Monoplegie, Hemiplegie, Paraplegie, Tetraplegie: Ein Überblick über verschiedene Lähmungsformen

Eine Lähmung, medizinisch als Plegie bezeichnet, tritt auf, wenn die Fähigkeit, bestimmte Körperteile oder ganze Bereiche des Körpers zu bewegen, aufgrund einer Schädigung des Nervensystems beeinträchtigt ist. Es handelt sich dabei nicht um eine eigenständige Krankheit, sondern um ein Symptom, dessen Behandlung und Prognose von der zugrunde liegenden Ursache abhängen. Bei bleibenden Lähmungen spielt die Rehabilitation eine entscheidende Rolle.

Was ist eine Lähmung?

Medizinische Fachleute sprechen von einer Lähmung, wenn eine Person einen Körperteil nicht mehr oder nicht mehr wie gewohnt bewegen kann oder wenn sie in dieser Extremität weniger oder nichts mehr empfindet. Eine Lähmung zeigt an, dass das Nervensystem beschädigt wurde. Zum Nervensystem zählen das Gehirn, das Rückenmark und die Nervenbahnen im Körper. Bewegungen und Empfindungen sind nur möglich, wenn die Nerven intakt sind: Fasst man etwa mit der Hand eine heiße Herdplatte an, übermitteln Nervenbahnen den entsprechenden Befehl vom Gehirn an die Arm- und Handmuskulatur. Registrieren die Nerven der Hand dann, dass die Herdplatte heiß ist, senden sie ein Signal an die Armmuskulatur, damit diese die Hand schnellstmöglich von der Herdplatte entfernt. Werden Nerven geschädigt - etwa durch Verletzungen oder bestimmte Erkrankungen - funktioniert die Kommunikation zwischen Nerven, Gehirn und Muskulatur nicht mehr richtig. Die Folge sind Bewegungs- und Empfindungsstörungen im betroffenen Körperteil oder ein Funktionsausfall.

Formen von Lähmungen

Lähmungen werden in verschiedene Formen eingeteilt, wobei Ausmaß, Ursprung und betroffene Regionen ausschlaggebend sind. Generell unterscheidet man zwischen Parese (unvollständige Lähmung) und Plegie (vollständige Lähmung).

  • Parese: Teilweise Lähmung der betroffenen Skelettmuskulatur, die zu mehr oder minder ausgeprägten Bewegungseinschränkungen führt. Betroffene erleben dies oft als Muskelschwäche.
  • Plegie: Vollständige Lähmung der Skelettmuskulatur mindestens einer Extremität (z. B. Arm oder Bein). Die Paralyse kann jede Art von Muskel betreffen, wohingegen mit Plegie nur die Lähmung von Skelettmuskeln gemeint ist.

Je nachdem, welche Körperteile betroffen sind, unterscheidet man:

  • Monoparese/Monoplegie: Betrifft nur eine Extremität (Arm oder Bein) oder einen Gliedmaßenabschnitt, z. B. die Hand.
  • Paraparese/Paraplegie: Betrifft beide Beine oder beide Arme. Bei einer Paraplegie sind zwei parallele Extremitäten - meistens die Beine - von der kompletten Lähmung betroffen.
  • Tetraparese/Tetraplegie: Betrifft alle vier Extremitäten, also beide Arme und Beine. Bei einer Tetraplegie erstreckt sich die Lähmung auf alle vier Extremitäten, also beide Arme und Beine. Bei einer Querschnittslähmung mit Tetraplegie befindet sich die Schädigung im Bereich der Halswirbelsäule.
  • Hemiparese/Hemiplegie: Betrifft eine Körperhälfte (Arm und Bein auf derselben Seite).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beobachtung des Verteilungsmusters bei Lähmungsbildern zur Lokaldiagnose beitragen kann. Beispielsweise deutet eine Halbseitenlähmung von Gesicht, Arm und Bein (Hemiparese oder Hemiplegie) auf eine zentrale Läsion hin, wie sie bei einem Schlaganfall oder Hirntumor vorkommt. Eine Lähmung beider Beine (Paraparese bzw. Paraplegie) oder aller vier Extremitäten (Tetraparese bzw. Tetraplegie) deutet eher auf eine Rückenmarks- oder periphere Schädigung hin.

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Schlaffe und spastische Lähmung

Man unterscheidet außerdem zwischen schlaffen und spastischen Lähmungen.

