Cannabis auf Rezept bei Multipler Sklerose: Voraussetzungen, Möglichkeiten und aktuelle Regelungen

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, von der weltweit etwa 2,8 Millionen Menschen betroffen sind. In Deutschland leben etwa 0,34 % der Bevölkerung mit dieser Diagnose, wobei Frauen im Erwachsenenalter doppelt so häufig erkranken wie Männer. Viele MS-Patienten leiden unter Symptomen wie Spastik, chronischen Schmerzen und depressiven Verstimmungen. Wenn herkömmliche Medikamente nicht ausreichen, um diese Symptome zu lindern, kann medizinisches Cannabis eine unterstützende Alternative darstellen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für die Verschreibung von Cannabis bei MS, die verschiedenen verfügbaren Formen, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Medizinisches Cannabis bei Multipler Sklerose: Eine Übersicht

Medizinisches Cannabis hat sich als vielversprechende Option zur Linderung von Symptomen wie Spastik und chronischen Schmerzen bei Multipler Sklerose erwiesen. Es kann zwar die Krankheit nicht heilen, aber wirksam gegen ihre Symptome sein. Da viele Betroffene im Laufe der Zeit unter depressiven Verstimmungen leiden, kann auch hier die Wirkung von Cannabis ein Thema sein.

Das Endocannabinoid-System und seine Rolle bei MS

Das Endocannabinoid-System (ECS) ist Teil des Nervensystems im menschlichen Körper und spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung verschiedener Prozesse wie Schmerz, Entzündungen und Spastik. Es besteht aus Cannabinoid-Rezeptoren (CB1 und CB2) und körpereigenen Cannabinoiden (Endocannabinoiden). Bei MS-Patienten kann das ECS verändert sein, insbesondere bei solchen, die an spastischen Störungen leiden. Es wird vermutet, dass ein Mangel an Endocannabinoiden, zum Beispiel an Anandamid, vorliegt.

Die in Cannabis enthaltenen Cannabinoide THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) können an diese Rezeptoren andocken und schmerzlindernd, krampflösend und stimmungsaufhellend wirken. THC kann euphorisierend, aber auch schmerzlindernd wirken, während CBD nicht psychoaktiv ist und entzündungshemmende Eigenschaften besitzt. Studien aus Israel, bei denen CBD an Mäusen mit MS-ähnlichen Symptomen getestet wurde, berichten von einer Reduktion entzündlicher Prozesse und einer Verbesserung der Mobilität.

Voraussetzungen für die Verschreibung von Cannabis bei MS

Um medizinisches Cannabis auf Rezept zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

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  1. Schwerwiegende Erkrankung: Es muss eine schwerwiegende Krankheit wie Multiple Sklerose vorliegen.
  2. Ausschöpfung anderer Therapien: Andere Therapien, die als Standard für die Behandlung der MS gelten, müssen bereits eingesetzt worden sein und nicht ausreichend wirksam oder verträglich sein. Wenn eine Standardtherapie zwar zur Verfügung stehen würde, die Ärztin oder der Arzt aber nachvollziehbar begründen kann, dass diese - zum Beispiel wegen Kontraindikationen - nicht angewendet werden kann, ist die Kostenübernahme ebenfalls möglich.
  3. Aussicht auf positive Einwirkung: Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Hierfür sind zwar keine groß angelegten Studien erforderlich, allerdings muss ein gewisses Mindestmaß an wissenschaftlichen Daten vorhanden sein.
  4. Individuelle ärztliche Einschätzung: Die Verschreibung erfolgt nach individueller ärztlicher Einschätzung. Der behandelnde Arzt muss eine positive Einschätzung zum Nutzen der Cannabistherapie abgeben.

