkten Effekten auf Tumorzellen
Neben den symptomlindernden Eigenschaften wird in der Forschung seit Jahren untersucht, ob Cannabinoide wie THC und CBD auch direkt auf Tumorzellen wirken können. In präklinischen Studien - also Laborversuchen mit Zellkulturen oder Tiermodellen - zeigten Cannabinoide teilweise hemmende Effekte auf das Wachstum bestimmter Krebszellen. THC und CBD beeinflussen dabei Signalwege, die für Zellvermehrung und Zelltod (Apoptose) relevant sind.
Präklinische Studien vs. Klinische Studien
In der Forschung zu Cannabis gegen Krebs ist es entscheidend, zwischen präklinischen und klinischen Studien zu unterscheiden. Präklinische Studien erfolgen meist im Labor - entweder an isolierten Zellkulturen oder an Tiermodellen. Viele dieser Untersuchungen zeigen, dass Cannabinoide wie THC und CBD bestimmte Signalwege in Tumorzellen beeinflussen können, etwa durch Hemmung des Zellwachstums, Förderung des programmierten Zelltods (Apoptose) oder Unterbindung der Blutgefäßneubildung (Angiogenese). Klinische Studien am Menschen sind bisher selten, meist klein angelegt und methodisch uneinheitlich. Einige Forschungsprojekte haben gezielt die Wirkung von Cannabinoiden auf bestimmte Krebsarten untersucht.
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Studien bei Glioblastomen
Bei Glioblastomen, einer aggressiven Form von Hirntumoren, wurden in kleinen Studien mögliche synergistische Effekte zwischen THC und der Standard-Chemotherapie Temozolomid beobachtet. Eine Studie aus Großbritannien testete ein THC:CBD-Spray in Kombination mit Temozolomid und fand erste Hinweise auf einen möglichen Nutzen. Auch bei Brustkrebs, Prostatakrebs oder Lungenkarzinomen gibt es präklinische Arbeiten, die auf Wirkmechanismen von Cannabinoiden hinweisen. Eine abschließende Bewertung oder therapeutische Empfehlung ist jedoch nicht möglich, da klinische Daten fehlen, zu uneinheitlich sind oder methodische Schwächen aufweisen. Wichtig: Viele dieser Studien untersuchen isolierte Cannabinoide in hoher Dosierung - nicht handelsübliche Cannabisblüten oder -extrakte. So vielversprechend manche Ergebnisse im Labor auch erscheinen mögen - ihre Übertragbarkeit auf echte Therapieoptionen beim Menschen ist bislang sehr begrenzt. Die meisten Studien verwenden Konzentrationen, die in der klinischen Praxis nicht erreichbar oder nicht verträglich wären. Zudem spielen individuelle Unterschiede in Stoffwechsel, Tumorbiologie und Medikation eine große Rolle.
LMU Klinikum München: Ergebnisse zu Glioblastomzellen
Forscher am LMU Klinikum in München haben die Effekte von Cannabinoiden auf Tumorzellen, die für Glioblastome typisch sind, untersucht und ihre Ergebnisse publiziert. Sie knüpfen an Studien an, aus denen bekannt ist, dass aus bestimmten Zellen des Gehirns körpereigene Cannabinoide ausgeschüttet werden, welche als Verteidigung gegen ein Wachstum von Tumorzellen dienen können. Die Wissenschaftler nutzten hochreines Cannabidiol, um den Effekt auf Tumorzellen aus Mäusen und Menschen zu testen. Die Therapie mit Cannabidiol erfolgte in vitro, also an Tumorzellen aus Menschen und Mäusen außerhalb derer Organismen. Das Ergebnis ist, dass schon innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Beginn der Behandlung die Gliobalstomzellen abgestorben sind. In der ersten durchgeführten Studie stellen die Forscher fest, dass CBD als Wirkstoff ein bestimmtes Gen regulieren kann. Der Transkriptionsfaktor NF-kB wird dabei in einen Tumorsupressor umgewandelt, das heißt die Signalwege werden durch CBD so genutzt, dass Gene, die für das Tumor-Zellwachstum verantwortlich sind, reguliert werden. Die Tumorzellen sterben ab. In einer zweiten Studie wird das bereits zugelassene Medikament Epidiolex genutzt, um die tumorhemmende Wirkung von CBD an menschlichen Glioblastom-Zellen zu untersuchen. CBD entfaltet dabei die Wirkung insbesondere in Tumoren mit einem niedrigen Gehalt von freien Sauerstoffradikalen, wohingegen Tumore mit hohem Gehalt an diesen Sauerstoffmolekülen nicht auf CBD reagieren und die Zellen nicht sterben. Somit kann der Gehalt an freien Sauerstoffradikalen als Biomarker für CBD-empfindliche Glioblastome genutzt werden. Damit hat das LMU Klinikum München eine der ersten Studien aus der Grundlagenforschung veröffentlicht, die einen tumorbekämpfenden Effekt für bösartige Hirntumor-Zellen darlegen kann.
