Hirntumor: Arbeiten oder Rente – Ein Leitfaden für Betroffene

Ein Hirntumor kann das Leben eines Menschen von Grund auf verändern. Neben den medizinischen Herausforderungen stellen sich Betroffene oft die Frage, wie es beruflich weitergehen soll. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen geben, von der Fortsetzung der Arbeit bis hin zur Erwerbsminderungsrente.

Gesundheitliche Versorgung und finanzielle Unterstützung

Leistungen der Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel. Patienten müssen Zuzahlungen leisten, die in der Regel zehn Prozent des Preises betragen, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen für besonders preisgünstige Medikamente, bei denen die Zuzahlung entfällt, wenn der Preis 30 Prozent unter dem von den Krankenkassen festgelegten Festbetrag liegt.

Für Heilmittel wie Krankengymnastik, manuelle Therapie oder Ergotherapie fallen ebenfalls Zuzahlungen an: zehn Prozent der Kosten pro Anwendung sowie zehn Euro je Verordnung. Hilfsmittel wie Prothesen, Hörgeräte oder Rollstühle werden von der Krankenkasse übernommen, wobei Patienten zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro zuzahlen müssen.

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nur in bestimmten Fällen von der GKV übernommen, beispielsweise bei Chemo- und Strahlentherapie, Dialyse oder für Patienten mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl oder H) oder Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5. Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich, und Patienten müssen sich mit zehn Prozent an den Kosten beteiligen, mindestens jedoch mit fünf und höchstens mit zehn Euro pro Fahrt.

Krankengeld und Entlassmanagement

Während eines Krankenhausaufenthalts übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wobei Patienten zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zuzahlen müssen. Um eine lückenlose Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt zu gewährleisten, sind Krankenhäuser seit Oktober 2017 verpflichtet, ein Entlassmanagement zu organisieren. Dieses umfasst die Feststellung des Unterstützungsbedarfs zu Hause, die Einleitung notwendiger Anträge und die Ausstellung von Verordnungen und Bescheinigungen für maximal sieben Tage durch einen Krankenhausarzt mit abgeschlossener Facharztweiterbildung.

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Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege

Wenn Betroffene aufgrund ihrer Erkrankung oder Therapie ihren Haushalt nicht weiterführen können, besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen, sofern keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. Die Krankenkasse kann entweder eine Haushaltskraft zur Verfügung stellen oder die Kosten für eine selbst ausgesuchte Person erstatten.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die häusliche Krankenpflege, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht möglich ist oder durch die Versorgung zu Hause verkürzt oder vermieden werden kann. Diese umfasst Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wobei Patienten sich mit zehn Euro pro Verordnung plus zehn Prozent je einzelner Leistung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr beteiligen müssen.

Palliativversorgung und Hospizaufenthalt

Ist die Erkrankung nicht mehr heilbar, haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Palliativversorgung, die von einem Arzt verordnet wird. Für die Aufnahme in ein Hospiz ist ebenfalls eine ärztliche Verordnung erforderlich, und die Kranken- bzw. Pflegekasse übernimmt 90 Prozent der Kosten, während der Träger des Hospizes die restlichen zehn Prozent trägt.

Kinderwunsch

Bestimmte Maßnahmen zur Umsetzung der Familienplanung, wie das Einfrieren und Lagern von Ei- bzw. Samenzellen (Kryokonservierung), werden von den gesetzlichen Krankenkassen für Frauen bis 40 Jahren und Männer bis 50 Jahren übernommen.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber die vollen Bezüge bis zu sechs Wochen weiter, sofern das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Anschließend sichert das Krankengeld den Lebensunterhalt während einer längeren Krankheit.

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Erwerbsminderungsrente: Eine Option bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Wer aufgrund eines Hirntumors dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EMR). Bevor ein Antrag auf EMR gestellt werden kann, muss in der Regel eine medizinische Reha-Maßnahme durchgeführt werden, um die Möglichkeiten der Rehabilitation auszuschöpfen.

Für die Bewilligung der EMR müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es müssen alle Möglichkeiten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ausgeschöpft worden sein.
  • Das gesetzliche Rentenalter darf noch nicht erreicht sein.
  • Es müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert gewesen sein und in dieser Zeit mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Die EMR wird zunächst befristet für drei Jahre gezahlt, kann aber auf bis zu neun Jahre verlängert werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die befristete EMR in eine unbefristete übergehen, sofern weiterhin keine (volle) Arbeitsfähigkeit besteht. Sobald das reguläre Rentenalter erreicht ist, wird die EMR durch die Altersrente ersetzt.

Arten der Erwerbsminderungsrente

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Diese wird gezahlt, wenn Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Auch wenn Betroffene zwar noch in der Lage sind, täglich drei Stunden zu arbeiten, ihnen aber wegen der Erkrankung der Arbeitsmarkt faktisch verschlossen bleibt, gilt dies als volle Erwerbsminderung.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Diese wird gezahlt, wenn Versicherte zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können.

Antragstellung und Verfahren

Der Antrag auf EMR muss bei der Rentenversicherung gestellt werden. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung eine unabhängige Patientenberatung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren, da ab dem Antragsdatum nicht mehr Krankengeld, sondern die (geringere) Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

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Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen hilfreich:

  • Versicherungsverlauf
  • Liste gesundheitlicher Beeinträchtigungen
  • Angaben zu behandelnden Ärzten
  • Patientenberichte
  • Amtsärztliche Berichte
  • Daten zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
  • Gutachten zur Leistungsfähigkeit

Wird der Antrag auf EMR abgelehnt, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Gegebenenfalls kann auch der Gang zum Sozialgericht erforderlich sein.

Hinzuverdienst und Steuerpflicht

Die Erwerbsminderungsrente kann durch einen Nebenjob aufgebessert werden, wobei bei voller Erwerbsminderung eine jährliche Verdienstgrenze von 6.300 Euro gilt. Rentenbezüge, einschließlich der Erwerbsminderungsrente, sind steuerpflichtig.

Wiedereinstieg in den Beruf

Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben

Nach einer Krebserkrankung ist es wichtig, die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu mildern oder zu beseitigen. Eine onkologische Rehabilitation kann als Anschlussrehabilitation (AHB) direkt nach der Krankenhausbehandlung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger bieten "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" an, die den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern sollen. Diese Leistungen können beispielsweise Umschulungen, Weiterbildungen oder die Anpassung des Arbeitsplatzes umfassen.

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Möglichkeiten einer stufenweisen Wiedereingliederung oder einer Anpassung der Arbeitsbedingungen zu besprechen. Viele Arbeitgeber sind bereit, ihren Mitarbeitern nach einer Krebserkrankung zu helfen, wieder in den Beruf zurückzufinden.

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