Die neurologische Frührehabilitation (Phase B) in Bayern ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen. Sie zielt darauf ab, die Betroffenen möglichst frühzeitig nach einem Akutereignis zu mobilisieren, Komplikationen zu vermeiden und die Grundlage für eine weitere Rehabilitation zu schaffen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ziele der neurologischen Frührehabilitation Phase B in Bayern.
Was ist neurologische Frührehabilitation?
Frührehabilitation ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die während einer Krankenhausbehandlung stattfindet. Sie wird bei medizinischer Notwendigkeit, beispielsweise nach einem Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Stillstand, von der Krankenkasse oder Unfallversicherung finanziert. Die Frührehabilitation kann bereits während der akutstationären Behandlung in Allgemeinkrankenhäusern beginnen, wird aber häufig erst nach Verlegung in eine spezialisierte Klinik durchgeführt.
Ziele der Frührehabilitation
Die Hauptziele der Frührehabilitation umfassen:
- Frühzeitige Mobilisierung der Patienten
- Vermeidung von Komplikationen, die im späteren Verlauf auftreten können
- Klären und Planen weiterer Reha- und Versorgungsmaßnahmen
In der Praxis gehen Frührehabilitation und anschließende Rehabilitation oft nahtlos in derselben Klinik ineinander über. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für die Frührehabilitation andere gesetzliche Bestimmungen gelten als für die weiterführende Rehabilitation.
Rechtliche Grundlagen und Phasen der neurologischen Rehabilitation
Aus rechtlicher Sicht findet die Frührehabilitation ausschließlich in der Phase B statt. Patienten in dieser Phase benötigen in der Regel noch intensivmedizinische Behandlung, wie beispielsweise Beatmung. In der Phase C können die Patienten bereits aktiv an der Therapie mitarbeiten, benötigen jedoch weiterhin medizinische Betreuung und Pflege.
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Übergang von Phase B zu Phase C
Obwohl die Rehabilitation in der Phase C üblicherweise in derselben Spezialklinik wie die Phase B stattfindet, kann der Übergang von Phase B zu Phase C dennoch relevant sein. Dies liegt daran, dass sich mit dem Phasenwechsel unter Umständen auch der zuständige Kostenträger ändert.
Medizinische Rehabilitation nach der Frührehabilitation
Die Reha der Phase C und die anschließende Rehabilitation zählen zur medizinischen Rehabilitation. Diese schließen sich an, wenn kein akutmedizinischer Behandlungsbedarf mehr besteht und eine Behandlung im Akutkrankenhaus nicht mehr erforderlich ist. Im Gegensatz dazu liegen bei der Frührehabilitation meist noch schwere Bewusstseinsstörungen und/oder Hirnschädigungen vor.
Voraussetzungen für die neurologische Frührehabilitation Phase B
Die neurologische Frührehabilitation wird in der Regel begonnen, wenn Patienten noch bewusstlos sind oder Bewusstseinsstörungen bzw. andere schwere Funktionseinschränkungen haben. Die Schön Klinik München Schwabing in Bayern ist darauf spezialisiert, auch kritisch kranke und aufwendig pflegebedürftige Patienten zu übernehmen und gegebenenfalls notwendige Diagnostik zu ergänzen.
Kriterien für die Aufnahme in die Schön Klinik München Schwabing
Die Behandlung in der Schön Klinik München Schwabing kann in der Regel dann begonnen werden, wenn die Patienten mit ihrer Erkrankung nicht mehr auf die Erfordernisse einer Intensivstation angewiesen sind (insbesondere selbstständig atmen können) und wenn das Team der Klinik die vorliegende Konstellation grundsätzlich mit einem positiven Rehabilitationspotenzial bewertet. In diese Bewertung fließen neben der Diagnose der neurologischen Rehabilitation weitere Faktoren ein, wie zum Beispiel Begleiterkrankungen, Vorschädigungen, die prognostizierte Lebenserwartung oder die Motivationslage der Betroffenen. Grundsätzlich gilt jedoch auch in unklaren Situationen: Ein Versuch der Rehabilitation steht den allermeisten Patientinnen und Patienten offen.
Kostenträger und Anmeldung
Die Schön Klinik München Schwabing hat Verträge mit allen gängigen Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenversicherungen, Beihilfe, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungen) geschlossen, sodass die Aufnahme für nahezu alle Patientinnen und Patienten möglich ist - unabhängig davon, ob diese aus Bayern oder einem anderen Bundesland kommen. Für die neurologische Frührehabilitation (Phase B) werden 99 Prozent der Patienten direkt aus dem Akutkrankenhaus zuverwiesen - wenn weiterhin der Bedarf nach einer Krankenhausbehandlung vorliegt, im Normalfall auch als Direktverlegung, das heißt, ohne das Einverständnis des Kostenträgers (meist: Krankenversicherung) einholen zu müssen. Für die Anmeldung zur Phase-B-Frührehabilitation sollten Zuweiser die Anmeldeunterlagen mit medizinischen und versicherungsrelevanten Angaben ausfüllen und an die Belegungsplanung der Klinik senden.