Krebsforscher der St. George's University in London
Krebsforscher der St. George's University in London haben herausgefunden, dass Cannabis das Gliom, einen Gehirntumor, zum Schrumpfen bringen kann. Die Wissenschaftler untersuchten die Effekte von zwei Cannabinoiden zunächst an Krebszellen in Glasschalen. Sie nutzten Tetrahydrocannabiol (THC) und Cannabidiol (CBD). Zudem untersuchten sie die Wirkstoffe an weiblichen Mäusen. Bei beiden Versuchen konnten die Gliomzellen reduziert werden. Demnach wirkten THC und CBD sowohl einzeln wie auch kombiniert. Laut der Studie ändern beide Wirkstoffe intrazelluläre Signalmoleküle. In kombinierter Form hätten die Wirkstoffe die zytotoxische Wirkung der Bestrahlung verstärkt: Die Forscher beobachteten eine dramatische Reduktion der Tumorgröße, wenn beide Cannabinodie gemeinsam mit einer ionisierenden Strahlung eingesetzt wurden. Demnach waren Zellen, die mit den Cannabinoiden behandelt worden waren, empfindlicher für die Strahlentherapie.
Medizinal-Cannabisgesetz in Deutschland
Die bisherige Studienlage erlaubt daher keine Aussage, dass Cannabis gegen Krebs den Krankheitsverlauf signifikant beeinflussen oder gar eine Heilung bewirken kann. Seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) im April kann medizinisches Cannabis in Deutschland bei schwerwiegenden Erkrankungen - wie fortgeschrittenem Krebs - auf Rezept verschrieben werden, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken oder nicht zumutbar sind. Insbesondere in der Palliativversorgung ist Cannabis gegen Krebs eine Option zur Linderung therapiebedingter Beschwerden wie Übelkeit, Schmerzen oder Appetitverlust. Die Verordnung erfolgt nach individueller ärztlicher Prüfung. Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse (gesetzlich oder privat) bedarf es bei bestimmten Facharztgruppen keiner ausdrücklichen Genehmigung vor Beginn der Therapie. In anderen Fällen bleibt die Genehmigungspflicht bestehen. Alle approbierten Ärzte (mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzte) dürfen medizinisches Cannabis gegen Krebs verschreiben - unabhängig von Fachrichtung oder Spezialisierung. Voraussetzung ist eine ausführliche ärztliche Aufklärung und sorgfältige Dokumentation. Cannabis kann als Blüte, Extrakt oder als Arzneimittel mit definierter Wirkstoffkombination (z. B. Dronabinol) verordnet werden. Die Auswahl der passenden Sorte oder Darreichungsform erfolgt in enger Abstimmung zwischen Patient, behandelndem Arzt und Apotheke. Apotheken mit entsprechender Erlaubnis zur Abgabe von Medizinalcannabis beraten zu geeigneten Produkten, Einnahme, Dosierung und möglichen Wechselwirkungen und stehen im Austausch mit den behandelnden Ärzten. Besonders wichtig ist die individuelle Anpassung der Therapie, da Cannabis gegen Krebs bei jeder Person unterschiedlich wirken kann. Faktoren wie Begleiterkrankungen, Medikation und individuelle Verträglichkeit müssen stets berücksichtigt werden.
Erfahrungen von Krebspatienten
In der Praxis berichten einige Krebspatienten von positiven Erfahrungen mit medizinischem Cannabis gegen Krebs - etwa in Bezug auf Schmerzreduktion, besseren Schlaf, Linderung von Übelkeit oder ein verbessertes Allgemeinbefinden.
