Migräne und der Grad der Behinderung (GdB): Ein umfassender Leitfaden

Migräne ist eine weit verbreitete neurologische Erkrankung, von der in Deutschland schätzungsweise neun Millionen Menschen betroffen sind. Für viele stellt diese Kopfschmerzerkrankung eine erhebliche Herausforderung dar, nicht nur im Alltag, sondern auch im Berufsleben. In bestimmten Fällen kann die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) eine wichtige Unterstützung für Betroffene darstellen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte von Migräne im Zusammenhang mit dem GdB, von den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren bis hin zu den Vorteilen und Leistungen, die mit einem anerkannten GdB verbunden sind.

Migräne als Herausforderung im Alltag und Beruf

Krankheiten, insbesondere chronische wie Migräne, können im Berufsleben eine große Belastung darstellen. Während einer Migräneattacke ist es in der Regel nicht möglich, die berufliche Leistung uneingeschränkt zu erbringen. Rasende Schmerzen, Seh- oder Konzentrationsstörungen beeinflussen nicht nur die Leistung, sie sind je nach beruflicher Tätigkeit auch sehr riskant. Dies gilt auch bei der Einnahme von Medikamenten gegen Migräne.

Der Weg zum Grad der Behinderung (GdB)

Um Unterstützung zu erhalten, können Betroffene einen Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) an das für ihren Wohnort zuständige Versorgungsamt stellen. Ausschlaggebend für einen erfolgreichen Antrag ist unter anderem das medizinische Gutachten des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin, mit dem oder der der Antrag abgesprochen sein sollte. Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“.

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze"

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB. Sie können in ständig aktualisierter Form in der Anlage zu § 2 der „Versorgungsmedizin-Verordnung" unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html nachgelesen werden oder als Broschüre beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: „K710" heruntergeladen werden. Die Angaben zu „Echter Migräne" stehen im Kapitel 2.3.

Schwerbehinderung ab einem GdB von 50

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt diese als „Schwerbehinderung“. Betroffene müssen einen Antrag stellen. Wird der Schwerbehindertenausweis (der Grad der Behinderung ist 50 oder mehr) ausgestellt, so gilt er im Fall von Migräne meistens für längstens fünf Jahre. Die Gültigkeit kann auf Antrag höchstens zweimal ohne großen bürokratischen Aufwand verlängert werden, danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Lesen Sie auch: Vergleichende Analyse: Migräne vs. Epilepsie

Vorteile und Leistungen bei Schwerbehinderung

Generell soll das Schwerbehindertengesetz die Rechtsstellung der Arbeitnehmerinnen durch die Auflage besonderer Pflichten für die Arbeitgeberinnen verbessern. Je nach Behinderungsgrad sind beispielsweise steuerliche Vorteile, ein stärkerer Kündigungsschutz (z.B. Zustimmung der Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle) oder andere spezielle Vergünstigungen möglich.

Finanzielle Vorteile

Mit einem Grad der Behinderung von 50 hat man z.B. einen steuerfreien Pauschbetrag von 570 Euro. Ab einem GdB von 50 ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten für die finanzielle Absicherung.

Erwerbsminderungsrente und vorgezogenes Ruhegeld

Bei einer schweren Verlaufsform der Migräne kann auch eine abgestufte Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann unter verschiedenen versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen von Personen erhalten werden, welche nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Migräne-Betroffene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können einen Antrag auf vorgezogenes Ruhegeld stellen. Abhängig von Geburtsjahr und Mindestversicherungszeit beträgt das Alter des Rentenbeginns zwischen 60 und 65 Jahren. Ungefähres Rentenalter und -betrag können mithilfe eines Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners kalkuliert werden. Die Mindestversicherungszeit wird auch Wartezeit genannt und beträgt für Menschen mit einer Schwerbehinderung 35 Jahre. Betroffene müssen demnach 35 Jahre rentenversichert gewesen sein. Durch den Nachteilsausgleich den schwerbehinderte Menschen haben ist es möglich 2 Jahre früher in die Regelrente zu gehen. Abzüge müssen sie auch nicht befürchten, denn durch den Nachteilsausgleich gibt es für die zwei Jahre keine Abzüge.

