Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die in Deutschland mehr als 280.000 Menschen betrifft. Jährlich kommen etwa 15.000 Neuerkrankungen hinzu, wobei Frauen etwa dreimal häufiger betroffen sind als Männer. MS kann zu vielfältigen Symptomen wie Lähmungen, Sehstörungen, Gefühlsstörungen, Inkontinenz, Fatigue, Konzentrationsschwierigkeiten und Schmerzen führen. Aufgrund dieser Symptome und des oft unvorhersehbaren Krankheitsverlaufs haben Menschen mit MS ein hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Mehr als die Hälfte der Betroffenen wird vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig. Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen, mit denen MS-Patienten im Berufsleben konfrontiert sind, insbesondere im Büro, und welche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung es gibt.
Multiple Sklerose: Eine Krankheit mit vielen Gesichtern
Multiple Sklerose, oft als MS abgekürzt, ist eine nicht heilbare Krankheit des Nervensystems. Das Immunsystem greift dabei die äußere Schicht von Nervenfasern im Zentralnervensystem an. Die Erkrankung verläuft sehr unterschiedlich, weshalb MS auch als die „Krankheit mit den 1.000 Gesichtern“ bezeichnet wird.
Symptome und Verlauf
Die Symptome können von Person zu Person variieren und reichen von Lähmungen und Sehstörungen bis hin zu Gefühlsstörungen der Haut, Inkontinenz, Fatigue, Konzentrationsschwierigkeiten, Schmerzen oder Depressionen. Typisch für MS sind Schübe, bei denen neue oder bereits bekannte Beschwerden über mindestens 24 Stunden auftreten. Diese Krankheitszeichen können sich ganz oder teilweise zurückbilden. Die genauen Ursachen von MS sind noch nicht vollständig geklärt.
Genetische und umweltbedingte Faktoren
Multiple Sklerose kann genetisch bedingt sein und somit in einer Familie gehäuft auftreten. Aber auch bestimmte Umwelteinflüsse können das Risiko von Multipler Sklerose erhöhen. Eine weitere Ursache für Multiple Sklerose kann der Kontakt mit Viren sein.
Therapieansätze
Man kann mithilfe von Medikamenten versuchen, den Krankheitsverlauf von MS positiv zu beeinflussen. Ein ausschlaggebender Teil der Therapie ist die Reduktion der Schübe. Hierfür werden Medikamente genutzt, die das Immunsystem auf bestimmte Art unterdrücken oder modulieren. Einige Symptome lassen sich ebenfalls mit Medikamenten behandeln. Motorische Symptome lassen sich beispielsweise durch Physiotherapie lindern und kognitive Störungen mithilfe von Psychotherapie.
Lesen Sie auch: MS-Medikamente im Detail erklärt
Berufsunfähigkeit und Multiple Sklerose
Menschen mit Multipler Sklerose haben ein hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Mehr als die Hälfte der an Multiple Sklerose Erkrankten wird vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig. In einer Umfrage berichteten zudem rund die Hälfte, dass sie Multiple Sklerose bei ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit einschränkt.
Staatliche Erwerbsminderungsrente
Menschen, die aufgrund ihrer MS-Erkrankung nicht mehr arbeiten können, haben mitunter Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. MS muss Sie so weit einschränken, dass Sie nur noch wenige Stunden am Tag oder gar nicht mehr arbeiten können. Das Thema Berufsunfähigkeit gibt es seit Jahren nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der heutigen Zeit existiert nur noch die Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet, wenn der oder die Büroangestellte nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, dann zahlt die GRV die volle Erwerbsminderungsrente.
Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt ungefähr 34 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Bei der halben Rente sprechen wir ca. Sollten Sie also ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrem Bürojob berufsunfähig werden, dann haben Sie für Ihren Lebensstandard nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt bereits, wenn Sie Ihrem alten Beruf nicht mehr nachgehen können. Sie erhalten die vorher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie durch Ihre Multiple Sklerose berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Sie können Ihre letzte berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausüben. Den Berufsunfähigkeitsgrad bestimmt dabei der Versicherer. Er hängt von Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Ihren konkreten beruflichen Tätigkeiten ab.
