Die COVID-19-Pandemie hat viele Aspekte des Gesundheitswesens beeinflusst, einschließlich der Pflege von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose (MS). Die Frage der Impfpflicht, insbesondere für ungeimpfte Pflegekräfte, war ein viel diskutiertes Thema. Dieser Artikel beleuchtet die Situation im Kontext der MS-Pflege, basierend auf den verfügbaren Informationen und Empfehlungen.
Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Eine Übersicht
In Deutschland wurde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eingeführt. Diese Pflicht erforderte, dass Beschäftigte in diesen Einrichtungen bis zum 16. März 2022 nachweisen, dass sie gegen COVID-19 geimpft, genesen oder von der Impfung befreit sind. Arbeitgeber waren verpflichtet, Verstöße gegen diese Nachweispflicht dem Gesundheitsamt zu melden, welches dann ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot bis zum 31. Dezember 2022 aussprechen konnte.
Ein Fall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte die Gültigkeit dieser Impfpflicht. Das Gericht wies den Eilantrag einer ungeimpften Zahnarztmitarbeiterin ab, die gegen ein Betretungsverbot geklagt hatte. Das OVG argumentierte, dass der Schutz durch die Impfung, auch gegen die Omikron-Variante, relevant bleibe und verwies auf die Bestätigung der Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a IfSG am 31. Dezember 2022 ausgelaufen und nicht verlängert wurde.
Auswirkungen auf Menschen mit Multipler Sklerose
Die BAG SELBSTHILFE betonte die besonderen Risiken, denen Menschen mit chronischen Erkrankungen wie MS während der Pandemie ausgesetzt sind. Viele MS-Patienten nehmen immunsupprimierende Medikamente, die ihren Schutz durch Impfungen beeinträchtigen können. Dies führt dazu, dass sie sich isolieren müssen, um eine Infektion zu vermeiden.
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Die BAG SELBSTHILFE argumentierte, dass eine allgemeine Impfpflicht notwendig sei, um die Grundrechte dieser vulnerablen Gruppen zu schützen. Sie verwies auf die Schutzpflicht des Staates gegenüber Menschen mit Behinderungen gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Demnach muss der Staat Vorkehrungen treffen, um Triage-Situationen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Menschen mit Immunschwächen nicht von der Gesellschaft ausgeschlossen werden.
Empfehlungen für Menschen mit MS in der Pandemie
Die MS-Experten Prof. Dr. med. Ralf Gold und Prof. Dr. med. Judith Haas gaben regelmäßig aktualisierte Empfehlungen für Menschen mit MS während der Pandemie heraus. Diese Empfehlungen umfassten Schutzmaßnahmen, Testverfahren, Impfungen und Therapie.
Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzte die Gefährdung durch COVID-19 weiterhin als hoch ein, betonte jedoch, dass eine vollständige Impfung und Booster-Impfungen das Infektionsrisiko und das Risiko schwerer Erkrankungen reduzieren können.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfahl Auffrischungsimpfungen für alle Menschen ab 12 Jahren mit Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffen. Für Menschen mit Immundefizienz wurde eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen.
Zwei Studien zeigten keine erhöhten Risiken für MS-Schübe nach der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus.
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Medikamentöse Behandlungen
Die Wirkung neutralisierender monoklonaler Antikörper gegen neue Virusvarianten wurde als schwach oder unwirksam eingeschätzt. Virostatika wie Paxlovid® können jedoch in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion bei Menschen mit Immundefizienz einen schweren Verlauf verhindern.
Es wurde empfohlen, dass MS-Patienten mit Immundefizienz sich bei einer SARS-CoV-2-Infektion umgehend mit ihrem behandelnden Neurologen in Verbindung setzen.
Hygienemaßnahmen und Testungen
Trotz der Impfungen wurde empfohlen, die bekannten Hygieneregeln einzuhalten und Selbsttests zu nutzen. Als pflegender Angehöriger oder Besucher einer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses konnten sich Personen bis zum 28. Februar 2023 kostenlos testen lassen.
Aktuelle Situation und Ausblick
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ausgelaufen, und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde aufgehoben. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin eine jährliche COVID-19-Auffrischimpfung im Herbst für Risikogruppen und Personen mit erhöhtem arbeitsbedingten Expositionsrisiko.
Einrichtungen der Pflege müssen wirksame Hygienemaßnahmen etablieren, und für Pflegedienstleitungen gilt, ihren Hygieneplan nach IfSG § 23 und KRINKO zu aktualisieren.
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Persönliche Erfahrungen und Herausforderungen
Die Einführung der Impfpflicht führte zu erheblichen Herausforderungen für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen. Einige sahen sich gezwungen, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, während andere unter dem Druck standen, sich impfen zu lassen, obwohl sie Bedenken hatten.
Eine Zahnärztin äußerte die Sorge, dass sie aufgrund ihrer Krebserkrankung nicht wisse, wie ihr Körper auf eine Impfung reagieren würde. Eine Heilpädagogin befürchtete, arbeitslos zu werden, wenn sie sich nicht impfen lasse. Eine Altenpflegerin hatte Bedenken, dass sie als Geimpfte andere anstecken könnte, ohne es zu merken.
Diese persönlichen Erfahrungen verdeutlichen die komplexen ethischen und persönlichen Dilemmata, die mit der Impfpflicht verbunden waren.
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