Ein Parkausweis für behinderte Menschen ist ein Berechtigungsnachweis. Mit dem Parkausweis können behinderte Menschen nachweisen, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht, um auf einem Behindertenparkplatz oder anderen Stellen bevorzugt parken zu können. Also ist es immer notwendig, einen blauen oder orangenen Parkausweis zu besitzen.
Einführung
Die Teilnahme am öffentlichen Leben und am Straßenverkehr soll behinderten Menschen erleichtert werden. Behindertenparkplätze sind Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen. Sie sind auf die besonderen Anforderungen der behinderten Menschen ausgelegt. Menschen mit einer Behinderung haben häufig auch spezielle Fahrzeuge, die auf ihre Belange umgebaut wurden. Deshalb benötigen Menschen im Rollstuhl zum Beispiel breitere Parkplätze, um den Rollstuhl so positionieren zu können, dass ein leichtes Umsetzen aus dem Fahrzeug in den Rollstuhl möglich ist. Mit den barrierefreien Behindertenparkplätzen soll behinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben und am Straßenverkehr erleichtert werden. Behindertenparkplätze sind nicht nur größer dimensioniert, sondern liegen meist so, dass die Wegstrecken für den mobilitätseingeschränkten Menschen so kurz wie möglich sind. So sind die Behindertenparkplätze bei Ärzten oder Einkaufszentren meist in unmittelbarer Nähe der Eingangstüre. Vorneweg noch zur Info: Es gibt auch sogenannte Personenbezogene Behindertenparkplätze. Diesen kann man beantragen, wenn in unmittelbarer Wohnortnähe kein Parkplatz zur Verfügung steht.
Arten von Parkausweisen
Hierbei ist zwischen verschiedenen Parkausweisen (blauer, oranger und gelber Ausweis) zu unterscheiden, die zur Inanspruchnahme unterschiedlich weitreichender Parkerleichterungen berechtigen. Die Nutzung der Parkausweise setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenkt.
Blauer EU-Parkausweis
Der blaue EU-Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Darüber hinaus können weitere Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darf auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol geparkt werden.
Voraussetzungen für den blauen Parkausweis:
Die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis sind strenger gefasst. Den blauen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn folgende Kriterien vorliegen:
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- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).
- Beidseitig fehlende Gliedmaßen (Amelie) oder Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbare Einschränkungen. Es handelt sich bei diesem Personenkreis zu einem sehr hohen Prozentsatz um Rollstuhlfahrer.
Parkerleichterungen mit dem blauen Parkausweis:
- Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze).
- Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 3 Stunden geparkt werden. Zusätzlich zum Behindertenparkausweis muss auch noch eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
- Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
- Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden (An Parkscheibe denken!).
- In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen darf auch außerhalb der markierten Parkplätze geparkt werden.
Orangener Parkausweis
Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, können Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht.
Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis:
Um einen orangefarbenen Parkausweis zu bekommen, sind die Voraussetzungen nicht ganz so hoch wie für den blauen Behindertenparkausweis. Deshalb können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Bedingungen einen orangenen Parkausweis beantragen:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 60 bei Personen die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind.
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 70 bei Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung.
- Schwerbehinderung ab GdB 50, sofern durch den ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes festgestellt wurde, dass die Erkrankung den genannten Behinderungen gleichzustellen ist.
Die Voraussetzungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Parkerleichterungen mit dem orangenen Parkausweis:
Der orangefarbene Parkausweis berechtigt zum Parken an folgenden Stellen:
- Im eingeschränkten Haltverbot (maximal 3 Stunden).
- Im Zonenhaltverbot.
- In Fußgängerzonen, in denen das Beladen und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken.
- An Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten.
- Auf Anwohnerparkplätzen (maximal 3 Stunden).
- In verkehrsberuhigten Bereichen.
Gelber Parkausweis
Im Gegensatz zu den übrigen Ausweisen kann der gelbe Ausweis auch (befristet) erteilt werden, wenn z.B. eine vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Die genannte Personen können eine befristete Ausnahmegenehmigung erhalten (keinen Parkausweis).
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Parkausweis für Menschen mit Demenz
Auch für Menschen mit Demenz kann die Voraussetzung einer „außergewöhnlichen Gehbehinderung“ (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) in Betracht kommen. Dies ist der Fall, wenn sich die Demenz alleine oder in Kombination mit weiteren Erkrankungen derart auf die Gehfähigkeit auswirkt, dass sich der betroffene Mensch dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs fortbewegen kann. Auf Vorlage des Schwerbehindertenausweises erteilt die Straßenverkehrsbehörde dann ohne weitere Prüfung die Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO und stellt einen Behindertenparkausweis aus (blau mit Rollstuhlsymbol).
Menschen mit Demenz gehören nicht zu den Personengruppen, die einen Anspruch auf einen orangefarbenen Parkausweis haben.
Wichtige Hinweise für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen:
- Fahrtauglichkeit: Bei einer Alzheimer-Demenz besteht nach Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung dann keine Fahreignung mehr, wenn die Demenz bereits fortgeschritten ist und zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat. Angehörige und Betreuung haben eine bestimmte Fürsorgepflicht. Sie müssen oft die Entscheidung des Verzichts auf das Autofahren übernehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zu lange warten sollten sie nicht, denn nicht nur die Sicherheit des Menschen mit Demenz steht auf dem Spiel, sondern auch die von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.