Antragstellung und Prüfung
Um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrem Versicherer einen Antrag stellen. Legen Sie am besten gleich alle aussagekräftigen Dokumente bei, die belegen, dass Sie die in den Vertragsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllen. Der Versicherer prüft dann Ihren Antrag - dies kann einige Zeit dauern. Ob und wann Sie eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen, hängt auch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Haben Sie zum Beispiel eine Karenzzeit vereinbart, um von günstigeren Beiträgen zu profitieren, dann erhalten Sie trotz Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rente erst nach Ablauf dieser Zeit. Schauen Sie also am besten in Ihren Vertragsbedingungen nach, ob Klauseln und Regelungen enthalten sind, die sich auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente auswirken.
Lesen Sie auch: Wie man MS vorbeugen kann
Herausforderungen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit MS
Versicherern ist das Risiko, dass Menschen mit MS berufsunfähig werden, in der Regel zu hoch, auch aufgrund der unvorhersehbaren Krankheitsverläufe. Der Versicherer erfährt von Ihrer MS, da er Ihnen vor Vertragsabschluss Fragen zu Ihren Vorerkrankungen stellt.
Wahrheitsgemäße Angaben
Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz § 19). Wird zu einem späteren Zeitpunkt deutlich, dass Sie Ihre MS-Erkrankung hier nicht angegeben haben, kann der Versicherer im schlimmsten Fall die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern. „Wurden Sie in den nachfolgend genannten Zeiträumen wegen Erkrankungen oder Beschwerden ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt? In den letzten fünf Jahren hinsichtlich […] Nerven (z. B.
Individuelle Prüfung vs. Ablehnung
Einige Versicherer geben an, dass sie Anträge von Menschen mit MS nicht pauschal ablehnen, sondern individuell prüfen würden. Erfahrungen zeigen jedoch, dass Betroffene auch bei diesen Versicherern mit ihrem Antrag wenig Aussicht auf Erfolg haben. Eine Ablehnung Ihres Antrags sollten Sie aber am besten vermeiden. Zwar können Makler für Sie einen anonymisierten Testantrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Anbietern stellen, bei denen Ihre Chancen am aussichtsreichsten sind. Durch diese anonyme Risikovoranfrage könnten Sie ohne Risiko erfahren, ob es doch Anbieter gibt, die Sie versichern würden.
Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Im Rahmen von Sonderaktionen bieten Versicherer manchmal Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Statt ausführlichen Fragen zu Vorerkrankungen wird dann zum Beispiel nur eine Frage zu schweren Krankheiten gestellt - Multiple Sklerose muss nicht dazugehören. Zwar hätten hier Menschen mit MS die Chance, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Allerdings besteht ein Risiko, dass der Versicherer im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht leistet. 2016 wurde beispielsweise vor dem Landgericht Heidelberg der Fall eines Mannes verhandelt, dem die Versicherung arglistige Täuschung vorwarf. Er hatte bei den verkürzten Gesundheitsfragen keine Angaben zu seiner Multiplen Sklerose gemacht, auch weil er nicht explizit danach gefragt wurde (Quelle: Landgericht Heidelberg, Az.
Alternative Versicherungen
Zwar gibt es neben der Berufsunfähigkeitsversicherung noch einige andere Versicherungen, mit denen Sie sich gegen finanzielle Belastungen aufgrund einer MS-Erkrankung absichern können. Zu nennen sind hier eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, eine Grundfähigkeitenversicherung oder auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Allerdings kann auch hier eine MS-Erkrankung den Abschluss erschweren.
Lesen Sie auch: MS und Rückenschmerzen: Ein Überblick
Multiple Sklerose und Büroberufe
Auch wenn Bürojobs weniger körperlich anstrengend sind als viele andere Berufe, so sind doch Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Rückenschmerzen oder Arthrose nicht selten. Die Wahrscheinlichkeit, in einem Bürojob durch Erkrankungen berufsunfähig zu werden, sollte nicht unterschätzt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher auch für Personen in Büroberufen eine wichtige Absicherung.
Häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit im Büro
Laut verschiedenen Studien und Versicherungsstatistiken wird etwa jeder vierte bis fünfte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Diese Zahlen gelten branchenübergreifend und sind nicht speziell auf Bürojobs ausgerichtet. Burnout oder Depressionen sind in den letzten Jahren zu einer der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit geworden, und sie betreffen auch Bürojobs in hohem Maße. Laut einigen Schätzungen sind nervliche Erkrankungen für etwa 30-40% der Fälle von Berufsunfähigkeit verantwortlich.
