Das Risiko einer Enzephalitis nach einer MMR-Impfung: Ein umfassender Überblick

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die insbesondere für Kinder unter fünf Jahren gefährlich sein kann. Komplikationen wie Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und in seltenen Fällen eine Gehirnentzündung (Enzephalitis) können auftreten. Eine Masernenzephalitis ist auch eine seltene, aber tödliche Spätfolge der Erkrankung. Durch die Masernimpfung, die üblicherweise als Kombinationsimpfstoff (MMR) verabreicht wird, können Kinder jedoch gut vor Masern und den damit verbundenen Komplikationen geschützt werden.

Was ist die MMR-Impfung?

In Deutschland wird die Masernimpfung üblicherweise als Kombinationsimpfstoff mit abgeschwächten Mumps- und Rötelnviren als sogenannte MMR-Impfung oder zusätzlich mit abgeschwächten Varizellenviren als MMRV-Vakzine verabreicht. Ein monovalenter Masernimpfstoff steht hierzulande nicht zur Verfügung. Die Impfstoffe gehören zu den Lebendimpfstoffen. Die abgeschwächten Masernviren werden in embryonalen Hühnerzellen gezüchtet. Die Impfung erzeugt sowohl eine humorale als auch zellulär vermittelte Immunität. Die impfvermittelte IgM-Immunantwort ist nach circa zwei bis drei Wochen nachweisbar.

Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Impfprogramms.

Wirksamkeit der MMR-Impfung

Nach einer einmaligen Impfung gegen Masern wird die Wirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter bis 15 Jahre mit mindestens 92 Prozent angegeben. Nach zweifacher Impfung gegen Masern liegt die Impfwirksamkeit im Median bei 95 bis 100 Prozent. Die Ständige Impfkommission (STIKO) vom Robert Koch-Institut (RKI) geht von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung aus.

Die mittleren Antikörpertiter sind nach einer Impfung niedriger als nach einer natürlichen Infektion.

Lesen Sie auch: Seltene Fälle von Meningitis nach Impfung

Impfempfehlungen der STIKO

Nach aktuellem Stand empfiehlt die STIKO eine Masernimpfung:

  • allen Kindern als Standardimpfung mit einem MMR-Impfstoff im Alter von elf und 15 Monaten. Zwischen den beiden Impfstoffdosen muss ein Mindestabstand von vier Wochen liegen.
  • Säuglingen ab dem Alter von neun Monaten bei bevorstehender Aufnahme bzw. dem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (zum Beispiel Kindergarten, Kindertagesstätte) als zweimalige MMR/V*-Impfung. Sofern die Erstimpfung im Alter von neun bis zehn Monaten erfolgt, soll die zweite MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden.
  • im Rahmen eines Ausbruchs:
    • nach 1970 Geborenen ab einem Alter von neun Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfstoffdosis in der Kindheit als einmalige MMR(V)**-Impfung.
    • Säuglingen im Alter von sechs bis acht Monaten nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label-use). Bei einer Erstimpfung im Alter von neun bis zehn Monaten soll die zweite MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Kinder, die zwischen dem 6. und 8. Monat geimpft werden, sollen zum Aufbau einer langfristigen Immunität zwei weitere MMR/V-Impfstoffdosen im Alter von bis 15 Monaten erhalten.
  • nach 1970 Geborenen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfstoffdosis in der Kindheit - einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff.

*MMR/V = MMRV oder MMR in Koadministration mit einem Varizellaimpfstoff (VZV)-Impfstoff**MMR(V) = MMR mit oder ohne Koadministration von VZV-Impfstoff

Seit Januar 2020 empfiehlt die STIKO eine zweimalige MMR-Impfung für nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden beruflichen Tätigkeitsbereichen:

  • Medizinische Einrichtungen (gemäß §23 Absatz 3 Satz 1 IfSG) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • Einrichtungen der Pflege (gemäß §71 SGB XI)
  • Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß §33 IfSG)
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (gemäß §36 Absatz 1 Satz 4 IfSG)
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung kann ein MMRV-Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich nach der Komponente mit den wenigsten dokumentierten Impfungen. Bei Frauen ist für jede der drei Impfstoffkomponenten (Mumps, Masern, Röteln) eine zweimalige Impfung indiziert. Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-Impfstoffkomponente eine zweimalige Impfung erforderlich, zum Schutz gegen Röteln reicht eine einmalige Impfung aus. Sicherheitsbedenken gegen weitere MMR-Impfung(en) bei einer bestehenden Immunität gegen einzelne Komponenten gibt es nicht.

Warum zwei Impfungen?

Bei sehr wenigen Geimpften bleibt die erste Impfung gegen Masern wirkungslos. Zum Schließen der Impflücken wird die zweite Impfung gegeben. Die Zweitimpfung ist also keine Boosterimpfung wie bei den Corona-Impfstoffen. Vielmehr bietet man denjenigen eine zweite Gelegenheit, die nach der Erstimpfung keine Immunität entwickelt haben. Zwischen beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen.

Lesen Sie auch: Der Zusammenhang zwischen Impfungen und Epilepsie

Nebenwirkungen der MMR-Impfung

Masernimpfstoffe sind in der Regel gut verträglich, schwere Nebenwirkungen sind selten. Grundsätzlich werden unerwünschte Wirkungen öfter nach der ersten als nach der zweiten Impfung beobachtet. Häufig sind Lokalreaktionen an der Injektionsstelle wie Rötung, Schwellung und Schmerzen für ein bis drei Tage. Ebenso können Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Mattigkeit und Fieber auftreten. Etwa 5-15 Prozent der Geimpften entwickeln zwischen dem 7. und 12. Tag nach der Impfung mäßiges bis hohes Fieber über ein bis zwei Tage. Etwa 5 Prozent der Geimpften zeigen in der zweiten Woche nach der Impfung ein 1-3 Tage anhaltendes Exanthem. Diese sogenannten Impfmasern sind mild, nicht ansteckend und selbstlimitierend. Etwa 1 Prozent der Geimpften, insbesondere Erwachsene, berichten nach der Impfung über Arthralgien.

