Wenn Handwerker ins Haus kommen, egal ob für kleine Reparaturen oder größere Renovierungen, entsteht oft Unsicherheit. Wie verhält man sich richtig? Muss man den Handwerkern Getränke anbieten? Dürfen sie ihre Schuhe anbehalten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte im Umgang mit Handwerkern in Ihrem Zuhause.
Vorbereitung ist das A und O
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, damit die Handwerker ihre Arbeit effizient und ohne Verzögerungen erledigen können. Da Handwerker oft nach Stunden bezahlt werden, können unnötige Verzögerungen teuer werden.
- Freiraum schaffen: Sorgen Sie dafür, dass der Arbeitsbereich für die Handwerker zugänglich ist und keine Hindernisse im Weg stehen. Möbel können umgestellt und der Bereich abgedeckt werden.
- Vorarbeiten leisten: Je nach Art der Arbeit können Sie Vorarbeiten leisten, um die Handwerker zu entlasten. Beispielsweise können Sie bei Malerarbeiten die alte Tapete entfernen oder den Fußboden abdecken.
Duldungspflicht und Ankündigung
Als Mieter müssen Sie Erhaltungsarbeiten in Ihrer Wohnung grundsätzlich dulden. Dazu gehören Reparaturen und Instandhaltungen, die notwendig sind, damit die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand bleibt, wie z.B. der Austausch einer defekten Wasserleitung oder die Reparatur der Heizungsanlage.
- Ankündigung: Vermieter müssen Handwerkerbesuche in der Regel drei bis vier Werktage im Voraus ankündigen. Wenn Sie berufstätig sind, sollten Sie dies Ihrem Vermieter mitteilen, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
- Terminvereinbarung: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Terminvereinbarung mit dem Handwerker zuständig, da er die Wohnung in einem ordentlichen Zustand erhalten muss. Als Mieter können Sie den Termin nicht eigenmächtig verschieben.
- Ausnahme Ablesedienste: Bei turnusmäßigen Wartungsarbeiten, wie dem Wechseln der Messeinrichtungen für Heizung und Wasser, wird der Termin rechtzeitig angekündigt. Hier haben Sie einmalig das Recht, den Termin direkt mit dem Unternehmen zu verschieben.
Anwesenheit und Beaufsichtigung
Obwohl Sie rechtlich nicht verpflichtet sind, während der Handwerksarbeiten anwesend zu sein, gibt es gute Gründe, dies dennoch zu tun.
- Kommunikation: Ihre Anwesenheit ermöglicht es, Fragen schnell zu beantworten und Missverständnisse zu vermeiden. Sie können die Handwerker persönlich in Empfang nehmen, die anstehenden Arbeiten besprechen und den Arbeitsbereich zeigen.
- Kontrolle: Sie haben die Möglichkeit, die ausgeführten Arbeiten zu prüfen und sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß erledigt wurde.
- Alternative: Wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können, bitten Sie eine Vertrauensperson, die Handwerker zu empfangen und die Arbeiten zu überwachen. Hinterlassen Sie in jedem Fall eine Telefonnummer für Rückfragen.
Es ist jedoch wichtig, den Handwerkern zu vertrauen und sie nicht unnötig zu beaufsichtigen. Übermäßige Rückfragen und Ablenkungen können die Arbeit behindern.
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Pflichten und Rechte während der Arbeiten
Während der Handwerksarbeiten haben Sie als Mieter bestimmte Rechte und Pflichten.
- Duldungspflicht: Sie müssen die Arbeiten dulden, aber nicht aktiv daran mitwirken. Das bedeutet, Sie sind nicht verpflichtet, Möbel zu rücken oder andere Hilfsarbeiten zu leisten.
- Baufreiheit: Viele Vermieter erwarten, dass Sie vor Beginn der Arbeiten Baufreiheit schaffen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Freiwillige Mithilfe ist natürlich möglich.
- Aufwandsentschädigung: Wenn Sie freiwillig bei den Arbeiten mithelfen, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach den ortsüblichen Sätzen.
- Verweigerung des Zutritts: Grundsätzlich dürfen Sie den Handwerkern den Zutritt zur Wohnung nicht verweigern. Andernfalls kann der Vermieter eine Duldungsklage einreichen. Eine Kündigung wegen verweigerter Duldung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich.
Lärm und Ruhezeiten
Handwerkerarbeiten sind oft mit Lärm verbunden. Achten Sie darauf, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.
- Ruhezeiten: In vielen Bundesländern und Gemeinden gelten Ruhezeiten von 22:00 bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit ist Baulärm nicht zulässig.
- Mittagsruhe: Eine offizielle Mittagsruhe für Handwerker gibt es in der Regel nicht.
- Kommunikation: Informieren Sie die Handwerker vorab über wichtige Termine, wie z.B. Video-Meetings, um Störungen zu vermeiden.
Verpflegung und Trinkgeld
Die Frage, ob man Handwerkern Essen und Getränke anbieten sollte, ist oft ein Thema.
- Verpflegung: Sie sind nicht verpflichtet, Handwerkern Speisen und Getränke bereitzustellen. Es ist jedoch eine nette Geste, Wasser oder Kaffee anzubieten. Bei längeren Arbeiten freuen sich die Handwerker auch über einen kleinen Snack wie belegte Brötchen oder Kuchen.
- Trinkgeld: Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Wenn Sie mit der Arbeit zufrieden waren, können Sie jedoch ein kleines Trinkgeld geben. Üblich sind etwa fünf bis zehn Euro für kleinere Reparaturen.
Schuhe ausziehen?
Es ist verständlich, dass Sie Ihre Wohnung sauber halten möchten. Allerdings ist es Handwerkern oft nicht möglich, ihre Schuhe auszuziehen.
- Arbeitsschutz: Viele Handwerker tragen Arbeitsschutzschuhe, um ihre Füße zu schützen.
- Alternativen: Bieten Sie den Handwerkern Schuhüberzieher an oder decken Sie empfindliche Böden mit Malervlies oder Kunststofffolie ab.
Reinigungspflicht
Handwerker sind verpflichtet, die Baustelle besenrein zu verlassen. Eine weitergehende Reinigungspflicht besteht in der Regel nicht.
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- Grobe Reinigung: Handwerker müssen groben Schmutz beseitigen.
- Weitergehende Reinigung: Für die restliche Reinigung sind Sie als Auftraggeber verantwortlich.
- Entsorgung: Beachten Sie, dass für die Mitnahme von Müll und Bauschutt Extrakosten anfallen können.
Schäden und Mängel
Fehler und Missgeschicke können bei Handwerksarbeiten immer passieren.
- Reklamation: Reklamieren Sie Schäden oder Mängel umgehend beim Handwerksbetrieb.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie Schäden mit Bildern.
- Nachbesserung: Der Handwerker hat das Recht auf Nachbesserung.
- Auftrag und Kostenvoranschlag: Bestehen Sie im Vorfeld auf einen offiziellen Auftrag und einen Kostenvoranschlag.
Verspätung oder Ausfall
Auch Handwerker können sich verspäten oder einen Termin absagen müssen.
- Kommunikation: Informieren Sie sich im Falle einer Verspätung telefonisch beim Handwerksbetrieb.
- Rechtzeitige Information: Informieren Sie Ihren Handwerker rechtzeitig, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
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