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Fallbeispiele
- Eine Patientin mit metastasiertem Brustkrebs erhielt ergänzend zu ihrer Chemotherapie ein THC-haltiges Cannabisextrakt, um starke Übelkeit und Erbrechen zu reduzieren. In Absprache mit ihrer Onkologin konnte sie dadurch die Antiemetika reduzieren und eine bessere Nahrungsaufnahme erreichen.
- Ein Patient mit fortgeschrittenem Prostatakarzinom, der unter chronischen Tumorschmerzen litt, konnte durch die ergänzende Gabe von Dronabinol eine Reduktion der Opioiddosis erzielen.
Es ist wichtig zu betonen, dass solche Fallbeispiele Einzelfälle sind und keine Belege für eine allgemeine Wirksamkeit von Cannabis gegen Krebs darstellen.
Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
Wie bei jeder pharmakologisch wirksamen Substanz können auch bei medizinischem Cannabis gegen Krebs Nebenwirkungen auftreten. Diese hängen stark von der individuellen Reaktion, der Dosierung, der Wirkstoffzusammensetzung (insbesondere dem Verhältnis von THC zu CBD), der Einnahmeform sowie möglichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten ab.
Nebenwirkungen von THC-haltigen Produkten
Bei THC-haltigen Produkten sind zentrale Nebenwirkungen vor allem im zentralen Nervensystem zu beobachten. Häufige Effekte umfassen Schläfrigkeit, Schwindel, Konzentrationsprobleme oder Mundtrockenheit. Auch Veränderungen des Blutdrucks oder Herzschlags können auftreten. Besonders bei höheren Dosen oder erstmaliger Anwendung sind vorübergehende psychische Veränderungen wie Angstgefühle, Reizbarkeit oder Desorientierung möglich. Diese Nebenwirkungen sind meist dosisabhängig und bilden sich nach Absetzen oder Dosisreduktion in der Regel zurück. In sehr seltenen Fällen, vor allem bei entsprechender psychischer Vorbelastung, wurden psychotische Episoden beschrieben. Deshalb ist medizinisches Cannabis bei Patienten mit bekannten psychiatrischen Grunderkrankungen nur mit besonderer Vorsicht und unter ärztlicher Aufsicht einzusetzen.
Nebenwirkungen von CBD
CBD (Cannabidiol) gilt als nicht psychoaktiv und wird meist besser vertragen. Dennoch sind auch hier Nebenwirkungen möglich - insbesondere bei höheren Dosierungen. Dazu zählen unter anderem Übelkeit, Durchfall, Abgeschlagenheit oder Veränderungen von Leberwerten. Wichtig: Auch CBD kann die Aktivität von Leberenzymen beeinflussen, die an der Verstoffwechselung zahlreicher Arzneimittel beteiligt ist.
Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
Da sowohl THC als auch CBD über das Cytochrom-P450-Enzymsystem abgebaut werden, ist bei gleichzeitiger Einnahme weiterer Medikamente - wie sie bei Krebspatienten häufig vorkommt - stets eine medizinische Abklärung notwendig. Ein wichtiger Aspekt beim Einsatz von medizinischem Cannabis gegen Krebs sind mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten - insbesondere mit Zytostatika (Chemotherapeutika), die zur Standardbehandlung vieler Krebserkrankungen gehören. THC und CBD werden über Enzyme der Cytochrom-P450-Familie in der Leber verstoffwechselt. Diese Enzyme sind auch für den Abbau zahlreicher Chemotherapeutika, Antiemetika, Schmerzmittel und weiterer Begleitmedikationen zuständig. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Cannabinoide die Plasmaspiegel dieser Medikamente beeinflussen - entweder durch Hemmung oder durch Aktivierung der jeweiligen Enzyme. In der Praxis kann dies zu einer Verstärkung oder Abschwächung der Wirkung bestimmter Medikamente führen. Besonders kritisch ist dies bei Arzneimitteln mit engem therapeutischem Fenster, wie Blutverdünnern, Immunsuppressiva oder bestimmten Chemotherapeutika. Die bisher verfügbare Datenlage zu Wechselwirkungen ist begrenzt. Deshalb sollte die Entscheidung für eine begleitende Cannabinoidtherapie bei Krebs ausschließlich im engen ärztlichen Rahmen und in Abstimmung zwischen Hausarzt, Onkologe und Apotheke erfolgen. Eine eigenständige Einnahme oder Änderung der Medikation ist nicht empfehlenswert.
