Der Landesverband Niedersachsen der Neurologen spielt eine entscheidende Rolle in der neurologischen Versorgung und Interessenvertretung im Bundesland Niedersachsen. Er vereint verschiedene Organisationen und Akteure, um die bestmögliche Versorgung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen sicherzustellen und die Interessen der Neurologen zu vertreten.
Gemeinnützige Ziele und Aufgaben der DMSG Niedersachsen
Der DMSG Landesverband Niedersachsen ist ein eingetragener Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Er muss sich an bestimmte finanzielle Richtlinien halten und ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Als großer Verein hat die DMSG satzungsbedingte Gremien. Das höchste Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung. Da für fast 3.500 Mitglieder eine Mitgliederversammlung kaum realisierbar ist, wird dies durch die Delegiertenversammlung umgesetzt. Die Mitglieder eines Wahlbezirks - entsprechend den kommunalen Grenzen - wählen für ihren jeweiligen Bezirk ihre Kandidaten als Vertreter (Delegierte). Alle vier Jahre findet eine Delegiertenwahl statt. Die Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, ist somit ein demokratisches Instrument der Interessenvertretung aller DMSG-Mitglieder. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und besteht aus neun Mitgliedern, darunter mindestens vier Betroffene (MS-Erkrankte oder Angehörige) und mindestens ein Arzt (Neurologe). Weitere Gremien sind die Regionalbeiräte, die nach den ehemaligen niedersächsischen Regierungsbezirken geordnet sind. Sie bestehen aus den Kontaktgruppenleitern und werden von den zuständigen Beratungsstellen unterstützt. Alle vier Regionalbeiräte bilden gemeinsam mit den Beratungsstellenmitarbeiterinnen und Vorstandsmitgliedern das Sprechergremium, welches die gemeinsamen Interessen abstimmt. Die Kontaktgruppen sind Zusammenschlüsse von MS Kranken und Angehörigen, die sich regelmäßig treffen und sich zu unterschiedlichen Themen austauschen oder auch gemeinsamen Freizeitaktivitäten nachgehen. Die DMSG Niedersachsen ist im Bundesbeirat MS Erkrankter (BBMSE) durch das Vorstandsmitglied Ute Quante vertreten. Die Aufgaben des „BBMSE“ sowie seine Mitglieder sind unter diesem Link aufgeführt. Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V., will in Zusammenarbeit mit Ärzten, Wissenschaftlern, MS-Erkrankten, Angehörigen und allen Interessierten die Erforschung der Multiplen Sklerose vorantreiben. Hier ist besonders die Forschung, die sich auf das Verständnis der Krankheitsauslöser und der Faktoren, die die Krankheit beeinflussen, wenn sie denn erstmal entstanden ist, von großer Wichtigkeit.
Auch zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der jedes Jahr am 05. Mai stattfindet, meldet sich der BBMSE zu Wort.
Berufsverband Deutscher Nervenärzte, Landesverband Niedersachsen
Der Verein führt den Namen Berufsverband Deutscher Nervenärzte, Landesverband Niedersachsen, mit dem Zusatz e.V. Verbandszweck ist die optimale Versorgung der den Verbandsmitgliedern anvertrauten Patienten. Der Landesverband vertritt die Interessen der in freier Praxis niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater gegenüber anderen Standesorganisationen, staatlichen und halbstaatlichen Organen, wissenschaftlichen Gesellschaften, der Öffentlichkeit, den Massenmedien und anderen relevanten Gruppen. Er sucht die Zusammenarbeit im Sinne des Vereinszwecks mit allen Organisationen, Institutionen und sonstigen relevanten Gruppen. Darüberhinaus fördert er im Rahmen seiner Möglichkeiten die Arbeit anderer Organisationen wie z. B. Der Landesverband Niedersachsen ist aus den unter 1 und 2 genannten Gründen gemeinnützig.