Typische Erkrankungen für Büroangestellte
- Burnout, Kopfschmerzen und Migräne
- Verschlechterte Sehkraft
- Der sogenannte “Mausarm” oder auch Karpaltunnelsyndrom
- Rückenschmerzen und Nackenschmerzen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch den Bewegungsmangel
Anpassungen im Berufsleben
In beruflicher Hinsicht verlangt die MS mit ihren verschiedenen Verlaufsformen häufig individuelle Anpassungen. Das Fallbeispiel von Frau H. stellt mögliche Herausforderungen vor, die MS-Erkrankten im Laufe ihres Berufslebens begegnen können, von der Ausbildung bis zur (Früh-) Rente.
Fallbeispiel: Frau H. und Multiple Sklerose im Berufsleben
Frau H. erhält im Alter von 18 Jahren die Diagnose MS und befindet sich gerade in einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Sie hatte während der Ausbildung einen Schub mit Taubheitsgefühlen in der linken Hand, der sich fast komplett zurückgebildet hat. Die Symptome beeinträchtigen sie bei der Arbeit nicht. Die Ausbildung kann erfolgreich abgeschlossen werden.
Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung
Liegt eine erhebliche Krankheitsaktivität im frühen Alter vor, wodurch der Erfolg der Ausbildung gefährdet sein kann, ist es sinnvoll, sich hinsichtlich seiner Möglichkeiten beraten zu lassen. Gut zu wissen ist, dass Nachteilsausgleiche wie bspw. Prüfungsverlängerungen, zusätzliche Pausen und Einzel- statt Gruppenprüfungen möglich sind, wenn z.B. durch die Fatigue Konzentrationsschwierigkeiten bestehen. Dafür ist vor der Prüfung ein ärztlicher Nachweis notwendig. Die Besonderheit bei Auszubildenden ist, dass nach Ablauf der Probezeit von max. vier Monaten das Ausbildungsverhältnis nicht mehr ordentlich gekündigt werden darf. Sollte das Ausbildungsziel nicht in der vorgesehenen Zeit erreicht werden, besteht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Ausbildungszeit. Eine Unterbrechung der Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz nicht vorgesehen. Im Falle von ausbildungsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen, die den Erfolg der Ausbildung gefährden, sollte frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Kammern wie IHK oder HWK aufgenommen werden sowie ggf. ein Antrag auf Schwerbehinderung und Gleichstellung gestellt werden.
Offenbarungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Frau H. ist sich unsicher, ob sie ihrem Arbeitgeber dennoch von ihrer MS berichten soll. Eine grundsätzliche Offenbarungspflicht besteht nicht. Eine Diagnose muss dem Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt genannt werden. Fragen des Arbeitgebers zu gesundheitlichen Einschränkungen können zulässig sein, müssen aber konkret in Beziehung zum Arbeitsplatz stehen. So wäre Frau H. verpflichtet, etwaige Einschränkungen zu nennen, wenn sie die wesentlich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Wäre bspw. in ihrem Fall langes Stehen ein wesentlicher Bestandteil der Stelle und würden Mobilitäts- und Gleichgewichtsstörungen vorhanden sein, könnte dies für ihre Tätigkeit eine relevante Einschränkung bedeuten. Bestehen bekannte Gesundheitsstörungen, welche die geforderte Arbeitsleistung beeinträchtigen oder sogar zu einer Fremd- oder Eigengefährdung führen, besteht sogar eine unaufgeforderte Offenbarungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Hätte Frau H. eine festgestellte Schwerbehinderung gehabt, hätte sie der Arbeitgeber danach fragen können, wenn das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate besteht. Dies ist rechtens, um die ordnungsgemäße Durchführung des Arbeitsverhältnisses gemäß den besonderen gesetzlichen Pflichten gegenüber Schwerbehinderten zu gewährleisten. Viele an MS Erkrankte erhoffen sich durch eine Offenlegung ihrer Diagnose mehr Rücksicht, Verständnis und Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten. Die Erfahrung zeigt aber, dass dies nicht immer zutrifft. Die Reaktionen auf eine solche Offenbarung sind nur schwer abschätzbar und reichen von Verständnis und Unterstützung bis hin zu offener Ablehnung und schnellen Trennungsversuchen. Da bei Frau H. keine nennenswerten Einschränkungen vorhanden sind, hat sie sich entschieden, sich dem Arbeitgeber nicht zu offenbaren.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Frau H. machte sich bereits vor ihrer Ausbildung Gedanken darüber, wie sie zukünftig finanziell abgesichert wäre, sollte sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Eltern von Frau H. hatten aufgrund dessen damals schon, vor Diagnosestellung und Ausbildungsbeginn, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für sie abgeschlossen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Diagnosestellung wäre kaum möglich. Ausnahmen gibt es, wenn überhaupt, nur sehr wenige. Bspw. bieten manche größere Arbeitgeber Gruppenversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Grundsätzlich bietet eine passende private Berufsunfähigkeitsversicherung eine höhere finanzielle Sicherheit, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine bestehende Versicherung kann unter Umständen trotz der MS-Diagnose aufgestockt werden. Die gesetzliche (Teil-) Erwerbsminderungsrente federt nur einen Teil des Einkommensverlustes ab. Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher nicht zu empfehlen.
