Nervenschmerzen im Bein: Schmerzensgeldhöhe und Faktoren der Bemessung

Der menschliche Körper ist ein komplexes und faszinierendes System, dessen Fähigkeiten oft unterschätzt werden. Verletzungen und Beeinträchtigungen können diese dynamischen Lebensvorgänge stören und zu Schmerzen und Leiden führen. Wenn solche Verletzungen durch das Verschulden anderer verursacht werden, beispielsweise durch Körperverletzung, kommt im Zivilrecht das Schmerzensgeld ins Spiel. Es dient dazu, Verletzungen am Körper finanziell auszugleichen.

Schmerzensgeld: Ein Ausgleich für immaterielle Schäden

Das Schmerzensgeld ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und dient dazu, immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden und psychische Belastungen finanziell zu kompensieren. Voraussetzung ist, dass die Schädigungen durch eine andere Person vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Neben physischen Beeinträchtigungen stellen auch emotionale Wunden eine Entschädigungsgrundlage dar.

Grundsätzlich können alle fremdverschuldeten Verletzungen zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Bei kleinen Verletzungen wie einem blauen Fleck lässt sich dieser in der Praxis allerdings nur selten durchsetzen.

Faktoren, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von zahlreichen Faktoren ab und wird in jedem Fall individuell berechnet. Eine Orientierungshilfe können sogenannte Schmerzensgeldtabellen sein, in denen Urteile zum Schmerzensgeld verzeichnet sind.

Besonders entscheidend sind:

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  • Art und Schwere der Verletzung: Welche Verletzungen am Körper liegen vor? Eine grobe Orientierung bieten sogenannte Schmerzensgeldtabellen.
  • Intensität und Dauer der Schmerzen: Wie stark sind die Schmerzen und wie lange dauern sie an?
  • Anzahl und Schwere etwaiger Operationen: Wie viele Operationen waren notwendig und wie schwerwiegend waren diese?
  • Dauerschäden: Sind Dauerschäden entstanden, wie beispielsweise Bewegungseinschränkungen oder Entstellungen? Narben sind Dauerschäden! Für eine entstellende Narbe muss das Schmerzensgeld höher ausfallen, nämlich schlicht für die Beeinträchtigung des Aussehens. Darauf beruhende psychische Beeinträchtigungen erhöhen gleichfalls das Schmerzensgeld. Es gibt Narben die zusätzlich Schmerzen verursachen. Auch das muss natürlich berücksichtigt werden.
  • Phasen der Arbeitsunfähigkeit: Wie lange war der Betroffene arbeitsunfähig?
  • Beeinträchtigung im Alltag: Welche Auswirkungen hat die Verletzung auf den Alltag des Betroffenen?
  • Grad des Verschuldens: Wie hoch ist der Grad des Verschuldens des Schädigers?
  • Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten: Die Vermögensverhältnisse können bei der Bemessung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.
  • Lebensbeeinträchtigungen: Lebensbeeinträchtigungen sind nicht nur die Beeinträchtigungen im körperlichen Sinne, also Verletzungen und Verletzungsfolgen, wie etwa der Verlust des Augenlichts oder eines Beins, sondern darüber hinaus auch die Beeinträchtigung oder Verlust der beruflichen und/oder sozialen Stellung. Eine zentrale Rolle spielen die Lebensbeeinträchtigungen im Alltag, etwa die Aufgabe der Hobbys, Sport, Autofahren, der Verlust von Familie und Freundeskreis, entstellende Narben, die Verminderung der Heiratschancen, der Verlust der Zeugungsfähigkeit, die Einschränkung des Sexuallebens, Verlust des Berufs oder Vereitelung des Berufswunsches, Dauerhafte Einnahme von Medikamenten (Nebenwirkungen, Abhängigkeit) und besonders die dauerhafte Einnahme von Schmerzmitteln und schließlich psychische Beeinträchtigungen.

Nervenschmerzen im Bein: Eine besondere Herausforderung

Nervenverletzungen, insbesondere im Bein, können eine besondere Herausforderung darstellen. Sie können zu Taubheitsgefühlen, Lähmungserscheinungen oder chronischen Schmerzen führen und den Alltag und Beruf des Betroffenen erheblich beeinträchtigen.

Ursachen von Nervenschmerzen im Bein

Nervenverletzungen können verschiedene Ursachen haben, darunter:

  • Operationen: Nervenverletzungen treten in verschiedenen Schweregraden auf und können in vielen Fällen auf Behandlungsfehler zurückzuführen sein. Besonders häufig sind kleinere, sensible Nerven im Operationsbereich betroffen. Ärzte sind verpflichtet, Patienten vor dem Eingriff umfassend über mögliche Risiken aufzuklären. Dies gilt besonders bei Operationen in sensiblen Bereichen wie Leistenbrüchen oder orthopädischen Eingriffen. Nicht jeder Nervenschaden nach einer Operation ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. Bestimmte Risiken sind unvermeidbar und müssen vom Arzt im Aufklärungsgespräch erläutert werden. Die Beweisführung ist komplex und erfordert medizinischen Sachverstand. Wenn nach einer Operation Nervenschäden auftreten, ist eine präzise Diagnose entscheidend.
  • Unfälle: Unfälle, insbesondere solche mit Knochenbrüchen, können zu Nervenverletzungen führen.
  • Erkrankungen: Bestimmte Erkrankungen wie Diabetes oderMultiple Sklerose können Nervenschäden verursachen.