Mitgliedschaft und Organisation
Jeder Nervenarzt, Neurologe oder Psychiater, der sich im Lande Niedersachsen in freier Praxis niedergelassen hat, kann durch Beitrittserklärung Mitglied werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen. Gegen eine Ablehnung kann der Betroffene bei der der Ablehnung folgenden Jahreshauptversammlung Widerspruch einlegen. Nervenärzte, Neurologen und Psychiater, die nicht in freier Praxis niedergelassen sind, können auf Antrag außerordentliche Mitglieder werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Nervenarzt oder Arzt für Psychiatrie oder Arzt für Neurologie befinden und sich später in freier Praxis niederlassen wollen, können auf Antrag eine Anwartschaft zur Mitgliedschaft erwerben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Anwärter auf die Mitgliedschaft werden automatisch zu außerordentlichen Mitgliedern, wenn sie eine Facharztwelterbildung abgeschlossen haben. Außerordentliche Mitglieder werden automatisch zu ordentlichen Mitgliedern, sobald sie eine Tätigkeit in freier Praxis aufgenommen haben. Der Verband kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit Ehrenmitglieder ernennnen. Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich um den Berufsverband verdient gemacht haben. Der Antrag muß von mindestens 5 Mitgliedern vorgebracht werden und begründet sein. Ehrenmitglieder erhalten dieselben Rechte wie außerordentliche Mitglieder. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluß oder Tod. Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Lesen Sie auch: Informationen und Angebote des Landesverbandes Epilepsie Bayern
Anwärter auf die Mitgliedschaft, außerordentliche Mitglieder und Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge gemäß der Beitragsordnung bis zu dem in der Beitragsordnung festgelegten Termin vollständig an den Verband zu entrichten. Außerordentliche Mitglieder und Anwärter auf die Mitgliedschaft haben das Recht auf alle schriftlichen Mitteilungen des Landesverbandes, die auch den ordentlichen Mitgliedern zugehen. Darüberhinaus können sie alle Veranstaltungen des Berufsverbandes zu den gleichen Konditionen besuchen wie ordentliche Mitglieder. Die Höhe der Beiträge ist in der Beitragsordnung bestimmt, die durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt wird. Die Beiträge sind im Lastschriftverfahren per Bankeinzug zu entrichten. Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Weitere organisatorische Einrichtungen können sowohl von der Mitgliederversammlung als auch vom Vorstand geschaffen werden. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer als weiterem stellvertretenden Vorsitzenden. Beisitzer können vom Vorstand berufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse sind in der Regel einstimmig herbeizuführen. Beschlüsse des Vorstandes sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Sitzung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom schriftführenden Geschäftsführer zu unterschreiben. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Jährlich hat der Vorstand der Mitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Aufgrund dieses Berichtes entscheidet die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes. Verweigert die Mitgliederversammlung die Entlastung in allen Punkten, ist die Amtszeit des Vorstandes beendet, und es muß während dieser Versammlung ein neuer Vorstand gewählt werden. Verweigert die Versammlung nur einem Mitglied des Vorstands die Entlastung, so gilt dieses als abgewählt und muß während dieser Versammlung ersetzt werden. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Entstandene Aufwendungen werden im Rahmen einer Entschädigungsordnung erstattet. Die Geschäfte des Verbandes werden durch den Vorstand gemäß der Geschäftsordnung geführt. Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für die Verbandsfinanzen. Zu seinen Aufgaben gehört die Vorlage einer Jahresbilanz und die einer Gewinn und‑ Verlustrechnung per 31.12. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie findet in der Regel in den Herbstmonaten statt. Zeitpunkt und Ort werden in der Regel von der vorhergehenden Versammlung festgelegt. Im Frühjahr wird in der Regel eine Tagung des Verbandes durchgeführt. Weitere außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn dies entweder vom Vorstand beschlossen wird oder von mindestens 10 % der ordentlichen Mitglieder gefordert wird. Zwischen dem satzungsgemäßen Begehren und dem Stattfinden der Mitgliederversammlung müssen mindestens 4, dürfen aber höchstens 8 Wochen vergehen. Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist nur zulässig, wenn eine Tagungsordnung vorliegt und die Mitglieder mindestens 3 Wochen vor dem Termin über den Zeitpunkt der Versammlung und die Tagesordnung informiert wurden. Der Abstand zwischen den ordentlichen Hauptversammlungen liegt in der Regel bei 12 Monaten, höchstens jedoch bei 18 Monaten.
Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Bis zum Zustandekommen einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung geht die Beschlussvollmacht der Mitgliederversammlung auf den Vorstand über. Beschlüsse werden, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt, mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Zur Satzungsänderung ist die Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Zur Änderung des Zwecks des Verbandes ist die Zustimmung von 3/4 aller Mitglieder erforderlich. Die Auflösung des Landesverbandes kann nur in einer besonderen, nur zu diesem Zweck mit einer Frist von mindestens 1 Monat einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der Mitglieder beschlossen werden. Die Stimmabgabe kann schriftlich erfolgen. Der Landesverband Niedersachsen des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte e. V. ist als juristische Person Mitglied des Bundesverbands Deutscher Nervenärzte e.V.. Die Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband richtet sich nach der Arbeitsstätte des Mitgliedes. Daneben entscheidet der Wohnort. Der Landesverband Niedersachsen entspricht in seinem Einzugsbereich dem Lande Niedersachsen. Durch Zustimmung der Mitgliederversammlung sind Fusionen mit Berufsverbänden Deutscher Nervenärzte aus benachbarten Bundesländern möglich. Diese Satzung ist errichtet worden am 9.
