Multiple Sklerose und Arbeitsunfähigkeit: Rechte, Ansprüche und Unterstützung

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche neurologische Erkrankung, die das zentrale Nervensystem (Gehirn und Rückenmark) betrifft. Sie manifestiert sich vielfältig, weshalb sie auch als "Krankheit mit 1000 Gesichtern" bezeichnet wird. Der Verlauf, die auftretenden Beschwerden und der Therapieerfolg sind von Patient zu Patient unterschiedlich. MS ist nicht ansteckend, nicht zwangsläufig tödlich, kein Muskelschwund und keine psychische Erkrankung. Die Ursachen sind multifaktoriell, wobei das Immunsystem eine zentrale Rolle spielt. Es richtet sich gegen den eigenen Körper, weshalb MS als Autoimmunerkrankung gilt. Auch genetische Faktoren könnten beteiligt sein.

Auswirkungen von MS auf die Arbeitsfähigkeit

Viele Menschen mit MS sind in ihrer Erwerbstätigkeit deutlich stärker eingeschränkt als andere Personen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland. Auch die Arbeitslosigkeit trifft MS-Betroffene etwas häufiger. Viele Personen mit MS, die ihre Erfahrungen im MS-Register teilen, beantworten die Frage, ob die MS die aktuelle berufliche Tätigkeit einschränkt, mit "ja". MS kann wiederholte oder längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen.

Einige MS-Betroffene gehen wegen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Rente. Viele Menschen mit MS können aufgrund ihrer Erkrankung ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, da sie unter Fatigue oder Störungen der Bewegung, beim Sehen oder im Gedächtnis leiden. Bei den Erhebungen wird erfasst, ob Betroffene einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, in Teilzeit arbeiten oder derzeit nicht berufstätig sind.

Trotz der Herausforderungen können viele Menschen mit MS weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Bestimmte Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeiten oder Unterstützungsmöglichkeiten wie Arbeitsassistenz können dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Sozialleistungen bei Arbeitsunfähigkeit durch MS

Wenn Du Multiple Sklerose (MS)-bedingt nicht mehr oder nicht mehr in Vollzeit arbeiten kannst, schützt Dich das soziale Netz in Deutschland. Für den Fall, dass Du Deinen Beruf dauerhaft aufgeben musst, kannst Du eine Erwerbsminderungsrente (EMR) bei MS beantragen.

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Krankengeld

Berufstätige und Auszubildende, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, erhalten von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich attestiert und der Krankenkasse gemeldet werden. Während der ersten 6 Arbeitswochen besteht in den meisten Fällen noch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld und wird dann ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Auch Arbeitslose können Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld I arbeitsunfähig werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht dann. Läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld I während der Arbeitsunfähigkeit aus, besteht der Anspruch auf Krankengeld weiter.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (Bruttoentgelt). Es darf jedoch 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Das Krankengeld ist aber auf einen gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld wird Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Der Anspruch auf Krankengeld ist zeitlich begrenzt auf 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums wegen derselben Krankheit. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit erst dann, wenn Versicherte 6 Monate lang wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig waren.

Erwerbsminderungsrente (EMR)

Die EMR ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Du hast Anspruch auf EMR, wenn Du die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt hast, zum Beispiel, wenn Du die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente noch nicht erreicht hast. Außerdem bist Du dazu berechtigt, wenn vor Eintritt in die EMR eine gewisse Wartezeit vorliegt: Du musst mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein. Währenddessen musst Du Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben: in den letzten fünf Jahren für mindestens drei Jahre. Ein weiteres Kriterium ist, dass Du durch Deine Erkrankung nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kannst.

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Normalerweise fordert der Rententräger eine Rehabilitationsmaßnahme, bevor er die Erwerbsminderungsrente bewilligt. Mithilfe verschiedener Tests ermitteln Ärztinnen oder Ärzte, wie leistungsfähig Du bist und in welcher Form Du auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kannst.

