Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die sich bei jedem Betroffenen anders äußert. Ein erfülltes Berufsleben ist trotz MS möglich, jedoch können die vielfältigen Symptome und Einschränkungen die Leistungsfähigkeit beeinflussen und Anpassungen am Arbeitsplatz erforderlich machen. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte von Menschen mit MS im Arbeitsleben, zeigt Möglichkeiten zur Anpassung des Arbeitsplatzes auf und gibt Ratschläge für einen offenen Umgang mit der Erkrankung im beruflichen Umfeld.
Arbeitsrecht und MS: Ein Überblick
Das Arbeitsrecht spielt für Menschen mit MS eine große Rolle. Es beginnt beim Vorstellungsgespräch und geht weiter bei Weiterbildungen, Beförderungen und Rechten, wenn es um bestehende oder hinzukommende Einschränkungen geht. Generell gilt, je größer das Unternehmen, desto mehr Möglichkeiten gibt es, auf Einschränkungen einzugehen.
Offenlegung der Diagnose: Pflicht oder Privatsache?
Grundsätzlich muss eine MS-Diagnose nicht offengelegt werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu benachteiligen, und häufig ist die vorschnelle Mitteilung der Diagnose einer chronischen Erkrankung gleichbedeutend mit dem Ende des Bewerbungsverfahrens. Es gibt jedoch Ausnahmen: Eine wahrheitsgemäße Beantwortung ist dann erforderlich, wenn Fragen des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung oder Krankheit die Arbeits- und Einsatzfähigkeit betreffen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn durch eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung die betroffene Person sich oder andere in Gefahr bringen könnte, wie z. B. eine Sehstörung bei einem Maschinenführer oder Kraftfahrer.
Umgang mit der Diagnose im Arbeitsumfeld: Offenheit vs. Verschwiegenheit
Wie sollte man mit Informationen über die MS-Diagnose gegenüber Vorgesetzten und Kollegen umgehen? Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Offenheit ist immer gut im Umgang mit dem Arbeitsumfeld, wobei man bedenken sollte, dass immer noch viel Unkenntnis herrscht und viele Menschen abenteuerliche Vorstellungen von der MS haben.
In einer vertrauten Umgebung ist es eher möglich, offen über eine Erkrankung zu sprechen und auch deutlich zu machen, was die Diagnose bedeutet und was sie nicht bedeutet. Viele Vorgesetzte sehen, dass Betroffene besonders motiviert sein können. Ein offener Umgang kann viel Verständnis für die Situation der betroffenen Person erzeugen, oft heißt es hinterher, hätten wir das gewusst… Dann besteht oft die Bereitschaft, Hilfsmaßnahmen zu ermöglichen oder eine Umorganisation mit KollegInnen zu besprechen. Viele Mitarbeitende sind häufig erstaunt, dass eine von einer chronischen Erkrankung betroffene Person gleichwohl weiterarbeitet, trotz der Belastungen; das bringt häufig viel Anerkennung mit sich.
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Andersherum kommt auch gelegentlich so etwas wie Neid auf, warum denn die betroffene Person möglicherweise Erleichterungen erfährt, wo doch alle „Normalen / Gesunden“ wie gehabt weiterarbeiten müssten. Es sollte vor einer so weitreichenden Entscheidung auf jeden Fall in der Familie oder im engsten Freundeskreis überlegt und abgewogen werden, wie man sich am besten verhält.
Die Rolle des Betriebsarztes
Der Betriebsarzt hat wie jeder andere Arzt auch eine Schweigepflicht und darf eine ihm anvertraute MS-Diagnose nicht weitergeben. Eine Ausnahme gibt es nur bei einer drohenden Gefahr. Einstellungsuntersuchungen und damit verbundene Fragen nach einer chronischen Erkrankung sind aber nur dann zulässig, wenn sie für das Arbeitsverhältnis wirklich nötig sind. Im Zweifel darf daher eine entsprechende Frage des Betriebsarztes auch falsch beantwortet werden: verbotene Fragen geben ein Recht zur Lüge! Es ist daher eher ratsam, erst einmal nichts bekannt zu machen; außerdem ist es die Aufgabe des Betriebsarztes zunächst, für die Arbeitssicherheit im Betrieb zu sorgen.