Engagement für Epilepsieerkrankte
Wie dringend der Bedarf ist, wurde gleich beim „Kick Off“ der neuen Epilepsieberatungsstelle (EBOS) im Klinikum Osnabrück deutlich. Als Ingrid Coban, die Leiterin der Sozialtherapeutischen Dienste des Epilepsiezentrums Bethel, den Fall eines 20 Jahre alten Erkrankten schilderte, den die Berater in Bielefeld auf dem Weg in eine Berufsausbildung unterstützt hatten, meldete sich eine junge Frau zu Wort, die wissen wollte, wie sie in Osnabrück an solche Hilfe gelangen könnte. Sie hatte dann gleich nach der Einführungsveranstaltung die Gelegenheit, sich an das EBOS-Team zu wenden.Mit der neuen Beratungsstelle, die in einer Kooperation mit dem Landesverband Niedersachsen der Deutschen Epilepsievereinigung realisiert wurde, hält das Klinikum Osnabrück das erste derartige Hilfsangebot für Epilepsieerkrankte und ihre Angehörigen in Niedersachsen vor, das ständig in Anspruch genommen werden kann. Sonst gibt es sie nur bei stationären Behandlungen im Krankenhaus. Obwohl die chronische neurologische Erkrankung viele Menschen betrifft (ca. 1 Prozent der Bevölkerung) und sie für die Betroffenen vielfach mit beruflichen Einschränkungen oder sogar einer Schwerbehinderung verbunden sein kann, gibt es bisher nur in Bayern ein flächendeckendes Netz solcher Beratungsstellen. In den meisten Bundesländern lassen sie sich an einer Hand abzählen - so besteht in NRW beispielsweise nur eine ausschließlich für junge Erkrankte und Niedersachsen war, nachdem eine Beratung in Hannover vor etwa zehn Jahren wieder aufgegeben wurde, zuletzt ein weißer Fleck auf der Landkarte.
Coban zeigte bei der Startveranstaltung eine Karte mit dem dünnen Netz der bestehenden Beratungsstellen, auf der sie Osnabrück als neuen Standort in Niedersachsen (und einen der wenigen in Norddeutschland überhaupt) einblendete - extra in roter Hervorhebung. „Mein Vortrag ist ein vehementes Plädoyer für Epilepsieberatungsstellen“, sagte Coban. „Und ich freue mich sehr darüber, dass Osnabrück jetzt mit einem solchen Angebot dabei ist.“ Auch Marita Gude, die Vorsitzende des Landesverbands Niedersachsen der Deutschen Epilepsievereinigung, drückte bei dem „Kick Off“ große Freude über den Start der EBOS aus. „Wir sind sehr dankbar, dass das Klinikum diese Aufgabe übernommen hat“, sagte Gude. „Für Epilepsieerkrankte ist es besonders wichtig, dass sie gut beraten werden.“
Wie sie berichtete, hatte sich der Landesverband jahrelang für die Einrichtung einer neuen Beratungsstelle engagiert. Es seien umfassende fachliche Kompetenzen erforderlich, um die bei Epilepsien auftauchenden medizinischen, sozialrechtlichen und psychosozialen Fragen beantworten zu können, so dass es über die Möglichkeiten von Selbsthilfegruppen hinausgehe und geschulte Mitarbeiter mit den entsprechenden Kenntnissen erforderlich seien. Es sei ideal, dass die Beratungsstelle nun an das Epilepsiezentrum Münster-Osnabrück am Klinikum angesiedelt worden sei, in dem neben dem (auch in dem Landesverband engagierten) Leiter, dem Neurologie-Chefarzt PD Dr. Christoph Kellinghaus, vier Epilepsiefachberaterinnen zum Team gehören, die sich in allen Bereichen gut auskennen.