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Das multiprofessionelle Team in der Frührehabilitation
Bei der Frührehabilitation arbeitet ein multiprofessionelles Team eng zusammen. Dieses Team besteht in der Regel aus:
- Ärzten verschiedener Fachrichtungen (Neurologie, Innere Medizin, Urologie)
- Pflegekräften
- Funktionstherapeuten aus verschiedenen Bereichen (Physiotherapie, physikalische Medizin, Ergotherapie, Sprach- und Schlucktherapie, Neuropsychologie und Musiktherapie)
- aktivierenden Pflegetherapeuten für alle Hilfen der Alltagsbewältigung
- Sozialdienst und psychologische Unterstützung für die Angehörigen
Bedeutung der Pflege
Besondere Bedeutung hat die Pflege als Teil der Therapie. Die Basispflege umfasst die Körperpflege, die Hygiene, das Umlagern und das Bewegen. Dies dient vor allem dazu, Lungenentzündungen, Thrombosen, Druckgeschwüren und Spastiken vorzubeugen.
Aktivierende Reha-Maßnahmen
Eine wichtige Rolle spielen auch aktivierende Reha-Maßnahmen, die darauf abzielen, die Patienten so früh wie möglich zu aktivieren und ihre Funktionen zu verbessern.
Kosten und Finanzierung der Frührehabilitation
Die Kosten für die Frührehabilitation übernimmt meistens die Krankenkasse. Allerdings müssen die Krankenversicherten pro Tag 10 € für den Krankenhausaufenthalt oder Aufenthalt in der Rehaeinrichtung zuzahlen. Wer schon hohe Zuzahlungen geleistet hat, kann sich bei Überschreiten der sogenannten Belastungsgrenze von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Weitere Kostenträger
Die Träger der sozialen Entschädigung finanzieren die Frührehabilitation bei einem Anspruch auf soziale Entschädigung, z.B. Wer nicht krankenversichert ist, kann das Geld für Frührehabilitation bei finanzieller Bedürftigkeit ganz oder teilweise als Leistung der Sozialhilfe bekommen. Die Krankenhilfe wird aber nur während einer Krankenhausbehandlung gewährt. Für Reha nach der Frührehabilitation (bei neurologischer Rehabilitation ab Phase C) sind die sogenannten Rehabilitationsträger zuständig.
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Kein Antrag erforderlich
Die Frührehabilitation wird direkt im Krankenhaus verschrieben und durchgeführt, so dass kein Antrag nötig ist.
Spezialisierte Rehakliniken in Bayern
In Bayern gibt es mehrere spezialisierte Rehakliniken, die neurologische Frührehabilitation anbieten. Dazu gehören beispielsweise die Schön Klinik München Schwabing und die Klinik Bavaria in Bad Kissingen. Diese Kliniken bieten umfassende Therapieangebote und modernste Ausstattung, um den Patienten eine bestmögliche Rehabilitation zu ermöglichen.
Klinik Bavaria in Bad Kissingen
Die Klinik Bavaria in Bad Kissingen bietet eine hochindividualisierte Therapieprogramme, das speziell auf die neurologischen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt ist. Die Klinik legt großen Wert auf eine ganzheitliche Betreuung, die sowohl die körperlichen als auch die kognitiven Fähigkeiten stärkt.
Therapiespektrum
Das Therapiespektrum umfasst unter anderem:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Neuropsychologische Behandlungen
Zudem bietet die Klinik Bavaria eine umfassende psychologische Betreuung und Klinikseelsorge an.
Moderne Ausstattung
Die Klinik Bavaria ist mit modernster Diagnostik und Therapiegeräten ausgestattet. Dazu gehören unter anderem Europas größtes Ganglabor und die einzige Einrichtung in Deutschland mit zwei Anti-Schwerkraft-Laufbändern.
Bedeutung der frühzeitigen Rehabilitation
Nach einer Schädigung des Nervensystems sollte die Rehabilitation möglichst früh begonnen werden (neurologische Frührehabilitation), idealerweise nur wenige Tage nach dem Akutereignis. Es ist medizinisch anerkannt, dass der Erfolg der Therapie langfristig größer ist, je früher und intensiver das Nervensystem durch gezieltes Training stimuliert wird.
Checkliste zur Rechtfertigung des akutstationären Behandlungsbedarfs
In Bayern wurde am 01.09.2012 die "Checkliste zur Rechtfertigung des akutstationären Behandlungsbedarfs in der neurologischen Frührehabilitation" in ihrer ersten Fassung in Kraft gesetzt. Diese Checkliste dient dazu, den akutstationären Behandlungsbedarf in der neurologischen Frührehabilitation zu präzisieren und eine sachgerechte Abbildung und Vergütung der Leistungen im DRG-System zu ermöglichen.
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