Migräne und Grad der Behinderung: Rechte, Vorteile und Antragstellung

Migräne ist mehr als nur Kopfschmerzen; für viele Betroffene bedeutet sie massive Einschränkungen im Alltag und Berufsleben. Wer unter chronischer Migräne leidet, kann unter Umständen einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Der Grad der Behinderung bei Migräne wird vom Versorgungsamt individuell festgelegt und kann den Betroffenen zahlreiche praktische Vorteile im täglichen Leben verschaffen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte von Migräne und GdB, von den Formen der Migräne über die Antragstellung bis hin zu den Vorteilen und Leistungen, die mit einem anerkannten GdB einhergehen.

Formen der Migräne

Die Migräne hat viele Gesichter. Es gibt verschiedene Formen von Migräne, die sich in ihren Symptomen und Ausprägungen unterscheiden:

  • Migräne mit Aura: Bei der Migräne mit Aura treten vor dem eigentlichen Kopfschmerz neurologische Symptome auf, die in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten andauern. Diese Symptome können sein:
    • Sehstörungen, z. B. Flimmern, blinde Flecken oder Gesichtsfeldausfälle
    • Sprachstörungen
    • Taubheitsgefühle
    • Kribbeln
    • Schwindel
    • Doppeltsehen
    • Schwierigkeiten beim Sprechen oder Gehen
  • Migräne ohne Aura: Bei der Migräne ohne Aura treten die Kopfschmerzen und andere Symptome wie Übelkeit ohne Vorboten auf. Typisch für Migräne sind einseitige, pulsierende Kopfschmerzen, doch sie können auch beidseitig, am ganzen Kopf oder wechselseitig auftreten.
  • Chronische Migräne: Bei der chronischen Migräne treten Kopfschmerzen an 15 oder mehr Tagen im Monat auf. Von einer chronischen Migräne sprechen Ärzte, wenn die Kopfschmerzen an mindestens 15 Tagen im Monat und davon mindestens 8 Tage mit Migräne auftreten. So kann aus episodischer Migräne eine solche werden, bei der eine Migräneattacke nahezu ohne Pause in die nächste übergeht. Sowohl ein mittelschwerer als auch ein schwerer Verlauf können eine chronische Migräne darstellen.
  • Hormonelle Migräne (auch menstruelle Migräne): Die Migräne tritt nur oder vorwiegend durch Hormonschwankungen auf, vor allem vor und während der Menstruation, aber auch während des Eisprungs, der Pubertät oder den Wechseljahren.
  • Vestibuläre Migräne: Dabei leiden die Betroffenen vor allem unter Schwindelanfällen, Übelkeit, Gleichgewichtsstörungen und sogar möglichem Hörverlust. Diese Form zeichnet sich dadurch aus, dass das Innenohr chronisch erkrankt ist.
  • Abdominelle Migräne (Bauchmigräne): Diese Form tritt hauptsächlich bei Kindern auf. Typisch sind Bauchschmerzen, die sowohl mit als auch ohne Kopfschmerzen auftreten können.
  • Hemiplegische Migräne: Die Migräne kann mit Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen verbunden sein.

Grad der Behinderung bei Migräne: Voraussetzungen und Feststellung

Migräne ist keine Behinderung an sich. Die Krankheit an sich stellt keine Behinderung dar, kann aber als solche mit all ihren Symptomen und Einschränkungen zu einem Behinderungsgrad führen. Ob Migräne als Behinderung anerkannt wird und welchen GdB Sie bei Migräne erhalten, ist ganz davon abhängig, wie häufig die Migräneanfälle auftreten und wie lange diese dauern.

Die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) hängt maßgeblich davon ab, wie häufig und in welcher Schwere die Migräne auftritt. Der Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne wird nach klaren Kriterien vom Versorgungsamt festgelegt. Die Einstufung erfolgt nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und basiert auf der Häufigkeit, Dauer und Intensität der Migräneattacken. Beim Versorgungsamt werden die Anträge und Unterlagen durch den zuständigen Sachbearbeiter und medizinische Gutachter geprüft.

Die Kriterien sind jedoch sehr streng und hängen stark vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Nur selten wird alleine für Migräne ein Behindertengrad über 40 erteilt. Für einen höheren Grad ab 50 muss eine sehr schwere Form der Migräne vorliegen, die auch durch viele verschiedene Therapieansätze nicht gelindert werden konnte.

