Kurzzeitpflege nach Schlaganfall: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Ein Schlaganfall kann das Leben von Betroffenen und Angehörigen von einem Moment auf den anderen verändern. Plötzlich auftretende Pflegebedürftigkeit stellt eine große Herausforderung dar. Die Kurzzeitpflege kann in dieser Situation eine wertvolle Unterstützung sein. Sie ermöglicht eine zeitlich begrenzte, stationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit oder zur Entlastung der Angehörigen der Fall sein.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege bezeichnet die vorübergehende Unterbringung und Versorgung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Einrichtung, wie beispielsweise einem Pflegeheim. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist - zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Krisensituation. Es handelt sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Kurzzeitpflege sinnvoll sein kann:

  • Krankenhausaufenthalt: Die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt ist der wohl häufigste Grund für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege. Wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt selbst versorgen kann und die Versorgung Angehörige überfordern würde, sind Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung besser aufgehoben.
  • Überbrückung und Testphase: Wenn ein Heimaufenthalt geplant ist, aber noch kein Platz für den Pflegebedürftigen gefunden wurde, dann kann die Kurzzeitpflege zur Überbrückung genutzt werden. Um auf der Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim eine Pflegeeinrichtung zu testen, ist die Kurzzeitpflege ebenfalls geeignet.
  • Unfall oder Verschlechterung einer Krankheit: Wenn sich eine bestehende Krankheit unerwartet verschlechtert, kann ebenfalls eine Kurzzeitpflege nötig sein.
  • Plötzliche Pflegebedürftigkeit: Wenn Personen ganz plötzlich pflegebedürftig werden, kann es etwas dauern, bis die Wohnung so umgebaut ist, dass sie für die häusliche Pflege geeignet ist.
  • Auszeit für Pflegeperson: Wenn Sie als Angehöriger kurzzeitig nicht in der Lage sind, Ihrer Pflegetätigkeit nachzukommen, kann eine Kurzzeitpflege beantragt werden. Angehörige, die eine an Demenz erkrankte Person pflegen, brauchen irgendwann eine Auszeit. Ein paar Tage Auszeit kann Ihnen auch die Unterbringung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung ermöglichen.

Gerade nach einem Schlaganfall kann Kurzzeitpflege eine wichtige Rolle spielen, um die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt zu überbrücken und die weitere Versorgung zu planen.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege nach Schlaganfall

Grundsätzlich haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn zeitweise stationäre Pflege nötig ist. In Ausnahmefällen kann die Krankenversicherung (nicht die Pflegeversicherung) eine Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad finanzieren. Dies ist möglich, wenn im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung weder die häusliche Pflege noch eine Kurzzeitpflege möglich sind. In diesem Fall besteht Anspruch auf bis zu 10 Tage Übergangspflege, die von der Krankenversicherung übernommen wird. Das Krankenhaus, in dem die Behandlung stattgefunden hat, ist für das Thema Übergangspflege zuständig.

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Ein Schlaganfall kann neurologische Schäden verursachen und dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr allein bewältigt werden können. Zur Pflegebedürftigkeit können Lähmungserscheinungen, Orientierungsstörungen und Koordinationsstörungen sowie Sprachstörungen beitragen. Eine Rehabilitation, Physiotherapie und Übungen für zu Hause helfen nach einem Schlaganfall kognitive und physiologische Fähigkeiten zurückzuerlangen.

Leistungen und Kostenübernahme der Pflegekasse

Der Anspruch auf die Kostenübernahme der Kurzzeitpflege liegt bei 56 Tagen beziehungsweise acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Unterstützung der Pflegekasse ist für diesen Zeitraum gewährleistet, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die Kurzzeitpflege begründen können.

Zum 1. Juli 2025 wurde für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis Pflegegrad 5 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Die maximale Anspruchsdauer liegt bei jeweils bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Bei stationärer Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeversicherung die pflegebedingten Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.

Finanzierung der Kurzzeitpflege

Bei stationärer Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeversicherung die pflegebedingten Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Budgets. Über den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können nur die anfallenden Pflegekosten abgerechnet werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, und die Investitionskosten sind Eigenanteil. Je nach Einrichtung können das etwa 20-50 Euro pro Tag sein.

