Organspende und Hirntod: Informationen zur Organspende nach Hirntod

Die Organspende ist ein Thema, das Leben retten und Lebensqualität verbessern kann. Doch was passiert genau bei einer Organspende nach Hirntod? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Organspende im Zusammenhang mit dem Hirntod, von der Feststellung des Hirntods über die Organspende selbst bis hin zu ethischen und organisatorischen Fragen.

Einführung in die Organspende

Wenn wichtige Organfunktionen verloren gehen, kann eine Organtransplantation Lebensqualität zurückgeben oder sogar Leben retten. Für viele Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Transplantation die letzte Hoffnung. Allerdings werden weniger Organe gespendet als benötigt. Daher werden Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen eine Transplantation brauchen, in Wartelisten aufgenommen. Derzeit werden in Deutschland über 8.500 Spenderorgane benötigt (Stand 31. Dezember 2024). Die meisten Menschen warten auf eine Spenderniere.

Was bedeutet Hirntod?

Grundvoraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod - der endgültige, unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns. Hirntod heißt: Wichtige Teile des Gehirns arbeiten nicht mehr und seine Funktionsfähigkeit ist für immer verloren. Deshalb lautet die medizinische Bezeichnung „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen“ oder „der irreversible Hirnfunktionsausfall.“ Der Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen. Er bezeichnet einen besonderen Zustand: Der Tod eines Menschen ist nach neurologischen Kriterien eindeutig eingetreten. Das Gehirn führt seine Steuerungsfunktion nicht mehr aus. Nur mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Auf diese Weise werden die Organe der verstorbenen Person weiter mit Sauerstoff versorgt. Ihre Funktionsfähigkeit bleibt erhalten und sie können so Patientinnen und Patienten transplantiert werden. Ohne künstliche Beatmung würde auf den Hirntod zeitnah der Herz-Kreislauf-Stillstand folgen.

Herz- und Atemstillstand allein sind keine untrüglichen Todeszeichen, denn der Mensch kann wieder belebt werden! Das Erlöschen der Hirnfunktionen ist ein sicheres Todeszeichen. Ohne Hirnfunktion ist kein Leben möglich.

Wie wird der Hirntod festgestellt?

Die Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in einer Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind. Nach Richtlinie muss nachgewiesen werden, dass eine Gehirnschädigung vorliegt und dass durch diese Schädigung alle Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Ist dies der Fall, dass ist der Tod des Menschen damit anhand neurologischer Kriterien sicher festgestellt.

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Die Hirntoddiagnostik umfasst verschiedene Untersuchungen, mit deren Hilfe geprüft wird, ob die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar erloschen sind. Wurde bei einer Person der Hirntod festgestellt, ist damit derTod dieser Person nachgewiesen. Die medizinische Behandlung wird dann eingestellt.

Die Hirntoddiagnostik muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Fachärztinnen und -ärzten unabhängig voneinander durchgeführt werden. Sie müssen mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Personen mit schweren Hirnschädigungen besitzen. Darüber hinaus muss mindestens eine oder einer Fachärztin oder -arzte für Neurologie oder Neurochirurgie mit einem relevanten Schwerpunkt sein.Im Falle einer späteren Organ- und Gewebespende dürfen beide Fachärzte weder an der Entnahme noch an der Übertragung der gespendeten Organe beziehungsweise Gewebe beteiligt sein.

Die Hirntoddiagnostik umfasst drei Untersuchungs-Schritte. Erst wenn ein Schritt abgeschlossen und bestätigt worden ist, dürfen die Untersuchungen des nächsten Schritts eingeleitet werden.

Die drei Schritte der Hirntoddiagnostik sind:

  1. Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung der Diagnostik,
  2. Feststellung klinischer Symptome des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen,
  3. Prüfung der Unumkehrbarkeit des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Irreversibilitätsnachweis).

Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen

Die Voraussetzung für den Hirntod ist, dass das Gehirn schwer geschädigt wurde. Im ersten Schritt der Hirntoddiagnostik überprüfen die Ärztinnen und Ärzte, ob tatsächlich ein Hirnschaden vorliegt und was seine Ursache ist.Dabei schließen sie aus, dass vorübergehende Einflüsse - wie zum Beispiel durch Medikamente oder eine schwere Kreislaufstörung - für den Zustand der Patientin oder des Patienten verantwortlich sind.

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Schritt 2: Feststellung klinischer Symptome

Ist das Gehirn tatsächlich geschädigt, werden im zweiten Schritt der Hirntoddiagnostik alle Hirnfunktionen überprüft. Beim Hirntod sind alle Funktionen erloschen. Die Ärztinnen und Ärzte stellen fest, ob die drei Anzeichen des Hirntods (die klinischen Symptome) eingetreten sind:

  • tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma),
  • Ausfall der Hirnstammreflexe und
  • Atemstillstand (Ausfall der Spontanatmung; Apnoe).

Tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma)

Unter Bewusstsein wird die Fähigkeit verstanden, die Umwelt wahrzunehmen und grundsätzlich mit ihr zu kommunizieren. Alle Störungen des Bewusstseins entstehen durch Beeinträchtigungen oder Schädigungen des Gehirns. Koma ist eine schwere Form der Bewusstseinsstörung. Es gibt verschiedene Tiefegrade des Komas: Im oberflächlichen Koma können Reaktionen auf äußere Reize noch erhalten sein. Je tiefer das Koma ist, desto weniger reagiert die Patientin oder der Patient auf äußere Reize. Für die Diagnose des Hirntods muss ein tiefes Koma vorliegen, das durch Bewusstlosigkeit ohne Augenöffnung und durch das Fehlen von Abwehrreaktionen auf geeignete Schmerzreize gekennzeichnet ist. Solche Reize werden im Zuge der Diagnose mit steigender Intensität am Körper und im Gesichtsbereich gesetzt. In einem tiefen Komastadium fehlen sowohl unbewusste Reaktionen auf Schmerzreize (Anstieg von Blutdruck und Pulsfrequenz) als auch Bewegungsreaktionen (Abwehrreaktionen oder Grimassieren) vollständig.

Das Koma kann vorübergehender Natur sein. Deshalb ist ein tiefes Koma nur ein Anzeichen für den Hirntod, ist aber nicht mit ihm gleichzusetzen. Weitere Untersuchungen müssen den Hirntod sicher bestätigen.

Ausfall der Hirnstammreflexe

Die Fachärztinnen und -ärzte überprüfen, ob der Hirnstamm noch funktionsfähig ist. Funktioniert der Hirnstamm normal, dann lassen sich die sogenannten Hirnstammreflexe auslösen, die im Hirnstamm verarbeitet werden. Bei Bewusstlosen mit funktionsfähigem Hirnstamm können die Hirnstammreflexe ausgelöst werden. Ist allerdings der Hirntod eingetreten, sind alle Hirnstammreflexe erloschen.

Nacheinander versuchen die Fachärztinnen und -ärzte, die verschiedenen Reflexe auszulösen. Dazu zählt beispielsweise der Pupillenreflex. Bei Personen mit intaktem Reflex verengen sich die Pupillen bei Lichteinfall sowohl auf der belichteten als auch auf der Gegenseite. Dieser Reflex ist im Zustand des Hirntodes ausgefallen und die Pupillen zeigen keine Verengung auf Lichteinfall.

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Apnoe-Test: Prüfung des Atemstillstands

Mithilfe des Apnoe-Tests wird der Atemreflex und damit der Funktionszustand des Atemzentrums im Hirnstamm geprüft. Für die Überprüfung der Spontanatmung wird die Patientin oder der Patient kurzfristig mit reinem Sauerstoff beatmet, damit der Körper für die Dauer der Untersuchung mit genügend Sauerstoff versorgt ist.Dann wird die maschinelle Beatmung abgeschaltet. Kommt es selbst bei einem hohen Kohlenstoffdioxidspiegel im Blut nicht zu einem spontanen Atemzug, ist das Atemzentrum im Hirnstamm ausgefallen.