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Wechselwirkungen: Um diese Cannabis-Präparate geht es
Im Fokus der pharmakologischen Wirkungen von Cannabis stehen die beiden Cannabinoide Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC, psychoaktiv) und Cannabidiol (CBD, nicht psychoaktiv). Sie beeinflussen im Wesentlichen auch das Wechselwirkungspotenzial von Cannabis. Je nachdem welches Cannabis-basierte Arzneimittel eingesetzt wird, ist der Gehalt an THC und CBD unterschiedlich. Übersicht der Cannabinoid-Arzneimittel:
- Nabilon ist ein synthetisches Cannabinoid (THC-Derivat) in Kapselform.
- Dronabinol (Tetrahydrocannabinol, THC) wird für medizinische Zwecke auch aus Orangenschalen synthetisiert. Es ist in Kapselform oder als ölige Lösung zur Einnahme sowie als ethanolische Lösung zur Inhalation verfügbar.
- Cannabidiol (CBD) wird aus der Hanfpflanze (Cannabis sativa) gewonnen und steht als ölige Lösung zur Einnahme zur Verfügung.
- Nabiximols ist ein Extrakt aus der Hanfpflanze und als Mundspray verfügbar. Es beinhaltet eine 1:1-Kombination von THC und CBD in definierter Menge.
- Medizinisches Cannabis (Medizinalhanf) sind die Blüten der Hanfpflanze. Deren Konzentration an THC und CBD schwankt, je nach eingesetzter Sorte. Rezeptierbar sind etwa Tees oder Zubereitungen zur Inhalation nach Verdampfen.
Pharmakokinetische Wechselwirkungen: In vitro-Evidenz
Demnach zeigen sowohl Tetrahydrocannabinol (THC) als auch Cannabidiol (CBD) diverse mögliche pharmakokinetische Wechselwirkungsmechanismen. CBD scheint unter allen Cannabinoiden das größte Risiko für Interaktionen zu bergen. Geringe Datenlage, viel Ungewissheit. Allerdings weisen die Autoren des Reviews darauf hin, dass zu diesem Thema noch zu wenige Daten vorliegen und diese wenig aussagekräftig sind. So stammen die meisten Ergebnisse aus in vitro-Versuchen. Zudem wurden sie größtenteils mit Konzentrationen erzielt, die weit über denen liegen, die Patienten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einnehmen. Unabhängig davon, gehen Experten davon aus, dass die klinische Relevanz Cannabinoid-induzierter Wechselwirkungen erheblich variieren kann, je nachdem welches Produkt, auf welchem Weg und unter welchen Begleitumständen eingesetzt wird.
Wechselwirkungen über Membrantransporter
Verschiedene in vitro-Daten weisen auf einen hemmenden Effekt von THC und CBD auf transmembranäre Arzneimitteltransportsysteme hin. Dazu gehören beispielsweise das P-Glykoprotein (P-gp), das Breast Cancer Resistance Protein (BCRP) oder das Multidrug Resistance-Related Proteine 1 (MRP1). Transportproteine schleusen fremde Stoffe wie Zytostatika (Substrate) aus einer Zelle heraus und bestimmen damit wesentlich die Wirksamkeit einer Tumortherapie. Werden die Transportproteine in ihrer Aktivität inhibiert, kann beispielsweise die Bioverfügbarkeit der entsprechenden Krebsmedikamente steigen. Ob und wie sich klinisch eine Hemmung von Arzneistofftransportern durch Cannabinoide auf die Toxizität und Wirksamkeit von Krebsmedikamenten auswirkt, lässt sich auf Basis dieser Daten allerdings noch nicht beurteilen.