Mit einem Pflegegrad gibt es allerdings Möglichkeiten, die Eigenanteile bei der Kurzzeitpflege anders zu finanzieren. Sie können den Entlastungsbetrag oder das Pflegegeld einsetzen.

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  1. Alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige Option zur Finanzierung der Kurzzeitpflege über die Pflegeversicherung. Haben Sie aus den letzten monatlichen Ansprüchen des Entlastungsbetrags angespartes „Guthaben“, können Sie das jetzt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege verwenden. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, die ansonsten von der Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege nicht übernommen werden.
  2. Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege um die Hälfte verringert, da die Pflege vorübergehend nicht zuhause stattfindet. Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zu 50 Prozent fortgezahlt.
  3. Wenn es Ihnen trotz allem nicht möglich ist, die Eigenanteile zu finanzieren, können Sie Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.

Praxisbeispiele

Praxisbeispiel 1:

Herr Berger (Pflegegrad 3) nutzt im Frühjahr drei Wochen Verhinderungspflege, weil seine pflegende Ehefrau ins Krankenhaus muss. Dafür entstehen Kosten von 1.400 Euro. Im Herbst verbringt er zusätzlich vier Wochen in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung. Die pflegebedingten Kosten betragen 2.100 Euro. Beide Leistungen zusammen kosten 3.500 Euro - damit bleibt Herr Berger innerhalb des gemeinsamen Jahresbudgets von 3.539 Euro.

Praxisbeispiel 2:

Frau Meier wird nach einem plötzlichen Schlaganfall unerwartet pflegebedürftig (Pflegegrad 4). Da ihre Wohnung noch nicht für eine häusliche Pflege umgebaut ist, nutzt sie zunächst sechs Wochen Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. So ist sie rundum versorgt, während gleichzeitig die notwendigen Umbaumaßnahmen in ihrer Wohnung durchgeführt werden.

Antragstellung und Organisation

Einen Antrag auf Kurzzeitpflege kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder eine entsprechend bevollmächtigte Person stellen. Die entsprechenden Antragsformulare zum Beantragen der Kurzzeitpflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich bei den Pflege- und Krankenkassen, Sozial- und Pflegediensten oder den Sozialdiensten von Krankenhäusern holen.

Sie haben zwar prinzipiell zu jeder Zeit Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz, aber das Angebot in Pflegeheimen ist begrenzt. Gerade in Ferienzeiten ist der Andrang groß. Kurzzeitpflege ist nur in einer dafür zugelassenen Einrichtung möglich. Die angebotene Leistung, die Kosten und die Abrechnung unterscheiden sich aber nicht prinzipiell nach der Art der Kurzzeitpflege-Einrichtung. Die Kurzzeitpflege-Einrichtungen haben unterschiedliche Tagessätze. Damit Sie Ihr Budget besser planen können, lassen Sie sich im Vorfeld Informationen über die Tagessätze zuschicken. Eventuell hat auch Ihre Pflegekasse Empfehlungen und Kostenübersichten für Sie.

Wer ausgerechnet in den Schulferien einen Angehörigen in einer Kurzzeitpflege unterbringen möchte, sollte diese Entscheidung frühzeitig fällen und sich darum kümmern.

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Alternativen zur Kurzzeitpflege

In manchen Fällen reicht es, eine Tagespflege oder Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. Dabei verbringt die pflegebedürftige Person nur einzelne Tage oder Nächte in einer stationären Einrichtung. Voraussetzung ist aber, dass es in Ihrer Nähe eine geeignete Einrichtung gibt.

Es gibt noch eine zweite Pflegeleistung, die Sie unterstützt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht wie gewohnt stattfinden kann: Die Verhinderungspflege. Bei der Verhinderungspflege übernehmen oft Privatpersonen die Ersatzpflege. Die Abrechnung bei der Verhinderungspflege unterscheidet sich je nachdem, wer die Ersatzpflegeperson ist. Beide Pflegeleistungen werden seit dem 01.07.2025 über den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro finanziert. Sie können frei entscheiden, wie Sie diesen Betrag über das Jahr verteilt einsetzen.

Was ist bei der Pflege von Schlaganfallpatienten zu beachten?