Schritt 3: Prüfung der Unumkehrbarkeit

Abschließend wird geprüft, ob der zuvor festgestellte Ausfall der gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Das Verfahren dafür hängt von Art und Lage der Hirnschädigung ab. Entweder werden die klinischen Untersuchungen nach einer festgelegten Wartezeit (12 Stunden beziehungsweise 72 Stunden) wiederholt oder es erfolgen apparative Zusatzuntersuchungen.Es wird beispielsweise gemessen, ob das Gehirn durchblutet wird oder im Gehirn Reize weitergeleitet werden. Es können auch beide Verfahren zum Einsatz kommen.

Alle Ergebnisse der Hirntoddiagnostik werden dokumentiert und archiviert. Kommt es nach der Feststellung des Hirntodes zu einer Organ- oder Gewebespende, werden die Protokollbögen mindestens 30 Jahre lang aufgehoben.

Bestätigt die Hirntoddiagnostik den Verdacht auf Hirntod, ist der Tod des Menschen nach neurologischen Kriterien sicher festgestellt.Auch wenn unter künstlicher Beatmung das Herz-Kreislauf-System aufrechterhalten werden kann, baut sich beim Vorliegen des Hirntods das Hirngewebe nach und nach vollständig ab. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen.

Der Befund ist eindeutig. Die Untersuchungen der Hirntoddiagnostik verhindern eine Verwechslung mit anderen Erkrankungen und Symptomen, zum Beispiel Koma, Wachkoma (apallisches Syndrom) oder Locked-in-Syndrom. Bei diesen Erkrankungen können noch einige Hirnstammreflexe nachgewiesen werden.

Ablauf der Organspende

  1. Rettungsteams, Ärzte und Pflegende in der Notaufnahme, im OP oder auf den Intensivstationen im Krankenhaus, sie alle geben ihr Bestes, um Leben zu retten - immer. Nicht immer können aber Patienten mit einer schweren Kopfverletzung oder Hirnblutung, beispielsweise nach einem schweren Unfall, gerettet werden.
  2. Schon ganz zeitig suchen Ärzte das Gespräch mit den Angehörigen. Sensibel gehen sie dabei auf die Situation ein. Wenn Patienten, die als potenzielle Organspender in Frage kommen, zu Lebzeiten eine Entscheidung für oder gegen die Organspende nicht schriftlich festgehalten haben - sei es durch eine Patientenverfügung oder einen Organspendeausweis - müssen die Angehörigen eine Entscheidung nach dem mündlichen oder mutmaßlichen Willen des Patienten treffen.
  3. Kommt der Verstorbene tatsächlich als Organspender infrage, werden vor Ort weitere medizinische Untersuchungen zum Schutz der Empfänger eingeleitet. Dabei werden noch einmal alle Angaben zur Person, aber auch der Gesundheitszustand und der Zustand des Organs überprüft.
  4. Nach der Prüfung übermittelt die DSO alle Informationen an ET. Die Organisation gleicht die Daten des Organspenders mit den Daten aller Patienten ab, die auf der Warteliste für das jeweilige Spenderorgan stehen, um den bestmöglichen Organempfänger bestimmen zu können. Über ein Computersystem wird der am besten passende Empfänger ermittelt.
  5. Die Entnahme eines oder mehrerer Organe aus dem Körper eines Verstorben erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Mit medizinischer Sorgfalt entnehmen Chirurgen das Organ und verschließen im Anschluss die Operationsschnitte. Danach werden die Geräte, die das Herz-Kreislauf-System des Verstorbenen am Laufen gehalten und so einen Herzstillstand verhindert haben, abgestellt.
  6. Nach der Entnahme der Organe geht es schnell, schließlich sind die Organe von der Sauerstoffversorgung des Körpers getrennt.
    • Herz & Lunge: max.
    • Leber & Pankreas: max.
    • Niere: max.
  7. Das Transplantationsteam bereitet den Empfänger auf den Eingriff vor.