Schmerzensgeld bei Nervenschmerzen im Bein

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Nervenschmerzen im Bein hängt von den oben genannten Faktoren ab. Insbesondere die Intensität und Dauer der Schmerzen, die Beeinträchtigung im Alltag und mögliche Dauerschäden spielen eine wichtige Rolle.

Beispiele für Schmerzensgeld bei Nervenverletzungen:

  • Für eine Verletzung am Nervus radialis wurden 65.000,- Euro Schadenersatz durchgesetzt. Hierbei handelte es sich um einen groben Fehler des Operateurs bei einer Leistenhernie-Operation, der zu einer Radialisparese (Fallhand) führte.
  • Fehlerhafte Verankerung einer Prothesenpfanne am Hüftgelenk führte im postoperativen Verlauf zu einer Läsion des nervus femoralis (Oberschenkelnerv). Hier wurden 30.000,00 € Schmerzensgeld zugesprochen.
  • Das Landgericht Augsburg hat wegen einer Nervschädigung mit als Dauerschaden verbliebener Fallhand und deutlicher Behinderung des linken Arms ein Schmerzensgeld von seinerzeit (nur) 30.000,- DM vorgesehen. Unter Berücksichtigung des gestiegenen Lebenshaltungsindex es wären es heute immerhin 25.050,- Euro Schmerzensgeld. Jedoch erscheint es zumindest fraglich, ob eine solche Entschädigung angemessen ist, wenn der der Geschädigte sein Leben lang mit deutlichen Einschränkungen in der Funktion seiner Hand zurechtkommen muss.

Lebensbeeinträchtigungen im Alltag

Anerkannt ist, dass es sich Schmerzensgeld erhöhend auswirken muss, wenn dem Geschädigten dadurch Lebensfreude genommen wird, dass er seine Hobbys nicht mehr ausüben kann. Zu den Hobbys (Steckenpferd, Freizeitbeschäftigungen) zählen auch das Autofahren, das Motorradfahren und natürlich der Sport, der in Gerichtsentscheidungen am Häufigsten erwähnt wird.

So kann es sich Schmerzensgeld erhöhend auswirken, wenn ein Geschädigter vor dem Unfall oder dem Behandlungsfehler Leistungssport getrieben hat, nunmehr ihm aber nur noch normaler Freizeitsport möglich ist. In einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts heißt es dazu: Die bisherige Lebensführung des Geschädigten sei durch die prägende Freizeitbeschäftigung des aktiven Sports bestimmt gewesen, so dass der Leistungsstand eines normalen Freizeitsportlers nicht als gleichwertig empfunden werden kann. „Der damit verbundene Verlust an Lebensfreude muss sich spürbar auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken.“

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Einsamkeit ohne Familie und Freundeskreis ist für viele Menschen eine schreckliche Vorstellung, die ihnen seelische Pein verursacht. Solcherlei Beeinträchtigung der Lebensgestaltung ist - wie auch eine Verminderung der Heiratschancen - ein erheblicher Bemessungsfaktor des Schmerzensgeldbetrags, wenn sie auf einen Verkehrsunfall oder eine ärztliche Fehlbehandlung zurückzuführen ist. Für das allgemeine Risiko einer Zerrüttung von Ehe oder Familienbanden hat der Schädiger nicht einzustehen. Es muss also festgestellt werden, dass zum Beispiel ein sehr langer Krankenhausaufenthalt oder seelische Störungen, so etwa bei schweren Depressionen, zur Entfremdung der Eheleute oder zum Zerwürfnis der Familie geführt hat. Eine Zerrüttung, die nicht aus den Verletzungsfolgen herrührt, ist nicht ersatzpflichtig.

Sind die Chancen auf Heirat und Gründung einer Familie vermindert, so muss sich das bei der Bemessung des Schmerzensgeldes deutlich bemerkbar machen. Das gilt analog sowohl für das Eingehen einer festen Partnerschaft, sei es als uneheliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft.

Schmerzensgeld als immaterieller Ersatz soll auch die zusätzliche seelische Belastung der Erschwerung einer Bindung berücksichtigen.

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfolgt in der Regel über das Zivilgericht. Zunächst wird der Anspruch außergerichtlich gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Anspruch gerichtlich durch eine Klage geltend gemacht werden. Im Prozess müssen die Voraussetzungen des Schmerzensgeldanspruchs bewiesen werden. Dies umfasst in der Regel die Darlegung der Rechtswidrigkeit, des Verschuldens und der Kausalität sowie den Nachweis der erlittenen Verletzungen und deren Auswirkungen.

Es ist empfehlenswert, sich bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen von einem auf Medizinrecht und Personenschäden spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Mit Hilfe eines Experten lassen sich angemessene Schmerzensgelder erzielen. Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht absolut sinnvoll - vor allem wenn es um eine Nervenverletzung geht.

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Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen

Die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen ist ein wichtiger Aspekt, den Geschädigte und ihre Anwälte im Auge behalten müssen, um die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche sicherzustellen. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Beispiele:

  • Verkehrsunfall: Ein Verkehrsunfall ereignet sich am 15. März 2020. Der Geschädigte erlangt noch im selben Jahr Kenntnis von der Person des Schädigers und dem Umfang des Schadens. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2020 zu laufen und endet am 31. Dezember 2023.
  • Medizinischer Behandlungsfehler: Ein Patient erfährt erst im Jahr 2022, dass ein Behandlungsfehler aus dem Jahr 2019 die Ursache seiner Beschwerden ist. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2022 und endet am 31. Dezember 2025.

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