  • Schlaffe Lähmung (periphere Lähmung): Geht auf Schädigungen im peripheren Nervensystem zurück. Die Durchtrennung eines Nervens führt zu einer schlaffen Lähmung, es ist im betroffenen Muskel keinerlei Aktivität mehr nachweisbar. Es besteht kaum oder keine Muskelspannung (Muskeltonus) mehr, Eigen- und Fremdreflexe sind vermindert oder nicht auslösbar, und es kommt mit der Zeit zu Muskelschwund (Muskelatrophie).
  • Spastische Lähmung (zentrale Lähmung): Gekennzeichnet durch gesteigerte Reflexe und eine erhöhte Muskelspannung. Bei der spastischen Lähmung ist der Muskel spontan aktiv, wird aber nicht mehr durch das zentrale Nervensystem kontrolliert. Er hat einen hohen Eigentonus, d. h. eine hohe Eigenspannung, und die Muskelreflexe sind verstärkt auslösbar. Die gelähmte Muskulatur befindet sich immer auf der Gegenseite der Schädigung im Gehirn.

Ausschlaggebend dafür, ob eine schlaffe oder spastische Lähmung vorliegt, ist, welche Motoneurone geschädigt sind. Die oberen Motoneuronen befinden sich im motorischen Zentrum des Gehirns. Sind die unteren Motoneuronen geschädigt, kommt es zu einer schlaffen Paraplegie.

Ursachen von Lähmungen

Lähmungen treten meist als Folge von Nervenschädigungen auf, die durch verschiedene Ursachen bedingt sein können. Die Schädigung der Nervenbahnen beschränkt sich nicht nur auf die Motorik. Dies führt zu zahlreichen Symptomen und Funktionsverlusten. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

  • Zentrale Lähmungen: Entstehen durch Schäden im Gehirn oder Rückenmark (zentrales Nervensystem). Dazu gehören unfallbedingte Querschnittlähmungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen, Durchblutungsstörungen wie Schlaganfall, Hirntumoren oder Hirnentzündungen sowie angeborene Hirnschäden wie die infantile Zerebralparese.
  • Periphere Lähmungen: Werden durch Schäden an den außerhalb des Gehirns verlaufenden Nervenbahnen einschließlich der motorischen Endplatte ausgelöst (peripheres Nervensystem). Hierzu gehören die Radialislähmung, idiopathische Gesichtslähmung, Lähmungen durch Rückenmarktumoren oder aufgrund von Bandscheibenvorfällen, Autoimmunerkrankungen (Guillain-Barré-Syndrom), Vergiftungen (Botulismus), Polyneuropathie oder die Schädigung der Armnerven durch die Geburtszange.
  • Muskuläre Lähmungen: In diese Gruppe fallen z. B. Muskeldystrophien.
  • Weitere Ursachen: Kopfverletzungen (wie Schädel-Hirn-Trauma), Bandscheibenvorfall, Polyneuropathien (etwa bei Diabetes mellitus), Fazialisparese (Gesichtslähmung), amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Multiple Sklerose, Parkinson, Muskeldystrophien (Typ Duchenne und Typ Becker-Kiener), Infektionen (Borreliose, Diphtherie, Botulismus, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Kinderlähmung), Migräne, Hirnhautentzündung (Meningitis) und Gehirnentzündung (Enzephalitis), Hirntumoren und Rückenmarkstumoren.

Neben den genannten körperlichen Ursachen gibt es auch psychische Erkrankungen, die sich in Lähmungserscheinungen äußern können, wie z. B. somatoforme Störungen.

Querschnittlähmung

Eine besondere Form der Lähmung ist die Querschnittlähmung, bei der das Rückenmark geschädigt ist. Dies kann durch Unfälle, Verletzungen der Wirbelsäule oder Erkrankungen verursacht werden. Je nachdem, in welcher Höhe des Rückenmarks die Schädigung vorliegt, sind unterschiedliche Körperregionen betroffen:

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  • Paraplegie: Schädigung des Rückenmarks im Bereich der Brust- oder Lendenwirbelsäule (Th1 bis L4). Betroffen sind die unteren Extremitäten und Anteile des Rumpfes.
  • Tetraplegie: Schädigung des Rückenmarks im Bereich der Halswirbelsäule. Betroffen sind Arme, Beine und der Rumpf. Zusätzlich zu den Symptomen, die auch bei einer Paraplegie auftreten, ist die Atmung für Tetraplegiker ein kritischer Punkt. Liegt der Schädigungsort für die Tetraplegie bei C4 oder höher, führt dies zu einer Lähmung des Zwerchfells.

Schätzungen zufolge sind etwa 140.000 Menschen in Deutschland von einer Querschnittlähmung betroffen, pro Jahr werden in spezialisierten Zentren circa 2.300 Personen mit neu erworbenen Rückenmarksschädigungen behandelt. Lange Zeit galten Unfälle als häufigste Ursache einer Querschnittlähmung. In 55 Prozent der Fälle liegen Querschnittlähmungen Erkrankungen zugrunde.

