Der Begriff Demenz beschreibt einen Zustand, in dem die zuvor normale Denkfähigkeit dauerhaft und über das altersübliche Maß hinaus eingeschränkt ist. Betroffene sind nicht mehr in der Lage, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Die Ursachen für Demenzerkrankungen sind vielfältig, wobei die sogenannten „neurodegenerativen Erkrankungen“ (z.B. die Alzheimer-Krankheit) am häufigsten vorkommen.
Was ist Demenz?
Wenn keine relevanten Probleme im Alltag bestehen, spricht man von einer „leichten kognitiven Beeinträchtigung“. Die Störung der Denkleistung kann beispielsweise das Gedächtnis, die Orientierung, die Aufmerksamkeit, die Sprache oder die Fähigkeit zur Problemlösung betreffen. Je nach Ursache der Demenz können in späten oder auch in frühen Krankheitsstadien zusätzlich andere neurologische Symptome auftreten.
Am häufigsten sind die sogenannten „neurodegenerativen Erkrankungen“ (z.B. die Alzheimer-Krankheit). Dabei kommt es aus bisher nicht vollständig aufgeklärten Gründen zur Anhäufung von Eiweißen im Gehirn und zu einem Absterben der Nervenzellen. Die „vaskuläre“ Demenz, bedingt durch Schlaganfälle oder chronische Durchblutungsstörungen des Gehirns, ist ebenfalls relativ häufig.
Diagnostik von Demenz
Im Rahmen der Demenzdiagnostik wird nach Erhebung der Krankengeschichte zunächst eine sogenannte „neuropsychologische Testung" durchgeführt. Dafür braucht es in der Regel nur Papier und Stift. Die Ergebnisse werden unter Berücksichtigung des Lebensalters ausgewertet. Gibt es Auffälligkeiten, werden weitere Untersuchungen wie z.B. CT (Computer-Tomografie) oder MRT (Magnet-Resonanz-Tomografie) durchgeführt.
Der DemTect-Test
Der DemTect-Test ist ein systematisches Testverfahren, mit dem eine Reihe kognitiver Funktionen (z. B. Wahrnehmung, Lernen, Erinnerungsvermögen, Denkvermögen) untersucht wird. Den DemTect-Demenz-Test (auch „Demenz-Detektions-Test“ oder „Demenz-Detection“ genannt) gibt es seit dem Jahr 2000. Die Abkürzung steht für Dementia Detection, also Demenz-Erkennung. DemTect ist ein Screening-Verfahren zur Früherkennung von Demenz und Alzheimer. Der Test dauert nicht lange und kann auch von Personen ohne Fachkenntnisse durchgeführt werden. Wichtig ist aber, dass die Testperson gut hören und sehen kann und der Test in einem ruhigen Umfeld ohne Störungen durchgeführt wird.
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Der DemTect-Test ersetzt keine ausführliche medizinische und psychologische Untersuchung. Er soll der Erkennung einer möglichen Demenz dienen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Um das Ergebnis nicht zu verfälschen, sollten Sie als Tester möglichst ruhig und sachlich, aber freundlich auftreten. Für jeden Teil des Tests wird eine Punktzahl ermittelt, die dann anhand der Umrechnungstabelle in einen Testwert umgewandelt wird. Die Testwerte werden abschließend addiert und anhand einer Skala gewichtet.
Die Entwickler des DemTect-Tests sagen klar und eindeutig, dass der Test keine ausführliche Diagnose ersetzt. Wenn aber die Punktwerte im kritischen Bereich liegen, sollten Sie anschließend eine ärztliche Diagnose einholen. Das DemTect Testverfahren wird in vielen Bereichen angewendet und ist ziemlich zuverlässig. Wenn Sie noch Zweifel an dem Ergebnis haben, können Sie ein weiteres Demenz-Testverfahren anwenden. Neben dem Uhrentest gibt es zum Beispiel den Mini-Mental-Status-Test (MMST) oder den MoCa-Test. Ergibt DemTect oder ein anderes Testverfahren, dass die Testperson vielleicht an Demenz erkrankt ist, sollten Sie eine ärztliche Diagnose einholen.