Lesen Sie auch: Landesverband Sachsen informiert über Schlaganfall
Der Landesverband und das Klinikum mit seinem Förderverein halten die Beratungsstelle gemeinsam in einer besonderen Kooperation vor. Dabei stellt das Krankenhaus das Fachpersonal und sorgt für Räume, Telefon, Computer und alle weitere Infrastruktur, während die Selbsthilfevereinigung für die Personalkosten in der entstehenden Arbeitszeit aufkommt. Zum Team gehören der Epilepsiespezialist Kellinghaus sowie die Sozialpädagoginnen/-arbeiterinnen Elke Rickling und Angelika Wiemeler Struck, die MTA und EEG-Spezialistin Helene Adler und die Krankenschwester und Moses-Trainerin Katrin Opitz.
Die vier Fachberaterinnen gehören sonst zum Team des Epilepsiezentrums und sind u.a. mit der Beratung der Erkrankten befasst, die stationär behandelt werden. Wie sie schilderten, kommt es vielfach vor, dass bei Erkrankten erst nach der Entlassung oder mit einigem Zeitabstand noch Fragen aufkommen, die in einer fachärztlichen Behandlung oder anderen Sozialberatung nicht beantwortet werden können. „Es ist gut, dass wir dafür jetzt einen Rahmen gefunden haben“, freute sich Kellinghaus.
Wie er und Marita Gude vom Landesverband der Epilepsievereinigung schilderten, ist die Finanzierung der EBOS zunächst für zwei Jahre gesichert. Wunsch ist es, dass ähnlich wie bei der Psychosozialen Krebsberatung eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. „Wir wünschen den Klienten und dem Team gute Beratungsgespräche“, meinte Gude.
Wie die Geschäftsführer des Klinikums Osnabrück, Frans Blok und Rudolf Küster, betonen, sei die Entscheidung zur Epilepsieberatungsstelle ein bedeutender Meilenstein, die Lebensqualität von Menschen mit Epilepsie zu verbessern und ihnen die Unterstützung und Hilfe zu bieten, die sie benötigen. „Unsere Vision war es, einen Ort zu schaffen, an dem betroffene Patienten und Patientinnen sowie ihre Familien nicht nur medizinische Versorgung erhalten, sondern auch eine umfassende Unterstützung, die über die rein klinische Behandlung hinausgeht“, erklärt Frans Blok.
Rudolf Küster ergänzt: „Unser Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen mit Epilepsie zu steigern, indem wir ihnen Zugang zu Informationen, psychosozialer Unterstützung und einem Netzwerk von Fachleuten bieten. Wir möchten nicht nur die Herausforderungen angehen, die die Krankheit mit sich bringt, sondern auch das Bewusstsein in unserer Gemeinschaft schärfen.“
Lesen Sie auch: Unterstützung für Demenzkranke in Bayern
Die Beratung ist kostenlos, sie kann von Erkrankten, Angehörigen und Menschen aus dem Umfeld in Anspruch genommen werden, wobei alle Themen aus dem medizinischen, sozialrechtlichen und psychosozialen Bereich angesprochen werden können. Gespräche sind persönlich, am Telefon oder online möglich.
Berufspolitische Vertretung
Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte Niedersachsen ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Niedersachsen.
Mitgliedschaft im BVDN/BDN/BVDP
Ich wünsche eine EINZELMITGLIEDSCHAFT - Berufsverband Deutscher Nervenärzte e.V. (BVDN)Ich wünsche eine EINZELMITGLIEDSCHAFT - Berufsverband Deutscher Neurologen e.V. (BDN)Ich wünsche eine EINZELMITGLIEDSCHAFT - Berufsverband Deutscher Psychiater e.V. Der BVDN/BDN/BVDP finanziert seine berufspolitische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen seiner Mitglieder.
Fachgebiete und Schwerpunkte
AD(H)SAkupunkturAngststörungBotulinum-Toxin-TherapieChirotherapieDemenzDepressionEpileptologieFamilientherapieGeistig BehinderteGeriatrieGruppentherapieGutachtenHeimbetreuungHomöopathieHypnoseTransitionspsychiatrieKlinische StudienKopfschmerzMSNaturheilkundeNeurologische RehaNeuroorthopädieNeuroonkologieNeuropädiatrieNeuropsychologieNeuroradiologieNeurophysiologieNeurotraumatologieParkinsonPeriphere NeurologiePersönlichkeitsstörungPosttraumatische StörungPsych. AkupunkturArbeitsmedizin/BetriebsmedizinÄrztliches QualitätsmanagementBetriebsmedizinChirotherapie/manuelle TherapieGeriatrieHomöopathieIntensivmedizinLabordiagnostik (fachgebunden)MRT (fachgebunden)Medikamentöse TumortherapieMed. GenetikMed.
