Parkinson und Landwirtschaft: Ursachen, Risiken und Prävention

Die Parkinson-Krankheit, auch bekannt als Morbus Parkinson oder Schüttellähmung, ist eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die durch den Verlust von Nervenzellen im Gehirn verursacht wird. Obwohl die genauen Ursachen von Parkinson noch nicht vollständig geklärt sind, deuten zahlreiche Studien auf einen Zusammenhang zwischen bestimmten Pestiziden und einem erhöhten Risiko für die Entwicklung der Krankheit hin, insbesondere bei Landwirten und anderen Personen, die beruflich mit diesen Substanzen in Kontakt kommen. Seit 2024 ist Parkinson bei Landwirten, Winzerinnen oder Gärtnern eine anerkannte Berufskrankheit.

Entstehung und Symptome der Parkinson-Krankheit

Die Parkinson-Krankheit entsteht durch einen langsam fortschreitenden Verlust bestimmter Nervenzellen im Gehirn. Die Erkrankung beginnt schleichend und schreitet danach zeitlebens fort, die Symptome werden im Verlauf stärker und daher auch besser erkennbar. Dadurch, dass der Verlauf der Parkinson-Syndrome bei jedem Patienten unterschiedlich ist, ist auch die Symptomatik individuell. Grundsätzlich nehmen die Parkinson-Symptome kontinuierlich zu, weil der Zellschwund ebenso stetig vorangeht.

Charakteristisch für die Parkinson-Krankheit ist das Zittern, der sogenannte Tremor. Dieses Parkinson-Anzeichen wird von den Betroffenen meist als erstes, also im Parkinson Frühstadium, wahrgenommen. In einem Großteil der Fälle handelt es sich dabei um einen Ruhetremor. Dabei tritt das Zittern auf, wenn die Muskulatur vollkommen entspannt ist, zum Beispiel wenn die Hand im Schoß liegt. Die Verlangsamung der Bewegungen fällt vor allem nahen Angehörigen oder Freunden als erstes Anzeichen für die Parkinson-Erkrankung auf. Während Betroffene früher Bewegungen flüssig ausführen konnten, erscheinen sie bei Parkinson allmählich immer stockender und gehemmter. Betroffenen gelingt es oft erst stark zeitverzögert, Arme und Beine in Bewegung zu bringen. Auch dieses Symptom einer Parkinson-Krankheit lässt sich im Parkinson-Frühstadium noch kaschieren. Die Muskelsteifheit wird zu Anfang oft fehldiagnostiziert. Gerade zu Beginn zeigen sich schmerzhafte Verspannungen in den Oberarmen oder der Schulter. Schnell ist die Diagnose „Alterserkrankung“ wie Rheuma oder Arthrose gestellt. Wenn aber eines der Parkinson-Syndrome vorliegt, schlagen Schmerzmittel nicht an und können den Rigor nicht mildern. Das auffälligste Anzeichen eines Parkinson-Syndroms ist das Gangbild. Neben den eindeutigen und typischen Symptomen kann noch eine Vielzahl weiterer Symptome auftreten. Diese können auch schon vor der eigentlichen Diagnose beziehungsweise im frühen Stadium auftreten. Wenn sich aufgrund eines Parkinson-Syndroms die Muskeln versteifen, verändert sich auch die Mimik der Betroffenen. In Gesprächen wirken sie dann plötzlich wie unbeteiligt. Ihr Blick ist eher starr und ihre Gestik schwach. Bis zu 85 Prozent aller Personen mit Parkinson leiden an chronischen Schmerzen. Im Zuge einer Parkinson-Erkrankung klagen Patienten, neben Schmerzen an den Armen, am häufigsten über intensive Nackenschmerzen oder Schulterschmerzen. Die Niedergeschlagenheit, die viele Parkinson-Erkrankte verspüren, hat sicherlich auch ihren Grund in der Erkrankung selbst. Es ist nicht einfach, plötzlich nicht mehr richtig gehen, sich nicht wirklich an Gesprächen beteiligen zu können oder wenn ständig Dinge aus der Hand fallen. Mehr als 80 Prozent der Parkinson-Patienten leiden an verschiedenen Schlafstörungen. In einigen Fällen werden Betroffene nachts wach oder können nicht wieder einschlafen. In anderen Fällen leiden die Erkrankten am sogenannten „Gewaltschlaf“. Dadurch, dass sich die Vorgänge im Körper im Krankheitsverlauf verlangsamen und die Nervenimpulse im Gehirn schwächer werden, ist auch der Kreislauf beeinträchtigt.

Bei Vorliegen der beschriebenen Beschwerden sollten Sie Ihren Hausarzt oder Neurologen aufsuchen, da sie Frühwarnzeichen für Parkinson sein könnten. Eine frühzeitige Diagnose ist wichtig, da eine zügig eingeleitete Therapie den Krankheitsverlauf mildern und verlangsamen kann.