Aufgaben im DemTect-Test
- Aufgabe 1: „Ich lese Ihnen jetzt eine Liste von 10 Wörtern langsam vor. Bitte wiederholen Sie danach die Wörter, die Sie sich gemerkt haben. „Nun lese ich Ihnen die Liste noch ein zweites Mal vor. Bitte wiederholen Sie die Wörter, die Sie sich gemerkt haben.
- Auswertung: Für jeden richtig genannten Begriff aus beiden Durchgängen gibt es jeweils einen Punkt. Es können maximal 20 Punkte erreicht werden.
- Aufgabe 2a: Die Testperson soll zwei Zahlen in Zahlwörter umwandeln. Aufgabe 2b: Die Testperson soll zwei Zahlwörter in Zahlen umwandeln.
- Auswertung: Für jede richtige Umwandlung gibt es einen Punkt. Es können bei dieser Aufgabe maximal vier Punkte erreicht werden.
- Aufgabe 3: „Welche Dinge gibt es in einem Supermarkt? Zählen Sie bitte so viele wie möglich auf.
- Auswertung: Für jeden richtig genannten Begriff gibt es einen Punkt. Es können maximal 30 Punkte erreicht werden.
- Aufgabe 4: „Ich werde Ihnen jetzt jeweils eine Zahlenreihe nennen. Sie wiederholen diese bitte in umgekehrter Reihenfolge.
- Auswertung: Es zählt nur die Länge der längsten richtig rückwärts wiederholten Zahlenfolge. Es können also maximal sechs Punkte erreicht werden.
- Aufgabe 5: „Am Anfang unseres kleinen Tests habe ich Ihnen eine Liste von 10 Wörtern genannt.
- Auswertung: Für jeden richtig erinnerten Begriff gibt es einen Punkt. Bei dieser Aufgabe gibt es maximal zehn Punkte.
Wandeln Sie die Punkte aus den einzelnen Aufgaben in Testwerte um. Lesen Sie in der Umrechnungstabelle ab, welcher Testwert der Punktzahl aus Aufgabe 1 entspricht. Lesen Sie in der Umrechnungstabelle ab, welcher Testwert der Punktzahl aus Aufgabe 2 entspricht. Zur Erinnerung: Für jede richtige Umwandlung gibt es einen Punkt. Lesen Sie in der Umrechnungstabelle ab, welcher Testwert der Punktzahl aus Aufgabe 3 entspricht. Lesen Sie in der Umrechnungstabelle ab, welcher Testwert der Punktzahl aus Aufgabe 4 entspricht. Zur Erinnerung: Es zählt die längste richtige rückwärts wiederholte Zahlenfolge. Lesen Sie in der Umrechnungstabelle ab, welcher Testwert der Punktzahl aus Aufgabe 5 entspricht. Die Anzahl der gewichteten Testwerte beim DemTect-Test zeigt, ob eine kognitive Beeinträchtigung oder eine Demenz wahrscheinlich sind.
Weitere diagnostische Maßnahmen
- Ärztliches Aufnahmegespräch: Der Arzt oder die Ärztin fragen nach Vorerkrankungen und welche Veränderungen der Patient selbst erlebt. Von Angehörigen werden die Beobachtungen des Angehörigen erfragt.
- Blutuntersuchung: Gezielt werden die Blutwerte ermittelt, die für Konzentration, Merkfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Gehirns eine Rolle spielen.
- CT (Computer-Tomografie) oder MRT (Magnet-Resonanz-Tomografie): CT und MRT sind bildgebende Verfahren. Sie erlauben einen Einblick in den aktuellen Zustand des Gehirns und helfen dabei, die Form der Demenz festzustellen und andere behandelbare Ursachen auszuschließen.
- Psychologisches Gutachten: Die ärztlichen Bezeichnungen für diese Untersuchung sind MMST oder DemTect. Hier müssen die Betroffenen Fragen beantworten und Aufgaben lösen.
- Eventuell weitere Untersuchungen: Idealerweise werden diese Untersuchungen an verschiedenen Tagen gemacht.