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Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" dienen als Orientierungsrahmen für die Feststellung des GdB. Diese enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in ständig aktualisierter Form in der Anlage zu § 2 der „Versorgungsmedizin-Verordnung" unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html nachgelesen werden oder als Broschüre beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: „K710" heruntergeladen werden. Die Angaben zu „Echter Migräne" stehen im Kapitel 2.3 auf S.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht, welche Verlaufsform eine chronische Migräne haben kann und welcher GdB bemessen werden kann:

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen (z.B. Aura)GdB
leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)0-10
mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)20-40
schwere Verlaufsform (langdauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)50-60

Es zählen auch weitere gesundheitliche Einschränkungen in die Gesamtbewertung hinein. Beim Antrag sollte man unbedingt auch weitere vorliegende Diagnosen mit angeben, sofern diese bestehen.

Wann lohnt es sich, einen GdB zu beantragen?

Wer unter einer chronischen Migräne mit häufigen und/oder schweren Anfällen leidet, kann zumindest mal versuchen, einen GdB zu erhalten. Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Den Antrag für die Erteilung eines Grads der Behinderung stellen Sie bei dem zuständigen Versorgungsamt. Die reine Antragstellung ist relativ einfach, aber umfangreich. Den Antrag können Sie üblicherweise bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich zuschicken lassen.

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Darin müssen Sie u. a. neben persönlichen Angaben natürlich auch umfassende Auskunft zu Ihrer Erkrankung geben, z.B. wie lange diese schon besteht, welche Einschränkungen Sie dadurch im Alltag erfahren und bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind. Senden Sie am besten schon alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen mit, die Ihnen vorliegen, z. B. Untersuchungsergebnisse oder Befunde. An Unterlagen sollten Sie alles mitschicken, was Ihnen zu Ihrer Erkrankung vorliegt.

Verfahren zur Feststellung der Behinderung

Beim Versorgungsamt werden die Anträge und Unterlagen durch den zuständigen Sachbearbeiter und medizinische Gutachter geprüft. Welcher GdB letztendlich erteilt wird, lässt sich leider kaum voraussagen.

Widerspruch gegen den GdB-Bescheid

Hat das Versorgungsamt den Behinderungsgrad für Ihre Migräne festgestellt und Sie sind nicht einverstanden mit dieser Entscheidung oder hat es Ihren Antrag abgelehnt, müssen Sie das nicht einfach akzeptieren. Das richtige Mittel gegen den festgestellten GdB ist der Widerspruch. Wenn Sie begründen, dass Ihre Migräne Sie mehr in Ihrem Leben und Alltag einschränkt, als die Behörde annimmt und das mit Belegen beweisen können, kann der Widerspruch gegen den GdB erfolgreich sein.

Befristung und Neubeurteilung des GdB

Der GdB-Bescheid wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden. Eine Verbesserung oder Verschlechterung des Zustands kann zu einer Neubeurteilung führen.

Es kann sein, dass die Migräne irgendwann entweder schwächer wird oder ganz „geheilt“ ist, und keine weiteren Anfälle auftreten. In dem Fall wird der GdB angepasst oder ganz gestrichen, wenn das Versorgungsamt davon erfährt, z. B. nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren wird der GdB erneut festgelegt. Sollte die Migräne schwächer oder stärker geworden sein wird der entsprechende GdB dafür vergeben. Es kommt also auf den ursprünglichen Schweregrad an und welcher Grad nach den 5 Jahren durch den Arzt bestätigt wird.

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Einen unbefristeten Behinderungsgrad für Migräne gibt es aktuell nicht. Der Ausweis ist auf 5 Jahre befristet. Um den Ausweis zu verlängern muss der „Antrag auf Verlängerung“ beim Versorgungsamt angefragt werden.

Vorteile und Leistungen bei anerkanntem GdB

Ein anerkannter Grad der Behinderung bei Migräne eröffnet Betroffenen wichtige Schutzrechte und Vorteile im Berufsleben und im Alltag. Migräne führt zum GdB von 50, wenn es sich um einen schweren Verlauf mit lang andauernden Anfällen mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen handelt.