Zustimmung zur Organspende

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis, im Organspende-Register oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

Daher sollte jede und jeder noch zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung zur Organspende treffen. Diese Entscheidung sollte dokumentiert sein. Und sie sollte auch mit den Angehörigen besprochen werden - das schafft Klarheit im Ernstfall.

Das Organspende-Register

Seit März 2024 können Bürgerinnen und Bürger einer Organspende auch digital zustimmen. Das neue digitale Organspende-Register speichert die Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen elektronischen Verzeichnis. Es ist eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung zur Organspende rechtlich verbindlich zu dokumentieren - neben dem bisherigen Organspendeausweis und der Patientenverfügung.

Alle Bürger und Bürgerinnen ab 16 Jahren können sich kostenlos eintragen. Organspendeausweis und Patientenverfügungen bleiben weiterhin gültig. können sich Bürgerinnen und Bürger digital registrieren. Um sich im Organspende-Register eintragen zu können, muss die Onlineausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein. Das dient der Sicherheit.

Das Organspende-Register ermöglicht einen Zugriff jederzeit und von überall. Dadurch können sich Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell und sicher über eine Zustimmung informieren. Die Zustimmung kann nicht „verloren gehen“. Das Register stellt sicher, dass die persönliche Entscheidung berücksichtigt wird.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt das Organspende-Register. Es speichert die persönlichen Daten geschützt. Das Organspende-Register ist nicht öffentlich einsehbar.

Gehirnspende für die Forschung

Neben der Organspende zur Transplantation gibt es auch die Möglichkeit der Gehirnspende für wissenschaftliche Zwecke. Die Neurobiobank München möchte dazu beitragen, viele Erkrankungen des Gehirns besser verstehen zu lernen und therapieren zu können. Um diese Ziele zu erreichen, benötigen wir die Bereitschaft und Mitarbeit von Personen mit Erkrankungen des ZNS sowie von deren Angehörigen und von "gesunden" Personen, die sich bereit erklären, nach ihrem Ableben ihr Gehirn und Rückenmark sowie gegebenenfalls Teile anderer Organe für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Die Neurobiobank München greift zurück auf gewachsene Brain Bank-Strukturen. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Gewebe spenden zu wollen, raten wir Ihnen, Ihre Entscheidung mit allen Familienangehörigen zu diskutieren und sie zu begründen. Denn eine Spende sollte immer unter Berücksichtigung der Meinung Angehöriger erfolgen. Bitte beachten Sie auch, dass Hirn- und Organspende zwar im Wesen unterschiedliche Spenden sind, sich einander aber nicht behindern. Grundsätzlich wird ein Spenderhirn nur dann verwendet, wenn es Organspenden für Transplantationszwecke nicht im Wege steht.

Um Gewebekomponenten nutzbringend für die wissenschaftliche Forschung zu bewahren, müssen die Gewebe nach dem medizinisch nachgewiesenen Tod des Spenders schnellstmöglich entnommen werden. Erfahrene Mitarbeiter informieren Sie gern zu allen Fragen und bieten Ihnen sowie Ihren Angehörigen, aber auch Ärzten und Institutionen eine Erst- und Folgeberatung zur Gewebespende sowie zu den mit einer Gewebespende verbundenen organisatorischen Abläufen an. Auf Wunsch erhalten Sie von uns weiteres Aufklärungsmaterial und eine Einverständniserklärung zur Obduktion und Gewebespende zugeschickt.

