Die Frage, ob man trotz Epilepsie Notfallsanitäter werden kann, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel beleuchtet die gesundheitlichen Anforderungen, rechtlichen Aspekte und praktischen Überlegungen, die bei dieser Entscheidung eine Rolle spielen. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick zu geben und Betroffenen bei der Orientierung zu helfen.
Einführung
Der Beruf des Notfallsanitäters ist anspruchsvoll und erfordert körperliche und geistige Belastbarkeit. Notfallsanitäter sind oft mit lebensbedrohlichen Situationen konfrontiert und müssen unter Druck schnell und präzise handeln. Epilepsie, eine neurologische Erkrankung, die mit wiederkehrenden Krampfanfällen einhergeht, kann diese Fähigkeiten potenziell beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, die Eignung für diesen Beruf sorgfältig zu prüfen.
Gesundheitliche Eignung
Allgemeine Anforderungen
Die Voraussetzung für die Notfallsanitäterausbildung ist in §8 NotSanG definiert, das spricht dahingehend jedoch nur allgemein von "gesundheitlicher Eignung". Die gesundheitliche Eignung ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter. Diese wird in der Regel durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Dabei wird geprüft, ob der Bewerber den körperlichen und psychischen Anforderungen des Berufs gewachsen ist.
Epilepsie als Ausschlusskriterium?
Ob Epilepsie ein Ausschlusskriterium darstellt, hängt von der individuellen Situation ab. Entscheidend sind:
- Anfallshäufigkeit und -art: Treten Anfälle regelmäßig auf, insbesondere während Belastung oder Stress, kann dies ein Problem darstellen. Generalisierte tonisch-klonische Anfälle (früher „Grand mal“), die mit Bewusstseinsverlust und Muskelkrämpfen einhergehen, sind besonders kritisch.
- Anfallskontrolle durch Medikamente: Eine gute medikamentöse Einstellung, die Anfallsfreiheit gewährleistet, ist ein wichtiger Faktor.
- Begleiterkrankungen: Vorhandene Begleiterkrankungen können die Eignung zusätzlich beeinflussen.
- Individuelle Belastbarkeit: Die Fähigkeit, mit Stress, Schlafmangel und unregelmäßigen Arbeitszeiten umzugehen, ist essenziell.
Ärztliche Beurteilung
Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung obliegt letztendlich dem Arzt, der die Eingangsuntersuchung beim Ausbildungsbetrieb durchführt. Dieser wird in der Regel ein Attest ausstellen, welches die körperliche und seelische Eignung für den Job bescheinigt. Es ist ratsam, im Vorfeld mit dem behandelnden Neurologen und einem Arbeits- oder Betriebsmediziner zu sprechen, um die Chancen auf eine positive Beurteilung abzuklären.
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Rechtliche Aspekte
Führerschein
Ein wesentlicher Aspekt ist der Führerschein. Im Rettungsdienst ist dieser essentiell. Viele Rettungswagen überschreiten die 3,5-Tonnen-Grenze, sodass die Führerscheinklasse C1 erforderlich ist. Für diese Klasse gelten höhere gesundheitliche Anforderungen, insbesondere für Epileptiker. Hier sind längere Anfallsfreiheit und möglicherweise der Verzicht auf Medikamente erforderlich.
Berufshaftpflicht
Es ist auch wichtig zu klären, ob eine Berufshaftpflichtversicherung im Falle eines Anfalls während der Ausübung des Berufs greift. Hier sollte man sich im Vorfeld genau informieren.
Gesetze und Verordnungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung des Berufs als Notfallsanitäter sind im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und den dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen festgelegt. Diese Gesetze regeln die Anforderungen an die Ausbildung, die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Notfallsanitäter.
Praktische Überlegungen
Risiken im Berufsalltag
Im Berufsalltag sind Notfallsanitäter mit verschiedenen Risiken konfrontiert. Dazu gehören:
- Stress und Zeitdruck: Notfallsituationen erfordern schnelles Handeln und Entscheidungen unter Druck.
- Schichtarbeit und unregelmäßige Arbeitszeiten: Dies kann den Schlaf-Wach-Rhythmus stören und Anfälle begünstigen.
- Körperliche Belastung: Heben und Tragen von Patienten, lange Einsatzzeiten und ungünstige Arbeitsbedingungen können den Körper stark beanspruchen.
- Emotionale Belastung: Konfrontation mit Leid, Tod und traumatischen Ereignissen kann psychisch belastend sein.
Verantwortung für Patienten
Als Notfallsanitäter trägt man die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben der Patienten. Man ist ggf. allein für einen Notfallpatienten unmittelbar verantwortlich und kann sich nicht einfach ausklinken. Ein Anfall während eines Einsatzes könnte die Versorgung des Patienten gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Umgang mit Kollegen
Es ist wichtig, offen mit den Kollegen über die Epilepsie zu sprechen und sie über das richtige Verhalten im Falle eines Anfalls zu informieren. Dies schafft Vertrauen und Sicherheit im Team.
