Hans von Dohnanyi, eine Schlüsselfigur des deutschen Widerstands gegen das NS-Regime, starb kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs unter tragischen Umständen. Die Frage, ob ein Schlaganfall zu seinem Tod beitrug oder ob andere Faktoren ausschlaggebend waren, ist Gegenstand dieses Artikels.
Wer war Hans von Dohnanyi?
Hans von Dohnanyi wurde am 1. Januar 1902 geboren und studierte in Berlin Jura. Er promovierte 1926 in Hamburg und legte 1928 die Assessorprüfung ab. Von 1929 bis zum Frühjahr 1932, und dann wieder ab Juni 1933, arbeitete er im Reichsjustizministerium. Dort sammelte er als persönlicher Referent und später als Leiter des Ministerbüros von Franz Gürtner systematisch Informationen über nationalsozialistische Rechtsbrüche und Verbrechen in den Konzentrationslagern.
Seit Anfang 1938 stand er in Kontakt zu oppositionellen Militärs und war zusammen mit Ludwig Beck, Hans Oster und Erwin von Witzleben führend an der Vorbereitung eines Staatsstreichversuches im September 1938 beteiligt. 1938 musste Hans von Dohnanyi auf Druck der NSDAP-Parteikanzlei aus dem Ministerium ausscheiden und wurde an das Reichsgericht in Leipzig versetzt. Im Herbst 1939 forderte ihn Oster für das Amt Ausland/Abwehr im Oberkommando der Wehrmacht an.
Dohnanyis Widerstand gegen das NS-Regime
Hans von Dohnanyi sollte hier weiter an der Vorbereitung eines Staatsstreiches gegen Hitler arbeiten. Durch seine Tätigkeit war er frühzeitig über die Massenvernichtung der europäischen Juden informiert und leitete Berichte seines Schwagers Dietrich Bonhoeffer über die Judendeportationen an hohe Militärs weiter, um diese zum Einschreiten zu bewegen. Im Frühjahr 1942 beschloss er, wenigstens einige von der Deportation bedrohte Familien in Sicherheit zu bringen. Den Gefährdeten sollte als angebliche Agenten der Abwehr die Ausreise in das neutrale Ausland ermöglicht werden. Da zunächst nur sieben Personen ins Ausland in Sicherheit gebracht werden sollten, erhielt die Aktion die Bezeichnung „Unternehmen Sieben“.
Verhaftung und Haft
Am 5. April 1943 wurde Hans von Dohnanyi in seinem Dienstzimmer wegen angeblicher Devisenvergehen verhaftet. Oster, der ihn zu decken versuchte, wurde seines Postens enthoben. Nach dem gescheiterten Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 wurde ein Teil der von Hans von Dohnanyi vor 1938 gesammelten Dokumente über NS-Verbrechen von der Gestapo entdeckt. Dohnanyi, nach langer Haft in der Berliner Prinz-Albrecht-Straße schwer krank, wurde wegen seiner Beteiligung an den Umsturzvorbereitungen nach einem SS-Standgerichtsverfahren im KZ Sachsenhausen wahrscheinlich am 9. April 1945 ermordet.
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Dohnanyis Aufenthalt in der Charité und die Rolle eines Schlaganfalls
Noch kurz vor Beginn seiner Gestapo-Haft hielt sich Hans von Dohnanyi in der Charité auf. Prof. Dr. Ferdinand Sauerbruch konnte den tatsächlich schwer erkrankten Patienten auf diese Weise vorübergehend vor den Klauen der NS-Justiz retten. In der vierten Folge der Serienfortsetzung jedoch kommt es dramatisch anders. Der renommierte Theater- und Filmschauspieler Max von Pufendorf, selbst Nachfahre einer bekannten Adelsfamilie, schlüpfte in die Rolle Dohnanyis.
Max von Pufendorf bereitete sich intensiv auf die Rolle vor und sprach mit Ärzten und studierte Filmmaterial. Er konzentrierte sich darauf, wie man nach halbseitiger Lähmung langsam wieder versucht zu gehen, wie man versucht, mit einer Seite vom Bett aufzustehen und wie man nur mit einer Gesichtshälfte spricht.
In der Serie wird Dohnanyi als Schlaganfallpatient dargestellt. Ein Oberstabsarzt diagnostizierte in Untersuchungshaft eine Venenentzündung, ein anderer Arzt nur eine einfache Zerrung, womit letzterer die Überweisung an Sauerbruch und somit Schutz vor der Gestapo erst einmal verhinderte. An der Charité gab es einen Sauerbruch, aber auch einen Prof. Dr. Max De Crinis, den obersten beratenden Heerespsychiater. Der nazitreue Psychiatriechef Prof. Dr. Max de Crinis wirft Hans von Dohnanyi aus dem Bett, um zu beweisen, dass der Patient seine Bewegungsunfähigkeit nur simuliert. De Crinis nutzt die Abwesenheit von Prof. Dr.
Die Umstände seines Todes im KZ Sachsenhausen
Nach Militärgefängnis und Charité-Aufenthalt kam Hans von Dohnanyi in Gestapo-Haft. Am 22. April 1945 befreiten sowjetische und polnische Soldaten 3000 kranke Häftlinge aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen. Für den kranken Hans von Dohnanyi, der zum Kreis der Verschwörer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 gehörte, kam diese Rettung 14 Tage zu spät. In der Kommandantur von Sachsenhausen verurteilte ihn ein Standgericht zum Tode. Der Angeklagte lag dabei nach Misshandlungen und mit Diphtherie infiziert auf einer Bahre. Einen Verteidiger hatte er nicht an seiner Seite. Ob der mit Beruhigungsmitteln betäubte Dohnanyi von dem Prozess etwas mitbekommen hat, ist fraglich. Fakt ist: Ein Standgericht der SS war für ihn nicht zuständig, nach den offiziellen Bestimmungen hätte es ohnehin nur für einen akuten Fall zusammentreten dürfen. Das alles interessierte Adolf Hitler aber nicht. Er wollte, bevor er sich selbst das Leben nahm, noch die Männer umbringen lassen, die versucht hatten, den Naziverbrechen ein schnelleres Ende zu bereiten. Das Standgerichtsverfahren diente, wenn es überhaupt so stattgefunden hat, wie von den Tätern später behauptet, lediglich dazu, dem Mord an Dohnanyi einen Anstrich als legale Hinrichtung zu geben.
Die Todesstrafe wurde 1949 in Westdeutschland abgeschafft. Hans von Dohnanyi jedoch musste sterben. Seine Henker ermordeten ihn ohne Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand. Im Erschießungsgraben, der heute in der Gedenkstätte Sachsenhausen besichtigt werden kann, wurde Dohnanyi von seiner Bahre an einem Strick hochgezogen und erdrosselt.
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