Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit, die jedoch auch Herausforderungen mit sich bringen kann, insbesondere am Arbeitsplatz. Dieser Artikel beleuchtet, wie man mit schwierigen Kollegen umgeht, die einem die Schwangerschaft nicht gönnen, und welche rechtlichen Ansprüche werdende Mütter in Deutschland haben.
Die Situation: Wenn Kollegen die Schwangerschaft nicht gönnen
Viele Frauen erleben während ihrer Schwangerschaft negative Reaktionen von Kollegen. Diese können sich in Form von Neid, Missgunst, unangebrachten Kommentaren oder sogar Mobbing äußern. Oftmals befürchten Kollegen Mehrarbeit oder Einschränkungen für sich selbst, wenn eine Kollegin schwanger ist und möglicherweise ausfällt. Es wurde sogar schon angedeutet ich solle abbrechen, "wie kann man nur in diese Welt ein Kund setzen zu der Zeit, ich würd es nicht tun", "wegen Ihrer Schwangerschaft kann ich nächstes Jahr nicht weniger arbeiten" sowas nettes hört man von seinen Kollegen.
Umgang mit schwierigen Kollegen: Strategien und Tipps
Es ist wichtig, sich in solchen Situationen nicht entmutigen zu lassen und Strategien zu entwickeln, um mit den negativen Reaktionen umzugehen.
- Gespräche suchen: Versuchen Sie, das Gespräch mit den betreffenden Kollegen zu suchen, um Missverständnisse auszuräumen und Ihre Situation zu erklären. Manchmal hilft es, die Ängste und Sorgen der Kollegen zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu finden.
- Klare Grenzen setzen: Lassen Sie sich nicht von unangebrachten Kommentaren oder Forderungen unter Druck setzen. Setzen Sie klare Grenzen und machen Sie deutlich, dass Sie Ihre Rechte kennen und einfordern werden.
- Unterstützung suchen: Sprechen Sie mit vertrauten Kollegen, Freunden oder Familienmitgliedern über Ihre Situation. Es kann sehr hilfreich sein, Unterstützung und Zuspruch von anderen zu erhalten. Wenigstens von er weiblichen Belegschaft hätte ich Unterstützung erwartet aber von denen hör ich nur vor dem Chef "also die stellt sich an" zu mir "ach ich kann sie so gut verstehen.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Vorfälle, um im Falle von Mobbing oder Diskriminierung Beweise zu haben. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und den genauen Wortlaut der Äußerungen.
- Sich nicht unterkriegen lassen: Versuchen Sie, sich nicht von der negativen Stimmung beeinflussen zu lassen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Arbeit und Ihr Wohlbefinden.
Rechtliche Ansprüche schwangerer Arbeitnehmerinnen in Deutschland
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt werdende Mütter vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz und sichert ihnen bestimmte Rechte zu. Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und bei Bedarf einzufordern.
- Mitteilung der Schwangerschaft: Es gibt keine gesetzliche Frist zur Bekanntgabe der Schwangerschaft. Allerdings ist es ratsam, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren, damit er die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen kann. Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, muss er unverzüglich handeln. Aufsichtsbehörde informieren: Der Arbeitgeber muss die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde (meist Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) über die Schwangerschaft benachrichtigen.
- Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz der Schwangeren auf mögliche Gefährdungen zu überprüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach § 10 MuSchG ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Identifizieren Sie alle arbeitsbedingten Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene Kind (z.B. Umgang mit Chemikalien, schwere körperliche Arbeit, Hitze, Lärm). Passen Sie die Arbeitsbedingungen an oder setzen Sie die Mitarbeiterin - falls nötig - auf einem ungefährlichen Arbeitsplatz ein.
- Beschäftigungsverbote: Bestimmte Tätigkeiten dürfen von Schwangeren nicht ausgeübt werden, z.B. schweres Heben, Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder Akkordarbeit. Als Arbeitgeber müssen Sie nach Bekanntwerden der Schwangerschaft sofort prüfen, ob die werdende Mutter solchen verbotenen Einflüssen an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Verbotene Tätigkeiten sind ab sofort zu unterlassen. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.
- Freistellung für Arztbesuche: Schwangere haben Anspruch auf bezahlte Freistellung für alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen. Finden Untersuchungen während der Arbeitszeit statt, müssen Sie die Mitarbeiterin bezahlt freistellen. Eine Gehaltskürzung oder das Verlangen, die Zeit nachzuarbeiten, ist unzulässig - das volle Entgelt ist fortzuzahlen. Die Freistellung umfasst auch die benötigten Wegezeiten zum Arzt.
- Mutterschutzfristen: Vor und nach der Geburt gelten Mutterschutzfristen, in denen die Arbeitnehmerin nicht arbeiten darf. In den letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin darf eine schwangere Frau grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Es handelt sich um ein relatives Beschäftigungsverbot: Auf ausdrücklichen eigenen Wunsch darf die werdende Mutter in dieser Zeit noch arbeiten - sie kann ihre Erklärung jedoch jederzeit widerrufen. 8 Wochen ab der Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot - in dieser Zeit darf die Mutter keinesfalls arbeiten.
- Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung besteht ein besonderes Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG). In diesem Zeitraum darf der Arbeitgeber nicht kündigen - unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin in Vollzeit, Teilzeit, in Probezeit oder sogar in Kleinbetrieben beschäftigt ist.
Konkrete Probleme und Lösungsansätze
Die Userin schildert eine Reihe konkreter Probleme am Arbeitsplatz, die im Folgenden genauer betrachtet und mit Lösungsansätzen versehen werden:
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Rauchen am Arbeitsplatz
Die Bekanntgabe bei der Bezirksregierung "Rauchen auf der Arbeit = ja" , "ständig sitzende Tätigkeit = ja". Natürlich wissen meine Kollegen und der Sohn auch hier alles besser. Mach einfach deine Tür zu wenn geraucht wird. Der Qualm und der Gestank zieht natürlich nicht durch den 3 cm großen Schlitz unten an der Tür. Das Rauchen am Arbeitsplatz ist ein klarer Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine rauchfreie Umgebung zu sorgen. Hier sollte die Userin sich erneut an die Bezirksregierung wenden und auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes pochen.
Fehlende Liegemöglichkeit
Bzgl. der Liege könne ich mich doch auf den Tisch legen. Im Besprechungsraum, wo ständig mir fremde Menschen aus einer andern Firma durch laufen. Das würde doch reichen. Bei der Bezirksregierung wurde dann schön gelogen. Liege bekomme ich, geraucht wird draußen. Aber davon gesehen ist nichts. Eine Liegemöglichkeit ist für Schwangere vorgeschrieben, um sich bei Bedarf ausruhen zu können. Der Arbeitgeber muss einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen. Die Userin sollte hier auf eine adäquate Liegemöglichkeit bestehen und sich nicht mit einer unzumutbaren Alternative zufriedengeben.
Anrechnung von Arztterminen auf die Arbeitszeit
Heute wurde mir mitgeteilt, dass meine Arzttermine (kann sie leider nur Vormittags legen weil meine Ärztin Nachmittags nicht da ist) zukünftig und rückwirkend von meiner Arbeitszeit abgezogen werden. Schließlich hätte mich ja von der Arbeit keiner Geschwängert also ist das nicht deren Problem. Die Anrechnung von Arztterminen auf die Arbeitszeit ist unzulässig. Schwangere haben das Recht, für Vorsorgeuntersuchungen freigestellt zu werden, ohne dass ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Die Userin sollte sich hier auf das Mutterschutzgesetz berufen und die Anrechnung ablehnen.
Gesundheitliche Beschwerden
Ich habe seit Dienstag stechende Schmerzen im Unterleib. Ds lange sitzen macht mir langsam echt zu schaffen (24 SSW). Wenn ich aufstehe fühlt es sich an als hätte ich ein Messer im Bauch, wenn ich einige Schritte laufe fühlt es sich an als würde etwas in meinem Bauch reißen. Nach der Arbeit liege ich mit Schmerzen Zuhause. Gestern hatte ich eine Blutung und bin direkt ins Krankenhaus, da wegen der "Feiertag" die Praxis meiner Ärztin geschlossen war. Dort hat man mich untersucht, konnte aber keinen Grund für die Blutung feststellen. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte die Userin unbedingt ihren Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls krankschreiben lassen. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann ebenfalls in Betracht gezogen werden, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.
Mobbing und Diskriminierung
Keiner freut sich wirklich. Alle machen sich Sorgen was das als Konsequenz für sich selbst sein könnte. Ich muss mich an lächerliche Gesetze halten die nicht existieren, keiner hat sich auch nur einmal das Muttschutzgesetz durchgelesen. Die Userin erlebt Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In solchen Fällen ist es wichtig, sich Unterstützung zu suchen und die Vorfälle zu dokumentieren. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat (falls vorhanden) kann helfen, die Situation zu klären und eine Lösung zu finden.
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Anlaufstellen für Hilfe und Unterstützung
Es gibt verschiedene Anlaufstellen, an die sich schwangere Arbeitnehmerinnen wenden können, wenn sie Probleme am Arbeitsplatz haben:
- Bezirksregierung/Gewerbeaufsichtsamt: Diese Behörden sind für die Überwachung des Mutterschutzgesetzes zuständig und können bei Verstößen einschreiten.
- Arzt: Der Arzt kann bei gesundheitlichen Problemen beraten und gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
- Krankenkasse: Die Krankenkasse kann über Mutterschaftsleistungen und andere finanzielle Hilfen informieren.
- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Ein Anwalt kann die Rechte der Arbeitnehmerin prüfen und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen.
- Betriebsrat: Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, kann dieser bei Problemen am Arbeitsplatz vermitteln und unterstützen.
Fazit
Eine Schwangerschaft sollte am Arbeitsplatz kein Grund für Benachteiligungen oder Mobbing sein. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben in Deutschland umfassende Rechte, die durch das Mutterschutzgesetz geschützt werden. Es ist wichtig, diese Rechte zu kennen und bei Bedarf einzufordern. Bei Problemen am Arbeitsplatz sollten sich werdende Mütter nicht scheuen, Hilfe und Unterstützung zu suchen.
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