Zusätzlicher Urlaub und Kündigungsschutz

Neben dem Steuervorteil gibt es noch 5 Tage mehr Urlaub für Erwerbstätige. Beschäftigte mit einem Migräne-GdB genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung erfordert die Zustimmung des Integrationsamtes, welches innerhalb eines Monats entscheiden muss. Dieser Schutz greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

Vergünstigungen im Alltag

Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.

Lesen Sie auch: Neurologische Expertise bei Migräne

Wann lohnt sich ein Antrag auf GdB?

Wer unter einer chronischen Migräne mit häufigen und/oder schweren Anfällen leidet, kann zumindest mal versuchen, einen GdB zu erhalten. Besonders wenn jemand finanziell durch seine Krankheit beeinträchtigt ist (weil er oder sie Arbeitszeiten reduzieren musste oder sogar krank geschrieben oder berentet ist) oder wenn einem die vielen Fehlzeiten Sorge und Stress bereiten und man Angst hat dadurch seinen Arbeitsplatz zu verlieren, ist die Beantragung des Behindertenstatus eine gute Idee.

Wie beantrage ich einen Behindertengrad bei Migräne?

Die reine Antragstellung ist relativ einfach, aber umfangreich. Den Antrag können Sie üblicherweise bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich zuschicken lassen. Darin müssen Sie u. a. neben persönlichen Angaben natürlich auch umfassende Auskunft zu Ihrer Erkrankung geben, z.B. wie lange diese schon besteht, welche Einschränkungen Sie dadurch im Alltag erfahren und bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind. Senden Sie am besten schon alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen mit, die Ihnen vorliegen, z. B. Untersuchungsergebnisse oder Befunde.

Benötigte Unterlagen

An Unterlagen sollten Sie alles mitschicken, was Ihnen zu Ihrer Erkrankung vorliegt.

Ablauf der Feststellung

Beim Versorgungsamt werden die Anträge und Unterlagen durch den zuständigen Sachbearbeiter und medizinische Gutachter geprüft. Welcher GdB letztendlich erteilt wird, lässt sich leider kaum voraussagen.

Die Höhe des GdB bei Migräne

Die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) hängt maßgeblich davon ab, wie häufig und in welcher Schwere die Migräne auftritt. Ohne weitere Erkrankungen wird ein GdB normalerweise nur bei chronischer Migräne mit mindestens mittleren Verläufen erteilt. Die Kriterien sind jedoch sehr streng und hängen stark vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Nur selten wird alleine für Migräne ein Behindertengrad über 40 erteilt. Für einen höheren Grad ab 50 muss eine sehr schwere Form der Migräne vorliegen, die auch durch viele verschiedene Therapieansätze nicht gelindert werden konnte.

Lesen Sie auch: Migräne als Risikofaktor für Demenz?

GdB-Tabelle für Migräne

In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht, welche Verlaufsform eine chronische Migräne haben kann und welcher GdB bemessen werden kann:

VerlaufsformGdB
leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)0-10
mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)20-40
schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)50-60

Zusätzliche Diagnosen berücksichtigen

Beim Antrag sollte man unbedingt auch weitere vorliegende Diagnosen mit angeben, sofern diese bestehen.

Formen der Migräne

  • Migräne mit Aura: Bei der Migräne mit Aura treten vor dem eigentlichen Kopfschmerz neurologische Symptome auf, die in der Regel etwa 30 Minuten bis 60 Minuten andauern. Diese Symptome können sein: Sehstörungen, z. B. Flimmern, blinde Flecken oder Gesichtsfeldausfälle Sprachstörungen Taubheitsgefühle Kribbeln Schwindel Doppeltsehen Schwierigkeiten beim Sprechen oder Gehen
  • Migräne ohne Aura: Bei der Migräne ohne Aura treten die Kopfschmerzen und andere Symptome wie Übelkeit ohne Vorboten auf. Typisch für Migräne sind einseitige, pulsierende Kopfschmerzen, doch sie können auch beidseitig, am ganzen Kopf oder wechselseitig auftreten.
  • Chronische Migräne: Bei der chronischen Migräne treten Kopfschmerzen an 15 oder mehr Tagen im Monat auf.
  • Hormonelle Migräne (auch menstruelle Migräne): Die Migräne tritt nur oder vorwiegend durch Hormonschwankungen auf, vor allem vor und während der Menstruation, aber auch während des Eisprungs, der Pubertät oder den Wechseljahren.
  • Vestibuläre Migräne: Dabei leiden die Betroffenen vor allem unter Schwindelanfällen.
  • Abdominelle Migräne (Bauchmigräne): Diese Form tritt hauptsächlich bei Kindern auf. Typisch sind Bauchschmerzen, die sowohl mit als auch ohne Kopfschmerzen auftreten können.
  • Hemiplegische Migräne: Die Migräne kann mit Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen verbunden sein.
  • Vestibuläre Migräne als Behinderung: - Eine vestibuläre Migräne kann einen Grad der Behinderung begründen. Diese Form zeichnet sich dadurch aus, dass das Innenohr chronisch erkrankt ist und der Betroffene unter Schwindel, Übelkeit, Gleichgewichtsstörungen und sogar möglichem Hörverlust leidet.

Widerspruch gegen den GdB-Bescheid

Hat das Versorgungsamt den Behinderungsgrad für Ihre Migräne festgestellt und Sie sind nicht einverstanden mit dieser Entscheidung oder hat es Ihren Antrag abgelehnt, müssen Sie das nicht einfach akzeptieren. Das richtige Mittel gegen den festgestellten GdB ist der Widerspruch. Wenn Sie begründen, dass Ihre Migräne Sie mehr in Ihrem Leben und Alltag einschränkt, als die Behörde annimmt und das mit Belegen beweisen können, kann der Widerspruch gegen den GdB erfolgreich sein.

Kann der Grad der Behinderung bei Migräne aberkannt werden?

Ja durchaus kann der Grad der Behinderung bei Migräne wieder aberkannt werden. Es kann sein, dass die Migräne irgendwann entweder schwächer wird oder ganz „geheilt“ ist, und keine weiteren Anfälle auftreten. In dem Fall wird der GdB angepasst oder ganz gestrichen, wenn das Versorgungsamt davon erfährt. Nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren wird der GdB erneut festgelegt. Sollte die Migräne schwächer oder stärker geworden sein wird der entsprechende GdB dafür vergeben. Es kommt also auf den ursprünglichen Schweregrad an und welcher Grad nach den 5 Jahren durch den Arzt bestätigt wird.

Befristung des Schwerbehindertenausweises

Einen unbefristeten Behinderungsgrad für Migräne gibt es aktuell nicht. Der Ausweis ist auf 5 Jahre befristet. Um den Ausweis zu verlängern muss der „Antrag auf Verlängerung“ beim Versorgungsamt angefragt werden.

Offene Kommunikation und Verständnis

Es ist aber nicht zwangsläufig notwendig, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Migränepatientinnen sollten deshalb offen über ihre Krankheit sprechen. In einem Gespräch mit der oder dem Arbeitgeberin können Lösungen gefunden werden.

Nachteile eines GdB?

Nachteile kann es z. B. beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geben, bei dem man seinen gesundheitlichen Status in der Regel angeben muss. Gegenüber einem (potenziellen) Arbeitgeber ist man nicht verpflichtet, einen vorliegenden oder neu erteilten GdB anzugeben. Das gilt jedoch nur dann, wenn die angedachte Arbeit gefahrlos bewältigt werden kann. Bei Migräne könnte dieser Umstand z. B. gefährdet sein, wenn dauerhaft Medikamente eingenommen werden, die das Führen schwerer Maschinen ausschließen.

Schwerbehinderte einstellen: Vorteile für Arbeitgeber:innen

Man darf nicht vergessen, dass durch die Einstellung einer Person mit Behindertenstatus auch ein Unternehmen diverse Vorteile hat. So können diverse Fördermöglichkeiten beantragt werden, wie z.B. Zuschüsse durch die jeweiligen Integrationsämter (wenn der Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt) oder auch Fördermittel durch die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus kann das Unternehmen für die Dauer von bis zu zwei Jahren ein Eingliederungszuschuss zum Gehalt (bis zu 70% des Gehalts) erhalten.

tags: #migrane #nachweis #gdb