Neurologische Reha Phase C: Kostenträger und Bürokratie

Die neurologische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Sie dient dazu, die Patienten wieder in ein möglichst selbstständiges Leben zu integrieren. Die Rehabilitation wird in verschiedene Phasen unterteilt, wobei die Phase C eine wichtige Rolle spielt. In dieser Phase können sich die Patienten überwiegend selbst versorgen. Doch wer trägt die Kosten für diese Rehabilitation? Und welche bürokratischen Hürden müssen dabei überwunden werden?

Kostenträger der neurologischen Reha Phase C

Im Bereich der Rehabilitation kommen verschiedene Kostenträger in Frage. Manchmal ändert sich das sogar während des Aufenthalts des Patienten.

  • Die Krankenkassen: Sie sind zuständig bei nicht erwerbstätigen Patienten oder bei Patienten, die die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht erfüllen. Auch bei Patienten, die noch erheblich unterstützungsbedürftig sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
  • Die Beihilfe: Bei beihilfeberechtigten Patienten übernimmt die Beihilfe die Kosten.
  • Die Rentenversicherung: Für noch nicht berentete Patienten im erwerbsfähigen Alter muss beim Eintritt in Phase C ein Reha-Assessment erhoben werden. Fällt dieses positiv aus, werden die weiteren Behandlungskosten von der Rentenversicherung getragen, so dass ein Kostenträgerwechsel erfolgt.
  • Die Unfallversicherung: Handelt es sich um einen versicherten Arbeits- oder Wegeunfall, ist die Unfallversicherung der Kostenträger.
  • Die Träger der sozialen Entschädigung: Sie finanzieren die Frührehabilitation bei einem Anspruch auf soziale Entschädigung.
  • Die Sozialhilfe: Wer nicht krankenversichert ist, kann das Geld für Frührehabilitation bei finanzieller Bedürftigkeit ganz oder teilweise als Leistung der Sozialhilfe bekommen. Die Krankenhilfe wird aber nur während einer Krankenhausbehandlung gewährt.

Für eine Krankenhausbehandlung ist in aller Regel die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung (oft auch in Verbindung mit der Beihilfe) zuständig. Als privat Versicherter sollte man beachten, dass die Versicherung/Beihilfestelle vor der Aufnahme einer Behandlung zustimmen muss. In bestimmten Fällen können aber auch noch andere Kostenträger zuständig sein (z. B. Berufsgenossenschaften bei anerkannten Arbeitsunfällen).

Bürokratische Hürden in der Reha Phase C

Die neurologische Rehabilitation ist nicht nur mit körperlicher Anstrengung verbunden, sondern auch mit einem hohen bürokratischen Aufwand. Dies betrifft sowohl die Ärzte und Therapeuten als auch die Patienten und deren Angehörige.

  • Antragstellung: Vor Beginn der Rehabilitation muss die Kostenübernahme beim Kostenträger beantragt werden. Bei einem vorausgegangenen Akutereignis mit stationärem Aufenthalt erfolgt die Antragsstellung in der Regel vom Sozialdienst des Krankenhauses.
  • Verlängerungsanträge: Erscheint die Verlängerung des Aufenthalts für einen Patienten sinnvoll, so ist es ärztliche Aufgabe, eine Verlängerung der Kostenzusage beim entsprechenden Kostenträger zu beantragen.
  • Reha-Assessment: Für noch nicht berentete Patienten im erwerbsfähigen Alter muss beim Eintritt in Phase C ein Reha-Assessment erhoben werden.
  • Kostenträgerwechsel: Fällt das Reha-Assessment positiv aus, werden die weiteren Behandlungskosten von der Rentenversicherung getragen, so dass ein Kostenträgerwechsel erfolgt, der das Ausfüllen weiterer Formulare erforderlich macht.
  • Dokumentation: Die Behandlung in der Rehabilitationsklinik wird nach Tagessätzen abgerechnet. Durch das Anlegen von neuen Fällen während des Aufenthalts ein- und desselben Patienten wird dessen Akte im PC absolut unübersichtlich. Wichtige Dokumente, die zu Beginn des Aufenthaltes eingescannt wurden, wie beispielsweise eine Betreuungsurkunde oder eine Patientenverfügung, sind nur in der ersten Akte auffindbar. Will man die Einträge der Therapeuten zurückverfolgen, um sich Fortschritte des Patienten zu vergegenwärtigen, muss man sich durch mehrere elektronische Akten klicken.

Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation

In der neurologischen Rehabilitation wird nach dem Phasenmodell vorgegangen: Jeder Patient wird mit Hilfe einer Punkteskala in eine der Phasen Frühreha, B, C oder D eingestuft. Frühreha-Patienten können beispielsweise noch beatmet sein; Frühreha und Phase B gelten abrechnungstechnisch als Krankenhausbehandlung. Patienten der Phase C können sich überwiegend selbst versorgen; Patienten der Phase D streben eventuell sogar wieder eine Berufstätigkeit an. Jeder Patient wird wöchentlich erneut eingestuft und kann bei Verbesserung seines Zustandes einen „Phasenwechsel“ erreichen.

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Die Behandlung in der Rehaklinik erfolgt durch ein multiprofessionelles Team. Dieses Team besteht aus Ärzten, Pflegekräften, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Neuropsychologen und dem Sozialdienst. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen ist entscheidend für den Erfolg der Rehabilitation.