Mitarbeit und Engagement
Können Sie sich vorstellen als Autor für die Fachzeitschrift der Berufsverbände NeuroTransmitter als Autor tätig zu werden? Sind Sie Mitglied in einer Fachgesellschaft? Haben Sie eine Weiterbildungsberechtigung? Können Sie sich eine aktive Mitarbeit in den Berufsverbänden vorstellen?
Einzugsermächtigung und Datenschutz
Hiermit ermächtige ich den BVDN/BDN/BVDP, den von mit zu entrichtenden jährlichen Mitgliedsbeitrag von meinem vorbezeichneten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Meine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf. Im Falle einer Änderung der Daten des vorbezeichneten Kontos werde ich diese dem den BVDN/BDN/BVDP unverzüglich mitteilen und gegebenenfalls eine entsprechend geänderte Einzugsermächtigung erteilen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Einen Widerruf werde ich der Geschäftsstelle des Berufsverbandes mitteilen. Mit dem Absenden erkläre ich, dass ich die Satzung von der Berufsverbände. anerkenne und meinen Mitgliedsbeitrag, der im Voraus fällig ist, pünktlich entrichte. Wir bitten Sie, folgende Einverständniserklärung abzugeben. ä. Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Antragsformular erhoben und von der Verwaltung des Berufsverbandes auf elektronische Datenträgern während der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert werden. Bei den oben genannten Pflichtangaben, die zum Nachweis und der Anerkennung einer Mitgliedschaft in unseren Berufsverbänden erforderlich sind, handelt es sich um personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung. Der Versand der Einladung auf elektronischem Weg steht in diesem Fall dem Postweg gleich. Weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß Art. 5+3=?
Landesverbände des BVDN
von | Apr. 8, 2021BVDN-Landesverband Hessen Der Berufsverband deutscher Nervenärzte Hessen ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Hessen. von BVDN | Apr. 8, 2021BVDN-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Der Berufsverband deutscher Nervenärzte Mecklenburg-Vorpommern ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern. von BVDN | Apr. 8, 2021BVDN-Landesverband Niedersachsen Der Berufsverband deutscher Nervenärzte Niedersachsen ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Niedersachsen. von BVDN | Apr. 7, 2021BVDN-Landesverband Nordrhein Der Berufsverband deutscher Nervenärzte Nordrhein ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Nordrhein. von BVDN | Apr. von BVDN | Apr. von BVDN | Apr. von BVDN | Apr. von BVDN | Apr. von BVDN | Apr. von BVDN | Apr. 5, 2021Ärztliche Psychotherapie Neben der Pharmakotherapie ist die ärztliche Psychotherapie ein essenzieller Bestandteil zur Heilung und Behandlung psychischer Erkrankungen. von BVDN | Apr. 5, 2021BVDN-Landesverband Saarland Der Berufsverband deutscher Nervenärzte Saarland ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Saarland. von BVDN | Apr. 4, 2021BVDN-Landesverband Sachsen Der Berufsverband deutscher Nervenärzte Sachsen ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Sachsen. von BVDN | Apr. 3, 2021BVDN-Landesverband Sachsen-Anhalt Der Berufsverband deutscher Nervenärzte Sachsen-Anhalt ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt. von BVDN | Apr. von BVDN | Apr. 1, 2021BVDN-Landesverband Thüringen Der Berufsverband deutscher Nervenärzte BVDN-Landesverband Thüringen ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in BVDN-Landesverband Thüringen. von BVDN | Apr. 1, 2021Neuropsychiatrische Begutachtung Die neuropsychiatrische Begutachtung von Patienten mit psychischen Störungen ist ein wichtiger Bestandteil der psychiatrischen Tätigkeit. von BVDN | Apr. 1, 2021BVDN-Landesverband Westfalen-Lippe Der Berufsverband deutscher Nervenärzte BVDN-Landesverband Westfalen-Lippe ist die berufspolitische Vertretung der niedergelassenen Nervenärzte, Neurologen und Psychiater/Psychotherapeuten in BVDN-Landesverband Westfalen-Lippe. von BVDN | Apr. von BVDN | März 17, 2021Neuropsychiatrie in der Zukunft Mit den Aufgaben der wachsenden Digitalisierung im ambulanten Behandlungsbereich muss sich die Neuropsychiatrie der Zukunft auch der fachärztlichen Nachwuchsfrage und den gesundheitsökonomischen Herausforderungen stellen.
tags: #landesverband #niedersachsen #neurologen