Um einschätzen zu können, wie sehr die MS Deine Leistungsfähigkeit einschränkt, wird der Rentenversicherungsträger einen Befundbericht bei Deinem Behandlungsteam anfordern. Zusätzlich beurteilt der Sozialmedizinische Dienst Deinen Gesundheitszustand in einem Gutachten.

Üblicherweise bewilligt die Rentenversicherung die EMR zunächst für einen befristeten Zeitraum. Es kann, je nach individueller Situation, allerdings auch die Möglichkeit bestehen, von Anfang an eine unbefristete Rente bewilligt zu bekommen.

Arbeitslosengeld

Nach Ablauf des Krankengeldes hat man bis zur Entscheidung über den Rentenantrag Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und sollte dies rechtzeitig bei der Arbeitsagentur beantragen.

Grad der Behinderung (GdB)

Bei Multipler Sklerose kann ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Für MS-Patient*innen sind die Merkzeichen G und AG von besonderer Bedeutung. Das Merkzeichen G (eingeschränktes Gehvermögen) kann bei einer GDB von mindestens 50 für die unteren Gliedmaßen oder die Lendenwirbelsäule zuerkannt werden. Die Feststellung des GdB bei MS erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und individuelle Dokumentation.

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Rehabilitation

Eine medizinische Reha kann Ihnen dabei helfen, Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu verbessern. Medizinische Reha kann die Krankheitsbewältigung verbessern und einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entgegenwirken. Berufliche Reha fördert die Arbeits- und Berufstätigkeit.

Eine ambulante Reha findet wohnortnah in einer Reha-Einrichtung statt, meist im Umfang von 4-6 Stunden pro Tag. Sie hat den Vorteil, dass die erlernten und in der Reha-Einrichtung erprobten Verhaltens- und Bewegungsstrategien zuhause getestet werden können. So kann die Reha bei Problemen individuell angepasst werden. Eine stationäre Reha wird umgangssprachlich oft als Kur bezeichnet und findet mit Übernachtung in der Reha-Einrichtung statt. Für Menschen mit MS gibt es in der Regel eine multimodale Reha. Multimodal bedeutet, dass verschiedene Behandlungsmethoden gleichzeitig über mehrere Wochen hinweg angewendet werden. Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B. Die multimodale Reha sollte auf die individuellen Beeinträchtigungen der Patienten abgestimmt sein. Folgeerkrankungen und -schäden entgegenwirken bzw. Eine Behandlung in speziellen MS-Kliniken ist sinnvoll, wenn viele verschiedene Beschwerden durch die MS oder Begleiterkrankungen auftreten.

Eine berufliche Reha unterstützt Menschen mit MS dabei, weiterhin bzw. wieder am Berufsleben teilhaben zu können. Berufliche Reha umfasst z.B. Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe oder Zuschüsse an Betriebe. Möchten Menschen mit MS ihre Arbeitszeit reduzieren, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf. Wenn die Auswirkungen von MS so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es zudem weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei MS

Gibt man die Diagnose Multiple Sklerose in einen der Risikotools der Gesellschaften ein, erhält man ein ernüchterndes Ergebnis. Es gibt leider Vorerkrankungen, die nicht oder nur extrem schwierig versicherbar sind und wo wir somit die Anfrage nicht annehmen können. Das ist der Fall bei der Diagnose Multiple Sklerose.

Für MS ist derzeit eine Ablehnungsdiagnose in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Grundsätzlich dürfte die Erkrankung MS derzeit in allen Aktionen angabepflichtig sein. Zudem gibt es die Thematik der “spontanen Anzeigepflicht”.

Unterstützung und Beratung

Wenn die Diagnose Multiple Sklerose (MS) gestellt wird, stehen Betroffene vor zahlreichen Herausforderungen, sowohl gesundheitlicher als auch sozialrechtlicher Natur. Der Sozialverband VdK ist ein deutschlandweit operierender gemeinnütziger Verband mit Schwerpunkten in der sozialpolitischen Interessenvertretung und Sozialrechtsberatung. Der VDK bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine Anlaufstelle, um sozialrechtliche Probleme zu klären.

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