Enzephalitis als seltene Komplikation

Zu den seltenen, schweren unerwünschten Wirkungen der Impfung zählen eine in der Regel selbstlimitierende Thrombozytopenie oder idiopathische thrombozytopenische Purpura (ITP). Diese wurde bei 3 von 100.000 Geimpften innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Impfung beobachtet. Bei Kindern zwischen zehn und 24 Monaten erhöht die Impfung das Baseline-Risiko für Fieberkrämpfe um etwa 10 Prozent (zusätzliches Risiko 0,3-0,8%). 1-4 pro 1 Million Geimpfte entwickeln nach der Impfung eine Anaphylaxie.

Eine Enzephalitis nach einer Masernimpfung wurde bei etwa 1 pro 1 Million Geimpften beschrieben. Diese Inzidenz ist niedriger als die Hintergrundinzidenz einer Enzephalitis unbekannter Genese bei ungeimpften Kindern.

Es gibt Fallberichte von immunsupprimierten Patienten, die nach einer Impfung schwere Komplikationen wie eine Einschlusskörper-Enzephalitis oder Pneumonie entwickelten.

Kontraindikationen für die MMR-Impfung

Deshalb ist die Impfung für Personen mit bestimmten angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems (zum Beispiel schwere kombinierte Immundefizienz, Agammaglobulinämie, AIDS oder symptomatische HIV-Infektion) durch eine mögliche unkontrollierte Vermehrung der abgeschwächten Erreger kontraindiziert. Weitere Gegenanzeigen sind Schwangerschaft und eine bekannte Allergie gegen eine der Impfstoffkomponenten.

Lesen Sie auch: Aktuelle Forschung zu Demenz und Corona-Impfung

Eine Hühnereiweißallergie stellt allgemein keine Kontraindikation gegen die Impfung dar. Personen, die schon einmal eine Überempfindlichkeitsreaktion vom Soforttyp nach dem Verzehr von Hühnereiweiß gezeigt haben, sollten nach der Impfung aber sehr sorgfältig überwacht werden.

Wie bei anderen Impfstoffen sollte auch die Masernimpfung bei akuten, schweren, fieberhaften Erkrankungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Masernimpfung und berufliche Tätigkeiten

Beschäftigte in Kindergärten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, Asylbewerber- und Geflüchteten-Unterkünften sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein - sofern sie nach 1970 geboren sind. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern oder Arztpraxen.

Masern: Mehr als nur eine Kinderkrankheit

Masern stellen eine ernsthafte Erkrankung dar, die mit Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen oder selten auch schwerwiegenden Komplikationen wie einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) einhergehen kann. Eine sehr seltene, aber immer tödlich verlaufende Spätfolge der Masern ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE).

Erkrankungen stärken den Körper eines Kindes nicht, sondern schwächen ihn - zum Beispiel durch hohes Fieber - über viele Tage, bei bestimmten Erkrankungen auch noch deutlich länger. So ist wissenschaftlich erwiesen, dass Masern das Immunsystem langanhaltend für mindestens 1 Jahr schwächen, wodurch das Risiko für andere Infektionen steigt. Die Impfung gegen Masern ist deutlich risikoärmer als die Infektion und deren mögliche Folgen.

Tatsächlich heilen viele Infektionen folgenlos aus, jedoch können auch sogenannte Kinderkrankheiten sehr drastisch verlaufen. Bei einem von 1.000 Kindern, die an Masern erkranken, entwickelt sich eine Entzündung des Gehirns, die sogenannte Masern-Enzephalitis. Diese kann zu bleibenden Hirnschäden führen oder sogar tödlich verlaufen. Seltener ist die sogenannte Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), eine immer tödlich verlaufende Erkrankung des Gehirns. Durchschnittlich treten vier bis elf SSPE-Fälle pro 100.000 Masernerkrankungen auf. Kinder, die vor dem Alter von 5 Jahren an Masern erkranken, haben ein höheres SSPE-Erkrankungsrisiko. Die SSPE zeigt sich durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach der Infektion. Auch die bei Masern recht häufig auftretenden Fieberkrämpfe, können durch eine Impfung weitestgehend vermieden werden.

Mythen rund um die Masernimpfung

Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für einen Zusammenhang zwischen Masernimpfung und Autismus oder Morbus Crohn. Im Jahr 1998 veröffentlichte A.J. Wakefield zusammen mit anderen Wissenschaftlern eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen der Masernimpfung und Magen-Darm-Symptomen sowie Entwicklungsstörungen bei zwölf Kindern vermutete. Weitere Studien konnten diese Ergebnisse nicht bestätigen. Wakefield wurde nachgewiesen, dass er bewusst Daten gefälscht hatte.

Nestschutz bei Babys

Eine Mutter, die durch Impfung oder nach durchgemachter Erkrankung gegen Masern immun ist, gibt Antikörper an das Kind weiter. Die Antikörper werden im Laufe der ersten Lebensmonate abgebaut. Man weiß nicht sicher, wie lange das im Einzelfall dauert. Manche Kinder sind schon nach drei Monaten ohne Schutz, andere erst nach neun. Um folgende Immunitätslücken möglichst schnell zu schließen, empfiehlt die Ständige Impfkommission die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) als Kombinationsimpfung im Alter von in der Regel elf Monaten.

tags: #mmr #impfung #gehirnentzundung