Der Umzug in ein Pflegeheim ist für viele ältere Menschen eine einschneidende Veränderung, die oft mit Sorgen über die finanzielle Belastung verbunden ist. Besonders für Alzheimer-Patienten und ihre Familien ist es wichtig, die verschiedenen Kostenfaktoren und Finanzierungsmöglichkeiten zu kennen, um eine adäquate Versorgung sicherzustellen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Kostenstruktur von Pflegeheimen für Alzheimer-Patienten und zeigt Wege zur Finanzierung auf.
Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Der erste Schritt zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, wie beispielsweise Demenzerkrankte, können einen Pflegegrad beantragen. Der Medizinische Dienst (MD) entscheidet über die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade (1 bis 5). Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad und wird unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln gewährt.
Das neue Begutachtungsassessment (NBA)
Der MD ermittelt den Pflegegrad anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA). Dabei werden körperliche und psychisch/kognitive Beeinträchtigungen berücksichtigt. Mitarbeiter des MD führen ein Gespräch bei Ihnen zu Hause durch, um die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten einzuschätzen.
Höherstufung des Pflegegrades
Manchmal entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht mehr der tatsächlichen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. In diesem Fall kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Ein Änderungsformular ist nicht erforderlich. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Diese schickt dann ein entsprechendes Formular und beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter.
Kostenbestandteile eines Pflegeheimplatzes
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
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- Pflege- und Betreuungskosten: Diese Kosten decken die tarifliche Vergütung des Pflege- und Betreuungspersonals sowie den Sachaufwand (z.B. für Pflegehilfsmittel) ab. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil dieser Kosten. Für Bewohner mit Pflegegrad 1 leistet die Kasse einen Zuschuss, während für die Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen höher ausfallen.
- Unterkunft und Verpflegung: Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung umfasst unter anderem die Nebenkosten für das Apartment und die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken (sog. „Hotelkosten“). Hierzu zählen auch Vollverpflegung inklusive Getränke, Diätkost, Kaffee und Kuchen sowie Sonderaktionen.
- Investitionskosten: Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen. Dies beinhaltet auch die Finanzierung und Instandhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen (z.B. Küche, Heizung, Fahrstuhl) sowie Ausstattung.
- Ausbildungszuschlag: Seit dem Jahr 2020 wird die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann über einen landesweiten Ausbildungsfonds refinanziert. Die Pflegeeinrichtungen müssen diesen Umlagebetrag über die Pflegeentgelte refinanzieren. Der Ausbildungszuschlag wird mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie den zuständigen Sozialhilfeträgern vereinbart oder von der zuständigen Landesbehörde festgesetzt und dann den Bewohnern mit der monatlichen Abrechnung in Rechnung gestellt.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Ein Teil der Pflege- und Betreuungskosten ist der "einrichtungseinheitliche Eigenanteil" (EEE). Dieser Betrag ist für alle Bewohner eines Pflegeheims mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch, unterscheidet sich jedoch von Heim zu Heim.
Leistungszuschlag der Pflegekasse
Seit Januar 2022 zahlen die Pflegekassen für die Versicherten der Pflegegrade 2 - 5, die vollstationäre Pflege erhalten, einen prozentualen Zuschlag auf den zu tragenden Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim:
- 15 % im ersten Jahr (1 bis 12 Monate)
- 30 % nach mehr als einem Jahr (13 bis 24 Monate)
- 50 % nach mehr als zwei Jahren (25 bis 36 Monate)
- 75 % nach mehr als drei Jahren (ab dem 37. Monat)
Finanzierungsmöglichkeiten
Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes kann komplex sein. Hier sind die wichtigsten Finanzierungsquellen:
- Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Pflege- und Betreuungskosten.
- Eigene finanzielle Mittel: Bewohner müssen zunächst ihr eigenes Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen zur Deckung der Kosten einsetzen.
- Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege): Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung und die eigenen Mittel gedeckt sind.
- Pflegewohngeld: Einige Bundesländer (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) zahlen Pflegewohngeld, um das Wohnen im Pflegeheim zu unterstützen.