Behandlung von Demenz
Bei neurodegenerativen Demenzen (z.B. der Alzheimer-Krankheit) können nur die Symptome, nicht der krankhafte Prozess im Gehirn selbst nachhaltig beeinflusst werden. Spezielle Medikamente können jedoch das Voranschreiten der Symptome über eine Zeit verlangsamen. Das Gleiche gilt für ergotherapeutische Maßnahmen, aber auch für ein optimales soziales Umfeld und eine adäquate pflegerische Betreuung. Für andere Ursachen demenzieller Erkrankungen können ggf. auch sehr effektive Therapiemöglichkeiten bestehen (z.B. Antibiotika- oder Kortison-Therapien bei Entzündungen oder Hormonersatztherapie bei Schilddrüsenunterfunktion).
Noch gibt es kein Medikament, dass Alzheimer oder eine andere Demenzform heilen kann. In den S-3-Leitlinien werden die aktuell besten Therapien empfohlen. Medikamente, die den Verlauf einer Alzheimer-Demenz verzögern sollen, heißen Antidementiva. Für eine medikamentöse Therapie der Alzheimer-Erkrankung stehen aktuell zwei verschiedene Wirkstoffgruppen zur Verfügung. Auch hochdosierte Ginkgo-Präparate werden aus Sicht der Leitlinie empfohlen. Diese Medikamente sind frei verkäuflich, dürfen aber auch vom Arzt auf Rezept verordnet werden. Der Arzt prüft, ob dieses Medikament geeignet ist. Ebenso werden in der Leitlinie nicht-medikamentöse Therapien empfohlen. Sie sind - im Gegensatz zu den Medikamenten - völlig nebenwirkungsfrei.
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Neurologisches Gutachten zur Testierfähigkeit bei Demenz
Die Aufgabe eines neurologischen Sachverständigen ist hochkomplex und spezifisch. Achtung: "Psychologische Gutachten" oder "psychologische Fachgutachten" machen im Erbrecht keinerlei Sinn. Ein Gutachten zur Testierfähigkeit muss immer durch einen Arzt erstellt werden, einen Facharzt für Neurologie / Nervenheilkunde. Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich die fehlende Testierfähigkeit grundsätzlich nur mit Hilfe eines neurologischen Sachverständigen ermitteln.
Ein Gutachten zur Testierfähigkeit wird in der Regel von einem Facharzt für Neurologie erstellt, da es um die Beurteilung des geistigen Zustands einer Person zum Zeitpunkt der Errichtung eines Testaments geht. Dies basiert auf § 2229 BGB, wonach eine Person testierunfähig ist, wenn sie aufgrund einer krankhaften Störung des Geisteslebens, Bewusstseinsstörung, geistiger Behinderung oder schwerer Sucht nicht in der Lage ist, ihren Willen frei zu bestimmen. Der Prozess ist oft retrospektiv (nach dem Tod des Erblassers), da die Testierfähigkeit häufig im Nachlassverfahren geprüft wird.
Ablauf der Erstellung eines Gutachtens zur Testierfähigkeit
- Aktenstudium und Vorbereitung: Der Neurologe prüft alle verfügbaren Unterlagen, einschließlich medizinischer Berichte, Behandlungsakten, Laborwerten, Bildgebungen (z. B. MRT/CT des Gehirns) und früheren Diagnosen. Falls Unterlagen fehlen, fordert er diese an.
- Integration von Zeugenaussagen: Oft werden Aussagen von Angehörigen, Pflegepersonal oder Ärzten einbezogen, die Veränderungen im Verhalten, in der Orientierung oder in der Urteilsfähigkeit beschreiben.
- Medizinische Bewertung: Der Neurologe analysiert, ob eine "krankhafte Störung des Geisteslebens" vorlag, die die freie Willensbestimmung ausschloss. Dazu gehören Tests auf kognitive Funktionen (z. B. Mini-Mental-Status-Examination, falls lebend), aber retrospektiv basiert es auf Indizien wie Demenzstadien.
- Erstellung des Gutachtens: Das Gutachten muss klar strukturiert sein, mit Begründung der Diagnose, Bewertung des Einflusses auf die Testierfähigkeit und Empfehlung.
- Zeitliche Präzision: Der Fokus liegt exakt auf dem Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Schwankungen im Krankheitsverlauf müssen berücksichtigt werden.