Nach einem Schlaganfall ist es wichtig, die individuellen Einschränkungen des Patienten zu berücksichtigen. Das klappt zum Beispiel mit einer Analyse der Pflegesituation und einer angepassten Unterstützung im Alltag. Zum anderen ist die Vorsorge, also die Verhinderung eines erneuten Schlaganfalls, wichtig.

Typische Pflegetätigkeiten in der häuslichen Schlaganfall-Pflege sind:

  • Hilfe beim Ankleiden und bei der Mobilisation
  • Körperpflege-Maßnahmen wie Zähneputzen, Unterstützung beim Duschen oder Baden
  • Nahrungszubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Begleitung zu Arztterminen und Mitgestaltung der Freizeit

Einem erneuten Schlaganfall mit Medikamenten vorzubeugen, das hat in vielen Fällen höchste Priorität. Vor allem dann, wenn Grunderkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck bestehen. Die medizinische Behandlungspflege, ärztlich angeordnet und durch die Krankenkasse bezahlt, übernimmt dabei eine wichtige Rolle.

Prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Schlaganfalls

Bei der Pflege von Patienten mit Schlaganfall ist es besonders wichtig, erneuten Schlaganfällen vorzubeugen.

Vorbeugende (prophylaktische) Maßnahmen auf einen Blick:

  • Vermeiden Sie Bluthochdruck bei Ihrem Angehörigen. Bluthochdruck lässt Blutgefäße verkalken sowie verengen und erhöht somit das Schlaganfall-Risiko. Kontrollieren Sie daher regelmäßig die Blutdruckwerte - ein optimaler Wert liegt bei maximal 135/85 mmHg. Mit einer kochsalzarmen Ernährung und einem Gewichtsverlust können Sie den Blutdruckwert positiv beeinflussen.
  • Motivieren Sie Ihren Angehörigen mit dem Rauchen aufzuhören. Tabakkonsum erhöht ebenfalls das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden.
  • Lassen Sie die Zuckerkrankheit überwachen. Diabetiker haben ein zwei- bis dreifach erhöhtes Schlaganfall-Risiko. Ist Ihr Angehöriger zuckerkrank, sollten seine Werte regelmäßig überprüft und bei Bedarf Insulin verabreicht werden.
  • Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, Übergewicht zu verlieren. Auch Übergewicht kann das Schlaganfall-Risiko negativ beeinflussen. Mit einer nährstoffreichen, fleischarmen und betont pflanzlichen Ernährung kann Ihr Familienmitglied nicht nur überflüssiges Gewicht verlieren, sondern auch erhöhte Blutfette senken.

Hilfsmittel für Schlaganfallpatienten

Hilfsmittel für Schlaganfallpatienten sind besonders clever, denn sie können die Selbstständigkeit des Betroffenen erhöhen, die Hygiene unterstützen und Ihnen Entlastung im Pflege-Alltag bringen.

Auf folgende Hilfsmittel können Angehörige nach einem Schlaganfall setzen:

  • Technische Hilfsmittel nach Schlaganfall: Zum Beispiel Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Badewannenlift oder Hausnotruf - auf medizinische Anordnung trägt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse die Kosten.
  • Schlaganfall: elektronische Hilfsmittel und Alltagshilfen: wie sprechende Zeigetafeln oder Kombinationsgeräte mit Touchscreen und Sprachausgabe. Bei Bewegungseinschränkungen sind einfache Hilfsmittel wie besonderes Besteck, Dosenöffner, Teleskopschuhanzieher oder Greifzangen sinnvoll.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach Schlaganfall: Bettschutzeinlagen und Schutzkittel zur Inkontinenz-Pflege bei Schlaganfall.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Schlaganfallpatienten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Zeit und Kraft kostet. Es ist wichtig, dass pflegende Angehörige auch auf ihre eigene Gesundheit achten und sich Unterstützung suchen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen:

  • Soziale Einrichtungen oder Selbsthilfegruppen: bieten Kurse für pflegende Angehörige an.
  • Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige: bieten Austausch und Vernetzung.
  • Pflegepersonal: kann maßgeblich zur Entlastung von Patient und Angehörigen beitragen und die Lebensqualität steigern.

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