In wöchentlich stattfindenden ICF-orientierten Patientenbesprechungen werden für jeden Patienten Ziele formuliert. Ob diese durch Einzel- und Gruppentherapien erreicht werden konnten, wird für jeden einzelnen Patienten geprüft. In dieser Besprechung, an der Experten aus den medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Teams teilnehmen, werden Ziele und die entsprechenden Rehamaßnahmen im interdisziplinären Dialog fortlaufend besprochen, individuell angepasst und evaluiert. Die Patientenbesprechung ist der organisatorische Kern der Arbeit; sie dient dazu, die Arbeit des Rehateams inhaltlich zu koordinieren, Schwerpunkte zu vereinbaren und den Verlauf der Rehabilitation anhand der Entwicklungen zu dokumentieren. Die formulierten interdisziplinären Rehabilitationsziele gehen in den Arbeitsauftrag aller Beteiligten ein und ihre Erarbeitung ist ein notwendiger Bestandteil der Reha- und Therapieplanung.

Ziele der Reha Phase C

Am Ende der Phase C erfolgt die Vorbereitung auf die weitere Versorgung, z. B. die Entlassung nach Hause, in eine Pflegeeinrichtung oder in die Phase D der Rehabilitation. Die Entscheidung welche Phase für den Patienten am medizinisch erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Je nach Phase gibt es festgelegte Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, die Patienten mit ähnlichen kurativmedizinischen, pflegerischen und rehabilitativen Aufwands gruppiert. Der Patient ist kommunikations- und interaktionsfähig (ggf. Es besteht keine konkrete Selbst- und Fremdgefährdung oder Störung des Sozialverhalts (z.B. Diese Einhaltung dieser Kriterien wird von den behandelnden Ärzten vor Aufnahme der Rehabilitation geprüft.

Frührehabilitation

Die Frührehabilitation ist Rehabilitation während einer Krankenhausbehandlung und wird bei medizinischer Notwendigkeit z.B. von der Krankenkasse oder Unfallversicherung finanziert. Sie kann bei der akutstationären Behandlung in Allgemeinkrankenhäusern durchgeführt werden, findet aber häufiger erst nach einer Verlegung in eine Spezialklinik statt. Ziele sind insbesondere eine frühzeitige Mobilisierung, Vermeiden späterer Komplikationen sowie Klären und Planen weiterer Reha- und Versorgungsmaßnahmen. In der Praxis finden Frührehabilitation und anschließende weitere Rehabilitation oft nahtlos in der selben Klinik statt, aber für Frührehabilitation gelten andere Gesetze als für die weitere Rehabilitation.

Menschen mit schweren Gesundheitsstörungen (z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Stillstand) erhalten Leistungen der Frührehabilitation, wenn diese notwendig sind. Besonders bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Hirnblutung, operative Entfernung eines Hirntumors, schwerer Schub bei Multipler Sklerose) ist Frührehabilitation ein häufiger Bestandteil der Behandlung.

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Aus rechtlicher Sicht findet Frührehabilitation nur in der Phase B statt. Dabei benötigen Patienten in der Regel noch eine intensivmedizinische Behandlung, das heißt, sie müssen z.B. beatmet werden. In Phase C können sie bei der Therapie schon mitarbeiten, müssen jedoch weiterhin medizinisch betreut und gepflegt werden. In der Praxis findet aber die Rehabilitation in der Phase C üblicherweise in der selben Spezialklinik für Frührehabilitation statt, wie die Frührehabilitation in der Phase B. Die Patienten bemerken also von der Änderung der rechtlichen Einordnung oft nichts. In manchen Fällen ist die unterschiedliche rechtliche Einordnung aber wichtig, weil teilweise beim Wechsel von Phase B in Phase C ein anderer Kostenträger zuständig wird, z.B. Je nachdem, wie stark bleibende Einschränkungen sind, können Betroffene im Anschluss z.B. durch eine Anschlussrehabilitation wieder fitter für ihren Alltag werden, durch berufliche Reha-Maßnahmen wieder ins Berufsleben eingegliedert werden und bei anhaltender Behinderung Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie bei Pflegebedürftigkeit Pflegeleistungen bekommen (z.B.

Die Reha der Phase C und die Anschlussrehabilitation zählen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein akutmedizinischer Behandlungsbedarf (mehr) besteht und deshalb die Behandlung im Akutkrankenhaus nicht (mehr) notwendig ist. Wenn Frührehabilitation in Frage kommt, liegen dagegen meist noch schwere Bewusstseinsstörungen und/oder Hirnschädigungen vor. Frührehabilitation wird in der Regel schon begonnen, wenn Patienten noch bewusstlos sind oder Bewusstseinsstörungen bzw. andere schwere Funktionseinschränkungen haben. Sie wird z.B. zur Beratung und ggf. Vermeidung oder Verringerung einer Behinderung bzw. zur Klärung des Reha-Bedarfs und ggf.

Bei der Frührehabilitation arbeitet ein multiprofessionelles Team (z.B. Ärzte, Pflegekräfte und Physiotherapeuten) eng zusammen. Besondere Bedeutung hat die Pflege als Teil der Therapie. Die Basispflege umfasst die Körperpflege, die Hygiene, das Umlagern und das Bewegen. Das soll vor allem Lungenentzündungen, Thrombosen, Druckgeschwüren und Spastiken vorbeugen. Eine wichtige Rolle spielen auch aktivierende Reha-Maßnahmen (z.B.

Die Kosten für Frührehabilitation übernimmt meistens die Krankenkasse, aber die Krankenversicherten müssen pro Tag 10 € für den Krankenhausaufenthalt oder Aufenthalt in der Rehaeinrichtung zuzahlen, Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung. Wer schon hohe Zuzahlungen geleistet hat, kann sich bei Überschreiten der sog. Belastungsgrenze von der Krankenkasse befreien lassen.

Frührehabilitation wird direkt im Krankenhaus verschrieben und durchgeführt, so dass kein Antrag nötig ist.

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