Multiple Sklerose und Impfschäden: Anerkennung und rechtliche Aspekte

Die Frage, ob Multiple Sklerose (MS) als Impfschaden anerkannt werden kann, ist komplex und wird in der Medizin und Rechtsprechung kontrovers diskutiert. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte dieser Thematik, von den medizinischen Grundlagen bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Gerichtsurteilen. Dabei werden die Herausforderungen für Betroffene und die Schwierigkeiten bei der Anerkennung eines Impfschadens aufgezeigt.

Medizinische Grundlagen: Multiple Sklerose und Impfungen

Multiple Sklerose ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die typischerweise im jungen Erwachsenenalter beginnt. Die Ursachen sind bis heute nicht vollständig geklärt, wobei genetische Faktoren und Umwelteinflüsse eine Rolle spielen. Die Erkrankung äußert sich durch vielfältige Symptome wie Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Muskelschwäche, Sensibilitätsstörungen und Taubheitsgefühle.

Impfungen sind ein wichtiger Bestandteil der Präventivmedizin und schützen vor verschiedenen Infektionskrankheiten. Allerdings können Impfungen auch Nebenwirkungen und in seltenen Fällen Impfkomplikationen verursachen. Die Abgrenzung zwischen einer üblichen Impfreaktion und einer Impfkomplikation ist dabei oft schwierig.

Der rechtliche Begriff des Impfschadens

Der Begriff "Impfschaden" ist kein medizinischer, sondern ein rechtlicher Begriff, der im Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert ist. Laut § 2 IfSG handelt es sich um "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmass einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung…". Von einem Impfschaden ist erst dann die Rede, wenn eine Impfkomplikation als solche anerkannt wurde. Nur mit dieser Anerkennung ist eine finanzielle Entschädigung möglich.

Herausforderungen bei der Anerkennung von MS als Impfschaden

Die Anerkennung von MS als Impfschaden ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Eine der größten Schwierigkeiten ist der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Impfung und der Erkrankung.

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Zeitlicher Zusammenhang

Ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung eines möglichen Impfschadens ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Auftreten der Symptome. Allerdings ist ein zeitlicher Zusammenhang allein noch kein Beweis für einen kausalen Zusammenhang. Symptome, die erst Monate oder Jahre nach der Impfung auftreten, werden in der Regel nicht als Impfschaden anerkannt.

Im vorliegenden Fall der Klägerin, geboren im Jahr 1965, wurde nach einer Impfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis am 30.01.2014 im Verlauf der nächsten 2 bis 3 Wochen erstmalig Sensibilitätsstörungen im Bereich der Fußsohle bemerkt. Es stellt sich die Frage, ob dieser zeitliche Zusammenhang ausreichend ist, um einen kausalen Zusammenhang zu begründen.

Medizinische Gutachten und Beweisführung

Die Anerkennung eines Impfschadens erfordert in der Regel die Erstellung von medizinischen Gutachten. Diese Gutachten sollen klären, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung besteht. Die Beweisführung ist dabei oft schwierig, da es sich bei MS um eine komplexe Erkrankung handelt, deren Ursachen vielfältig sein können.

Im Fall der Klägerin kamen verschiedene Gutachter zu unterschiedlichen Einschätzungen. Während einige einen kausalen Zusammenhang für möglich, aber wenig wahrscheinlich hielten, sahen andere keinen wahrscheinlichen Zusammenhang. Diese unterschiedlichen Einschätzungen verdeutlichen die Schwierigkeiten bei der Beurteilung eines möglichen Impfschadens.

Fehlende wissenschaftliche Evidenz

Ein weiteres Problem ist, dass es für viele Impfungen und Erkrankungen keine eindeutige wissenschaftliche Evidenz für einen kausalen Zusammenhang gibt. Dies gilt auch für den Zusammenhang zwischen Hepatitis-B-Impfungen und MS. Obwohl in den Angaben zu Nebenwirkungen in der Packungsbeilage eine MS als sehr seltene Nebenwirkung angegeben sein kann, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein wissenschaftlich belegter Ursachenzusammenhang besteht.

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Rolle von Aluminiumhydroxid

Einige Kritiker vermuten, dass der Impfzusatzstoff Aluminiumhydroxid eine Rolle bei der Entstehung von Impfschäden spielen könnte. Es wird argumentiert, dass Aluminiumhydroxid das Immunsystem stören und dadurch Autoimmunerkrankungen begünstigen könne. Allerdings ist diese These umstritten und es gibt keine eindeutigen wissenschaftlichen Beweise dafür.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich mit der möglichen Verursachung von Impfschäden durch Aluminiumverbindungen als Adjuvantien in Impfstoffen befasst und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass im Vergleich zur Exposition etwa über Trinkwasser und Lebensmittel die Aluminium-Exposition durch Impfstoffe gering sei. Impfbedingte Schadensvermutungen seien daher weiterhin reine Spekulation.

Aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zur Anerkennung von Impfschäden ist komplex und entwickelt sich ständig weiter. In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Urteile, die die Schwierigkeiten bei der Beurteilung dieser Fälle verdeutlichen.

Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Multiple Sklerose-Erkrankung eines Soldaten nicht auf eine Hepatitis-Impfung während des Wehrdienstes zurückzuführen ist. Das Gericht argumentierte, dass kein Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und der MS vorliege.

Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel

Im Gegensatz dazu hat das Verwaltungsgericht Kassel die Bundeswehr zur Anerkennung einer MS-Erkrankung einer Beamtin als Dienstunfall verurteilt. Die Beamtin war im Rahmen eines Auslandseinsatzes im Kosovo gegen Hepatitis und andere Risiken geimpft worden und erkrankte kurz darauf an MS.

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2017 hat in Medizinerkreisen für viel Unmut gesorgt. Laut diesem Urteil reichen nämlich ernsthafte Indizien völlig aus, um die Beweislast zugunsten eines impfgeschädigten Menschen umzukehren. Es muss demnach kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Impfung und den Symptomen einer Erkrankung nachgewiesen werden.

Dieses Urteil könnte dazu führen, dass zukünftig die Beweislast für Betroffene gesenkt wird. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Geschädigte Schmerzensgeld vor einem Zivilgericht geltend machen wollen.

Vorgehensweise bei Verdacht auf einen Impfschaden

Wenn der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, sollten Betroffene folgende Schritte unternehmen:

  1. Meldung des Verdachtsfalls: Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf einen Impfschaden an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden. Patienten können sich auch direkt an das PEI wenden.
  2. Antrag auf Impfschadensentschädigung: Beim zuständigen Versorgungsamt kann ein Antrag auf Impfschadensentschädigung gestellt werden.
  3. Einholung von Expertenrat: Beim Ausfüllen des Antrags sollten sich Betroffene von Experten beraten lassen, z. B. von Patientenorganisationen oder spezialisierten Anwälten.
  4. Erstellung von Gutachten: Das Versorgungsamt beauftragt Gutachter, die den Fall prüfen. Auf die Wahl des Gutachters haben Betroffene in der Regel keinen Einfluss, sie können aber versuchen, einen solchen vorzuschlagen.
  5. Widerspruch und Klage: Wird der Impfschaden nicht anerkannt, können Betroffene gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor dem Sozialgericht klagen.

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