Die neurologische Abteilung des Krankenhauses Hettstedt spielt eine zentrale Rolle in der stationären Versorgung der Bevölkerung in der Region. Als Teil eines Netzwerks von Akutkliniken bietet die Abteilung ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen an. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der neurologischen Abteilung, von der medizinischen Versorgung bis hin zu Maßnahmen zur Patientensicherheit und Qualitätssicherung.
Helios: Ein starker Partner für Gesundheit
Die Helios Kliniken, zu denen auch das Krankenhaus Hettstedt gehört, sind ein bedeutender Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft von Helios betreibt die Helios Privatkliniken GmbH zahlreiche Kliniken und Einrichtungen im ganzen Land. Helios bietet nicht nur stationäre Versorgung, sondern auch Angebote in der Arbeitsmedizin, Prävention und Beratung für Unternehmen. Das Unternehmen legt großen Wert auf Nachhaltigkeit in den Bereichen Patient:innen, Mitarbeiter:innen, Umwelt und Compliance.
Helios bietet vielfältige Karrierewege und fördert die persönliche und fachliche Entwicklung seiner Mitarbeiter. Bundesweit ist Helios unter einer einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr erreichbar und bietet einfachen Zugang zu seinen Angeboten und Experten.
Stationäre Versorgung als Kernaufgabe
Die stationäre Versorgung ist die wichtigste Aufgabe des Krankenhauses Hettstedt. Mit seinen Akutkliniken bietet es flächendeckend in ganz Deutschland das gesamte medizinische Leistungsspektrum an. Patienten, die wohnortnahe Haus- oder Fachärzt:innen suchen oder schnell einen Termin in einer Arztpraxis benötigen, finden hier kompetente Ansprechpartner. Ein Check-up im Helios Prevention Center liefert ein genaues Bild über den Gesundheitszustand.
Qualitätssicherung und Patientensicherheit
Die neurologische Abteilung des Krankenhauses Hettstedt legt großen Wert auf Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Dies umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, Risiken zu minimieren und die bestmögliche Versorgung der Patient:innen zu gewährleisten.
Lesen Sie auch: Umfassende neurologische Betreuung in Bitterfeld-Wolfen
Prävention von Gewalt und Missbrauch
Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie sind Einrichtungen verpflichtet, die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeiter:innen, die Entwicklung von Verhaltensrichtlinien und die Implementierung von Beschwerdemöglichkeiten für Patient:innen sein.
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und - der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend - konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept).
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Patientensicherheit ist die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar.
Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat.
Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation. Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B. Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B. Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. Versorgung der Patientinnen und Patienten mit patientenindividuell abgepackten Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke (z.B. Spezielle AMTS-Visiten (z. B. Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf.
Lesen Sie auch: Neurologische Versorgung im Hedwig Krankenhaus
Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese - Verordnung - Patienteninformation - Arzneimittelabgabe - Arzneimittelanwendung - Dokumentation - Therapieüberwachung - Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw.
Qualitätsberichte als Datengrundlage
Die Datengrundlage für die Informationen über die neurologische Abteilung des Krankenhauses Hettstedt bilden die Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Diese Berichte liefern wichtige Informationen über die Struktur, die Prozesse und die Ergebnisse der medizinischen Versorgung in der Abteilung.
Lesen Sie auch: Schmerztherapie in der Neurochirurgie Meppen
tags: #krankenhaus #hettstedt #neurologie