Neurologisches Rehabilitationszentrum Bonn: Umfassende Informationen

Dieser Artikel bietet detaillierte Informationen über das neurologische Rehabilitationszentrum in Bonn. Er behandelt verschiedene Aspekte, von den angebotenen Leistungen und Qualitätsstandards bis hin zu Sicherheitsmaßnahmen und Patientensicherheit. Die Informationen basieren auf Qualitätsberichten der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 SGB V, die teilweise bzw. auszugsweise genutzt werden.

Wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, sich direkt beim Krankenhaus zu erkundigen, ob die gewünschte Behandlung aktuell angeboten wird, da sich die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser durch gesetzliche Änderungen ändern können.

Qualitätsstandards und Ausstattung

Das neurologische Rehabilitationszentrum in Bonn legt großen Wert auf einen erstklassigen Qualitätsstandard. Dies betrifft sowohl die Ausbildung der Mitarbeiter als auch die gesamte Ausstattung. Das Zentrum verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz in der neurologischen Rehabilitation mit dem Ziel, bei der Behandlung der Patienten sehr früh optimale Ergebnisse zu erzielen.

Personalausstattung in der Pflege

Der Pflegepersonalquotient berechnet sich als Pflegelast des Standortes geteilt durch das am Standort berücksichtigte Pflegepersonal. Damit ist er das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zur Pflegelast eines Krankenhauses. Um stationsbezogene Informationen zur Personalausstattung des jeweiligen Krankenhauses zu erhalten, empfiehlt sich auch eine Betrachtung der Statistiken zur Erfüllung bzw. Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte.

Leistungsspektrum

Die Klinik bietet alle Möglichkeiten der neurologischen Rehabilitation. Dazu gehören unter anderem:

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  • Spezielle Trainings: z.B. Krankengymnastik am Gerät/med. Trainingstherapie.
  • Weitere Therapieangebote: (nicht näher spezifiziert).
  • Informationen zu nicht-medizinischen Leistungsangeboten: z.B. Vorträge, Informationsveranstaltungen.

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Das Krankenhaus stellt dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat.

Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der AMTS

Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden.

Aspekte des Medikationsprozesses:

  • Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese: Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation. Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B. Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B.
  • Medikationsprozess im Krankenhaus: Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese - Verordnung - Patienteninformation - Arzneimittelabgabe - Arzneimittelanwendung - Dokumentation - Therapieüberwachung - Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
  • Entlassung: Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf.

Patientensicherheit und Schutz vor Missbrauch

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Anzahl derjenigen Personen aus Nr.

Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche

Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und - der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend - konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept).

Behandlungen

  • Verschluss und Stenose der A.
  • Subarachnoidalblutung, von der A.

(Diese Liste ist unvollständig, da die Originaldaten nur fragmentarische Informationen enthalten.)

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