Anforderungen an die Qualität von Gutachten
- Trennung der Tatbestandsmerkmale: Zuerst prüfen, ob eine dauerhafte krankhafte Störung vorlag (z. B. Demenz); zweitens, ob diese die freie Willensbestimmung ausschloss.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Alle relevanten Dokumente (ärztliche Berichte, Zeugenaussagen) müssen einbezogen werden.
- Neutralität und Begründung: Der Neurologe muss seine Einschätzung detailliert begründen.
Herausforderungen und Fehlerquellen
- Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen: Wenn medizinische Akten lückenhaft sind oder Zeugenaussagen widersprüchlich, kann die Bewertung verzerrt sein.
Insgesamt erfordert ein solches Gutachten hohe Sorgfalt, um Anfechtungen zu vermeiden.
Informationsquellen zur Feststellung der Testierfähigkeit
Zur Feststellung der Testierfähigkeit ist es erforderlich, eine Vielzahl von Informationsquellen heranzuziehen, die ein umfassendes Bild des geistigen Zustands des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ermöglichen. Auch Krankenakten und Pflegedokumentationen liefern wichtige Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf und etwaige Veränderungen im mentalen Zustand. Pflegedokumentationen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Heimen und ambulanten Pflegediensten tragen ebenso zur Beurteilung bei wie Zeugenaussagen von behandelnden Ärzten, Nachbarn, Bekannten, Verwandten, Bankangestellten. Darüber hinaus können persönliche Dokumente wie Korrespondenzen, Kalendernotizen, Tagebücher, Kontoauszüge und Rechnungen - auch das Testament selbst - wertvolle Hinweise geben.
Gesetzliche Grundlagen der Testierfähigkeit
Dem liegt das Bürgerliche Gesetzbuch zugrunde. Volljährige sind grundsätzlich testierfähig Es regelt daher in § 2229 Abs. Demzufolge ist nach § 2229 Abs. Bei der Testierfähigkeit sind der Ausprägungsgrad der psychopathologischen Symptomatik zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes und seine Auswirkungen auf die Handlungskompetenz der testierenden Person entscheidend.
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Bedeutung eines Parteigutachtens
Ein Parteigutachten zur Testierfähigkeit kann dann helfen. Gegebenenfalls kann man damit das Gerichtsgutachten zur Testierfähigkeit aushebeln oder zumindestens noch zu einem Vergleich der Parteien kommen. Bei der gutachterlichen neurologischen Beurteilung der Testierfähigkeit besteht die Schwierigkeit zunächst darin, dass der Begutachtete in der Regel bereits verstorben ist. Im Hinblick auf eine hierauf basierende neurologische Beurteilung der Testierfähigkeit des Verstorbenen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung sind Aussagen wichtig, die im Zusammenhang zu Veränderungen der . Zudem sollte in diesem Zusammenhang die Intensität und der Schweregrad bzw. das Ausmaß der Vergesslichkeit beurteilt werden. Weiterhin ist bedeutsam, ob es Hinweise auf Störungen der intellektuellen Fähigkeiten gibt.
Zweifel an der Qualität von Gutachten
Sind wirklich alle Anforderungen an die erforderliche Qualität von Gutachten erfüllt worden? Gibt es Zweifel an der ärztlichen oder fachlichen Qualifikation des Gutachters? Erfolgte das gutachterliche Vorgehen anhand medizinisch - wissenschaftlich fundierter Methoden, Leitlinien und Standards? Ist das gesamte diagnostische Vorgehen stets logisch nachvollziehbar und stets umfassend dargestellt worden? Gibt es irgendwelche Hinweise auf Befangenheit des Gutachters? Führt am Ende die Begutachtung stets zu einer adäquaten und nachvollziehbaren logischen Antwort auf die gerichtlichen Fragestellungen und Beweisanodnungen? Gibt es irgendwelche Widersprüche im Gutachten? Wurden irgendwelche relevante Fakten im Detail ignoriert oder vergessen. Sind irgendwelche Kompetenzüberschreitungen und Fachgebietsüberschreitungen des Gutachters erkennbar? Können aus der Aktenlage heraus andere oder bessere Alternativen zu den sachverständigen Empfehlungen an das Gericht gerichtet werden?
Testierfähigkeit und Demenz
Testierunfähigkeit und Demenz: Eine Vielzahl von Krankheitsbildern kann zur Testierunfähigkeit führen. Art und Ausmaß der Krankheit entscheidend. Auch wenn in vielen Fällen ab einer mittelschweren Demenz Testierunfähigkeit gegeben sein wird, müssen auch hier die dargestellten Kriterien zur Testierfähigkeit sorgfältig geprüft werden. Unter Altersdemenz mittleren Grades leidende Erblasser, die eine vertraute Umgebung nicht erkennen, verwirrt und orientierungslos sind, nicht vorhandene Personen wahrnehmen und Wahnvorstellungen haben, dürften in diesem Zustand dann nicht testierfähig sein. Die Krankheitsverläufe bei Morbus Alzheimer oder einer gefäßbedingten Demenz sind in der Regel von einer fortschreitenden und Schwankungen unterliegenden Verschlechterung der geistigen Fähigkeiten geprägt. Da weder Rechtsanwälte noch Richter über die erforderlichen medizinischen bzw. PD Dr.
Gerichtsverfahren bei Testierunfähigkeit
Eine Klage wegen Testierunfähigkeit kann in verschiedenen Instanzen verhandelt werden: Nachlassgericht, Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht. Testierunfähigkeit betrifft die Fähigkeit einer Person, ein gültiges Testament zu errichten. Diese Fähigkeit kann durch geistige oder psychische Beeinträchtigungen eingeschränkt sein. Nach § 2229 Abs. 4 BGB ist testierunfähig, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
- Das Nachlassgericht ist die erste Instanz, die mit Fragen der Testierunfähigkeit konfrontiert wird. Hier wird zunächst geprüft, ob Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen.
- Das Amtsgericht wird in der Regel dann eingeschaltet, wenn gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts Beschwerde eingelegt wird.
- Das Landgericht ist die nächste Instanz, wenn gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berufung eingelegt wird.
- Das Oberlandesgericht (OLG) ist die höchste Instanz, die mit der Frage der Testierunfähigkeit befasst werden kann. Hier geht es um die Revision gegen das Urteil des Landgerichts.
Eine Klage wegen Testierunfähigkeit kann komplex sein, da sie durch mehrere Instanzen gehen kann: vom Nachlassgericht über das Amtsgericht und Landgericht bis zum Oberlandesgericht. Jede Instanz hat spezifische Aufgaben und Prüfungsmaßstäbe, die die sorgfältige Ermittlung und rechtliche Bewertung der Testierfähigkeit des Erblassers sicherstellen sollen.
Das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist ein spezialisiertes Amtsgericht, das in Deutschland mit der Abwicklung von Erbschaften und Nachlässen betraut ist. Es spielt eine zentrale Rolle im Erbrecht, da es für die gerichtliche Feststellung und Verwaltung des Erbes zuständig ist, wenn ein Mensch verstorben ist. Ein Nachlassgericht wird in der Regel dann aktiv, wenn es einen Erbfall zu regeln gilt. Nach dem Tod eines Menschen muss das Nachlassgericht den Erbschein ausstellen, der den Erben offiziell bestätigt und ihnen das Recht gibt, in Bezug auf das Erbe zu handeln. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Prüfung des Testaments oder, falls keines vorhanden ist, die gesetzliche Erbfolge. Das Nachlassgericht überwacht auch den Ablauf der Erbschaftssteuer und sorgt dafür, dass alle relevanten Verpflichtungen, wie etwa die Zahlung von Schulden des Erblassers oder die Verteilung des Nachlasses, ordnungsgemäß abgewickelt werden. Zusätzlich zu den erbrechtlichen Aufgaben kann das Nachlassgericht auch mit der Bestellung eines Nachlassverwalters oder eines Testamentsvollstreckers beauftragt werden, falls es zu Unklarheiten über die Verwaltung des Nachlasses kommt.
