Ein Schlaganfall stellt einen einschneidenden Moment im Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen dar. Nach der Akutversorgung im Krankenhaus beginnt eine Phase der Rehabilitation und Anpassung an den veränderten Alltag. Viele Betroffene wünschen sich, weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben zu können. Dies ist oft mit Unterstützung im Haushalt verbunden. Eine Haushaltshilfe kann hier eine wertvolle Unterstützung sein, indem sie Aufgaben übernimmt, die der Betroffene nicht mehr selbstständig erledigen kann.
Was ist ein Schlaganfall? Ursachen und Folgen
Ein Schlaganfall ist eine plötzlich auftretende Funktionsstörung des Gehirns. In etwa 80 % der Fälle ist ein Verschluss einer Hirnarterie die Ursache, seltener eine Hirnblutung. Die Folgen eines Schlaganfalls können vielfältig sein und reichen von Sehstörungen, Sprachstörungen, Vergesslichkeit und Orientierungsproblemen bis hin zu Teillähmungen von Armen oder Beinen. Die Behandlung zielt in der Akutphase oft auf die sogenannte Lyse-Therapie ab, bei der gerinnselauflösende Medikamente eingesetzt werden, um den Gefäßverschluss zu beseitigen und Nervenzellen zu retten.
Unterstützung im Alltag nach einem Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall können alltägliche Aktivitäten zu einer Herausforderung werden. Betroffene benötigen möglicherweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, bei der Medikamenteneinnahme und bei der Ernährung. Auch die Kommunikationsfähigkeit kann beeinträchtigt sein. Geduld und Verständnis sind hier besonders wichtig, ebenso die Förderung sozialer Interaktionen durch Besuche von Freunden und Familie sowie aktivierende Angebote.
Die Rehabilitation spielt eine entscheidende Rolle im Genesungsprozess. Angehörige können ihren Liebsten unterstützen, indem sie sie zu Therapiesitzungen begleiten und bei den von Fachleuten empfohlenen Übungen und Therapien helfen. Es ist jedoch ratsam, sich auch professionelle Unterstützung zu suchen.
Die Rolle der Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe kann Senioren und pflegebedürftige Menschen bei der täglichen Arbeit im Haushalt unterstützen, beispielsweise beim Putzen, Kochen oder Einkaufen. Sie ist jedoch keine Pflegefachkraft und übernimmt keine pflegerischen Aufgaben wie die Verabreichung von Medikamenten oder die Körperpflege. Für solche Leistungen ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
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Finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe
Unter bestimmten Umständen können die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Pflegekasse übernommen werden.
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag kann unter anderem für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Wichtig ist, dass der Leistungserbringer der Haushaltshilfe nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegekasse anerkannt sein muss. Der Entlastungsbetrag verfällt nicht, sondern kann angespart und später genutzt werden.
- Pflegesachleistungen: Bis zu 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen können für die Kosten einer Haushaltshilfe verwendet werden. Auch hier muss der Leistungserbringer von der Pflegekasse anerkannt sein.
- Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese greift nach sechs Monaten häuslicher Pflege.
- Umwandlung des Budgets der Kurzzeitpflege: Das für die Verhinderungspflege umgewandelte Budget der Kurzzeitpflege kann ebenfalls für die Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden.
Rechenbeispiel: Herr B. hat Pflegegrad 2 und wird von seiner Tochter zu Hause gepflegt. Da seine Angehörigen ihn umfangreich in der Pflege unterstützen, benötigt er nicht die gesamten 796 Euro für weitere pflegerische Tätigkeiten von einem ambulanten Dienst. Somit stehen ihm maximal 304,40 Euro im Monat für eine Haushaltshilfe zur Verfügung.
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Neben der finanziellen Unterstützung für eine Haushaltshilfe gibt es weitere Leistungen der Pflegekasse, die nach einem Schlaganfall in Anspruch genommen werden können:
- Pflegegeld: Wird an Pflegebedürftige gezahlt, die privat von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
- Pflegesachleistungen: Umfassen die Pflege durch professionelle Pflegekräfte, die ins Haus kommen (ambulante Pflege).
- Teilstationäre Pflege: Umfasst die Pflege entweder nur tagsüber oder nachts in einer stationären Einrichtung.
- Stationäre Pflege: Umfasst die Heimunterbringung.
- Verhinderungspflege: Ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind.
- Kurzzeitpflege: Übernimmt die pflegebedingten Kosten für einen stationären Aufenthalt für bis zu acht Wochen im Jahr.
- Tages- und Nachtpflege: Kann seit dem 1. Januar 2017 neben dem Pflegegeld voll beansprucht werden.
- Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserung: Für den barrierefreien Umbau der Wohnung können Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro beantragt werden.
- Pflegehilfsmittel: Pflegebedürftige erhalten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Desinfektionsmittel, Mundschutze, Handschuhe) auf Wunsch monatlich bequem nach Hause geliefert.
- Hausnotruf: Die Kosten für ein Hausnotruf-System werden pauschal von der Pflegekasse übernommen.
Anspruch auf Haushaltshilfe bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt
Auch ohne Pflegegrad besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Haushaltshilfe. Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Auch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, kann Haushaltshilfe für längstens vier Wochen beansprucht werden. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.
Die Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe
Eine geeignete Haushaltshilfe zu finden, die zu den individuellen Bedürfnissen passt, ist nicht immer einfach. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe zu finden:
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- Pflegestützpunkte: Bieten Beratung und vermitteln Kontakte zu zertifizierten Haushaltshilfen.
- Agenturen für private Haushalts- und Reinigungskräfte: Vermitteln Haushaltshilfen.
- Ambulante Betreuungsdienste: Haben sich auf Unterstützungsangebote wie die Haushaltshilfe spezialisiert.
- Online-Plattformen: Vermitteln Kontakte zu Haushaltshilfen.
- Anschlagbretter: In Supermärkten oder Gemeindeämtern finden sich oft Angebote von Haushaltshilfen.
- Minijob-Zentrale: Hier können Minijobs angemeldet werden.
- Persönliche Empfehlungen: Freunde, Bekannte oder Nachbarn können möglicherweise eine Haushaltshilfe empfehlen.
Aspekte, die bei der Anstellung einer Haushaltshilfe beachtet werden sollten:
- Vertrauen: Die Chemie zwischen Ihnen und der Haushaltshilfe sollte stimmen.
- Probearbeiten: Vereinbaren Sie einen bezahlten Probelauf.
- Tätigkeiten definieren: Legen Sie im Vorfeld genau fest, welche Tätigkeiten wie und wann ausgeführt werden sollen.
- Legale Anstellung: Stellen Sie die Haushaltshilfe legal an, um sich und die Haushaltshilfe abzusichern.
- Schlüsselübergabe: Lernen Sie die Person erst einmal kennen, bevor Sie ihr Ihren Haustürschlüssel anvertrauen.
- Eigentum schützen: Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände oder Bargeld offen herumliegen.
- Nachkontrolle: Scheuen Sie nicht die Nachkontrolle der erbrachten Arbeiten.
Kosten einer Haushaltshilfe
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können variieren, je nachdem, ob sie privat angestellt oder über einen Anbieter beauftragt wird. Bei einer Anstellung auf Minijob-Basis müssen Sie als Arbeitgeber Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Diese Kosten können Sie als privater Arbeitgeber in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Es gibt auch selbstständige Haushaltshilfen, die ihren Stundenlohn selbst festlegen.
Haushaltshilfe durch Angehörige oder Nachbarn
Wenn Angehörige oder Nachbarn die Haushaltshilfe übernehmen, kann die Krankenkasse unter Umständen deren Verdienstausfall oder Fahrtkosten erstatten. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen die Finanzspritze der Krankenkasse nur, wenn sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.
Was tun, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?
Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht oder nur teilweise übernimmt. In diesem Fall können Sie sich an das Sozialamt wenden. Dieses prüft, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Checkliste für Angehörige nach einem Schlaganfall
- Wurde bereits ein Pflegegrad beantragt?
- Wer übernimmt die Pflege? Können andere Angehörige unterstützen?
- Ist das Zuhause pflegegerecht? Müssen Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, zum Beispiel im Treppenhaus oder im Badezimmer?
- Sind Vorsorge-Maßnahmen getroffen worden?
- Ist ein Pflegedienst oder eine Betreuungskraft notwendig? Auch eine Haushaltshilfe bietet sich an.
Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige
- Sozialdienst des Krankenhauses oder der Rehabilitationsklinik: Bietet Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen und Leistungen.
- Selbsthilfegruppen: Bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Bietet Informationen und Unterstützung für Betroffene und Angehörige.
- Ehrenamtliche Berater der Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland: Bieten Beratung zu sozialrechtlichen Fragen.
- Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger: Bieten Beratung und Unterstützung bei der Rehabilitation.
- Beratungsstellen der AWO, Caritas, Diakonie, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: Bieten allgemeine soziale Beratung.
- Pflegestützpunkte: Bieten umfassende Informationen und Beratung rund um das Thema Pflege.
- Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: Bietet Antworten rund um die Pflegeversicherung.
- Telefonseelsorge: Bietet rund um die Uhr Unterstützung in Krisensituationen.
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