Schwerbehindertenausweis
Frau H., mittlerweile 23 Jahre alt, wurde nach ihrer Ausbildung vom Betrieb übernommen. Gesundheitlich geht es ihr weiterhin gut, sie hat keine beeinträchtigenden Symptome der MS, kommt gut mit ihrer verlaufsmodifizierenden Therapie zurecht. Einen Schwerbehindertenausweis hat sie bisher nicht beantragt. Liegen erhebliche Einschränkungen durch die MS vor, sollte ein Schwerbehindertenausweis in Betracht gezogen werden, da damit rechtliche Nachteilsausgleiche verbunden sind. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 besteht die Möglichkeit den Integrationsfachdienst einzubinden, der bei Problemen am Arbeitsplatz vermittelt und gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten beleuchten kann. Hier ist es wichtig, früh Maßnahmen zu ergreifen und nicht erst, wenn Konflikte schon verfestigt sind. Ab einem GdB von 30 besteht auch die Möglichkeit einer Gleichstellung, durch die der besondere Kündigungsschutz und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben greifen. Ab einem GdB von 50 besteht weiterhin die Möglichkeit, fünf zusätzliche Urlaubstage zu beantragen.
Probezeit bei neuem Arbeitsverhältnis
Frau H., mittlerweile 27 Jahre alt, hatte den Wunsch ihren Betrieb zu wechseln, um eine Filiale in einem anderen Unternehmen zu leiten. Sie beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit ihre neue Stelle. In aller Regel wird bei einem neuen Arbeitsverhältnis auch eine Probezeit vereinbart. Während einer Probezeit kann immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Was tun bei Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente?
Viele Versicherte mit schubförmiger oder fortschreitender Multipler Sklerose kämpfen jahrelang um ihre BU-Rente - obwohl die Einschränkungen längst erheblich sind. Auch für einen erfahrenen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung können die Fälle zur Herausforderung werden.
Schwierigkeiten beim Nachweis der Berufsunfähigkeit
Versicherungsnehmer müssen wie bei jeder Krankheit die Voraussetzungen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nachweisen. Anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung und aussagekräftiger Befunde muss dargelegt werden, wann ein Zustand vorliegt, in dem der Beruf zu mehr als 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose (MS) nachzuweisen, gehört zu den kompliziertesten BU-Fällen. Die Krankheit verläuft individuell, schubförmig und oft schleichend fortschreitend. Viele Versicherte arbeiten lange weiter, obwohl sie bereits deutlich eingeschränkt sind. Dies führt oftmals dazu, dass die Bestimmung eines Stichtags für den Eintritt der BU schwierig ist. Genau das führt später zu Streit mit der BU-Versicherung.
Anwaltliche Hilfe
Wenn Sie an MS erkrankt sind und Probleme mit Ihrem BU-Versicherer haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe suchen. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie beim Nachweis Ihrer Berufsunfähigkeit unterstützen.
tags: #multiple #sklerose #berufsunfahigkeit #buro