Zweifel an gerichtlichen Gutachtern
Zweifel an dem gerichtlichen Gutachter sind zum Beispiel fachlicher Art. Oder persönlicher Art: Es besteht der Verdacht, dass der Sachverständige voreingenommen ist. Zudem ist die Beauftragung eines Privatgutachters durch den Anwalt oder die Anwältin sinnvoll, wenn das Gericht keinen Sachgutachter beauftragt hat, aber ein Gutachten für den Angehörigen hilfreich sein könnte. Oder das Privatgutachten Testierfähigkeit dem Sachverständigengutachten widerspricht. Oft sind leider vorliegende Gerichtsgutachten oder Gutachten zum komplizierten Thema Testierfähigkeit erfahrungsgemäss formal oder inhaltlich falsch. Das sind dann klar ungültige Gutachten. Ein sorgfältiges Parteigutachten Testierfähigkeit durch den Anwalt oder die Anwältin in Auftrag gegeben kann oft helfen. Oder zu einem günstigeren Urteil.
Begutachtung von Demenz
Die Begutachtung von Demenz spielt eine zentrale Rolle in der modernen geriatrischen und neurologischen Diagnostik. Angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der wachsenden Bedeutung von Gutachten Demenz ist es essenziell, präzise und fundierte Verfahren anzuwenden. Sowohl Gutachter Demenz als auch behandelnde Fachärzte stehen vor der Herausforderung, kognitive Einschränkungen von altersbedingten Veränderungen und anderen Erkrankungen abzugrenzen. Die Erstellung eines fundierten Gutachtens Demenz basiert auf einem multimodalen Ansatz. Zunächst erfolgt eine umfassende Anamnese inklusive Befragung von Angehörigen und eine klinische Untersuchung. Standardisierte kognitive Testverfahren wie der Mini-Mental-Status-Test (MMST) oder der Uhrentest ermöglichen eine erste Einschätzung. Ergänzt wird dies durch eine detaillierte neuropsychologische Untersuchung, die verschiedene kognitive Bereiche wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache und exekutive Funktionen abdeckt. Zur weiteren Absicherung der Diagnose werden Bildgebungsverfahren (z. B. Magnetresonanztomographie, Computertomographie) eingesetzt, um strukturelle Veränderungen im Gehirn sichtbar zu machen. In ausgewählten Fällen kommen auch Liquoruntersuchungen und der Einsatz von Biomarkern zum Einsatz. Die Integration dieser Methoden ist für einen qualifizierten Gutachter Demenz unerlässlich, um potenziell reversible Ursachen auszuschließen und ein belastbares Gutachten Demenz zu erstellen. Zudem muss bei jedem Gutachten Demenz geprüft werden, ob der Patient noch in der Lage ist, informierte Entscheidungen zu treffen. Das Einbeziehen von Angehörigen ist dabei wichtig, ohne den Willen des Betroffenen zu übergehen. Ethikrichtlinien fordern, dass auch im Rahmen von Gutachten der individuelle Wunsch des Patienten im Vordergrund steht und dessen Selbstbestimmung soweit wie möglich erhalten bleibt.
Rechtliche Fragestellungen gewinnen im Kontext von Gutachten Demenz zunehmend an Bedeutung. Ein fachgerecht erstelltes Gutachten bildet oft die Grundlage für gerichtliche Entscheidungen, insbesondere wenn es um die Frage der Geschäftsfähigkeit und die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung geht. Der Gutachter Demenz bewertet, ob und inwieweit der Betroffene seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten noch selbstständig regeln kann. Auch Bereiche wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und das Führerscheinrecht hängen von der Beurteilung der kognitiven Fähigkeiten ab. Ein transparentes und nachvollziehbares Gutachten Demenz unterstützt Gerichte und Angehörige dabei, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Patienten zu ergreifen, ohne ihre Rechte unnötig einzuschränken. Ein fundiertes Gutachten Demenz erfordert einen interdisziplinären Ansatz, der sowohl medizinische als auch ethische und rechtliche Aspekte berücksichtigt.
Anforderungen an die Testierfähigkeit nach OLG Frankfurt
Die Frage der Testierfähigkeit spielt in erbrechtlichen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle. Das OLG Frankfurt am Main hat in einer wegweisenden Entscheidung die Anforderungen an die Testierfähigkeit näher definiert. Das Gericht stellte klar, dass Testierunfähigkeit nicht nur dann vorliegt, wenn der Erblasser sich keine Vorstellung davon machen kann, überhaupt ein Testament zu errichten oder dessen Inhalt und Tragweite nicht einzuordnen vermag. Dabei gehe es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit hin zu beurteilen. Das Gericht betonte zudem, dass es keine nach dem Schwierigkeitsgrad des Testaments abgestufte Testierfähigkeit gibt.
