Viele Menschen mit chronischen Erkrankungen oder nach einem akuten Ereignis wie einem Schlaganfall besitzen einen Führerschein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Fahren aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt sein kann, möglicherweise nur mit speziellen behindertengerechten Umbauten oder unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
Fahruntauglichkeit und die Fahrerlaubnis
Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes oder Psychosen können zu Fahruntauglichkeit führen. Allerdings kann das Fahren unter bestimmten Umständen auch mit solchen Diagnosen erlaubt sein. Wer einen Führerschein erwerben möchte, muss bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag stellen und gesundheitliche Einschränkungen angeben, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten. Wer solche Einschränkungen verschweigt, riskiert die Ablehnung des Antrags oder den späteren Entzug des Führerscheins. Denn ein Führerschein darf nur erteilt oder behalten werden, wenn die körperlichen und geistigen Anforderungen dafür erfüllt sind.
Ärztliche Pflichten und Eigenverantwortung
Behandelnde Ärzte müssen ihre Patienten auf mögliche Einschränkungen der Fahrtauglichkeit hinweisen, die durch Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten entstehen können. Wer sich unsicher ist, ob er fahrtauglich ist, sollte das Fahrzeug stehen lassen. Das Steuern eines Kraftfahrzeugs in fahruntauglichem Zustand ist strafbar und führt zur Haftung für Schäden. Es besteht jedoch keine Pflicht, die Fahrerlaubnisbehörde von sich aus über eine mögliche Fahruntauglichkeit zu informieren oder den Führerschein freiwillig abzugeben, solange dieser nicht genutzt wird. Die Behörde kann den Führerschein jedoch entziehen, wenn ihr die Fahruntauglichkeit bekannt wird.
Gesetze und Begutachtungsleitlinien
In Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) findet sich eine Tabelle mit häufig vorkommenden Erkrankungen und Mängeln, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen oder aufheben können, einschließlich möglicher Beschränkungen und Auflagen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht zudem "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung", die detailliert auf einzelne Erkrankungen eingehen. Diese Leitlinien und die Anlage 4 der FeV bilden die Grundlage für Gutachten zur Kraftfahreignung, die oft erforderlich sind, um einen Führerschein zu erhalten, zu behalten oder zurückzuerlangen. Es ist zu beachten, dass auch fahruntaugliches Fahrradfahren strafbar sein und zum Verlust des Führerscheins führen kann.
Gutachten und Kosten
Wer einen Führerschein erhalten, behalten oder zurückerlangen möchte, muss erforderliche Gutachten selbst beauftragen und bezahlen. Unter Umständen können die Kosten für Gutachten und/oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur sozialen Teilhabe übernommen werden, wenn der Führerschein für die Arbeit, Berufsausbildung oder die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben benötigt wird.
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Verfahren bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit
Bestehen Zweifel an der Fahrtauglichkeit, fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten an. Wenn weiterhin Bedenken bestehen, kann eine MPU angeordnet werden. Als dritte Möglichkeit kann ein technisches Gutachten einer Technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) gefordert werden, um erforderliche Umbauten oder Zusatzgeräte am Fahrzeug festzulegen. Nach dieser Prüfung werden die Auflagen und Beschränkungen in den Führerschein eingetragen. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen dieser Einträge müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Medikamente und Fahrtauglichkeit
Nebenwirkungen von Medikamenten können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, aber manchmal ist deren regelmäßige Einnahme sogar Voraussetzung für die Fahrtauglichkeit. Eine ärztliche Bescheinigung über die notwendige Einnahme eines bestimmten Medikaments kann unter Umständen Strafen wegen Fahren unter Einfluss bestimmter Medikamente verhindern.
Schlaganfall und Fahrtauglichkeit
Ein Schlaganfall kann die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt fest, dass nach einem Schlaganfall kein Lkw und kein Bus mehr geführt werden darf. Die Fahrerlaubnis erlischt in diesem Fall. Grundsätzlich ist die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zu prüfen, ob das Autofahren nach einem Schlaganfall noch möglich ist.
Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall
- Stabiler Gesundheitszustand: Keine körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, die sich auf das Fahrverhalten auswirken.
- Kein erhöhtes Risiko für einen erneuten Schlaganfall: Regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente und regelmäßige Gesundheitschecks beim Arzt.
- Überprüfung der kognitiven und körperlichen Fähigkeiten: Durch verkehrsmedizinische Fachleute bescheinigen lassen.
Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung nach einem Schlaganfall
Es gibt zwei Vorgehensweisen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall:
1. Amtliche Prüfung der Fahrtauglichkeit
- Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Verkehrsmedizinisches / fachärztliches Gutachten zur Fahreignung: Durch eine Neurologin / einen Neurologen mit verkehrsmedizinischer oder rechtsmedizinischer Qualifikation - inklusive Beurteilung, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist.
- Nachweis eines neuropsychologischen Tests: Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Orientierung, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit unter simuliertem Stress, Einschätzung von Gefahrensituationen.
- Augenärztliche Untersuchung: Gesichtsfeldausfälle oder Sehstörungen.
- Nachweis einer psychologischen Fahrverhaltensprobe / Beobachtungsfahrt: Kontrolle des Fahrverhaltens und der Fahrsicherheit durch eine Verkehrspsychologin / einen Verkehrspsychologin bei einer Fahreignungsbegutachtung.
2. Eigenverantwortliche Prüfung der Fahrtauglichkeit
- In Form von Attesten und Bescheinigungen lässt sich die Fahrtauglichkeit ohne amtliche/behördliche Gutachten überprüfen:
- Medizinische / fachärztliche Untersuchung
- Neuropsychologische Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
Wird eine Fahruntauglichkeit festgestellt, ist diese bindend, auch wenn es sich nicht um ein behördliches Fahrverbot handelt. Wer bei mangelnder Fahruntauglichkeit andere Personen gefährdet, macht sich strafbar.
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Fahrzeugumbau nach Schlaganfall
Im Fall von bleibenden körperlichen Schäden kann ein Fahrzeugumbau die Lösung sein, um nach einem Schlaganfall wieder Auto zu fahren. Es gibt Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Fahrzeuge behindertengerecht umzubauen und Dich hinsichtlich Planung, Umbau und Zulassung beraten. Gegebenenfalls ist eine neue Fahrprüfung erforderlich, da die Bedienung des Fahrzeugs neu erlernt werden muss.
Finanzielle Unterstützung
Es besteht die Möglichkeit, dass der Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs durch Rehabilitationsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc.) bezuschusst wird. Ein Beispiel: Bei einer halbseitigen Lähmung, die zu den häufigsten Folgen eines Schlaganfalls gehört, können an einem Auto Gaspedal, Bremse, Kupplung, Sitz und die Bedienelemente entsprechend angepasst werden.
Verantwortung und Fahreignung
Jede Person ist in erster Linie selbst für die Beurteilung verantwortlich, ob sie auch mit physischen oder psychischen Einschränkungen in der Lage ist, sicher Auto zu fahren, ohne sich und andere Personen im Straßenverkehr zu gefährden. Die Fahreignung müssen alle und insbesondere Menschen mit offensichtlicher Behinderung nachweisen können. Folgen von Hirngefäßerkrankungen können dauerhaft sein. Daher sollte eine fachärztliche Untersuchung der Fahreignung veranlasst werden.
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines LKW-Führerscheins nach einem Schlaganfall sind streng. Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht LKW-Fahrern nach einem Schlaganfall in der Regel die Fahrerlaubnis, da ein erneuter Schlaganfall und die damit verbundenen Leistungsausfälle eine zu große Gefahr darstellen. Es ist jedoch möglich, nach einem Schlaganfall wieder Auto zu fahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Fahreignung durch entsprechende Gutachten nachgewiesen wird. Bei dauerhaften körperlichen Schäden kann ein Fahrzeugumbau helfen, die Mobilität wiederzuerlangen.
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