Alternativen und Perspektiven
Andere Berufe im Gesundheitswesen
Wenn der Beruf des Notfallsanitäters aufgrund der Epilepsie nicht in Frage kommt, gibt es alternative Berufe im Gesundheitswesen, die weniger hohe Anforderungen an die körperliche und psychische Belastbarkeit stellen. Dazu gehören beispielsweise:
- Rettungssanitäter: Diese Ausbildung ist kürzer und weniger intensiv als die zum Notfallsanitäter.
- Krankenpflegehelfer: Hier liegt der Fokus auf der Unterstützung von Pflegefachkräften.
- Medizinische Fachangestellte: Diese arbeiten in Arztpraxen und übernehmen administrative und medizinische Aufgaben.
Ehrenamtliches Engagement
Auch mit Epilepsie ist es möglich, sich ehrenamtlich im Rettungsdienst oder in anderen Hilfsorganisationen zu engagieren. Hier kann man seine Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen, ohne die volle Verantwortung eines Notfallsanitäters zu tragen.
Was tun bei einem epileptischen Anfall?
Sollten Sie einen epileptischen Anfall miterleben, ist es wichtig, die Person nicht alleine zu lassen. Schauen Sie auf die Uhr, denn die meisten Anfälle dauern ein bis zwei Minuten und hören von allein auf. Sprechen Sie ruhig mit der epileptischen Person. Versuchen Sie, sie vor Verletzungen zu schützen, z.B. den Kopf abpolstern oder gefährliche Gegenstände außer Reichweite bringen. Wenn möglich, schirmen Sie sie etwas ab, denn durch abwertende Kommentare können sich die Betroffenen noch hilfloser fühlen. Ganz wichtig ist auch, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr begeben. Viele entfalten im Anfall eine unglaubliche Kraft und können ihre Muskelreflexe nicht beeinflussen. Halten Sie daher die Person auf keinem Fall fest oder geben Sie die Hand.
Erste Hilfe Kurs
Auf jeden Fall zuerst und vor allem den Erst-Helfer-Kurs machen, nicht den 4-Stunden kurzen für den Führerschein aber der richtige (2 Tage lang). Da kannst Du Dich informieren und das Wissen ist sowieso kostbar, wenn Du plötzlich Zeugin eines Unfalls wirst. Meine Erfahrung in solchen Fällen: kühler Kopf behalten, so tun, als ob man alles im Griff hätte, organisieren, Unfall-Sicherung, Notruf, Anwesenden beruhigen und mit Aufgaben ablenken, usw.
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Therapie eines Krampfanfalls
Die Therapie eines Krampfanfalls unterscheidet sich zwischen einem noch andauernden und einem bereits abgeschlossenen Anfall. Krampf medikamentös durchbrechen→ Midazolam i.n / i.m. oder i.v.→ Lorazepam i.v. Ein epileptische Anfall, welcher länger als 5 Minuten anhält, oder mehr als 2 aufeinanderfolgende Anfälle über einen Zeitraum von mehr als 5 Minuten ohne Wiedererlangen des Bewusstseins, werden als Status epilepticus bezeichnet stellen ein dringend therapiebedürftiges Notfallbild dar! Bei Patienten mit einer Neigung zu Anfallsserien kann die Gabe von Notfallmedikamenten abweichend bereits nach dem ersten Anfall erwogen werden. Neben der möglichen Gabe eines Benzodiazepine zur Durchbrechung des Krampfanfalls, sollten stets potenziell patientengefährdende Gegenstände entfernen werden. Als Medikament kommt bei den meisten Rettungsdiensten Midazolam aufgrund seiner umfangreichen Applikationswege zum Einsatz. für Erwachseneintranasal / intramuskulärintravenösAmpulle Midazolam15 mg / 3 ml Midazolam5 mg / 5 ml MidazolamRichtdosis>40 kgKG = 10 mg i.n. / i.m.<40-13 kgKG = 5 mg i.n. / i.m.>40 kgKG = 10 mg i.v.<40-13 kgKG = 5 mg i.v.Dosierung pro kgKG0,2 mg/kgKG i.n. Sollte der Krampfanfall abgeschlossen sein erfolgt die Behandlung nach dem ABCDE-Schema. Sicherung der Atemwege (evtl. Grundsätzlich sollte jeder Patient bei Auftreten eines erstmaligen Krampfanfalls in einer Klinik mit neurologischer Fachabteilung vorgestellt werden. Bekannte Epileptiker hingegen müssen nicht zwingend in eine Klinik gebracht werden, hier sollte zusammen mit dem Patienten, Angehörigen etc. eine Lösung gefunden werden. Epileptische Anfälle müssen von Gelegenheitskrämpfen abgegrenzt werden. Dies sind im Kindesalter z.B. Fieberkrämpfe und bei Erwachsenen Krämpfe bedingt durch Alkohol- oder Drogenabusus oder Dehydration (Aufzählung nicht abschließend).
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