Alzheimer und Testierfähigkeit
Alzheimer verändert Gedächtnis, Denken und Alltagsfähigkeiten - schleichend, aber unumkehrbar. Die Alzheimer’sche Demenz ist eine irreversible Form der Demenz und gilt als weltweit häufigste neurodegenerative Erkrankung. Der wichtigste Risikofaktor für diese Krankheit ist das Alter, allerdings ist noch unklar, warum. Bekannt ist, dass die Isolierschicht um Nervenzellen im Gehirn, auch als Myelin bezeichnet, im Alter degeneriert. Der Verlauf ist individuell, folgt jedoch bestimmten Mustern. Die Einteilung in vier Stadien bietet eine hilfreiche Orientierung und ist teilweise auf andere fortschreitende Demenzformen anwendbar.
- Leichte kognitive Störung (Mild Cognitive Impairment, MCI): In dieser frühen Phase treten leichte Beeinträchtigungen des Denkens und Erinnerns auf, die im Alltag zunächst kaum einschränken. Menschen mit MCI nehmen Veränderungen manchmal selbst wahr, doch oft fällt sie zuerst Angehörigen auf. In Tests sind diese Defizite nachweisbar, doch sie gelten noch nicht als Demenz. Menschen mit MCI sind weiterhin selbstständig und benötigen keine fremde Hilfe.
- Frühes Alzheimer-Stadium: In diesem Stadium zeigt sich zunehmend Vergesslichkeit im Alltag, insbesondere was das Kurzzeitgedächtnis betrifft. Es wird schwieriger, neue Informationen zu behalten. Gespräche sind anstrengender - oft fehlen Worte oder der Gedanke geht verloren. Gegenstände wie Schlüssel oder Brille werden häufiger verlegt. Hinzu kommen erste Probleme mit der Orientierung in Raum und Zeit. Viele alltägliche Aufgaben - wie einkaufen, kochen oder die Wäsche machen - gelingen noch gut. Bei komplexeren Aufgaben, wie einer Banküberweisung, ist jedoch oft Hilfe nötig. Viele Menschen mit Demenz merken nun deutlich deutlich, dass etwas nicht stimmt. Aus Scham oder Unsicherheit versuchen sie, ihre Schwierigkeiten zu verstecken. Sie ziehen sich zurück und meiden ungewohnte Situationen. Auch die Stimmung kann sich verändern: Manche Menschen sind leichter reizbar, andere traurig oder verunsichert. Es kann auch zu Stimmungsschwankungen oder depressiven Phasen kommen.
- Mittleres Stadium: Jetzt wird die Krankheit deutlich sichtbar. Neben dem Kurzzeitgedächtnis ist nun auch das Langzeitgedächtnis beeinträchtigt. Viele Erinnerungen an das eigene Leben treten in den Hintergrund - zum Beispiel daran, welchen Beruf man ausgeübt hat oder ob man verheiratet war. Frühe Kindheitserinnerungen bleiben oft erhalten und erscheinen besonders lebendig. Die Orientierung fällt auch in vertrauter Umgebung schwer. Bekannte Gesichter werden nicht mehr erkannt. Es kommt zu tiefgreifenden Veränderungen im Verhalten und im Wesen. Viele Erkrankte spüren einen ausgeprägten Bewegungsdrang und starke Unruhe. Der Tag-Nacht-Rhythmus gerät aus dem Gleichgewicht, was zu Schlafstörungen führen kann. In diesem Stadium ist eine selbstständige Lebensführung nicht mehr möglich. Es wird zunehmend Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigt.
- Spätes Stadium / Endstadium: Im Endstadium sind die Erkrankten vollständig auf Pflege angewiesen. Kognitive und körperliche Fähigkeiten sind stark eingeschränkt, selbst grundlegende Tätigkeiten wie Essen, Gehen oder Sprechen sind kaum möglich. Typische Veränderungen sind Verlust der Sprache, das Nicht-Erkennen engster Familienmitglieder, völlige Orientierungslosigkeit, Inkontinenz und Schluckstörungen.
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