Cannabis auf Rezept: Rahmenbedingungen und aktuelle Regelungen

Seit 2017 ist es in Deutschland möglich, Cannabis auf Rezept zu erhalten. Seit dem 17.10.2024 benötigen Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Qualifikationen keine Genehmigung der Krankenkasse mehr, um Cannabis zu verordnen. Diese Neuregelung betrifft § 45 der Arzneimittel-Richtlinie und gilt für Fachärzte und Ärzte mit Zusatzbezeichnungen in den Bereichen Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Ärzte mit Zusatzbezeichnungen in Geriatrie, Medikamentöse Tumortherapie, Palliativmedizin, Schlafmedizin und Spezielle Schmerztherapie.

Unabhängig von der Neuregelung bleibt es den Ärzten aller Fachrichtungen unbenommen, auf freiwilliger Basis eine Genehmigung einzuholen, wenn Sie unsicher sind, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Es kann nämlich weiterhin sein, dass im Einzelfall die Krankenkasse die Voraussetzungen anders bewertet als der behandelnde Arzt. Deshalb können auch fachlich ausreichend qualifizierte Ärzte eine Genehmigung der Verordnung bei der Krankenkasse beantragen, um z.B finanzielle Rückforderungen der Krankenkasse (Regress) vorzubeugen.

Formen von medizinischem Cannabis

Je nach Diagnose, Therapieziel und individueller Reaktion stehen unterschiedliche Darreichungsformen zur Verfügung:

  • Cannabisblüten: Die getrockneten weiblichen Blüten der Hanfpflanze.
  • Cannabisextrakte: Standardisierte Zubereitungen in flüssiger Form (z. B. Öle oder Tropfen), die entweder THC-dominant, CBD-dominant oder ausgewogen zusammengesetzt sind.
  • Dronabinol: Der internationale Name für Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) in reiner Form.
  • Sativex (Nabiximols): Ein Mundspray, das THC und CBD enthält und seit 2011 bei MS-bedingter Spastik zugelassen ist.

Fertigarzneimittel haben Vorrang vor Blüten und Extrakten. Außerdem werden Cannabisblüten oft geraucht, was dazu führt, dass man Verbrennungsrückstände mit inhaliert. Das wäre ein guter Grund, ein Fertigarzneimittel gerauchtem Cannabis vorzuziehen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie MS übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis, sofern andere Therapien nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden. Die Voraussetzungen regelt das aktuelle Medizinal-Cannabisgesetz.

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Wenn ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt wird, sollte der bisherige Behandlungsverlauf ausführlich geschildert werden. Die Krankenkassen lassen die Fälle häufig durch den Medizinischen Dienst begutachten. Ergibt das Gutachten, dass alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, wird der Antrag durch die Krankenkasse genehmigt.

Wird der Antrag auf Kostenübernahme von Cannabis von der Krankenkasse genehmigt, müssen Patient:innen lediglich die Rezeptgebühr von 5 bis 10 Euro zahlen. Für medizinische Cannabisblüten aus deutschem Anbau etwa liegen die Abgabepreise der Apotheken an Patient:innen derzeit bei 10,30 Euro pro Gramm.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Wurde der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsschreibens Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte begründet sein und eine ärztliche Stellungnahme beigefügt werden. Wenn der Ausschuss einem Widerspruch nicht abhelfen konnte, haben Versicherte anschließend die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Dies ist ebenfalls kostenlos.

Änderungen beim Rezept von medizinischem Cannabis

Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich die Verschreibung von bestimmten Cannabinoiden (z.B. Sativex) und Cannabisblüten (ab einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von mindestens 0,3 Prozent ) geändert: Sie fallen nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern können, wie andere Wirkstoffe auch, mit elektronischem Rezept verschrieben werden, und zwar von jedem Arzt (ausgenommen Zahn- und Tierärzte). Bisher war dafür ein spezielles Betäubungsmittelrezept nötig, das nicht jede Praxis ausstellen konnte und das auch nur 7 Tage gültig war.

