Die steigende Beliebtheit eines Medizinstudiums im Ausland ist nicht zuletzt auf die begrenzten Studienplätze in Deutschland zurückzuführen. Viele Studieninteressierte möchten lange Wartezeiten vermeiden und nutzen die Möglichkeiten, die die Europäische Union bietet, um sich europaweit an Universitäten zu bewerben. Allerdings gibt es neben der Sprachbarriere auch andere Aspekte wie Bewerbungsprozesse und Kosten zu berücksichtigen.
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsprozess
Die Zulassungsbedingungen für ein Medizinstudium variieren je nach Land und Hochschule. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren, vorzubereiten und zu bewerben. In vielen Ländern gibt es die Möglichkeit, ohne Numerus Clausus (NC) zu studieren, was in Deutschland oft eine Hürde darstellt. Allerdings sind diese Studienplätze oft mit höheren Studiengebühren verbunden.
Sprachliche Anforderungen
Es empfiehlt sich, ein deutsch- oder englischsprachiges Land für das Studium zu wählen. Neben Österreich ist auch England als Studienort attraktiv. Wer seine Sprachkenntnisse auffrischen oder ein Foundation Year absolvieren möchte, hat dort gute Chancen, aufgenommen zu werden. Viele Länder bieten den Studiengang Medizin mittlerweile in englischer Sprache an.
Anerkennung des Studienabschlusses
Nach einem Medizinstudium im Ausland muss die Approbation in Deutschland beantragt werden. Die Anerkennung ist nicht immer garantiert und das Verfahren ist kostenpflichtig. Da im Ausland nicht unbedingt die gleichen Standards wie in Deutschland gelten, muss oft eine Prüfung bestanden werden, damit die Approbation erteilt werden kann.
Grundsätzlich ist der Studienabschluss von allen Ländern der EU sowie der Schweiz in Deutschland gültig. Jeder Mediziner, der in diesen Ländern sein Medizinstudium erfolgreich abschließt, kann in Deutschland die Approbation beantragen. Auch für nicht-EU-Länder kann eine Anerkennung möglich sein, wenn der Abschluss des Medizinstudiums im Ausland gleichwertig mit dem deutschen Medizinstudium ist. Dies wird durch eine Prüfung der zuständigen Stelle der Bundesländer verifiziert. Neben dem Abschluss wird auch die Berufserfahrung berücksichtigt.
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Studiengebühren und Finanzierungsmöglichkeiten
Auch die Kosten sollten beim Medizinstudium im Ausland nicht außer Acht gelassen werden. Während in Österreich ein gebührenfreies Studium an einer staatlichen Universität möglich ist, fallen in England Kosten von ca. 9.000 Pfund pro Jahr an. In Polen sind Kosten von 9.000 bis 11.000 Euro pro Jahr nicht ungewöhnlich. Neben den Studiengebühren sind auch die Lebenshaltungskosten ein wichtiger Faktor. Länder in Osteuropa wie Bulgarien, Kroatien, Ungarn oder Litauen sind aufgrund der Anerkennung und der niedrigeren Lebenshaltungskosten interessant.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Medizinstudium im Ausland zu finanzieren, wie z.B. Auslands-BAföG, das Förderprogramm Erasmus, Stipendien und die Förderangebote des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Studienmöglichkeiten in verschiedenen Ländern
Die traditionsreichen belgischen Universitäten bieten ein hochqualitatives Studium und geringe Studiengebühren. Weitere Studienmöglichkeiten bestehen in Sarajevo und Mostar. Auch China, Dänemark, Estland, Finnland und Frankreich sind beliebte Studienorte. In Griechenland sind eine hochqualitative Ausbildung, spannende Studentenstädte und faire Aufnahmebedingungen sowie die Möglichkeit, auf Englisch zu studieren, attraktiv. England, Schottland und Wales genießen aufgrund ihrer exzellenten medizinischen Ausbildung weltweites Ansehen. Irland zeichnet sich durch seine hohe Qualität und die praxisorientierte Ausbildung aus.
Weitere Länder, die ein Medizinstudium anbieten, sind Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Spanien, Tschechien, die Türkei und Ungarn. Auch die USA bieten exzellente Studienmöglichkeiten, jedoch ist der Weg dorthin für Nichtamerikaner steinig und die Kosten sind hoch.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland
Wer in Deutschland den Arztberuf ausüben möchte, benötigt eine staatliche Erlaubnis, die Approbation. Um in diesem Beruf in Deutschland arbeiten zu können, muss die Berufsqualifikation anerkannt werden. Das Verfahren zur Anerkennung unterscheidet sich je nach Staatsbürgerschaft (EU, EWR, Schweiz, Drittstaat oder Spätaussiedler).
