Herzlich willkommen in der neurologischen und psychiatrischen Gemeinschaftspraxis St. Ingbert. Um Ihren Besuch und die Abläufe in unserer Praxis so reibungslos wie möglich zu gestalten, möchten wir Sie über einige wichtige Änderungen und Hinweise informieren.
Einführung des Elektronischen Rezepts (eRezept) ab 2024
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des elektronischen Rezepts (eRezept) für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl für Ärzte als auch für Patienten verpflichtend. Diese bundesweite Umsetzung der Digitalisierungsstrategie bringt einige Veränderungen mit sich, die wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten.
Funktionsweise des eRezepts
Das eRezept wird digital im Praxissystem erstellt und von Ihrem Arzt digital signiert. Nach erfolgreicher Signatur wird das eRezept papierlos an den zentralen eRezept-Server übermittelt. Sie benötigen grundsätzlich keinen Rezeptausdruck mehr.
Einlösen des eRezepts in der Apotheke
Für das Einlösen des eRezepts in der Apotheke gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Versichertenkarte: Sie weisen in der Apotheke einfach Ihre Versichertenkarte vor. Die Apotheke ruft dann die Rezeptdaten vom Server ab.
- eRezept-App: Alternativ zur Versichertenkarte können Sie auch eine spezielle eRezept-App nutzen.
- Rezeptausdruck mit QR-Code: Wenn weder Versichertenkarte noch App zur Verfügung stehen, ist auch ein spezieller Rezeptausdruck mit einem QR-Code möglich.
Wichtige Änderungen im Ablauf
Bitte beachten Sie, dass der oben beschriebene Vorgang deutlich zeitaufwändiger ist als die Ausstellung herkömmlicher Papierrezepten. Aus diesem Grund können Rezepte nicht mehr ohne weiteres während der Sprechstunde ausgehändigt werden.
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Konkret bedeutet dies:
- Einlesen der Versichertenkarte: Vor der Ausstellung eines Rezepts ist das Einlesen Ihrer Versichertenkarte zwingend erforderlich.
- Wiederholungsrezepte: Bei der Bestellung von Wiederholungsrezepten kann die ärztliche Signatur erst nach der regulären Sprechstunde erfolgen. Wenn Sie Ihre Versichertenkarte oder die App nutzen, können Sie damit am Folgetag die Apotheke aufsuchen. Benötigen Sie einen Rezeptausdruck, kann dieser erst am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.
- Rezepte im Rahmen eines Sprechstundentermins: Bei einem regulären Sprechstundentermin erfolgt die Rezeptverordnung in der Regel direkt während des Termins.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Änderungen aufgrund der bundesweiten Digitalisierungsstrategie notwendig sind und unsere Arbeitsabläufe beeinflussen.
Telefonische Erreichbarkeit
Wir sind stets bemüht, telefonisch für Sie erreichbar zu sein. Es sind mehrere Leitungen parallel geschaltet. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Telefonansage: Zu Beginn der Verbindung läuft immer eine kurze Ansage. Bitte hören Sie diese vollständig an.
- Rezeptbestellung per Anrufbeantworter: Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein Rezept auf dem Anrufbeantworter zu bestellen.
- Verbindung mit einer Mitarbeiterin: Wenn Sie in der Leitung bleiben, werden Sie automatisch mit einer unserer Mitarbeiterinnen verbunden.
- Wartezeiten: Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund erhöhten Telefonaufkommens zu Wartezeiten oder Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit kommt. Wir arbeiten daran, die Erreichbarkeit stetig zu verbessern.
Terminvereinbarung und -absage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit wir diesen Termin an andere Patienten vergeben können. Wir haben dafür vollstes Verständnis. Eine frühzeitige Information hilft uns sehr bei der Organisation unserer Praxisabläufe.
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