Wechselwirkungen über Cytochrom P450
Die Cannabinoide Tetrahydrocannabinol (THC) als auch Cannabidiol (CBD) werden in der Leber über Enzyme der Cytochrom-P450-Familie - darunter CYP2C9 und CYP3A4 - verstoffwechselt. Deshalb gehen Experten von Wechselwirkungen mit Medikamenten aus, die auf gleichem Wege metabolisiert werden. In vitro-Experimente scheinen diese Vermutung zu bestätigen: So hemmten THC und CBD die Aktivität verschiedenster CYP-Enzyme, darunter CYP3A4, CYP2D6 und CYP2C9. Die Folgen können je nach Substrat unterschiedlich sein: Sind die CYP-Enzyme am Abbau des Medikaments beteiligt, würde eine Hemmung den Plasmaspiegel der Wirkstoffe und damit das Risiko für Nebenwirkungen erhöhen. Wird das CYP-Enzym benötigt, um ein Prodrug in den wirksamen Metaboliten umzuwandeln, könnte eine Hemmung die Wirksamkeit des Krebsmedikaments vermindern. Da entsprechende in vivo-Daten nicht ausreichend aussagekräftig sind und Ergebnisse aus Interaktionsstudien mit Krebspatienten fehlen, kann jedoch keine Aussage zur klinischen Relevanz einer solchen Hemmung getroffen werden. Zu beachten ist außerdem: Da THC und CBD vor allem über CYP3A4 verstoffwechselt werden, sind Cannabinoid-Arzneimittel auch selbst von Wechselwirkungen betroffen. So können Inhibitoren von CYP3A4 wie beispielsweise das Antiemetikum Aprepitant oder bestimmte Antibiotika (Clarithromycin oder Erythromycin) die Konzentration der beiden Cannabinoide erhöhen. Umgekehrt senken starke CYP3A4-Induktoren wie Johanniskraut oder Rifampicin die Cannabinoid-Plasmaspiegel.
Cannabisgesetzgebung in Deutschland
Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelistet. Für den medizinischen Bereich gilt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), während das Konsumcannabisgesetz (KCanG) die nicht-medizinische Nutzung regelt. Für Patienten mit ärztlicher Verordnung ändert sich durch die Entkriminalisierung im Freizeitbereich nichts: Medizinisches Cannabis gegen Krebs unterliegt weiterhin strengen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Qualität, Sicherheit, Verschreibung und Abgabe. Eine Therapie ist nur nach ärztlicher Verordnung und unter medizinischer Kontrolle möglich.
Verschreibungspflicht und ärztliche Begleitung
Cannabisarzneimittel können bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden, wenn konventionelle Therapieansätze nicht ausreichend wirken oder nicht zumutbar sind. Zuständig sind dabei alle approbierten Ärztinnen (außer Zahn- und Tierärztinnen). Die Verschreibung erfolgt auf einem regulären Arzneimittelrezept (nicht mehr auf BtM-Rezept), wobei die Dokumentations- und Aufklärungspflichten weiterhin gelten.
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse (gesetzlich oder privat) bedarf es bei bestimmten Facharztgruppen keiner ausdrücklichen Kostenübernahmeerklärung vor Beginn der Therapie. In allen anderen Fällen ist weiterhin eine Genehmigung erforderlich, die nach § 31 SGB V in der Regel innerhalb von drei Wochen (in palliativen Situationen innerhalb von drei Tagen) erteilt werden muss. Die Antragstellung erfolgt durch die verordnende Ärztin auf Basis einer medizinischen Begründung.
Zugelassene Darreichungsformen
Verschrieben werden können:
- Cannabisblüten mit definiertem THC-/CBD-Gehalt
- Standardisierte Extrakte in flüssiger oder öliger Form
- Zugelassene Fertigarzneimittel wie Dronabinol, Nabilon oder Nabiximols
Diese Produkte unterliegen den strengen Vorschriften für Arzneimittel in Deutschland und dürfen ausschließlich über Apotheken mit entsprechender Erlaubnis abgegeben werden. Hierzu gehört auch die Herstellung individueller Rezepturen (z. B. Kapseln oder Tropfen) gemäß ärztlicher Verordnung.
Keine Verbindung zur Freizeitregelung
Die gesetzliche Freigabe von Cannabis für den Eigengebrauch (Besitz bis 25 g, Anbau bis 3 Pflanzen, ab Juli über Anbauvereinigungen) ist durch das KCanG geregelt - und vollständig getrennt von der medizinischen Versorgung. Für Patienten mit Rezept gelten weiterhin medizinische Standards und Schutzmaßnahmen.