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Notwendige Dokumente und Verfahrensschritte
Für das Anerkennungsverfahren sind verschiedene Dokumente erforderlich, wie z.B. ein Identitätsnachweis, Nachweise der Berufsqualifikation (z.B. Zeugnisse, Diplome), ein Nachweis, dass man in Deutschland in dem Beruf arbeiten möchte, ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und Nachweise über Inhalt und Dauer der Ausbildung. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Das Anerkennungsverfahren dauert höchstens vier Monate, für Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz oft kürzer (höchstens drei Monate). Für bestimmte Berufe gilt die automatische Anerkennung, was das Verfahren verkürzt oder die Kosten reduziert.
Mögliche Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens
Die zuständige Stelle teilt das Ergebnis in einem Bescheid mit. Es gibt drei mögliche Ergebnisse:
- Die Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind gleichwertig. Die Berufsqualifikation wird anerkannt und man erhält die Approbation.
- Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation, die nicht durch Berufserfahrung und andere Kenntnisse ausgeglichen werden können. Die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. In den meisten Fällen kann eine Ausgleichsmaßnahme gemacht werden.
- Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, aber es werden nicht alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation erfüllt (z.B. Nachweis der persönlichen Eignung oder bestimmter Deutschkenntnisse).
Gegen das Ergebnis kann rechtlich vorgegangen werden. Es wird empfohlen, vor einem Widerspruch oder einer Klage eine Beratungsstelle zu konsultieren.
Ausgleichsmaßnahmen und Berufserlaubnis
Wenn die Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, kann eine Eignungsprüfung abgelegt werden, um wesentliche Unterschiede auszugleichen. Nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der zuständigen Stelle abgegeben werden muss. Die zuständige Stelle prüft die Bescheinigung und alle weiteren Voraussetzungen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Berufsqualifikation anerkannt.
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Für Drittstaatsangehörige ist die Einreise nach Deutschland zur Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme möglich. Bei Fragen zur Einreise sollte man sich beraten lassen.
Wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man sich bei der zuständigen Stelle über die Möglichkeiten informieren. Wenn man seine Berufsqualifikation in einem Drittstaat erworben hat, kann man für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation arbeiten. Dafür kann die Berufserlaubnis beantragt werden. Mit der Berufserlaubnis darf man unter Aufsicht einer Person mit Approbation arbeiten.
Alternativen zum direkten Medizinstudium
Wer an Numerus Clausus und Medizinertest scheitert, kann es im Ausland versuchen. Ein Medizinstudium im Ausland kann sich lohnen und gleichzeitig die Chancen auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester mit anrechenbaren Studienleistungen verbessern.
Quereinstieg in Deutschland
Wer sein Studium komplett in einem EU-Land abschließt, hat in Deutschland dank des Gleichbehandlungsgebots keine Probleme. Der Weg nach Deutschland führt über das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Obwohl der Wechsel im gleichen Studiengang von einer Hochschule an eine andere innerhalb der EU ein „Ortswechsel“ ist, spricht man bei dem Versuch, nach einem ausländischen Beginn sein Studium in Deutschland fortzusetzen, immer noch vom „Quereinstieg“. Der „Quereinstieg“ beginnt mit der Bewerbung an den Universitäten direkt in ein höheres Fachsemester. Die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern erfolgt durch die Hochschulen selbst.
Anrechnungsbescheid und Bewerbungsfristen
Der Nachweis der Qualifikation für ein höheres Fachsemester erfolgt durch einen Anrechnungsbescheid, mit dem die Studienzeiten und Studienleistungen des Auslandsstudiums auf das Studienfach angerechnet werden. In den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind für die Erteilung der Anrechnungsbescheide die Landesprüfungsämter der einzelnen Bundesländer zuständig.
Die Bewerbung muss innerhalb bestimmter Fristen bei den Universitäten eingegangen sein. Die Hochschulen haben für die Bewerbung im höheren Fachsemester besondere Formulare, die man aus dem Internetauftritt der Universitäten herunterladen kann. Um die eigenen Rechte optimal wahren zu können, ist es notwendig, jeder Bewerbung einen Zusatzantrag beizufügen.
Konkurrenz um Studienplätze
Nicht jeder, der das vorklinische Studium im Ausland abgeschlossen hat, erhält direkt einen klinischen Platz in Deutschland. Die Zahl der Klagen auf Zulassung zum Zweiten Studienabschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Hier konkurrieren die Bewerber mit zwei Jahren Auslandsstudium mit den Bewerbern, die in Deutschland über hochschulstart.de einen Teilstudienplatz erhalten haben.