Vorteile im Arbeitsleben

  • Besonderer Kündigungsschutz: Beschäftigte mit einem Migräne-GdB genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung erfordert die Zustimmung des Integrationsamtes, welches innerhalb eines Monats entscheiden muss. Dieser Schutz greift nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • Zusatzurlaub: Ab einem GdB von 50 erhalten Erwerbstätige fünf Tage mehr Urlaub. Dieser Zusatzurlaub wird dem regulären Jahresurlaub hinzugerechnet.
  • Gleichstellung: Betroffene mit einem GdB von 30 bis 50 können unter bestimmten Umständen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, besonders wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Das bringt vor allem angestellten Arbeitnehmern einige Vorteile, wie z. B. erhöhten Kündigungsschutz.

Finanzielle Vorteile

  • Steuerliche Vorteile: Ab einem GdB von 50 gibt es einen steuerfreien Pauschbetrag. Je nach Behinderungsgrad sind beispielsweise steuerliche Vorteile möglich.
  • Früherer Renteneintritt: Wenn im Falle einer schweren Migräne ein GdB ab 50 festgestellt wird, gilt man als schwerbehindert. In dem Fall kann man 2 Jahre früher und ohne Abzüge in Rente gehen. Durch den Nachteilsausgleich den schwerbehinderte Menschen haben ist es möglich 2 Jahre früher in die Regelrente zu gehen. Abzüge müssen sie auch nicht befürchten, denn durch den Nachteilsausgleich gibt es für die zwei Jahre keine Abzüge.
  • Erwerbsminderungsrente: Bei einer schweren Verlaufsform der Migräne kann auch eine abgestufte Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann unter verschiedenen versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen von Personen erhalten, welche nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Weitere Vorteile

  • Vergünstigungen: Menschen mit einem anerkannten Migräne-GdB können von zahlreichen praktischen Erleichterungen profitieren, die den Alltag spürbar vereinfachen. Die Ermäßigungen variieren je nach Einrichtung und Region, betragen aber häufig zwischen 30 und 50 Prozent. Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B.
  • Nachteilsausgleiche: Menschen mit einer anerkannten Behinderung haben einen Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche. Typische Nachteilsausgleiche für Migräne-Betroffene können beispielsweise sein: Möglichkeit Überstunden abzulehnen.

Merkzeichen bei Schwerbehinderung

Bei einem GdB ab 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Darin können unter Umständen bestimmte Merkzeichen eingetragen werden, die gewisse Privilegien einräumen. So erhält man beispielsweise bei bestimmten bewegungseinschränkenden Behinderungen das Merkzeichen „aG - außergewöhnliche Körperbehinderung“, mit dem man u. a. auf Behindertenparkplätzen parken darf.

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen, können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren. Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Herausforderungen und Umgang mit Migräne im Alltag

Migräne ist einer der häufigsten neurologischen Erkrankungen, mit der in Deutschland etwa neun Millionen Menschen leben. Für viele von ihnen stellt die Kopfschmerzerkrankung nicht nur in ihrem Alltag, sondern auch in ihrer beruflichen Tätigkeit eine Herausforderung dar. Während einer Migräneattacke ist es in der Regel nicht möglich, die berufliche Leistung uneingeschränkt zu erbringen. Rasende Schmerzen, Seh- oder Konzentrationsstörungen beeinflussen nicht nur die Leistung, sie sind je nach beruflicher Tätigkeit auch sehr riskant. Dies gilt auch bei der Einnahme von Medikamenten gegen Migräne.

Offene Kommunikation und Unterstützung

Eine offene Kommunikation über die Migräneerkrankung kann zu mehr Verständnis und besseren Arbeitsbedingungen führen. Migränepatientinnen sollten deshalb offen über ihre Krankheit sprechen. In einem Gespräch mit der oder dem Arbeitgeberin können Lösungen gefunden werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Migräne vor Benachteiligung am Arbeitsplatz geschützt sind.

Selbstmanagement und Prophylaxe

Zur Linderung von Migräne können nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) oder Paracetamol eingesetzt werden, entweder allein oder in Kombination mit Triptanen. Während einer Migräneattacke ist sportliche Betätigung in der Regel nicht möglich, und viele Betroffene sind bettlägerig und fühlen sich sehr krank. Chronisch Erkrankte haben oft kaum schmerzfreie Zeiten, die regelmäßigen Sport erlauben würden.

Es ist aber nicht zwangsläufig notwendig, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

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