Pestizide als Risikofaktor für Parkinson

In einer Vielzahl von Studien konnte der Zusammenhang zwischen Pestiziden aller Substanzgruppen und der Entstehung einer Parkinson-Erkrankung gezeigt werden. Im Rahmen der beruflichen Pestizidanwendung kann es zu einer Aufnahme der Giftstoffe durch die Haut oder die Atemwege kommen, in Einzelfällen (z.B. bei schlechter Arbeitshygiene) auch zur oralen Aufnahme. Es wird angenommen, dass Pestizide chronisch über freie Radikale zu oxidativem Stress und damit zur Neurodegeneration und Parkinson führen. Auch weitere Wirkmechanismen wurden identifiziert.

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Eine Untersuchung im European Journal of Epidemiology (2011) ergab, dass Bewohner des Central Valleys in Kalifornien, einer Region intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, dreifach häufiger an Morbus Parkinson erkranken, wenn sie in der Nähe von Feldern arbeiten, auf denen regelmäßig die Pflanzenschutzmittel Ziram, Maneb und Paraquat eingesetzt werden. Die Ergebnisse beruhen auf einer Fall-Kontrollstudie, die 362 Bewohner, die zwischen 1998 und 2007 an einem Morbus Parkinson erkrankt sind, mit 341 Kontrollen verglich.

Einige Pestizide mit neurotoxischer Wirkung stehen seit einiger Zeit im Verdacht, einen Morbus Parkinson auslösen zu können. Ob die Ergebnisse von in-vitro-Experimenten und Tierversuchen, in denen die Mittel neurodegenerative Veränderungen bewirken, auf den Menschen übertragbar sind und ob sich daraus Risiken durch die Anwendung in der Landwirtschaft ergeben, ist dagegen umstritten. Der Nachweis eines Zusammenhangs ist schwierig, weil der Morbus Parkinson das Ergebnis einer langsamen Zerstörung dopaminerger Neurone ist. Dies lässt auch eine langfristige Exposition schließen, die sich nur schwer recherchieren lässt.

Die deutsche Epidemiologin Prof. Dr. Beate Ritz konnte mithilfe eines kalifornischen Registers, das seit 1974 den Einsatz von Pestiziden erfasst, den Zusammenhang zwischen Pestizid-Exposition und Parkinson besser erforschen. Sie ermittelte für Personen, die in den Jahren 1974 bis 1999 an ihren Arbeitsplätzen den Pflanzenschutzmitteln Ziram, Maneb und Paraquat ausgesetzt waren, eine Odds Ratio (OR) von 3,09 (95-Prozent-Konfidenzintervall 1,69 bis 5,64). Für die kombinierte Exposition mit Ziram und Paraquat war das Erkrankungsrisiko um 80 Prozent erhöht (OR 1,82; 1,03-3,21).

Prof. Dr. Daniela Berg, Neurologin aus Kiel, forscht zur Früherkennung von Parkinson. Sie betont, dass es schwer zu belegen ist, welche Pestizide in welchen Mengen an der Entstehung von Parkinson beteiligt sind, da zwischen der Exposition und dem Auftauchen von Symptomen Jahrzehnte liegen können. Tierstudien zeigen, dass die Toxine den Energie- und den Stützapparat der Nervenzellen beeinträchtigen können.

Parkinson als Berufskrankheit

Seit 2024 ist Parkinson bei Landwirten, Winzerinnen oder Gärtnern eine anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit kommt bei Personen in Betracht, die Herbizide, Fungizide oder Insektizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext angewendet haben. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass sich Parkinson nicht als Folge einer anderen Grunderkrankung entwickelt hat und die Betroffenen mindestens 100 Tage lang mit einem Pestizid gearbeitet haben.

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Betroffene Patienten können nun bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) einen Antrag stellen und prüfen lassen, ob sie für eine solche individuelle Anerkennung in Frage kommen. Die SVLFG rechnet bundesweit nach Abschluss der Prüfung aller Verdachtsfälle mit bis zu 8000 anerkannten Betroffenen.

Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt aktiv alle medizinischen und außermedizinischen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen aus einer Hand. Sie stellt die betroffenen Menschen mit dem Ziel der Förderung ihrer Selbstbestimmung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX in den Mittelpunkt.

Der Leistungskatalog der Unfallversicherung ist vielfältig und übersteigt im Regelfall den Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine weitere Besonderheit ist, dass es in der Unfallversicherung keine Selbstbeteiligung oder Zuzahlung der Betroffenen für erforderliche Leistungen gibt.

Nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder auch bei einer drohenden Berufskrankheit und somit auch bei Versicherten, bei denen das Parkinson-Syndrom als Berufskrankheit bzw. „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt wurde, sichert die gesetzliche Unfallversicherung - sofern noch vorhanden - bestehende Beschäftigungsverhältnisse mit allen geeigneten Mitteln. Hierzu erbringen die Unfallversicherungsträger primär Leistungen der medizinischen Rehabilitation und, wo dies nicht ausreicht, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulungen).

Parallel dazu werden bei Bedarf Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbstständigen Lebens bereitgestellt. Ebenso erbringt die gesetzliche Unfallversicherung ergänzende Leistungen, um den Erfolg der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe zu erreichen und zu sichern (Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe, Hilfsmittel, Wohnungshilfe).

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Die Leistungen der Unfallversicherung können darüber hinaus je nach Schwere der Erkrankung auch Geldleistungen an Versicherte (z. B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) sowie - im Todesfall - Hinterbliebenenleistungen (z. B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten) umfassen.

Für Versicherte, die infolge der Parkinsonerkrankung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt.

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um die notwendige Betreuung und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wieder-kehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens soweit wie möglich sicherzustellen und hilfebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu er-möglichen. Das Ausmaß des Hilfebedarfs und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden durch den Arbeitsunfall bzw.

Prävention und Schutzmaßnahmen

Eine Reduzierung der Fallzahlen von Parkinson bei Landwirten kann nur durch konsequente Präventionsmaßnahmen erreicht werden. Dazu gehören:

  • Verringerung des Pestizideinsatzes: Insgesamt sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich verringert werden. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil die Stoffe über Wind- oder Wasserverfrachtung auch abseits der Felder in die Umwelt gelangen und dort auf eine ungeschützte Bevölkerung treffen.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Für Landwirte sind technische Schutzmaßnahmen wie geschlossene und klimatisierte Traktorkabinen wichtig.
  • Schutzkleidung und Atemschutz: Beim Nachfüllen der Substanzen oder deren kleinräumiger Ausbringung über Handspritzen sind Schutzkleidung und Atemschutz empfohlen.
  • Schulung und Aufklärung: Eine bessere Schulung von Arbeitsmedizinern ist notwendig, um deren Kompetenz in der Früherkennung und im Umgang mit Parkinson zu verbessern. Auch die Kommunikation bezüglich Gefahren und Schutzmaßnahmen sollte verbessert werden. Landwirte sollten beim technischen Schutz stärker unterstützt werden.
  • Arbeitsrechtliche Forderungen: Es muss geprüft werden, ob auch mit weniger Pestiziden gearbeitet werden kann. Organisatorisch muss für Unterweisungen gesorgt werden, etwa den Sachkundenachweis Pflanzenschutz, der auch jetzt schon verpflichtend ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen begrüßen die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit ausdrücklich: Dadurch werde die Notwendigkeit einer ausreichenden Schutzausrüstung noch klarer. Zum Schutzarsenal der Arbeitsmedizin zählen das Tragen von Schutzkleidung inklusive Ganzkörperschutzanzügen, Schutzhandschuhen und festem Schuhwerk sowie die Verwendung von schützenden Kabinenfahrzeugen und Atemmasken. Hierdurch lasse sich ein Kontakt zu den Giftstoffen mit hoher Sicherheit vermeiden und entsprechend das Risiko für spätere Erkrankungen deutlich reduzieren.

Schutz vor Pestiziden im Alltag

Auch außerhalb der Landwirtschaft ist es wichtig, sich vor Pestiziden zu schützen. Hier einige Tipps:

  • Pflanzenschutzmittel im Garten vermeiden: Verwenden Sie möglichst gar keine Pflanzenschutzmittel im privaten Garten. Falls sich die Verwendung nicht umgehen lässt, vermeiden Sie es auf jeden Fall, den Sprühnebel der Mittel einzuatmen. Tragen Sie Handschuhe und Kleidung, die den ganzen Körper bedeckt.
  • Spaziergänge in der Nähe von Feldern meiden: Meiden Sie Spaziergänge in der Nähe von Feldern, auf denen vor Kurzem gespritzt wurde. Falls Sie in der Nähe von konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen leben, halten Sie die Fenster geschlossen, während draußen gespritzt wird. Lassen Sie Kinder nicht in der Nähe von konventionell bewirtschafteten Feldern spielen, wenn auf diesen kürzlich Pflanzenschutzmittel aufgetragen wurden.
  • Lebensmittel richtig auswählen und zubereiten: Kaufen Sie heimische Produkte in der Saison, auch Bio-Ware ist eine gute Wahl. Waschen Sie Obst und Gemüse immer gründlich unter fließendem Wasser. Waschen Sie sich die Hände, nachdem Sie Zitrusfrüchte, Mangos oder Bananen geschält haben.

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