Gesetzlich Krankenversicherte haben in Deutschland die Möglichkeit, über ihre Krankenkasse oder die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten zu vereinbaren. Dieses Angebot soll sicherstellen, dass Patienten in dringenden Fällen schnell die benötigte medizinische Versorgung erhalten.
Einführung
Die Suche nach einem Facharzttermin kann oft zeitaufwendig und frustrierend sein. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten daher Unterstützung bei der Terminvereinbarung an. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten, wie Patienten einen Facharzttermin über ihre Krankenkasse oder die TSS erhalten können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Vorteile dies bietet.
Die Rolle der Terminservicestelle (TSS)
Die Terminservicestelle (TSS) ist eine zentrale Anlaufstelle für gesetzlich Krankenversicherte, die einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten benötigen. Sie ist unter der bundesweiten Rufnummer 116117 erreichbar und bietet auch eine Online-Terminbuchung über den eTerminservice an.
Aufgaben der TSS
- Vermittlung von Terminen bei Fachärzten und Psychotherapeuten
- Unterstützung bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt
- Informationen zu Voraussetzungen, Vermittlungscodes und Wartezeiten
Voraussetzungen für die Terminvermittlung durch die TSS
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Überweisung mit Dringlichkeitscode (in den meisten Fällen)
Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich. Für Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist ebenfalls keine Überweisung notwendig. Für Akutbehandlungen oder probatorische Sitzungen bei einem Psychotherapeuten ist eine Bescheinigung (Formular PTV 11) mit einem Dringlichkeitscode erforderlich.
Dringlichkeitscode
Der Dringlichkeitscode wird vom Hausarzt auf der Überweisung vermerkt, wenn ein dringender Behandlungsbedarf besteht. Die TSS darf laut Gesetz Termine für Untersuchungen und Behandlungen in dringenden Fällen innerhalb von 35 Tagen vermitteln, im Akutfall sogar spätestens am Folgetag. Liegt der Termin erst am 24. Tag oder später (max. bis zum 35. Tag), ist in der Abrechnung eine medizinische Begründung anzugeben.
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Ablauf der Terminvermittlung über die TSS
- Patient kontaktiert die TSS telefonisch (116117) oder online.
- Patient nennt den Dringlichkeitscode von der Überweisung (falls erforderlich).
- Die TSS sucht einen verfügbaren Termin bei einem geeigneten Facharzt oder Psychotherapeuten.
- Die TSS vereinbart innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin, der maximal fünf Wochen in der Zukunft liegt (Ausnahmen: Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Bagatellerkrankungen).
- Der Patient erhält die Kontaktdaten des Arztes oder Psychotherapeuten und bestätigt den Termin.
Wichtige Hinweise zur Terminvermittlung durch die TSS
- Die TSS vermittelt keine Wunschtermine oder Termine bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten.
- Bei konkreten Terminwünschen empfiehlt es sich, zuerst selbst in der Praxis nachzufragen.
- Die TSS vermittelt nur Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten im gesetzlichen Rahmen (keine Zahnärzte oder Kieferorthopäden).
- Die TSS vermittelt Termine in zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Patienten.
Die Rolle der Krankenkassen bei der Terminvereinbarung
Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen zusätzlichen Service bei der Terminvereinbarung an. Dieser Service kann je nach Krankenkasse unterschiedlich ausgestaltet sein. Einige Krankenkassen haben eigene Termin сервисы, die пациентам при поиске подходящего Facharztes helfen. Andere Krankenkassen arbeiten mit externen Dienstleistern zusammen, die die Terminvereinbarung übernehmen.
Beispiele für Terminvereinbarungsservices von Krankenkassen
- TK-TerminService: Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten den TK-TerminService an, der montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 92 10 erreichbar ist. Ausgeschlossen von diesem Service sind Termine für die Behandlung von psychischen Erkrankungen sowie Termine für Physiotherapie, Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.
- AOK-Patientenservice: Die AOK Hessen und die AOK Rheinland/Hamburg bieten ihren Versicherten ähnliche Serviceleistungen an. Über den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen können AOK-Versicherte mit und ohne Überweisung schnell einen Termin bei einem Facharzt bekommen.
Vorteile der Terminvereinbarung über die Krankenkasse
- Zeitersparnis
- Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Facharzt
- Schnellere Terminvergabe in dringenden Fällen
Vergütung von Ärzten und Psychotherapeuten für die Terminbereitstellung
Um die Bereitschaft von Ärzten und Psychotherapeuten zur Bereitstellung von Terminen für Patienten, die über die TSS oder den Hausarzt vermittelt wurden, zu erhöhen, erhalten diese eine zusätzliche Vergütung.
Extrabudgetäre Vergütung
Fachärzte und Psychotherapeuten, die Termine für Patienten bereitstellen, die über die TSS oder den Hausarzt vermittelt wurden, erhalten alle Untersuchungen und Behandlungen in dem Quartal bei dem jeweiligen Patienten extrabudgetär vergütet. Dies bedeutet, dass die Leistungen nicht durch das Budget der Praxis begrenzt sind und somit in voller Höhe vergütet werden.
Zuschläge
Zusätzlich zur extrabudgetären Vergütung erhalten Ärzte und Psychotherapeuten einen zeitgestaffelten Zuschlag, der sich nach der Dringlichkeit des Termins richtet:
- Zuschlag 100 Prozent: Termin spätestens am 4. Tag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit
- Zuschlag 80 Prozent: Termin spätestens am 14. Tag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit
- Zuschlag 40 Prozent: Termin spätestens am 35. Tag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit
Abrechnung der Zuschläge
Zur Abrechnung der Zuschläge geben Praxen die arztgruppenspezifische GOP „Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall“ an. Die GOP wird jeweils mit dem Buchstaben A, B, C oder D gekennzeichnet, je nachdem, welcher Zuschlag gewährt wird.
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Vermittlung durch den Hausarzt
Auch Hausärzte werden für die Vermittlung von dringenden Facharztterminen vergütet. Sie erhalten 15 Euro, wenn sie für einen Patienten zeitnah einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten vereinbaren.
Offene Sprechstunden
Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärztinnen und Fachärzte bieten fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an - bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig. Fachärztinnen und Fachärzte kennzeichnen die Abrechnung / den Abrechnungsschein unter „Vermittlungsart“ als „Offene Sprechstunde“.
Fazit
Die Terminvereinbarung bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten kann für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland durch die Unterstützung der Krankenkasse oder der Terminservicestelle (TSS) erheblich erleichtert werden. Die TSS bietet eine zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Terminen, während viele Krankenkassen zusätzliche Serviceleistungen anbieten. Durch die extrabudgetäre Vergütung und die Zuschläge für Ärzte und Psychotherapeuten wird die Bereitschaft zur Bereitstellung von Terminen für Patienten, die über die TSS oder den Hausarzt vermittelt wurden, erhöht. Patienten sollten sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und den für sie passenden Weg wählen, um schnell und unkompliziert einen Facharzttermin zu erhalten.
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