Bedeutung der Gehirnspende für die Forschung

Das zentrale Nervensystem bestimmt, wer und wie wir sind. Ist seine Funktion eingeschränkt, ist in der Regel der gesamte Organismus betroffen. Unter den Erkrankungen des zentralen Nervensystems machen die neurodegenerativen und psychischen Erkrankungen einen erheblichen Anteil aus. Erkrankungen des zentralen Nervensystems können auf vielfache Weise und in verschiedenen Altersstufen auftreten. Die Alzheimer'sche Erkrankung, die zu einem Verfall von Gedächtnis und Wahrnehmung führt, oder die Parkinson-Krankheit, welche unwillkürliche Bewegungen verursacht, beginnen im höheren Lebensalter. Psychische Erkrankungen wie Depression und Psychosen wiederum können sowohl im jüngeren als auch höheren Lebensalter auftreten.

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass Untersuchungen am Hirngewebe von verstorbenen Menschen entscheidend zum Verständnis von Erkrankungen des zentralen Nervensystems beitragen. Deshalb ist postmortales humanes Hirngewebe unverzichtbar für weitere Forschungsfortschritte sowie für das Verständnis und die Therapie neurologisch-psychiatrischer Erkrankungen. Einrichtungen wie die Neurobiobank München ermöglichen die Bereitstellung von menschlichem ZNS-Gewebe für die biomedizinische Forschung.

Wenn ein Gewebespender gestorben ist, stellt ein unabhängiger Arzt dessen Tod fest. Zeitnah wird der Kontakt zur Neurobiobank München aufgenommen. Bei der Obduktion werden das Gehirn und ggf. Rückenmark entnommen und ein Teil bei -80 Grad Celsius eingefroren. Der andere Teil wird in Formalin konserviert. Aus dem so gewonnenen Gewebematerial werden dann von erfahrenen Neuropathologen verschiedene Regionen herauspräpariert und weiterbearbeitet. Bei den meisten neurodegenerativen Erkrankungen wie z. B. Der Anteil der klinisch abweichenden Diagnosen kann bei diesen Erkrankungen selbst in Spezialkliniken bis zu 25% betragen.

Als Serviceeinrichtung stellt die Neurobiobank München nach genauer Prüfung einer schriftlichen Anfrage Gewebeproben aus ihrer Sammlung für die neurowissenschaftliche Forschung zur Verfügung. In der Datenbank der Neurobiobank München sind detaillierte Informationen zu den gesammelten Gewebeproben archiviert, die unter strenger Wahrung der Datenschutzrichtlinien auf Anfrage zusammen mit den Gewebeproben an Forschergruppen gegeben werden. Wer forscht, trägt auch Verantwortung. Die Neurobiobank München garantiert höchste Qualität und Einheitlichkeit bei der Lagerung sowie bei der neuropathologischen Charakterisierung der gesammelten Fälle. Zugleich legt sie bei ihrer Tätigkeit hohe ethische Maßstäbe an und entspricht damit in vollem Umfang den Anforderungen der Ethikkommission der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Nach dem Ableben eines Gewebespenders soll von den Angehörigen bzw. dem betreuenden Arzt möglichst umgehend Kontakt zum Sekretariat der Neurobiobank München unter der 24-Stunden-Rufbereitschaft 089 - 2180 - 78345) aufgenommen werden. Dieses Telefon ist rund um die Uhr besetzt. Die Überführung und die Obduktion werden vom Brain-Net organisiert. Die Kosten für die Überführung vom Sterbeort zur pathologischen Einrichtung und zurück sowie die Kosten für die Obduktion werden von der Neurobiobank München übernommen.

Ethische Aspekte

In Deutschland gibt es diesbezüglich der Todesfeststellung sehr strenge gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Patienten mit primären (z.B. Unfall, Hirnblutung, Hirnschlag) oder sekundären (z.B. durch Herzinfarkt zu lange Unterbrechung der Blutzufuhr zum Gehirn) Gehirnschäden werden in die Klinik immer mit dem Ziel der Heilung eingeliefert und behandelt. Erst wenn das nicht gelingt und erste Anzeichen auf einen Hirntod hindeuten, wird an eine Organspende gedacht und ggf. Es sind mehrere, genau festgelegte und zu dokumentierende Schritte notwendig.

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