Was bleibt, ist der Erstantrag bei der Krankenkasse bei Schmerzen: Die Kasse (der MDK) prüft vor der allerersten Verordnung, ob der Patient/ die Patientin Anspruch auf eine Versorgung damit hat. Denn Sativex ist nur für die MS-bedingte „mittelschwere bis schwere Spastik als Add-on-Therapie“ zugelassen; für diese Anwendung ist kein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich - wohl aber, wenn man es z. B. bei Schmerzen einsetzen will. Alle anderen Fertig- oder Rezepturarzneimittel auf Cannabis-Basis, die synthetischen Präparate sowie Blüten und Blätter, benötigen den Antrag, auch bei der Spastik.

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Mögliche Nebenwirkungen und Risiken

Wie alle Medikamente kann auch medizinisches Cannabis Nebenwirkungen haben. Zu den häufigsten gehören Müdigkeit und ein gewisses Benommenheitsgefühl. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind sehr selten, können aber einen starken Blutdruckabfall oder Herzrhythmusstörungen umfassen. Es ist wichtig, dass die Therapie insgesamt mehr Gutes als Schlechtes bewirkt, da es in den meisten Fällen um eine rein symptomatische Therapie geht.

Erfahrungen von Patienten

Doris Habich, eine Patientin, die an Diabetes und starken Schmerzen im Fuß litt, schildert ihre positiven Erfahrungen mit einer Cannabis-Therapie. Nachdem sie jahrelang unter unerträglichen Schmerzen gelitten hatte und verschiedene Ärzte konsultiert hatte, ohne eine Lösung zu finden, wurde sie von ihrem Enkel auf medizinisches Cannabis aufmerksam gemacht. Nach anfänglicher Skepsis begann sie mit der Therapie und erlebte eine deutliche Schmerzlinderung ohne Nebenwirkungen. Sie nimmt nun Cannabis-Öl und ist begeistert von den positiven Auswirkungen auf ihre Lebensqualität.

Wichtige Hinweise für Patienten

  • Arztwechsel: Ein Arztwechsel während einer Cannabistherapie ist grundsätzlich möglich, aber nicht immer unkompliziert. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen (Rezept, Begründung, Dosierungsempfehlung, ggf. Krankenkassengenehmigung) mitzunehmen.
  • Autofahren: Cannabis hat und auch Sativex kann Einfluss auf die Aufmerksamkeit haben. Das Lenken von Fahrzeugen oder Maschinen unterliegt zwar dem eigenen Ermessen (ähnlich wie beim Alkoholkonsum) und es kann nach ein paar Wochen ein Gewöhnungseffekt eintreten, der einen wieder konzentrierter macht, doch was im Zweifel, also im Fall eines Unfalles oder auffälliger Fahrweise etwa, zählt, ist eine individuelle Entscheidung der beteiligten Behörden. Und: Cannabinoide sind mehrere Tage im Blut nachweisbar, d.h. auch Tage nach der Einnahme von Cannabis kann eine Kontrolle ein "Zuviel" ergeben. Bisher gilt noch der Grenzwert von 1,0 ng/ ml THC im Blut. Diskutiert wird derzeit die Anhebung auf z. B. 3,5 ng/ml.
  • Alkohol und andere Medikamente: Alkohol, aber auch Medikamente wie Tranquilizer oder Muskelrelaxanzien und Cannabinoide verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung und Nebenwirkung. Bei einer dauerhaften Behandlung der Spastik beispielsweise mit Sativex sollte also auf den Genuss von Alkohol verzichtet werden.
  • Reisen ins Ausland: Bei Reisen ins Ausland ist Vorsicht geboten: In vielen Ländern ist medizinisches Cannabis trotz Rezept verboten.

Spezialisierte Anlaufstellen

Über spezialisierte Plattformen wie Canify Clinics können Sie erfahrene Ärzte für die Cannabistherapie bei Multipler Sklerose finden und eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Das Team begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur maßgeschneiderten Therapie bei Multipler Sklerose.

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