Kündigungsschutz und Arbeitsunfähigkeit
Einen erhöhten Kündigungsschutz gibt es bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50%. Dann ist eine Kündigung unwirksam, auch wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis hat. Allerdings kann der Arbeitgeber einen Antrag bei dem Integrationsamt stellen, und sich eine Erlaubnis zur Kündigung holen. Eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber zumindest für ein Jahr hinnehmen, oft auch länger (je nach Region des Arbeitsgerichtes). Wenn diese Prognose dauerhaft schlecht ist, kann es zur Beendigung kommen. Grundsätzlich sollte man sich gegen eine Kündigung immer wehren; das geht vor dem Arbeitsgericht (ganz wichtig: Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung beachten!!). In vielen Fällen kann, wenn schon das Arbeitsverhältnis nicht gerettet werden kann, eine Abfindung erreicht werden.
Anpassung des Arbeitsplatzes: Ein "leidensgerechter" Arbeitsplatz
Wie schon gesagt, gibt es das Recht auf einen „leidensgerechten Arbeitsplatz“. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten verpflichtet ist, der betroffenen Person das Arbeiten zu ermöglichen, so wie es die Erkrankung erfordert: beispielsweise ein höhenverstellbarer Schreibtisch, sonstige logistische Unterstützung (hierfür kann es auch von der Krankenkasse finanzielle Unterstützung geben), längere Pausen etc. In größeren Betrieben gibt es einen Schwerbehindertenbeauftragten, auch die Personalvertretung kann helfen. Auch das Integrationsamt können unterstützen. Natürlich kann auch der Arbeitgeber selbst angesprochen werden.
Zunächst einmal ist dann zu überlegen, ob und inwieweit man den Arbeitgeber einweiht (s.o.). Dann muss geschaut werden, inwieweit die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist; bei einer temporären Beeinträchtigung, wie durch einen Schub, ist erst einmal nichts zu tun. Anderenfalls ist das Gespräch zu suchen, um im Sinne einer machbaren Anpassung der Umgebung das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit gibt es ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement, hieß früher einfach Wiedereingliederung): hier wird ausprobiert und wie bei stufenweiser Anpassung der Arbeitszeit die Arbeit „geschafft“ werden kann.
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Beispiele für Anpassungen am Arbeitsplatz
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Arbeitsplatz, behindertengerechtes WC, behindertengerechter Stellplatz, breite Türen.
- Ergonomie: Höhenverstellbarer Schreibtisch, ergonomischer Stuhl, richtige Bildschirmhöhe.
- Flexibilität: Möglichkeit zum Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, längere Pausen, Ruheräume.
- Technologie: Sprachgesteuerte Software, spezielle Tastaturen und Mäuse.
Susanne Leinberger, die seit fast 30 Jahren mit MS lebt, berichtet im Video-Interview über die Einrichtung eines für sie leidensgerechten Arbeitsplatzes. Während sie 2010 noch ohne Stock durchs Göppinger Landratsamt gehen konnte, benötigt sie heute einen Rollstuhl. Sie nutzt vor allem im Sommer die Möglichkeit, an schlechten Tagen im Homeoffice zu arbeiten, wenn es heiß ist.
Finanzielle Unterstützung
Für die Anpassung des Arbeitsplatzes können verschiedene Zuschüsse und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. den Arbeitsplatz zu sichern: Trainingsmaßnahmen, Arbeitsassistenz (also Unterstützung bei der Bewältigung des Arbeitsalltages) und Rehabilitation. Der Arbeitgeber kann zum Ausgleich Einarbeitungszuschüsse, Lohnzuschüsse (Minderleistungsausgleich) oder Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit erhalten. Ebenso ist es ihm möglich, Hilfen für die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Geräten oder Möbeln zu beantragen, die dem Behinderungsausgleich dienen.