Masterstudiengänge im Bereich Neurowissenschaften
Wer sich für das Gehirn, dessen Aufbau, Funktionen und Erkrankungen interessiert, kann nach einem Bachelorstudium der Naturwissenschaften, Medizin oder Psychologie einen Master in Neurowissenschaften absolvieren. Der Studiengang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse zur Erforschung des Gehirns und des Bewusstseins. Die spezifischen Studieninhalte variieren je nach Hochschule, wobei ein besonderer Fokus auf der Psychologie, der Kognition, der Neurochirurgie, Neurologie, Neuromathematik oder -informatik liegen kann.
Zulassungsvoraussetzungen und berufliche Perspektiven
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium eines qualifizierten Naturwissenschaftlichen Studiengangs gilt als Zulassungsbedingung. Einige Hochschulen führen zusätzlich Interviews und Aufnahmeprüfungen durch. Je nach Studienschwerpunkten und Vorbildung gibt es verschiedene berufliche Perspektiven, wie z.B. eine Tätigkeit in Kliniken und Fachpraxen, in der Forschung und Lehre, in der Medizintechnik, in der Wissenschaftspublizistik oder in der Pharmaindustrie.
Beispiele für Masterstudiengänge
Ein Beispiel ist der M.Sc. Biomedical Neuroscience, für den ein Bachelorabschluss in Naturwissenschaften wie Biologie, Biochemie, Molekulare Medizin oder Physik erforderlich ist. In Abhängigkeit von den absolvierten Modulen werden auch Abschlüsse in Psychologie, Gesundheitswissenschaften oder Chemie in Betracht gezogen. Darüber hinaus kann sich bewerben, wer ein mindestens fünfjähriges Medizinstudium absolviert und den zweiten Teil des Staatsexamens in Medizin oder Veterinärmedizin bestanden hat.
Akademisierung der medizinisch-technischen Radiologieassistenz (MTRA)
Der Beruf des Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten (MTRA) könnte sich in Zukunft verändern. Während die Ausbildung bislang an einer Berufsfachschule stattfindet, könnte sie zukünftig an einer Universität oder anderen Hochschule stattfinden. Diese Entwicklung liegt in der zunehmenden Komplexität des Berufs begründet.
Vor- und Nachteile der Akademisierung
Für MTRAs, die später im Ausland arbeiten wollen, wäre die Akademisierung eine große Erleichterung, da die Berufsausbildung, wie sie in Deutschland festgelegt ist, in vielen Ländern nicht oder nur zum Teil als berufsqualifizierend anerkannt wird. Allerdings steigen durch die Akademisierung die Voraussetzungen, um überhaupt eine Ausbildung beginnen zu können, an.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die mögliche Theoretisierung der Ausbildung, wodurch praktische Inhalte in den Hintergrund gedrängt werden könnten. Auf der anderen Seite könnte die Akademisierung den Beruf für junge Leute attraktiver machen und neue Karriereoptionen eröffnen.
Mögliche Lösungsansätze
Um das Dilemma aufzulösen, gibt es verschiedene Lösungsansätze. Zunächst sollte auf eine grundständige Ausbildung gesetzt werden, die eine fundierte Basis für alle Fachbereiche legt. Nach deren Abschluss kann eine weitere inhaltliche Vertiefung und Erweiterung des Wissensspektrums erfolgen. Eine weitere Option wäre ein duales Studium, das die reguläre MTRA-Ausbildung bei Bedarf mit spezialisierenden Studieninhalten kombiniert und jungen Leuten mit einem höheren Schulabschluss den Erhalt eines Bachelor-Abschlusses ermöglicht.
Masterstudium Neurorehabilitation für Therapeuten
Für Therapeuten, die nach neuen Chancen für ihre Karriere suchen, bietet sich ein Masterstudium in Neurorehabilitation an. Nach erfolgreichem Abschluss sind sie in der Lage, komplexe wissenschaftliche Untersuchungen zu planen und durchzuführen sowie evidenzbasierte Therapiemaßnahmen zu begründen. Dies eröffnet neue berufliche Möglichkeiten, z.B. als Leitung einer therapeutischen Praxis oder als Teamleitung in einer Rehabilitationseinrichtung.
Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren, wie z.B. BAföG, Stipendien oder Studienkredite. Die Studienberatung informiert gerne persönlich über die Studienfinanzierung. Alternativ oder zusätzlich kann man auch einem Aushilfsjob oder einer Werkstudierendentätigkeit nachgehen.
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