Diagnose von Lähmungen

Bei jeder plötzlich oder neu aufgetretenen Lähmung ist eine ärztliche Diagnose wichtig, da eine ernste Erkrankung (etwa ein Schlaganfall) zugrunde liegen könnte.

Der Arzt wird zunächst erfragen, welche Gliedmaßen von der Lähmung betroffen sind, ob sie vollständig gelähmt oder nur geschwächt sind, ob es ein bestimmtes auslösendes Ereignis gab, ob Vorerkrankungen bestehen oder regelmäßig Medikamente eingenommen werden.

Anschließend erfolgt eine Untersuchung des betroffenen Körperteils, um zu ermitteln, inwieweit dessen Funktion beeinträchtigt ist. Vorliegende Symptome können einen Hinweis darauf geben, ob Nerven des Gehirns und/oder Rückenmarks (also des zentralen Nervensystems) oder periphere Nervenbahnen geschädigt sind.

Zur Diagnostik der Lähmungsursache können zudem Bluttests oder eine Muskelbiopsie (Untersuchung von Muskelgewebe mittels einer Gewebeprobe) herangezogen werden. Bei Verdacht auf eine entzündliche Erkrankung erfolgt eine Liquorpunktion.

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Therapie von Lähmungen

Die Therapie richtet sich nach der Ursache der Lähmung. Einige Beispiele:

  • Schlaganfall: Ein Schlaganfall ist ein medizinischer Notfall, der schnellstmöglich im Krankenhaus behandelt werden muss, um die Durchblutung und Sauerstoffversorgung der betroffenen Hirnregion wiederherzustellen.
  • Infektionen: Sind bakterielle oder virale Infekte Ursache der Lähmung, können Antibiotika beziehungsweise virushemmende Medikamente helfen.
  • Hirntumor: Eine Lähmung, die durch einen Hirntumor verursacht wurde, kann sich unter Umständen nach einer erfolgreichen Operation, Chemotherapie oder Strahlenbehandlung des Tumors zurückbilden.
  • Querschnittlähmung: Eine Querschnittslähmung ist nicht heilbar. Durch regelmäßige Physio- und Ergotherapie können Betroffene im Verlauf die Beweglichkeit und Kraft ihrer noch intakten Muskeln erhalten.
  • Spastische Lähmung: Unabhängig von der Ursache sind bei spastischen Lähmungen Krankengymnastik, Bewegungstraining, Hydrotherapie und Schwimmen sowie therapeutisches Reiten hilfreich. Auch Tabletten können die Spastik lindern. Häufig verwendete Wirkstoffe sind Baclofen, Tizanidin und Tolperison. Bei schwerer Spastik spritzen die Ärzte auch Botulinumtoxin in den Muskel, um die Ausschüttung des Nerventransmitters Acetylcholin an der motorischen Endplatte zu hemmen und den Muskel dadurch vorübergehend zu entspannen.

Leben mit Lähmungen

Lähmungen bringen oft enorme Auswirkungen mit sich und können die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigen. Je nach Ausmaß stehen Betroffenen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Unbürokratische Unterstützung bieten in dieser schwierigen Situation Interessensgemeinschaften und Verbände wie zum Beispiel die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V., die sich für die Bedürfnisse gelähmter Menschen stark machen.

Da Lähmungen oftmals eine dauerhafte Einschränkung darstellen, gelten betroffene Personen in Deutschland als schwerbehindert und haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Je nach Grad der Behinderung (GdB) sind damit verschiedene Vergünstigungen und Rechte verbunden.

Hilfsmittel und Unterstützung

Bei medizinischer Notwendigkeit stellt der Arzt ein Rezept für geeignete Hilfsmittel aus. Bei Gangunsicherheiten und einem erhöhten Sturzrisiko sorgt ein Notrufsystem - ob zuhause oder mobil - für mehr Sicherheit. Häufig werden auch Umbaumaßnahmen notwendig, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten. Werden Treppen zur echten Herausforderung im Alltag, kann ein Treppenliftsystem in Frage kommen.

Pflegehilfsmittel

Mit einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Diese sind insbesondere bei Beatmungspatienten unverzichtbar, denn sie schützen vor lebensbedrohlichen Infektionen.

Selbstbestimmung und Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass die medizinischen Wünsche auch in unerwarteten Situationen respektiert werden und bewahrt so die Selbstbestimmung. Sie greift in Situationen, in denen man aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, sie selbst auszudrücken.

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