- Aufsichtspflicht: Rechtlich verpflichtet, das Autofahren zu verhindern, sind Angehörige jedoch nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht über die erkrankte Person haben (§ 832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
- EU-einheitlicher blauer Parkausweis: Menschen mit Demenz, welche einen EU-einheitlichen blauen Behindertenparkausweis besitzen, dürfen unter anderem auf den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken, auch wenn sie das Fahrzeug nicht mehr selbständig steuern können.
- Gültigkeit: Die ausstellende Behörde vermerkt auf der Parkkarte, wie lange der Ausweis gültig ist. Die Gültigkeit des Parkausweises ist jedoch gekoppelt mit dem Schwerbehindertenausweis. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Parkausweis abgelaufen ist und lassen Sie diesen dann rechtzeitig verlängern.
Beantragung eines Parkausweises
Einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Da die zuständigen Behörden von Stadt zu Stadt oder auch Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, fragen Sie am besten bei der Kommune oder Stadtverwaltung nach, wo der Parkausweis beantragt werden kann. Richtiger Ansprechpartner ist in der Regel das Landratsamt oder die jeweilige Stadtverwaltung. Im Ausnahmefall können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Notwendige Unterlagen:
Auch hier gilt wieder, vorsichtshalber bei der Behörde nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden. In der Regel sind aber folgende Unterlagen notwendig:
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. den Feststellungsbescheid
- Ein Passbild
Kosten:
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte kostenpflichtig wäre.
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Wo darf man mit dem Behindertenparkausweis parken?
Mit dem Behindertenparkausweis darf man nicht nur auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken, sondern auch an Stellen, wo sonst die anderen Verkehrsteilnehmer nicht parken dürfen. Allerdings gelten in den anderen Ländern der Europäischen Union oft andere Vorschriften als in Deutschland. Deshalb macht es Sinn, sich vor Antritt einer Auslandsreise zu erkundigen, wo Sie mit dem blauen EU-Parkausweis parken dürfen und wo nicht. Die hier aufgeführten Ausnahmeregelungen gelten deshalb nur für Deutschland.
Parkerleichterungen mit dem blauen Parkausweis:
- Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Diese sind mit einem Schild mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Oftmals ist auch noch die Parkplatzfläche mit einem entsprechenden Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet.
- Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 3 Stunden geparkt werden. Zusätzlich zum Behindertenparkausweis auch noch eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
- Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
- Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden (An Parkscheibe denken!).
- In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen darf auch außerhalb der markierten Parkplätze geparkt werden.
Wer darf den Parkausweis benutzen?
Es gelten folgende Regelungen:
- Der Ausweisinhaber muss nicht selbst fahren. Er kann auch nur Beifahrer sein.
- Es ist nicht gestattet, dass der Parkausweis von anderen Personen benutzt wird, wenn der Inhaber (der mobilitätseingeschränkte Mensch) nicht mit im Auto sitzt.
- Holen Sie jedoch den Ausweisinhaber z.B. vom Arzt ab, so dürfen Sie mit dem Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parken, während Sie auf den Ausweisinhaber warten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Behindertenparkplatz und einem normalen Parkplatz?
Zuerst einmal ist ein Schwerbehindertenparkplatz ein Parkplatz, der nur von Menschen mit einer speziellen Parkberechtigung benutzt werden darf. Wer dies mißachtet, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Wer ohne Parkberechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann auch abgeschleppt werden. Außerdem sind Behindertenparkplätze in der Regel größer dimensioniert. Ein weiteres Merkmal ist, dass ein Behindertenparkplatz möglichst nahe am Eingang zu Arztpraxen, Ämtern oder auch Restaurants usw. liegt.
Strafe bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplatz
Wer unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann angezeigt werden. Mit folgenden Konsequenzen ist zu rechnen:
- Die Strafe beläuft sich auf 35 Euro (Stand März 2018).
- Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.
Beispiele für kommunale Regelungen
Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg, Mössingen (inkl. Stadt Tübingen (inkl. Stadt Rottenburg (inkl. Stadt Mössingen (inkl. Gemeinde Ammerbuch (inkl. außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis; § 229 Abs.
Spezielle Hinweise für Flensburg:
Parkausweise für Schwerbehinderte können im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Flensburg beantrag werden.
Köln:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen nur Anträge von Kölner Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet werden können. Sollten Sie einen Antrag für eine Betreute oder einen Betreuten stellen wollen, geben Sie bitte unbedingt deren bzw. dessen Namen und Geburtsdatum an.
Leipzig:
Sie können einen Parkausweis beantragen, wenn: Sie mit Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet sind und die Feststellung der für den jeweiligen Parkausweis vorgeschriebenen Behinderung durch das Sozialamt der Stadt Leipzig oder eines anderen Versorgungsamtes der Bundesrepublik Deutschland vorliegt. Der jeweilige Antrag ist im Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen zu stellen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen.
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