Rechte und Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung
Mit einem Schwerbehindertenausweis oder als Gleichgestellter erhält man, nach Ablauf der vereinbarten Probezeit, besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet: Bevor der Arbeitgeber kündigen darf, muss er die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch noch, dass, sofern im Betrieb ein Betriebsrat und/oder eine Schwerbehindertenvertretung bestehen, diese zwingend vor dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber anzuhören sind. Der besondere Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße und findet auch in kleinen Unternehmen Anwendung.
Schwerbehinderte Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr. Wenn sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, erhöht oder vermindert sich der Anspruch auf den Zusatzurlaub entsprechend. Auch können tarifliche oder betriebliche Regelungen dem schwerbehinderten Arbeitnehmer im Einzelfall einen längeren Zusatzurlaub gewähren. Für das Urlaubsjahr, in dem der Schwerbehindertenausweis erteilt wurde, gilt dieser Anspruch anteilig.
Schwerbehinderte Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit aufgrund ihrer Behinderung reduzieren möchten, müssen keine Wartezeit erfüllen, die Betriebsgröße ist nicht von Bedeutung und eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Hat man keinen Schwerbehindertenausweis, besteht ein Rechtsanspruch nur in Unternehmen, die mindestens 15 Beschäftigte haben.
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Umgang mit Diskriminierung und Förderung von Inklusion
Es gibt natürlich gesetzliche Verbote der Diskriminierung wie im AGG oder SGB IX. Eigentlich ist das in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers. Auch soll die Schwerbehinderten- oder Personalvertretung aufpassen, dass so etwas nicht passiert. Das Arbeitsgericht kann auch Maßnahmen anordnen; aber es ist letztlich immer eine Frage des Betriebsklimas.
Diversität und Inklusion spielen bei der Mitarbeitergewinnung eine immer größere Rolle, bei der Beschäftigung von Menschen mit chronischen Erkrankungen kann aber noch mehr getan werden. Wichtig ist dabei konkrete Maßnahmen, um mehr Inklusion und Diversität in der Personalakquise zu fördern. Durch spannende Hintergründe sollen Vorurteile abgebaut und mit informativen Beiträgen aus Wirtschaft und Forschung gezeigt werden, wie eine offene Unternehmenskultur Menschen mit einer Multiplen Sklerose ein langes und erfülltes Arbeitsleben ermöglichen kann.
Weiterbildung und Karriere
Selbstverständlich steht eine MS-Erkrankung einer Weiterbildung oder weiterer Schritte auf der Karriereleiter grundsätzlich nicht entgegen. Betroffene haben unter bestimmten Umständen Ansprüche auf Weiterbildung, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten oder zu verbessern. Hier hilft das Integrationsamt auch mit Beratungsangeboten.
Die Bedeutung von Pausen und Ruheräumen
Die Bedeutung von Pausen und Ruheräumen für Mitarbeiterinnen mit MS kann nicht genug betont werden. Arbeitgeberinnen sollten nicht nur flexible Pausenregelungen ermöglichen, sondern auch spezielle Räume schaffen, in die sich Betroffene zurückziehen können.
- Ermüdungsreduktion: Menschen mit MS neigen dazu, schneller müde zu werden.
- Stressreduktion: Stress kann bei Menschen mit MS die Symptome verschlimmern.
- Schmerzlinderung: MS kann mit verschiedenen Arten von Schmerzen einhergehen.
- Verbesserung der kognitiven Funktionen: MS kann kognitive Beeinträchtigungen verursachen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Viele Unternehmen haben mittlerweile ein BGM etabliert. Leider werden manchmal die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bei der Erstellung der Angebote vergessen. Hier kann es sinnvoll sein, mit den Betroffenen ins Gespräch zu gehen oder sich Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung einzuholen.
Tipps für ein erfülltes Berufsleben mit MS
- Offenheit: Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und Ihren Kollegen über Ihre Erkrankung, wenn Sie sich damit wohlfühlen.
- Selbstmanagement: Achten Sie auf Ihre Bedürfnisse und legen Sie Pausen ein, wenn Sie sie brauchen.
- Anpassung: Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Anpassung Ihres Arbeitsplatzes.
- Netzwerk: Suchen Sie den Kontakt zu anderen Menschen mit MS.
- Spaß: Versuchen Sie, den Spaß an der Arbeit zu erhalten.