- Wohngeld Plus: Pflegeheimbewohner haben seit der Wohngeldreform 2023 Anspruch auf Wohngeld Plus, sofern sie keine weiteren Transferleistungen für ihre Unterkunft beziehen.
Schonvermögen
Leistungsberechtigte müssen nicht ihr komplettes Vermögen aufbrauchen. Es besteht Anspruch auf ein Schonvermögen. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 10.000 Euro. Für Ehegatten oder Lebenspartner beträgt der Freibetrag ebenfalls 10.000 Euro.
Unterhaltspflicht der Angehörigen
Bevor das Sozialamt Sozialhilfe leistet, wird geprüft, ob nahestehende Personen unterhaltspflichtig sind. Kinder werden jedoch erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zur Unterhaltszahlung herangezogen.
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Schenkungen
Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten zehn Jahre prüfen und gegebenenfalls rückabwickeln, um die Kosten für die Pflege zu decken.
Fallbeispiele
Die folgenden Fallbeispiele verdeutlichen die Berechnung der Kosten und die Inanspruchnahme von Sozialhilfe:
Fallbeispiel 1: Alleinstehend
Herr W. (Pflegegrad 4) erhält eine Rente von 1.410 Euro und verfügt über ein Sparkonto mit 12.000 Euro. Die monatlichen Gesamtkosten für den Pflegeheimplatz betragen 4.900 Euro. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse und des Leistungszuschlags verbleibt ein Eigenanteil von 2.783,25 Euro. Da seine Rente und sein Vermögen nicht ausreichen, beantragt Herr W. Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Fallbeispiel 2: Verheiratet
Herr Thon (Pflegegrad 4) lebt mit seiner Frau zusammen. Seine Frau hat kein eigenes Einkommen, Herr Thon erhält eine Rente von 1.900 Euro. Die monatlichen Gesamtkosten für den Pflegeheimplatz betragen 4.900 Euro. Das Sozialamt berücksichtigt bei der Berechnung des Hilfebedarfs den Bedarf des Ehepaares vor der Heimaufnahme.
Zusätzliche Aspekte
- Steuerliche Absetzbarkeit: Der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abgesetzt werden.
- Qualitätsprüfung von Pflegeheimen: Die Pflegequalität in Pflegeheimen wird regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich, beispielsweise beim AOK Pflegenavigator.
- Ankündigungsfrist bei Entgelterhöhung: Heimbetreiber müssen eine geplante Entgelterhöhung den Bewohnern mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich mitteilen und begründen.
Demenzspezifische Aspekte
Die Pflege von Menschen mit Demenz ist oft aufwendiger und teurer als die Pflege von Menschen ohne Demenz. In stationären Einrichtungen der Langzeitpflege können die Kosten nahezu doppelt so hoch sein wie bei der häuslichen Pflege. Dies liegt unter anderem daran, dass Demenzpatienten oft eine intensivere Betreuung und spezielle Therapieangebote benötigen.
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Wohnformen für Menschen mit Demenz
Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Demenz, wie beispielsweise Wohngemeinschaften oder beschützende, geschlossene Wohnbereiche. Diese Einrichtungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Demenzpatienten ausgerichtet und bieten eine sichere und anregende Umgebung.
Besondere Betreuungs- und Therapiekonzepte
In spezialisierten Pflegeheimen für Demenzpatienten wird mit besonderen Betreuungs- und Therapiekonzepten gearbeitet. Die Räume sind hell und übersichtlich gestaltet, und das Personal ist im Umgang mit Demenzkranken speziell geschult.
Tipps für die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim
- Rechtzeitig informieren: Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim.
- Mehrere Einrichtungen besichtigen: Nehmen Sie sich Zeit, um verschiedene Pflegeheime persönlich zu besichtigen.
- Atmosphäre und Betreuungskonzept prüfen: Achten Sie auf die Atmosphäre in der Einrichtung und informieren Sie sich über das Betreuungskonzept.
- Probetage vereinbaren: Vereinbaren Sie, wenn möglich, Probetage, damit die pflegebedürftige Person die Einrichtung kennenlernen kann.
- Beratungsstellen nutzen: Nutzen Sie die Angebote von Seniorenberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen und anderen Anlaufstellen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige.