Chronische Migräne kann das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. In bestimmten Fällen kann dies sogar zur Beantragung eines Grades der Behinderung (GdB) führen. Ob und in welcher Höhe ein GdB zuerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere und Häufigkeit der Migräneanfälle sowie das Vorliegen weiterer Erkrankungen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte von Migräne im Zusammenhang mit dem Behindertengrad, von den verschiedenen Formen der Migräne bis hin zu den Voraussetzungen und Vorteilen eines Schwerbehindertenausweises.
Formen der Migräne
Migräne ist nicht gleich Migräne. Es gibt verschiedene Formen, die sich in ihren Symptomen und Ausprägungen unterscheiden:
- Migräne mit Aura: Diese Form der Migräne kündigt sich durch neurologische Symptome an, die in der Regel 30 bis 60 Minuten vor den eigentlichen Kopfschmerzen auftreten. Zu diesen Symptomen können Sehstörungen (z. B. Flimmern, blinde Flecken oder Gesichtsfeldausfälle), Sprachstörungen, Taubheitsgefühle, Kribbeln, Schwindel, Doppeltsehen sowie Schwierigkeiten beim Sprechen oder Gehen gehören.
- Migräne ohne Aura: Bei dieser Form treten die Kopfschmerzen und andere Symptome wie Übelkeit ohne Vorwarnung auf. Typisch sind einseitige, pulsierende Kopfschmerzen, die jedoch auch beidseitig, am ganzen Kopf oder wechselseitig auftreten können.
- Chronische Migräne: Von chronischer Migräne spricht man, wenn Kopfschmerzen an 15 oder mehr Tagen im Monat auftreten.
- Hormonelle Migräne (auch menstruelle Migräne): Diese Form der Migräne wird durch Hormonschwankungen ausgelöst, insbesondere vor und während der Menstruation, aber auch während des Eisprungs, der Pubertät oder den Wechseljahren.
- Vestibuläre Migräne: Hierbei stehen Schwindelanfälle im Vordergrund.
- Abdominelle Migräne (Bauchmigräne): Diese Form tritt hauptsächlich bei Kindern auf und äußert sich durch Bauchschmerzen, die mit oder ohne Kopfschmerzen auftreten können.
- Hemiplegische Migräne: Diese seltene Form der Migräne kann mit Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen einhergehen.
Grad der Behinderung bei Migräne
Die Höhe des GdB bei Migräne hängt maßgeblich von der Häufigkeit und Schwere der Anfälle ab. Ohne weitere Erkrankungen wird ein GdB in der Regel nur bei chronischer Migräne mit mindestens mittleren Verläufen erteilt. Die Kriterien hierfür sind jedoch sehr streng und können von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter variieren.
In der Regel wird allein für Migräne selten ein GdB über 40 erteilt. Für einen höheren Grad ab 50 muss eine sehr schwere Form der Migräne vorliegen, die auch durch verschiedene Therapieansätze nicht ausreichend gelindert werden konnte. Es ist ratsam, bei der Antragstellung auch weitere vorliegende Diagnosen anzugeben, sofern diese bestehen.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über mögliche GdB-Einstufungen bei chronischer Migräne:
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| Verlaufsform | GdB |
|---|---|
| Leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich) | 0-10 |
| Mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend) | 20-40 |
| Schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen) | 50-60 |
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Tabelle lediglich eine Orientierungshilfe darstellt und die tatsächliche GdB-Einstufung von den individuellen Umständen abhängt.
Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen
Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Dieser kann unter Umständen bestimmte Merkzeichen enthalten, die zusätzliche Nachteilsausgleiche ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), das u. a. zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Bei Migräne sind solche Merkzeichen jedoch eher selten.
Vorteile und Leistungen bei Schwerbehinderung aufgrund von Migräne
Wer unter chronischer Migräne mit starken Einschränkungen leidet, sollte in jedem Fall versuchen, einen GdB zu erhalten, Beratungen zum Antrag hierzu erhält man z. B. Ein GdB wird nicht zwingend benötigt, allerdings gehen damit gewisse Nachteilsausgleiche einher. Ab einem GdB von 50, der bei einer schweren Migräne erreicht werden kann erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Neben dem Steuervorteil gibt es noch 5 Tage mehr Urlaub für Erwerbstätige, 2 Jahre früherer Renteneintritt, vergünstigte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen etc. Bei einem GdB ab 30 kann man einen Antrag stellen, dass man dem GdB ab 50 gleichgestellt wird. Das bringt vor allem angestellten Arbeitnehmern einige Vorteile, wie z. B. erhöhten Kündigungsschutz.
Ein Schwerbehindertenausweis kann verschiedene Vorteile mit sich bringen:
- Steuerliche Vorteile: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen Steuerfreibetrag.
- Zusätzlicher Urlaub: Erwerbstätige mit Schwerbehindertenausweis erhalten in der Regel fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
- Früherer Renteneintritt: Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher in Rente gehen.
- Vergünstigungen: Schwerbehinderte erhalten oft vergünstigte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen wie Museen und Theater.
- Gleichstellung: Auch mit einem GdB ab 30 kann man eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen, was vor allem im Arbeitsleben Vorteile wie einen erhöhten Kündigungsschutz mit sich bringt.
Nachteile eines GdB bei Migräne
Es gibt auch mögliche Nachteile, die mit einem GdB einhergehen können. So kann es beispielsweise beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Problemen kommen, da der gesundheitliche Zustand angegeben werden muss. Gegenüber einem (potenziellen) Arbeitgeber besteht jedoch keine Pflicht, einen vorliegenden oder neu erteilten GdB anzugeben, solange die angedachte Arbeit gefahrlos bewältigt werden kann. Bei Migräne könnte dieser Umstand jedoch gefährdet sein, wenn dauerhaft Medikamente eingenommen werden, die das Führen schwerer Maschinen ausschließen.
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Voraussetzungen für die Beantragung eines GdB bei Migräne
Ab einem GdB von 50 erhält man einen Behindertenausweis. Wer unter einer chronischen Migräne mit häufigen und/oder schweren Anfällen leidet, kann zumindest mal versuchen, einen GdB zu erhalten.
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Die reine Antragstellung ist relativ einfach, aber umfangreich. Den Antrag können Sie üblicherweise bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich zuschicken lassen. Darin müssen Sie u. a. neben persönlichen Angaben natürlich auch umfassende Auskunft zu Ihrer Erkrankung geben, z.B. wie lange diese schon besteht, welche Einschränkungen Sie dadurch im Alltag erfahren und bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind. Senden Sie am besten schon alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen mit, die Ihnen vorliegen, z. B. Untersuchungsergebnisse oder Befunde.
Für die Beantragung eines GdB bei Migräne sind folgende Schritte erforderlich:
- Antragstellung: Der Antrag auf Feststellung eines GdB ist beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Die Antragsformulare können in der Regel online heruntergeladen oder beim Versorgungsamt angefordert werden.
- Erforderliche Angaben: Im Antrag sind neben persönlichen Angaben umfassende Informationen zur Migräneerkrankung anzugeben, wie z. B. die Dauer der Erkrankung, die Häufigkeit und Schwere der Anfälle, die Einschränkungen im Alltag sowie die behandelnden Ärzte.
- Ärztliche Unterlagen: Es ist ratsam, dem Antrag bereits alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen beizufügen, wie z. B. Untersuchungsergebnisse, Befunde und Entlassungsberichte.
- Prüfung durch das Versorgungsamt: Das Versorgungsamt prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen durch einen Sachbearbeiter und medizinische Gutachter.
- Bescheid: Nach Prüfung des Antrags erteilt das Versorgungsamt einen Bescheid, in dem der GdB festgestellt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bearbeitungszeit eines Antrags mehrere Monate dauern kann.
Ablehnung des Antrags und Widerspruch
Wird der Antrag auf Feststellung eines GdB abgelehnt oder ein zu niedriger GdB festgestellt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel ein Monat) schriftlich beim Versorgungsamt eingelegt werden. Es ist ratsam, sich bei der Formulierung des Widerspruchs und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen.
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Aberkennung des GdB
Der GdB kann auch wieder aberkannt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert oder die Migräne ganz ausheilt. In diesem Fall wird der GdB angepasst oder ganz gestrichen, wenn das Versorgungsamt davon erfährt. Nach einer Heilungsbewährung von fünf Jahren wird der GdB erneut festgelegt.
Unbefristeter GdB
Einen unbefristeten GdB für Migräne gibt es aktuell nicht. Der Ausweis ist auf fünf Jahre befristet. Um den Ausweis zu verlängern, muss ein Antrag auf Verlängerung beim Versorgungsamt gestellt werden.
Auswirkungen der Schwerbehinderung auf die Rente
Wenn im Falle einer schweren Migräne ein GdB ab 50 festgestellt wird, gilt man als schwerbehindert. In dem Fall kann man 2 Jahre früher und ohne Abzüge in Rente gehen. Schwerbehinderte Menschen können unter gewissen Voraussetzungen früher in Rente gehen, allerdings bekommen sie nicht automatisch mehr Rente.
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